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Erdöl- und Erdgassuche
Die staatliche Rohöl-Aufsuchungs AG Wien (RAG) hat bei mir gestern seismische Messungen durchgeführt. Eine deutsche Firma aus Essen kam mit 3 großen Vermessungs-LKW´s, die erhebliche Flurschäden verursachte und die Straße verschmutzte.
Auf dem Info-Blatt steht unter Punkt 6:
Entschädiger ermitteln die durch die Messarbeiten aufgetretenen Schäden. Diese werden so rasch als möglich rekultiviert bzw. nach den Richtlinien der Bauernkammer abgegolten.
Nun Kollegen, habt ihr diesbezüglich schon mit der RAG Erfahrungen gemacht?
Wieviel Wochen, Monate nach der Messung kommen die Entschädiger?
Ist es besser rekultivieren zu lassen oder aber sich finanziell abgelten zu lassen?
Soll man vorsichtshalber die Flurschäden fotografieren?
Wäre um gute Ratschläge dankbar!
MfG Sturmi
Erdöl- und Erdgassuche
Hallo!
Waren vor Jahren auch bei uns - fuhren über unsere Wiese - haben korrekt und problemlos bezahlt auch für die von ihnen vorgeschlagene Bodenlockerung wegen möglicher Verdichtung des Unterbodens - damals haben sie schon vorher Kontakt aufgenommen und Adresse bzw. Telefonnummer für die Schadensabwicklung hinterlassen.
MFG Kuhlimuh20
Erdöl- und Erdgassuche
Hallo Sturmi!
Also bei diesen Firmen brauchst dir keine Sorgen machen.
Bei mir fuhren sie vor Jahren über druschreife Gerstenfelder, Maisfelder und Wiesen.
Bei der Entschädigung wird nicht knausrig umgegangen. LKW -Breite 3 Meter mal Länge der befahrenen Fläche = qm Fläche für Entschädigung.
Ernteverluste, Bodenverdichtung, Ernteerschwernisse, Rekultivierung durch tiefe Spuren im Grünland werden abgegolten nach Maschinenringtarifen.
Es wird dich ein paar Wochen nach dem Einsatz der Pumperer ein Herr besuchen, der die ganzen Schäden aufnimmt.
Arbeitsstunden für Rekultivierung werden auch großzügig abgegolten.
Also sei freundlich zu Ihm (ihr), denn bei diesen Firmen ist das Geld!!!!
LG frederic
Erdöl- und Erdgassuche
Hallo Sturmi!
Bei uns wurden vor ein paar Jahren auch seism. Messungen durchgefürt. Die Flurschadenabgeltung hat zwar geklappt, jedoch ist es immer von Vorteil, Zwecks der Beweissicherung den Schaden zu fotografieren und zu dokumentieren.
Die Rekultivierung haben wir uns abgelten lassen und selbst durchgeführt.
Die Abgeltungssätze der Bauernkammer sind so ausgelegt, als wenn die Messwagen nur über das Feld "fliegen" würden. Sie gelten in keinster Weise den tatsächlichen entstandenen Schaden ab.
Das Beste wäre, sich selbst einen Entschädigungssatz mit der Firma auszuhandeln.
mfg Tugon
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