Investitionsförderung Antragstellung

Antworten: 7
  26-09-2007 21:30  Chrissi
Investitionsförderung Antragstellung
Hallo,

ich hab da ein Problem mit der Investitionsförderung.
Auf einigen Seiten hab ich gelesen das der Antrag vor Rechnungslegung ausreicht.
Nun habe ich nach Baubeginn den Antrag gestellt. Rechnungsdatum ist natürlich nach dem Antragsdatum, das Leistungserstellungsdatum aber nicht.
Nun sagt man mir in NÖ das ich damit nix mehr bekomme.

Hat damit schon jemand Erfahrung und die Sache doch noch anders lösen können?

Auf der Investförderungseite für OÖ auf der LK Homepage würd ich herauslesen, dass das Rechnungsdatum reicht, auf der selben Hompage auf der NÖ Investförderungseite steht Antrag unbedingt vor Baubeginn.

Gibt es da länderunterspezifische Regelungen obwohl das eigentlich vom Bund geregelt wird? (z.b.: in NÖ Arbeitsleistungen anerkannt, in OÖ nicht)

Danke im Voraus!

  26-09-2007 22:39  petermoser
Investitionsförderung Antragstellung
Normal ist das rechd streng weil da jezt das eu geld dabei ist Ich frag mich aber was das leistung datum auf der rechnung zun suchen hat so flexi mus die tirma sein wensd mich verstesd

  27-09-2007 07:12  donald
Investitionsförderung Antragstellung
Soweit ich weiß, ist jeder Antrag, von der Baubewilligung angefangen über jegliche Förderungen V O R Baubeginn zu stellen.

Auch bei Umbauten, bevor man den ersten Nagel rauszieht sollte man sich nochmal zum Schreibtisch setzen, um sich Ärger und Geld zu sparen.

Habe selbst auch schon mal draufgezahlt, im nachhinein verstehen sie keinen Spaß, und mit Augen zudrücken ist dann auch nix mehr. Geld ist futsch.

Leistungsdatum auf Rechnung, ist eigentlich egal, da kann drauf stehen was will, wenn die Förderstelle nicht vorher informiert ist, und das Objekt, die zukünftige Baustelle nicht vorher besichtigt hat, gibts nix mehr.

Donald

  27-09-2007 07:33  hp1
Investitionsförderung Antragstellung
Hallo Chrissi

die Antragstellung muss vor dem ersten Handgriff erfolgen; für alle Rechnungen die du vor der Antragstellung bezahlt hast, kannst du nichts mehr beantragen.
Ich rate dir, bei den Firmen anzufragen ob sie dir die Rechnungen auf ein späteres Datum ausstellen können; sprich nach Anstragstellung.


  27-09-2007 07:57  franzooe
Investitionsförderung Antragstellung
In OÖ ist das ganz klar geregelt, Antragstellung mind. 1 Tag vor der Baubewilligung oder der Bauanzeige. Alle Rechnungen die nach diesem Datum datiert sind, werden akzeptiert. Im nachhinein lässt sich da eigentlich gar nichts machen.

Franz

  27-09-2007 08:04  Hons
Investitionsförderung Antragstellung
Guten Morgen!
Der Leistungszeitraum muß laut Gesetzgeber angeführt sein! Kontrolliert einmal Eure Eingangsrechnungen. Entweder es steht der Tage der Lieferung oder wen eine Rechnung über einen bestimmte Zeit ausgestellt wird steht Leistungszeitraum drauf! Sollte eigentlich auf jeder Rechnung stehen auch die was Ihr Ausstellt!
Lg Hons

  27-09-2007 09:55  kraftwerk81
Investitionsförderung Antragstellung
Aufpassen falls ihr selber Bauholz schneiden lasst. Auch da sollte entweder vorher der Antrag gestellt werden oder die Rechnung nach Antragstellung erfolgen!



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