Hinauszahlen bei Hofübergabe

Antworten: 6
  25-11-2007 14:02  robert16
Hinauszahlen bei Hofübergabe
Wir stehen kurz vor der Übergabe des Hofes. Wir haben mehrere Kinder. Gibt es richtlinien oder einen Prozentsatz vom Einheitswert, der üblicherweise angewendet wird um einen fairen Geldbetrag zu ermitteln?

  25-11-2007 14:19  Fadinger
Hinauszahlen bei Hofübergabe
Hallo!

Als Faustregel (und auch für´s Finanzamt) gilt die Summe des dreifachen Einheitswertes, der dann auf die weichenden Erben aufgeteilt wird.

Gruß F

  25-11-2007 15:26  Pinz
Hinauszahlen bei Hofübergabe

Kann grafeder nur zustimmen,wichtig ist aber auch das man trotzdem ein gutes gesprächsklima hat zwischen übernehmer,weichende kinder u.übergeber.Schlimm ist nur wenn sich einer davon querstellt,weil dann wirds schwierig.Ich hab vor drei jahren übernommen und wenn einer meiner geschwister überzogene forderungen gestellt hätte hätt ich es nicht gemacht.Aber eine interessante frage wer muss eigentlich die weichenden kinder ausbezahlen-Vater od.sohn?
Jetzt wird jeder schreiben das muss man sich ausmachen aber wie habts ihr gemacht?
gruss pinz

  25-11-2007 16:02  Gourmet
Hinauszahlen bei Hofübergabe
@grafeder

Ich habe vor fast 30 Jahren in der Landwirtschaftsschule von einem alten Lehrer gehört, dass es besser wäre, wenn die Übergeber alles regeln. So ist es bei uns dann auch gemacht worden und eigentlich sind alle damit gut gefahren.


  30-11-2007 00:33  Willo
Hinauszahlen bei Hofübergabe
Hallo zusammen!

Der Übergeber ist verantwortlich für die weichenden Kinder die Finazen zu regeln.
Bei der Höhe gibt es kaum Vorschriften. Eins sollte klar sein: Der Betrieb sollte nicht zu sehr darunter leiden, denn wenn einige Jahre nur für weichende Geschwister gespart werden muß, dann kann das einen Betrieb schon sehr stark ins stocken bringen.
Erbteiverzichtserklärung betrifft nur das zurückbehaltene Vermögen der Übergeber, dieses so glaube ich hat im Übergabsvertrag nicht verloren. Was aber unbedingt erforderlich ist, ist eine Pflichtteilsverzichtserklärung. Dieses betrifft das Vermögen vor der Übergabe.
Es soll auf keinem Fall ein Belastungs und Veräußerungsverbot eingetragen werden, denn das behindert nur. Du kannst dann nicht mal Flurbereinigen mit dem Nachbarn ohne Zustimmung des Übergebers. Auf keinem Fall Wohnungsrechte für weichende Geschwister. Das kann sehr ins Auge gehen.

Gruß

hans



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