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Einkommenssteuererklärung
11. März 2019, 14:39 JHE
Einkommenssteuererklärung
Hallo Leute! Wer hat Erfahrung mit Einkommenssteuer/Teilpauschalierung? Bis 2017 hat ein Steuerberater meine EKST gemacht, da ich auch eine Firma hatte. Mach sie ab heuer selber, ist nicht so schwierig, war auch in einem Kurs und blicke eigentlich recht gut durch:) Doch bleiben einige Fragen... z.B.: Sind AMA Zahlungen zur Gänze ( AZ, Direktzahlungen, Öpul) anzugeben? (70% Abzug) Im Kurs wurde auf meine Frage hin erklärt, dass Steuerberatungskosten im Teil Sonderausgaben (460) anzugeben sind und zur Gänze Gewinnmindernd wirken-mein Steuerberater hat das in den letzten Jahren aber nie gemacht-warum? Wie sind Nachzahlungen an die SVA und Steuerberatungskosten aus Gewerbebetrieb zu behandeln? (Gewerbe 2015 abgemeldet, somit keine Einnahmen, aber noch Nachzahlungen) Wer sich auskennt, danke:)
Antworten: 8
11. März 2019, 15:18 Peter1545
Einkommenssteuererklärung
Ich kann dir nur raten nimm dir einen Steuerberater! Wenn du alles selber machst, wird er dir nicht viel verrechnen! Hier im Forum wirst du wenn überhaupt ein paar versch. Meinungen bekommen und das hilft dir auch nicht weiter!
11. März 2019, 18:21 heilei
Einkommenssteuererklärung
Hallo, warum sollten Steuerberatungskosten bei einem Gewerbe nicht unter den normalen Ausgaben gebucht werden und somit bei der E/A Rechnung schon berücksichtigt sein? Grüße PS: Mittlerweile sind "Sonderausgaben" Geschichte!
11. März 2019, 18:56 JHE
Einkommenssteuererklärung
@heilei Danke, im Gewerbe war´s mir schon klar, hab aber auch die LW die letzten Jahre vom Steuerberater machen lassen, (Ust. Option) da wurden keine Sonderausgaben geltend gemacht für Ust. Verrechnung mit dem FA und sonstigen Beratungen etc. Hab mich jetzt aber eh schon schlau gemacht, mit profundem Halbwissen is ma eh ned geholfen:)
11. März 2019, 19:05 heilei
Einkommenssteuererklärung
Hallo, bei der Option kenne ich mich nicht aus, aber beim normalen Steuerausgleich wurden auch die letzten Jahre alle Sonderausgaben (Sanierung, Versicherungen, etc.) gestrichen. Grüße
11. März 2019, 19:38 waldbiolux
Einkommenssteuererklärung
Hallo JHE, es sind alle AMA Zahlungen anzugeben und es können 70% pauschale Ausgaben in Abzug gebracht werden. Steuerberatungskosten (460) können als Sonderausgeben in Abzug gebracht werden - Einkommenssteuerklärung E1 unter Sonderausgaben 22.10
11. März 2019, 19:47 KaGs
Einkommenssteuererklärung
Steuerberatungskosten wirst schon weiter absetzen können.
11. März 2019, 20:39 matl99
Einkommenssteuererklärung
Hallo, habe vor zwei Jahren Finanzprüfung gehabt, kenne mich daher halbwegs aus! Bei der Teilpauschalierung sind alle Einkommen aufzuzeichnen, natürlich auch alle AMA-Zahlungen, von diesem Gesamteinkommen ziehst du pauschal 70% ab. Danach werden noch die im Jahr bezahlten SV-Beiträge und die bezahlte Pacht bis 25% vom Einheitswert der zugepachteten Fläche abgezogen. Von dieser Summe kannst du noch den Grundfreibetrag (13% der Einkünfte,max. 3900Euro), die Kirchensteuer, Kinderabsetzbetrag und Lebensversicherungen (25% der bezahlten Summe) abziehen. Dieser Betrag (bis 11000 Euro steuerfrei) ist zum versteuern!
11. März 2019, 20:50 erich78
Einkommenssteuererklärung
Im Weinbau gibt es Ama-Zahlungen, die nicht zum Einkommen zählen, alle anderen wohl schon.
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