Mutterkuhhalter Steilflächenmahd

Antworten: 16
  09-08-2007 21:59  walterst
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Ich denke, zahlreiche Mutterkuhhalter, aber auch Kalbinnenaufzucht oder Ochsenbetriebe bzw. alle Weide-Milchbetriebe sind von der komischen
Auflage für die Steilflächenmahd betroffen, dass man vor dem Schnitt nicht Beweiden darf.

Wie kommt Ihr damit zurecht?

Walter

  09-08-2007 22:41  muk
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
guten abend

habe schon öfter in diesem forum geschrieben, daß ich entsetzt bin mit welchem schwachsinn hier oft diskutiert wird.

das mit der steilflächenmahd und dem vorherigen weideverbot is a kasperltheater - gemacht von unwissenden kasperln.

sind wir doch nicht so doof und nehmen so was ernst. oder sind wir so do... das man uns jeden blödsinn aufzwingen kann.

hat jemand keinen erfolg und sucht an job - dann mach richtlinien für die landwirtschaft.

so eine richtlinie bedarf keiner weiteren diskussion - die ist reif für den mistkübel.

  09-08-2007 22:51  walterst
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Förderungsvoraussetzungen

* Mindestteilnahmefläche von 0,3 ha im ersten Jahr der Verpflichtung
* Bewirtschaftung der Fläche durch mindestens 1 Mahd pro Jahr und Verbringung des Mähgutes.
* Keine Beweidung vor der ersten Mahd
* Verpflichtungsdauer 7 Jahre – jedenfalls bis 2013
* Aufforstungsverbot
* Verzicht auf Grünlandumbruch einschließlich Grünlanderneuerung durch Umbruch auf den Teilnahmeflächen.
* Maximal 2,0 GVE/ha landwirtschaftlicher Nutzfläche
* Biodiversitätsauflage:
Hangneigungsstufe 1 (25 bis 35%): auf zumindest 5% der Fläche dürfen maximal 2 Nutzungen durchgeführt werden. Die erste Mahd dieser 5%-Flächen darf frühestens am 15. Juni erfolgen.
Hangneigungsstufe 2 (über 35 bis 50%) und 3 (über 50%): auf zumindest 5% der Fläche dürfen maximal 2 Nutzungen durchgeführt werden. Die erste Mahd dieser 5%-Flächen darf frühestens am 30. Juni erfolgen.



  10-08-2007 07:11  donald
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Das Ergebnis heißt: Die Prämienstaffelung bleibt wie eingereicht bestehen (OH1: 105 € /
OH2: 230 € / OH3: 370 €). Die betroffenen Landwirte müssen bei OH 1 folgende Punkte erfüllen:
• maximal 2,0 GVE / ha LN
• kein Grünlandumbruch
• Biodiversitätsflächen: auf zumindest 5 % der Fläche maximal zweimähdige Nutzung
bzw. keine Nutzung vor dem 15. Juni
• Verpflichtungsdauer 7 Jahre
• Aufforstungsverbot
• Verzicht auf Grünlandumbruch
• Weide erst nach der Mahd


Gefunden im Net.

Hab das bis jetzt auch nicht gewusst!!

San den de komplett depat worn? Vor der Mahd keine Weide? Aber 130 Tage Weide Verpflichtend. Erste Mahd erst am 15 Juni???? plus 130 bzw 150 Tage kann sich jetzt jeder selbst ausrechnen.

Keine Grünlanderneuerung?? ---> Dafür sorgen schon die Engerlinge...


Stehe jetzt ein bischen vor einer Mauer, kann das wirklich so stimmen??


Donald


@ muk

Ist das jetzt dein zitierter Schwachsinn den du beschrieben hast oder kann ich diesen Text in den "Papierkorb" werfen?

Vom vielen Aufregen bekommt man Blähungen, ist also nicht gut für deine Gesundheit ;-))


  10-08-2007 07:20  mfj
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Was heißt denn Biodiversitätsauflage ?

Sind das Biobetriebe?


  10-08-2007 08:23  Christoph38
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Danke für die Darstellung der genauen Bedingungen Walter.

Das Thema wurde hier im Forum schon mal kurz angerissen, aber zum damaligen Zeitpunkt hat es noch keiner ganz genau gewusst.

Ich habe ca. 2 ha Wiese, die gemischt auf allen Hangneigungsstufen (0,1,2,3) ist. Ca. Anfang Mai habe ich die Tiere auf diese Wiese gegeben, für ca 1 Monat dann war Alpungstermin, dann ca. im Juli wurde gemäht.

Jetzt soll man wohl im Frühsommer die Tiere auf die ebenen Wiesen geben zur Weide, die Steilflächen mähen und die Tiere vorzeitig von der Alm holen, damit man nicht auf eine zu häufige Mähnutzung kommt.

Mich würde interessieren, wer diese Regelung erfunden hat bzw. welche Auflagen von Brüssel aus wirklich zusätzlich erforderlich waren oder ob es sich nur um eine Fleissaufgabe der Österreicher handelt.

Ansonsten werde ich mir noch überlegen, ob ich nicht die Massnahme sausen lasse, soviel ists bei mir nicht und dafür fällt diese Pfanzerei weg.



  10-08-2007 09:15  biolix
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Hallo !

also ich hab mich nochmals schlau gemacht, hoffe das es stimmt für uns alle, all diese oben angeführten verpflichtungen gelten angeblich nur für 5 % der OH Flächen.... werde mir das aber noch vom Ministerium bestätigen lassen !

lg biolix

  10-08-2007 11:19  Christoph38
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Hallo biolix,
nach meinem Verständnis gelten die 5% nur für die Biodiversität, also nur auf 5% ist der Schnittzeitpunkz einzuhalten. Demgegenüber gelten die übrigen Bedingungen für die gesamte Fläche, also auch das "Weideverbot".

Bei dieser Gelegenheit habe ich noch eine Frage:
Worin liegt der Sinn bei der "Offenhaltung der Kulturlandschaft" die Weide vor dem ersten Schnitt zu verbieten ?

  10-08-2007 12:30  donald
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Hab da so meine Probleme, wohin um Gottes Wilen soll ich mein Vieh im Frühjahr weiden lassen, weil sie ja weiden müssen (Tierschutz) wenn ichs auf die eigenen Flächen nicht darf???

Spinnen die Römer??

Gehe jede Wette ein, das das bei in den anderen Ländern nicht so deppat hergeht!
Wieder das leidige Thema Spanien: da schlachten sie die Stiere vor applaudiernden Puplikum, bei uns ......----> Weidepflicht, aber nicht vor der ersten Mahd???

Und nebenbei, es geht bei mir/vielen anderen wo es um mehr Geld geht, als das man nur einfach so verzichten könnte. Denn dann heißt es zudrehen und Arbeiten gehen, und wochenends Bäumchen setzen, denn hab ja dann das Anpflanzungsverbot nicht :-)))

Donald

  10-08-2007 13:30  kokosbussi
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
also mein Informationsstand ist, das keine Beweidung vor der ersten Mahd auf allen OH-beantragten Flächen erfolgen darf, für 5% (Biodiversität) sind zusätzlich die Schnitttermine enzuhalten.

Begründen könnte ich es nur mit der Kontrolle, da es in Vergangenheit lt. AMA immer wieder vorgekommen ist, dass Dauerweiden (Kulturweiden) als OH beantragt wurden und dann nur der Rest (Büschel welche die Tiere nicht gefressen haben) gemäht bzw. gemulcht wurde und OH-Prämien kassiert wurden.

Da die neuen Bezeichnungen (Dauerweide, Mähwiese/-weide) sowieso aussagen ob gemäht wird oder nicht ist meiner Meinung die zusätzliche Erschwernis entbehrlich.

Grundsätzlich muss man die Steilflächen lt. Entwurf jetzt schon das erste Mal mähen wenn ich die Förderung haben will und auf der Steilfläche wo die Tiere vor dem ersten Schnitt weiden - wenn überhaupt notwendig - kann ich eben OH nicht beantragen.

Finde trotzdem gut, dass es zu so einer Lösung gekommen ist, die EU wollte ja OH 1 ganz weghaben, da diese Stufe nur in Österreich zusätzlich zu AZ noch gefördert wird - hier sprechen wir von rund 99.000 ha welche weggefallen wären...

lg kokosbussi :-)

  10-08-2007 13:30  walterst
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Ich war Vormittag auf der Kammer, und habe mir nur stichwortartig einiges erzählen lassen.
Die Berater warten jetzt zuerst auf die Schutzhelme und die kugelsicheren Westen, bevor sie mit der Info hinaus gehen.

Schlagbezogene Aufzeichnungen über Pflege, Düngung, Ernte im Grünland kommt auch.
Bei den UBAK wurde mir gesagt, dass sowieso gleich alle für heuer eine Sanktion bekommen, weil bestimmte Dinge mangels Info gar nicht eingehalten werden konnten.

Weideverbot vor 1. Schnitt gilt auf alle Fälle für die gesamte OH-Fläche und wie man die 5% Biodiversität herausmessen soll, weiss auch keiner.
Die 5% sind wiederum von der jeweiligen einzelmaßnahme, also 1, 2 und 3 getrennt zu nennen.

Dann habe ich noch mitbekommen: Max 66% der Ackerfläche darfmit der gleichen Frucht bebaut sein. d.h. 2 ha Gerste allein nicht erlaubt oder 2 ar Kartoffel nicht erlaubt usw......

Walter

  10-08-2007 14:03  dorni
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Für Weidebetriebe ist das neue öpul eine Katastorphe!
Die Weiden verlieren ca. 50% der Föderungen, bin mir sicher das damit viele Weiden schließen und die Flächen verwildern.
mfg

  10-08-2007 21:22  donald
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Hab 60 ar Acker gepachtet, den ich nächstes Jahr umbrechen werde.... das ist mein einziger Acker darf ich den jetzt voraussich nicht mit einer Frucht bestellen??? Ohne jemanden beleidigen zu wollen: De san jo deppat!

Die werfen uns immer größere "Knittel vor die Haxn" bis es einen nach den anderen drüberschmeist!!

Dann die Bauern noch fest zum investieren anheizen, und fertig ist die goldene Mischung........

Im Frühjahr mussten (wer Förderung haben will "musste") wir Papiere unterschreiben, von denen wir nicht wussten was sie bedeuten, jetzt stehen wir da wie der Ochs vor der neuen Stadeltür.
Waren die gscheidn Herrn so überascht als das letzte Programm auslief??
Wohl auf ihren fetten Ärschen im Ledersessel eingeschlafen??
Aufgeschreckt von ihrem Schönheitsschlaf waren sie natürlich grantig wie ein kleines Kind wenn mans weckt und mussten sich wieder den Kopf zerbrechen wie sie den Bauern wieder ein Ei legen können.
Wie Gargamel und die Schlümpfe.... wir sind in dem Fall die Schlümpfe und unsere Vertreter Asrael der Kater und Gargamel ist Brüssel.

Donald



  10-08-2007 21:25  donald
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
ach ja was ist mit muk? Bist mir noch eine Antwort schuldig

Donald

  10-08-2007 21:36  muk
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
an donald

ich überlasse die entscheidung ganz dir alleine.

lg muk

  12-08-2007 16:14  farmerJT
Mutterkuhhalter Steilflächenmahd
Keine Ahnung von der Realität.

Die 5% die vorm 15 Juni nicht gemäht werden dürfen..............................Wieso?
Finden die Politiker das unser Land zu gepflegt erscheint oder was?

Jeder Bauer müsste diese Fläche an den Rändern stehen lassen, Straßengraben, Obstgärten, Steile Böschungen, etc.

Es ist ja so schön wenn das überall Úraltgras herumsteht!



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.