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Genauigkeit der Flächenangaben bei Almfutterflächen

27. Jan. 2014, 14:26 freidenker

Genauigkeit der Flächenangaben bei Almfutterflächen

Hallo, hab keine Almfutterflächen, trotzdem schon Erfahrung gesammelt mit Flächenangaben in Mehrfachanträgen. Nach Durchsicht der AMA Ausfüllanleitung fällt mir auf, dass Flächenangaben bei Almfutterflächen auf 1Ar genau erfolgen.(1 a =100m*m, siehe Bild). In diversen Medien stehen Artikel, dass mittlerweile Gerichtsverfahren anhängig sind wo es im Pinzip um die Genauigkeit bzw. Richtigkeit dieser Flächenangaben geht. Da die im Antrag angegebene Genauigkeit die Richtigkeit der Angabe beeinflußt, stellt sich für mich die Frage: Warum geht man nicht längst auf eine \"gröbere\" Genauigkeit??? Beispielsweise auf 1 Hektar genau od plus minus2 Hektar usw.??? Vorteil: Richtigere Flächenangaben, weniger Ärger und Sanktionen, günstigere Verwaltung,weniger bürokratischer Aufwand,... Im Bild ist ein Beispiel mit einer Angabe von : 4720a daraus folgt 4719,5a <Feldstückfläche <4720,499a Ist es tatsächlich so wenn 10 Ama Kontrollore unabhängig voneinander eine Flächenangabe dieses Feldstücks machen , dass ALLE 10 Angaben innerhalb dieser Toleranz liegen, was sagt eure Erfahrung dazu? Würd mich interessieren was ihr zu meinen Fragen sagt,mfg

Antworten: 3

27. Jan. 2014, 14:29 freidenker

Genauigkeit der Flächenangaben bei Almfutterflächen

... daraus folgt :Feldstückfläche größer gleich 4719,5a Feldstückfläche kleiner gleich 4720,499a Ist es tatsächlich so wenn 10 Ama Kontrollore unabhängig voneinander eine Flächenangabe dieses Feldstücks machen , dass ALLE 10 Angaben innerhalb dieser Toleranz liegen, was sagt eure Erfahrung dazu? Würd mich interessieren was ihr zu meinen Fragen sagt,mfg

28. Jan. 2014, 05:40 Darki

Genauigkeit der Flächenangaben bei Almfutterflächen

Gegenfrage: Wollen die genauere Flächenangaben -> Nein! Wollen die weniger Sanktionen? -> Nein! Wollen die weniger Verwaltung? -> Nein! Wollen die weniger bürokratischen Aufwand? -> Nein! Da hast die Antwort auf all deine Fragen .... Traurig aber wahr!

03. Feb. 2014, 10:20 mfj

Genauigkeit der Flächenangaben bei Almfutterflächen

@freidenker – es reicht eigentlich schon - wenn sich die meisten Betroffenen nicht auskennen...wenn sich dann noch solche zu Wort melden – die von Tutten und Blasen wirklich überhaupt keine Ahnung haben, gibts halt Chaos ! Die Zukunft der Almflächenerfassung heißt „ständige Aktualisierung“. Und diese Arbeit wird letztlich kein Beamtenbüro übernehmen - sondern das haben die Almbauern zu tun, natürlich mit allen Folgen. Also in Zukunft ist "Mitdenken" gefragt !! Im heurigen Antragsjahr 2014 hat die AMA einen Flächenvorschlag aufgrund von Vorort-Kontrollen bzw. von einer interen Abgleichsdigitalisierung erstellt. Hier werden „N-LN u. Überschirmung“ berücksichtigt und bewertet. Ein Referenzpolygon der Nettofläche früherer Jahre steht als Vergleich daneben. Bis 07.02.2014 hat jeder Almantragsteller die Möglichkeit diese Variante zu widerrufen. Jetzt sind eben die „blitzgescheiten“ Leute vor Ort gefragt - anhand von 10 Faktoren die Nicht-Landwirtschaftliche Nutzfläche zu ermitteln, und anschließend noch den Überschirmungsgrad mit vier Faktoren zu bestimmen. Ab jetzt bringt es nichts mehr mit laut schreien oder zu fuchteln, den Bauernbund und die LWK´s zu beschimpfen und mein "Name ist Hase" zu rufen... ...all dass – ist jetzt das Ergebnis die alleinige Schuld und den schwarzen Peter den Behörden zu zuschieben. Unsere Beamten haben wieder mal ganze Arbeit geleistet – und der Großteil der Almbauern hocken wieder vor Anträgen die sie nicht verstehen, sondern auch nicht selber ändern können. Au backe, kann man da nur sagen. Sowas kommt eben raus – wenn Großzügigkeit mit Pöbeltum endet. Deine Frage nach der „ar“ Erfassung steht doch überhaupt nicht zur Diskussion. Natürlich werden 100 qm genauestens erfasst –dass untere Level liegt eher bei 10 qm... Ich habe übrigens nie geschrieben dass Almbauern in der Mehrzahl bescheißen - dass sind reine Unterstellungen hier im Forum - aber es gab genug Almbauern die ein lockeres System ausgenutzt haben bzw. ahnungslos beantragt haben. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. So schaut die reine Wahrheit aus, ohne emotionalen Blumenverschönerungsverein.

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