GVE-Grenze überschritten bei ÖPUL

17. Feb. 2009, 12:23 JosefDam

GVE-Grenze überschritten bei ÖPUL

Hallo zusammen, habe eine kurze Frage, weiß jemand die Sanktionen, wenn man die GVE-Grenzen überschreitet. Maßnahme ÖPUL 2007 mit UBAG. Bekomme erst ab Herbst 2009 die benötigte Fläche dazu. Wird ein gewisser Prozentsatz vom UBAG nicht ausbezahlt oder gar nichts oder gibt es gar eine Strafe??? Danke für die infos!

Antworten: 2

17. Feb. 2009, 12:50 HPS

GVE-Grenze überschritten bei ÖPUL

GVE-Grenze gefallen Im ÖPUL 2007 wurde die Maßnahme „Grundförderung“ nicht weitergeführt, dadurch fiel auch die Höchstgrenze von max. zwei Großvieheinheiten(GVE)/ha als Teilnahmevoraussetzung. Auch Betriebe mit höherem Tierbestand können somit teilnehmen. Weiters sind höhere Prämien für höheren Viehbesatz (GVE/ha) im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte Bewirtschaftung“ und „Biologischen Landbau“ vorgesehen. Bis zu 210 kg Stickstoff pro Hektar dürfen nun in Form von Wirtschaftsdüngern am Betrieb anfallen. Das sind um 40 kg mehr, als gemäß Nitrataktionsprogramm ausgebracht werden dürfen (max. 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern pro Hektar). Dieser Überschuß muss auf betriebsfremden Flächen entsorgt werden, was dem ökologischen Leitbild geschlossener betrieblicher Nährstoffkreisläufe widerspricht. Auch gemäß EU-Biolandbauverordnung ist die Dungmenge mit bis zu max. 170 kg N/ha limitiert. gruß

17. Feb. 2009, 12:51 HPS

GVE-Grenze überschritten bei ÖPUL

GVE-Grenze gefallen Im ÖPUL 2007 wurde die Maßnahme „Grundförderung“ nicht weitergeführt, dadurch fiel auch die Höchstgrenze von max. zwei Großvieheinheiten(GVE)/ha als Teilnahmevoraussetzung. Auch Betriebe mit höherem Tierbestand können somit teilnehmen. Weiters sind höhere Prämien für höheren Viehbesatz (GVE/ha) im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte Bewirtschaftung“ und „Biologischen Landbau“ vorgesehen. Bis zu 210 kg Stickstoff pro Hektar dürfen nun in Form von Wirtschaftsdüngern am Betrieb anfallen. Das sind um 40 kg mehr, als gemäß Nitrataktionsprogramm ausgebracht werden dürfen (max. 170 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern pro Hektar). Dieser Überschuß muss auf betriebsfremden Flächen entsorgt werden, was dem ökologischen Leitbild geschlossener betrieblicher Nährstoffkreisläufe widerspricht. Auch gemäß EU-Biolandbauverordnung ist die Dungmenge mit bis zu max. 170 kg N/ha limitiert. gruß

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