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GIS - 2 x Rundfunkgebühr für Einfamilienhaus
14. Feb. 2013, 18:46 ChrisuP
GIS - 2 x Rundfunkgebühr für Einfamilienhaus
Liebe ForumsteilnehmerInnen! Ich möchte euch von meinem Fallbeispiel mit der GIS berichten, weil ähnliche Situationen vielleicht auch im landwirtschaftlichen Bereich vorkommen können: * Elterngeneration lebt mit Jungfamilie unter einem Dach (z.B. Eltern im EG, die Jungfamilie im OG) ZUR EINLEITUNG: Die GIS Gebühren Info Service GmbH ist in Österreich mit der Einbringung und Verteilung der Rundfunkgebühren des ORF (Österreichischer Rundfunk) betraut. Basis dafür ist das Rundfunkgebührengesetz (RGG). Das Rundfunkgebührengesetz spricht von "Standorten", und für jeden dieser Standorte muss die entsprechende Rundfunkgebühr bezahlt werden: § 2. (1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten. (2) ... Standort ist die Wohnung oder eine sonstige Räumlichkeit bzw. ein geschlossener Verband von Räumlichkeiten mit einheitlichem Nutzungszweck, wo eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird. Je mehr Standorte, desto öfter können Rundfunkgebühren einkassiert werden. Offensichtlich haben in Österreich die Anzahl der "Standorte" und somit die Einnahmen einen Zenit erreicht. Somit war die Methode "Aus Eins mach Zwei" doch noch eine Möglichkeit, die Einnahmen zu optimieren. MEIN FALLBEISPIEL: Die GIS wollte daher auf Basis des zitierten Paragrafen in meinem Einfamilienhaus (Eltern wohnen im EG, Jungfamilie im OG) einen zweiten Standort entdeckt haben und stellte im Jahr 2009 einen entsprechenden Gebührenbescheid aus. Nach Durchlaufen des Instanzenweges hat der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2012 den Bescheid als rechtswidrig aufgehoben: Die Begründung des VwGH (auszugsweise): Ob ein Privatwohnhaus zwei Wohnungen beinhaltet oder nur eine Wohnung bildet, ist letztlich eine Tatfrage und nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Dabei ist es ein erstes Indiz, ob die Liegenschaft eine gemeinsame oder eine getrennte Bezeichnung/Anschrift besitzt. Letztlich sind die tatsächen Umstände der Wohnnutzung maßgebend, wobei sich für den VWGH folgendes Abgrenzungsmuster ergibt: Wohnen mehrere Personen ein einem gemeinsamen Wohnungsverband, gewähren einander wechselseitigen Zutritt und üben eine Form des Zusammenlebens aus (Wohngemeinschaft), so ist von einer gemeinsamen Wohnung und einem einheitlichen Standort im Sinne des RGG auszugehen. Die Annahme eines solchen Wohnungsverbandes wird noch nicht durch getrennte Wohn- und Rückzugsbereiche, die in der grundsätzlichen Verfügungshoheit der jeweiligen Personen liegen, ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund ist die "Bewohnung getrennter Wohnbereiche" oder das Vorhandensein getrennter Infrastrukturen wie Küche und Bad auf zwei miteinander verbundenen Stockwerken allein noch kein Grund, von zwei Standorten im Sinne des RGG auszugehen. Liegen zwei getrennte und abgeschlossene Einheiten vor, so ist von zwei Standorten im Sinne des RGG auszugehen (z.B. getrennte Eingangsbereiche, getrennte Postfächer, versperrbare und regelmäßig versperrte Eingangsportale zu den jeweiligen Einheiten, ein räumliches "Zusammenleben", ... findet hier nicht statt) Die ganze Geschichte kann unter *** http://gis.waldviertel-bilder.at *** nachgelesen werden. Vielleicht gibt es Betroffene in einer ähnlichen Situation, denen mein Fallbeispiel hilfreich sein kann. Bitte erzählt es weiter - die GIS tut es sicher nicht ...
Antworten: 6
14. Feb. 2013, 19:06 walterst
GIS - 2 x Rundfunkgebühr für Einfamilienhaus
Danke. Gute Info.
14. Feb. 2013, 20:41 forelle
GIS - 2 x Rundfunkgebühr für Einfamilienhaus
Hallo ChrisuP! Du hast dich sicher schon Erkundigt wegen Gebührenbefreiung für deine Eltern auch Tel. Gruß
14. Feb. 2013, 21:06 soamist2
GIS - 2 x Rundfunkgebühr für Einfamilienhaus
@chrisuP zwei fragen wie "entdeckt" die gis einen neuen standort? hast du ernsthaft den bescheid bis zum verwgh über 3 jahre bekämpft? wenn dem so wäre könnte man von einem pyrrhussieg ausgehen. mit dem geld dass dir die rechtsverdreher abgeknöpft haben - wie alt müssten da deine eltern werden um mit gewinn auszusteigen? noch dazu wenn es einen zumindest halblegalen, aber garantiert erfolgreichen weg gegeben hätte aus dieser situation mit einer 62 cent briefmarke rauszukommen. (werde ich aber hier nicht öffentlich schreiben) es mag zwar ein gutes gefühl sein nach drei jahren verfahrensdauer recht zu bekommen, aber immerhin stirbst du eines tages als ehrlicher mann mit idealen - im sinne von: es war zwar teuer aber mir war es das wert
10. Apr. 2016, 12:18 samuel.k
GIS - 2 x Rundfunkgebühr für Einfamilienhaus
Hallo, ich weiss ist schon ein bisschen her daß hier im forum geschrieben wurde, bin aber erst kürzlich draufgestossen weil sich vor 3 monaten die wohnsituation gändert hat. mein fall: sind zu den eltern meiner frau gezogen (wir haben daß haus überchrieben bekommen) eltern wohnen unten wir oben, haben eine durchgangstür die nie versperrt ist, sie müssen wenn sie in den keller wollen da auch durch. wie es eben so ist bei einer familie die sich gut versteht, essen wir mal unten sowie sie mal bei uns. also wechselseitiger zutritt. natürlich hat jeder eine küche und ein bad. adresse ist auch die gleiche von beiden, haben sogar als familie nur eine haushaltsversicherung gemeinsam. jetzt kommts aber: da hinter dem haus immer eine zusätzliche ausgangstür war(nicht unüblich am land) haben meine schwie eltern diese ummodelliert auf eine eingangstür für sich selbst. das heisst wir haben eine sie haben eine nutzen aber keller garage dachboden stiegenhaus etc. alles gemeinsam. reicht daß für uns um damit durchzukommen nur einmal gis fürs gesamte haus zu bezahlen? bitte um eure hilffe PS: ich habe bei der gis angerufen die haben sogar eine 0900 nummer!!! hat mir gleich was gekostet, da sagte mir ein junger bursch, wenn sie getrennte küchen und badezimmer haben muss jeder zahlen. auf meinen hinweis vom Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2012 hat er gar nicht reagiert. Wie gehe ich bzw. sichere mich ab um folgerichtig zu handeln. danke
10. Apr. 2016, 18:12 schellniesel
GIS - 2 x Rundfunkgebühr für Einfamilienhaus
Würde mich jz auch interessieren! Den war bis jz im Glauben pro Haushalt muss auch nur einmal gis entrichtet werden??? Und wir haben unseren zubau auch so geplant und uns dafür entschieden eben bei einem Haushalt zu bleiben weil sonst diverse Anschlussgebühren auch noch dazugekommen wären!! Mfg Andreas
10. Apr. 2016, 19:10 Peter1545
GIS - 2 x Rundfunkgebühr für Einfamilienhaus
Logisch die GIS schaut dass es möglichst viele Haushalte in einem Haus gibt und die Bewohner das Gegenteil. Wenn aber der GIS Kontrolleur die Wohnung nicht betreten darf wie will er dieses dann beweisen, geschweige den eine Empfangseinrichtung nachweisen?
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