Almen

10. Mai 2012, 21:43 Thuban

Almen

@muk Bin dir noch Antwort schuldig: Die Landwirtschaftskammer Stmk hat Herrn Dr Christian Horvath beauftragt, die Interessen der Almbauern vor Gericht zu vertreten. Derzeit sind meines Wissens 24 Fälle am Verwaltungsgerichtshof anhängig wovon 9 eher positiv und 7 eher negativ für die Bauern entschieden wurde.Die Verfahrenskosten für die Bauern sind durch die Untestützung der Kammer erträglich.(max 1100 am VWGH) @muk:Aber noch eine Frage: Deine Behauptung, die Kammerpräsi fordern eine Haftung der Almobmänner-ist das frei erfunden, vom hörensagen oder gibts da schwarz auf weiß Beweise für deine Anschuldigung?

Antworten: 1

11. Mai 2012, 21:46 muk

Almen

@ Thuban zu Kammerpräsidenten befürworten das almobmanner haftbar sind. Grundsätzliches : ich stelle in dieses forum nur einträge die der realität entsprechen. oft stellt sich aber die frage wie kommt man zur realität. Die grundaussage meines eintrages istg richtig . die erklärung dafür ist schon erwas komplizierter. erklärung : es gibt laut flurverfassungsgesetz die regelung , das agrargemeinschaften nach außen hin ausschließlich von den gewählten funktionären ( obmann u. obmann stellvertreter ) vertreten werden. diese sind ausschließlich für die flächenenangaben zuständig und verantwortlich. als mitglied ist es mir rechtlich verwehrt für eine agrargemeinschaft flächenangaben zu machen. somit bin ich als auftreibendes mitglied dem willen des obmannes ausgeliefert. will mich der obmann schädigen so gibt er falsche flächen an, da wie die jeztige einheitliche betriebsprämie katastrophe zeigt, nur die auftreiber den schaden ahben, den die AG erhält bei falschen flächenangaben keine sanktionen solange 1 ha pro GVE übrigbleibt. somit muß der obmann für sein angaben haften und ist kann auch voll zur verantwortung gezogen werden . bei bedarf kann ich dir konkrete nachwiese für bereits laufende verfahren bringen. darauf hin wurden kammeramtsdirektior und der kammervorstand mit dieser für obmänner sehr heiklen problematik kontaktiert und die antwort war : DAS IST SO SCHON IN ORDNUNG. daraus kann man mit sicherheit nicht ableiten, das die kammerführung die haftung der obmänner ablehnt. somit befürwortet die kammerführung dieses system der haftung für obmänner. nur die problematik geht weiter : es ist eine EU vorgabe und der getraut sich die kammerführung nicht zu widersprechen. wie die kammerführung persönlich denkt ist offen. ich hoffe dir gedient zu haben. lg muk

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