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Buchführung/Einnahmen-Ausgabenrechnung
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wennst aber Landwirt bist dann
über 65500 Einheitswert (eigener EW + zugepachtete Fläche * eigenem Hektarsatz !! - verpachtung) - Stichtag 31. 12. -> ab 1. 1. mindestens Teilpauschalierung (vereinfachte Einnahmen-Ausgabenrechnung, da Ausgaben mit 70 % pauschal berechnet sind) oder EA-Rechnung
über 150000 Einheitswert oder über 400000 € Umsatz (Verkaufserlöse) besteht volle Buchführungspflicht (Einkommensermittlung über den Vermögensvergleich - bedeutet praktisch doppelte Buchführung)
genaueres - wenn die Grenzen gekratzt werden - a) Kammer
b) Steuerberater mit lw. Erfahrung
mfg Hans
Buchführung/Einnahmen-Ausgabenrechnung
Hallo
Solltest Du noch Fragen im Speziellen haben (Übergangsgewinn Übergangsverlust) Vollpauschalierung- Bilanzierung und auf was man aufpassen muß so melde Dich per E-Mail. Meine Adresse: j.wittmann@aon.at
mfg
Josef
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