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Frage-Hirsche im Feld
Ein Nachbarbauer hat jeden tag den selben hirsch im feld,geht bis zu 10m zu den gebäuden auf dem feld störts natürlich keinen,aber wer haftet wenn er die siloballen aufreissen anfängt.Mir ist es unverständlich jeder bauer hat eine betriebshaftpflicht wo auch die tiere dabei sind,wieso halten sich da die jäger/bundesforste schadlos.Welche möglichkeit gibt es da,ausser natürlich gefriertruhe?Oder ist das gesetzlich geregelt wer bei etwaige schäden von wildtieren haftet,soviel ich weis heist es von den jägern das sind ja gar nicht ihre tiere sondern gehöhren der allgemeinheit,da frag ich mich aber dann wie kann mann was abschiessen was einem gar nicht gehöhrt.Gesetzeslücke oder bin ich auf dem holzweg?
grus pinz
Frage-Hirsche im Feld
Wen der Hirsch eh der Allgemeinheit gehört dann Messer wetzen und ihn der Kühltruhe platz Schafen
Frage-Hirsche im Feld
Hallo du!!
Soviel ich weiß, bin selber Jäger haftet der dort zuständige JAGDAUSÜBUNGSBERECHTIGTE (dh. die Jäger) .
Außer es wurde bei der Jagdverpachtung im Pachtvertrag etwas anderes Vereinbart!
Also dann würde ich euch vorschlagen, bevor ein Schaden entsteht nehmt mit den Jägern Kontakt auf !!
Na dann Waidmanns-Heil!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Frage-Hirsche im Feld
An sonja06
wenns so einfach wär-Die felder sind bei uns Gemeindejagt, aber der hirsch kommt über die bundesstrasse und da sind wieder die bundesforste zuständig.Also nochmal der hirsch kommt von den bf , grast beim bauern = gemeindejagt dann geht der hirsch wieder zurück.
Mir geht auch ums grundsätzliche .
grus pinz
Frage-Hirsche im Feld
Also dann, Wenn der Schaden im Gemeindejagdgebiet entsteht dann sind die dort zuständigen Jagdausübungsberechtigten dafür verantwortlich!!!!Gruss sonja06
Frage-Hirsche im Feld
Wie es in Österreich mit dem Wildschaden abläuft weiß ich nicht, weil, ich bin Ausländer.
Mit den Besitzverhältnissen verhält es sich aber folgendermaßen.
Solange ein Wildtier lebt, ist es herrenlos, sobald es aber verendet ist, gehört es demjenigen der das Jagdausübungsrecht auf der betreffenden Fläche hat.
Wenn das Wildtier auf einer befriedeten Fläche verendet, dann gehört es dem Grundstückseigentümer.
Sprich.: wenn der Hirsch über Deinen Gartenzaun springt, sich dabei das Genick bricht, dann gehört er Dir.
Das Jagdrecht hat auch der entsprechende Grundstückseigentümer, aber nicht das Jagdausübungsrecht. Das heißt, er kann sein Jagdrecht zwar verpachten und dafür Pacht kassieren aber er darf nicht selbst jagen, außer er pachtet die Jagd.
ABER VORSICHT so ist das bei uns in Deutschland, in Österreich ist das sehr wahrscheinlich ähnlich, aber ganz genau weiß ich das nicht.
In Deutschland darf ich auf meinen Äckern nicht jagen, wohl aber ein paar Ortschaften weiter wo ich die Jagd gepachtet habe.
Frage-Hirsche im Feld
Hallo!
Ich bin auch Jäger und kann sonja06 nur beiplichten. Für Wildschäden ist der zuständige Jagdausübungsberechtigte in die Pflicht zu nehmen. Egal ob der Hirsch seinen Einstand in einen anderen Revier hat, zuständig für den Wildschadenersatz ist der Jagdausübungsberechtigte, in welchen der Wildschaden entstanden ist.
In NÖ gehört verendetes Wild, dass auf Flächen auf den die Jagd ruht, (z.b eingefriedete Hausgärten usw.) dem jeweiligen Jagdausübungsberechtigten.
Allerdings sind Jagdgesetze Landesgesetze, sprich jedes Bundesland hat sein eigenes Jagdgesetzt, diese sind zwar sehr ähnlich, trotzdem sollte man sich vorher erkundigen.
Es gibt Jagdgesetze, indem der Wildschaden an Kulturen geregelt ist (Feld, Wald) aber nicht für abgeerntete Feldfrüchte, da beteht in der Regel kein Wildschadensanspruch!
mfg
Frage-Hirsche im Feld
Danke für eure antworten, sehr aufschlussreich.
gruss pinz
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