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Hausschlachtung bei Rindern
Einen schönen Sonntagvormittag an alle Berufskollegen!
Habe vor eine Hausschlachtung von einem Rind zu machen, ist das seitens der AMA überhaupt möglich - Schlachtungsmeldung - etc. ..
Lebendtierbeschau ist eh klar - ist folgend eine Schlachtkörperbeschau (Fleischbeschau) notwendig - das Fleisch vom Rindvieh dient dem Eigengebrauch in weiterem Sinne...
wer kennt sich hier aus und kann Aukunft geben
mfg
försterfred
Hausschlachtung bei Rindern
Servus forestry
Wird das Rind in einem Schlachthof geschlachtet, führt der Landwirt eine einfache Abgangsmeldung durch. Die Schlachtmeldung erfolgt durch den Schlachthof. Im Fall einer Hausschlachtung erfolgt eine Meldung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum der Schlachtung.
Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von drei Tagen.
Auch bei Hausschlachtungen müssen Rinder (Kälber) von einem zuständigen Fleischuntersuchungstierarzt auf Tauglichkeit untersucht werden.
Hausschlachtung bei Rindern
Rinder unterliegen der Fleischuntersuchung. egal ob für Eigenbedarf oder Verkauf.
Für eine Schlachtung ist die Lebendbeschau und die darauffolgende Schlachterlaubnis erforderlich.
Diese wirst Du nur dann erteilt bekommen, wenn Du die Mindestanforderungen für eine Schlachtstätte erfüllst.
Diese Auskunft und Entscheidung wird nur Dein zuständiger Fleischuntersucher treffen können.
WAlter
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