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Grundbuchsgebühr
11. Feb. 2013, 16:23 rotfeder
Grundbuchsgebühr
Hallo! Hat wer schon in der letzten Zeit einen Grundkauf getätigt. Und ist jetzt mehr Gebühr für die Grundbuchseintragung fällig als früher. Mit welchem Betrag muß man rechnen, denn in "der Landwirtschaft" wird wohl geschrieben, das es Änderungen gibt, und die Verwandten in gerader Linie begünstigt sind, aber es wird nicht erwähnt, wieviel Prozent vom Kaufpreis man zahlen muß.
Antworten: 2
11. Feb. 2013, 18:25 KaGs
Grundbuchsgebühr
Der Prozenzsatz bleibt eh gleich, nur die Bemessungsgrundlage hat sich geändert! Aber bei einem Kauf wird ohnehin der Kaufpreis als Grundlage genommen. ( 1,1 % vom Kaufpreis) Nur bei einer Übergabe, Schenkung und Vererbung wird nicht mehr der Einheitswert heran gezogen, sondern der reele Verkehrswert. Es nützt daher nichts, nur einen kleinen Teil des Kaufpreises anzugeben, und den anderen Teil des Preises "schwarz" zu zahlen. Das kann in die Hose gehen. Wie es mit der Grunderwerbssteuer ausschaut, weiß ich noch nicht. Habe erst vor einigen Tagen einige m² an einen Nachbarn verkauft, weil ich zu diesem geerbten Grundstück keine Zufahrt hätte. (Nur Zugang) Der Notar wußte eigentlich selbst nicht, wie es da mit der Immobliensteuer ausschaut. Die müßte ich bezahlen. Für solche Grundstücke, wo keine Aufzeichnungen über frühere Kaufpreise vorliegen, gibt es andere Regelung, könnte aber auch sein, dass es da auch eine Bagatellgrenze gibt. Wahrscheinlich brauche ich nur 3,5 % vom Verkaufspreis zahlen, meinte der Notar. Der Käufer zahlt auch seine 3,5% Grunderwerbssteuer plus die 1,1 % Eintragungsgebühr. Das ist mein Wissensstand, sollte es anders sein, wäre ich selbst interessiert, wie es wirklich ist. Die Abwicklung selbst der Erbschaft, war schon vor der Neuregelung mit der Grundbuchsgebühr. Da galt noch der EHW als Basis. Muss anmerken, dass ich mit dem Vererber nicht verwandt war! Jetzt würde das Ganze um etliches mehr an Gebühren kosten, weil der Verkehrwert als Berechnung genommen wird. Innerhalb von Familien und nahen Verwandten wird nicht der VKW herangezogen, da spielt schon noch der EHW eine Rolle.
11. Feb. 2013, 18:49 Christoph38
Grundbuchsgebühr
die Gebühr beim Kauf ist nicht anders geworden dank Jakob Auer wurde aber 2012 der lw Grundverkehr bei der Immobiliensteuer "dazuverhandelt" das Inkasso sollte normal der Anwalt/Notar machen
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