- Startseite
- /
- Forum
- /
- Frage-Hirsche im Feld
Frage-Hirsche im Feld
18. Nov. 2007, 19:40 Pinz
Frage-Hirsche im Feld
Ein Nachbarbauer hat jeden tag den selben hirsch im feld,geht bis zu 10m zu den gebäuden auf dem feld störts natürlich keinen,aber wer haftet wenn er die siloballen aufreissen anfängt.Mir ist es unverständlich jeder bauer hat eine betriebshaftpflicht wo auch die tiere dabei sind,wieso halten sich da die jäger/bundesforste schadlos.Welche möglichkeit gibt es da,ausser natürlich gefriertruhe?Oder ist das gesetzlich geregelt wer bei etwaige schäden von wildtieren haftet,soviel ich weis heist es von den jägern das sind ja gar nicht ihre tiere sondern gehöhren der allgemeinheit,da frag ich mich aber dann wie kann mann was abschiessen was einem gar nicht gehöhrt.Gesetzeslücke oder bin ich auf dem holzweg? grus pinz
Antworten: 3
18. Nov. 2007, 19:55 frank100
Frage-Hirsche im Feld
Wen der Hirsch eh der Allgemeinheit gehört dann Messer wetzen und ihn der Kühltruhe platz Schafen
18. Nov. 2007, 20:16 sonja06
Frage-Hirsche im Feld
Hallo du!! Soviel ich weiß, bin selber Jäger haftet der dort zuständige JAGDAUSÜBUNGSBERECHTIGTE (dh. die Jäger) . Außer es wurde bei der Jagdverpachtung im Pachtvertrag etwas anderes Vereinbart! Also dann würde ich euch vorschlagen, bevor ein Schaden entsteht nehmt mit den Jägern Kontakt auf !! Na dann Waidmanns-Heil!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
19. Nov. 2007, 12:32 Wicki
Frage-Hirsche im Feld
Hallo! Ich bin auch Jäger und kann sonja06 nur beiplichten. Für Wildschäden ist der zuständige Jagdausübungsberechtigte in die Pflicht zu nehmen. Egal ob der Hirsch seinen Einstand in einen anderen Revier hat, zuständig für den Wildschadenersatz ist der Jagdausübungsberechtigte, in welchen der Wildschaden entstanden ist. In NÖ gehört verendetes Wild, dass auf Flächen auf den die Jagd ruht, (z.b eingefriedete Hausgärten usw.) dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten. Allerdings sind Jagdgesetze Landesgesetze, sprich jedes Bundesland hat sein eigenes Jagdgesetzt, diese sind zwar sehr ähnlich, trotzdem sollte man sich vorher erkundigen. Es gibt Jagdgesetze, indem der Wildschaden an Kulturen geregelt ist (Feld, Wald) aber nicht für abgeerntete Feldfrüchte, da beteht in der Regel kein Wildschadensanspruch! mfg
ähnliche Themen
- 1
Forstpflanzen
Hallo! Habe heuer im Frühjahr ca.1000 Fichten,nach Kahlschlag,gepflanzt. Ich habe die Pflanzen, nach dem setzen mehrmals bewässert,es sind auch alle schön weitergewachsen,seit september sind mehr als …
finky1 gefragt am 19. Nov. 2007, 18:10
- 1
Kettenbrief "Viruswarnung"
Weil ich schon mal dabei bin, hier noch ein Kettenbrief, den ich selbst nun zum x-ten Mal erhalten habe: **** "Betr.: Dringend! Viruswarnung!! Sehr eilig!!! Bitte verteile diesen Hinweis an Deine Freu…
Else gefragt am 19. Nov. 2007, 16:53
- 3
TND 75 A
Hi Leute Ein Kollege von mir hat ein Problem mit seinem New Holland. Ich glaube 2 Jahre alt. Er sagt das die Lastschaltung nicht mehr schaltet. Hat zuerst ein paarmal von selbst zurückgeschaltet und g…
Fritz41 gefragt am 19. Nov. 2007, 16:44
- 0
LBG Rind
Hallo Beisammen! Ich beabsichtige mir das LBG Rind Programm zu kaufen ! Hat jemand Erfahrungen damit bzw. eine Anleitung da die Demoversion nicht gerade Aufschlußreich ist . Danke Sepp9
sepp9 gefragt am 19. Nov. 2007, 14:13
- 0
ähnliche Links