SV-Bauern Beitragspflicht??

Antworten: 12
  18-07-2007 20:10  rosso
SV-Bauern Beitragspflicht??
hi leute
habe vor kurzem den elterlichen hof überschrieben bekommen, und auch promt eine beitragsaufforderung von der SV bauern erhalten.
renten- unfall und krankenversicherung ~ 450 Euro im Quartal

unfallversicherung sehe ich ja noch ein habe ja auch ein höheres unfallrisiko als ein wohnungsbesitzer

da ich aber unselbstständig ( angestellter) erwerbstätig bin bezahle ich ja eh scho für alles (gesetzliche abzüge )

da ich noch zusätzlich eine private unfall und krankenversicherung habe bezahle ich also für ein und das selbe drei mal ,
kann sie logischerweise aber nur einmal in anspruch nehmen

kennt jemand da eine möglichkeit etwas an diesem umsand zu ändern oder kann mir sagen wohin ich mich wenden kann??

bei der sv bauern hab ich nicht eimal alle infos bekommen die ich wollte ( kundenfreuntlichkeit gleich null )

dank im vorraus

grüße aus tirol







  18-07-2007 20:16  petermoser
SV-Bauern Beitragspflicht??
Auf der bauern kammer erfarsd alles was du wissen wilst

  18-07-2007 20:31  riener
SV-Bauern Beitragspflicht??
kein mensch wundert sich wenn er für ein zweites einkommen das er neben seinem haupteinkommen hat auch seine abgaben zahlen muß.
es sollte daher logisch sein das auch eine land- und, oder forstwirtschaft als ein solches zweiteinkommen ( oder haupteikommen ) bewertet wird.

  18-07-2007 21:06  petermoser
SV-Bauern Beitragspflicht??
Was glaubsd den wer die ganzen pensionisten was so arm sind zahlt was dan mit einen merzedes umananda fahren und jeden tag zum docktor gehen


  18-07-2007 21:09  loik
SV-Bauern Beitragspflicht??
Lieber Kollege und Landwirt!
Der Sozialversicherungsbeitrag richtet sich nach dem Einheitswert. Wenn Du aber den Betrieb nebenberuflich führst, brauchst Du lediglich den Krankenversicherungsbeitrag nicht bezahlen. Die Krankheiten werden von Deiner gesetzlichen KV als Arbeitnehmer nach ASVG abgedeckt. Wenn Du aber als Arbeitnehmer den Höchstbeitrag bezahlst, dann könnte der Pensionsbeitrag von der SVdB auch wegfallen. Wenn Du eine Partnerin hast, die nicht berufstätig ist, melde sie als Betriebsführer an und sie hat dann einen eigenen Pensionsanspruch.
lg.

  19-07-2007 08:15  soamist
SV-Bauern Beitragspflicht??
petermoser, des war einer deiner unqualifiziertesten Beiträge di du da absetzt. denk wenigstens manchmal a bissl nach bevorst was schreibst.

  19-07-2007 08:49  Christoph38
SV-Bauern Beitragspflicht??
Mit dem SV Beitrag bezahlst du ein für Pensionsversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung.
Früher (bis 31.12.1999) war man mal vom Krankenversicherungsbeitrag befreit, wenn man zb bereits als Dienstnehmer krankenversíchert war, seither läuft eine 10 jährige Übergangsfrist, sodass 2009 der volle Satz zu bezahlen ist.

Tatsächlich kannst du in der Krankenversicherung nur einmal eine Leistung beziehen, auch wenn du in mehrere Töpfe einzahlst. Es ist jedoch so, dass Personen die aus einem Einkommen zB. € 2.000,- verdienen, auch von den vollen € 2.000,- bezahlen und daher nicht nachvollziehbar ist, dass wenn jemand 2* € 1.000,- verdient, nur von den ersten € 1.000,- einbezahlt wird.

In den Pensionsversicherung ist es sowieso anders, da werden dir die zusätzlichen Einzahlungen auch für die spätere Pension mitberechnet, sind also nicht verloren, sondern kommen dir selber zu Gute. Bei einem Monatseinkommen von € 700,- werden 1,78% am Pensionskonto gutgeschrieben, was grob € 10,- Pensionserhöhung entspricht mal zB. 30 Jahre einzahlen = ca. € 300,- zusätzliche Pension/Monat.

Das einzahlen hat noch die wenigsten gefreut, aber man sollte sich auch vor Augen halten, dass von Nichts auch keine Leistung zu erwarten ist.

  19-07-2007 09:37  kraftwerk81
SV-Bauern Beitragspflicht??
"aber man sollte sich auch vor Augen halten, dass von Nichts auch keine Leistung zu erwarten ist."

Also ich bin 26 und erwarte mir keinerlei Pension vom Staat! Es wird wohl so rauslaufen dass ich auch doppelt einzahle und nix bekommen werde. Schlimmer sogar, ich muss 3-fach einzahlen um wenigstens aus der Privatpensionsvorsorge was zu erhalten.

  19-07-2007 12:40  hp1
SV-Bauern Beitragspflicht??
Hi

mir ergeht es genauso wie dir; Ich habe mit meiner Frau vor 3 Jahren den Betrieb übernommen und ich gehe auch einer unselbständigen Arbeit nach.
Diese Situation mit den Zahlungen kannst du auch nicht ändern u. du musst achtgeben du bist jetzt Einkommenssteuer pflichtig und musst jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben;
Den einzigen Zustand den du ändern kannst ist ,das mit der Einkommenssteuererklärung indem du deinen Betrieb deiner Frau überschreibst, aber sie darf nebenbei keiner unselbständiger Arbeit nachgehen.

  19-07-2007 13:05  Else
SV-Bauern Beitragspflicht??
ja, das mit der sozialversicherung ist so eine sache.
das sollte man zb auch einmal die unterschiedlichen SV-beiträge bereden.

und auch, daß die bäuerliche SV möglichkeiten eröffnet, die einem nicht - landwirt verwehrt sind.
zb hofübergabe an die "jungen", pensionierung aus altersgründen, gott sei dank aber noch gesund und arbeitsfreudig.
die jungen gehen ihren eigenen unselbständigen erwerbstätigkeiten nach, wohnen am hof in einer eigenen wohnung (keine miete).
haben an der landwirtschaft selbst (noch?) kein interesse.
die "alten" bewirtschaften den hof weiter - selbstverständlich mit allen wirtschaftlichen "konsequenzen".

das kann nun zb kein arbeiter: in pension gehen, pension beziehen und weiterarbeiten mit lohnbezug - zumindest nicht ohne "sanktionen".

HINGEGEN:
ein alleinstehender bauer/eine bäuerin, die keinen erben für die hofübergabe hat - das gibts auch - muß entweder wirklich solange selber arbeiten, bis sie/er es nicht mehr schafft, wenn die pension so gering ausfällt, wegen einheitswert (weil es eben eine so kleine Landwirtschaft ist).
da gibts nur entweder pension unter dem ausgleichsrichtsatz oder arbeiten, bis nimma geht.
einen teil zu verpachten und dennoch pension beziehen, ja weiß ich, das geht auch. bringt aber nur sehr wenig - hauptsächlich selbstversorgung zur mini-pension.

  19-07-2007 14:34  Christoph38
SV-Bauern Beitragspflicht??
Ich kenne viele fleissige Arbeiter, die in Pension gehen und sich noch was "dazuverdienen", sprich pfuschen.
Da ist wenig Unterschied zu den Bauern, die den Hof den Jungen überlassen, in Wahrheit aber weitermachen und sich was dazuverdienen.

Es ist nämlich so, dass beides nicht erlaubt ist, nur die Else glaubt bei Bauern ist die Weiterbewirschaftung des Hofes erlaubt, neben dem Pensionsbezug. Der Unterschied ist höchstens der, dass beim pfuschen keiner SV zahlt und beim Bauernhof der falsche einzahlt (die Jungen, obwohl nicht Bewirtschafter).

Ob jemand erwischt wird oder nicht, wenn er neben der Pension aktiv ist, ist wieder eine andere Frage. Erwischen sollte sich der Altbauer und der Arbeiterpensionist besser nicht lassen.

  02-08-2007 19:54  Else
SV-Bauern Beitragspflicht??
@ Christoph:

Doch, die Else weiß, daß ein Pensionsbezug ung gleichzeitige Bewirtschaftung des Hofes gesetzlich nicht erlaubt sind.
Genauso wie es kein erlaubtes Pfuschen bei dem von Dir genannten Arbeiter-Pensionisten gibt.

Dennoch weiß ich von keinem Arbeiter-Pensionisten, der soviel beim Pfuschen verdient, wie er früher Lohn bezogen hat.

Den Vergleich mit Jung und Alt bei den LW brachte ich hauptsächlich deshalb, weil ich einen ganz konkreten Fall ansprechen wollte: Klein-LW ohne Partner und ohne Kind, dh. ohne Nachfolger, aber Pensionsbezieher
Für so eine/n Landwirt/in kann es ganz schön hart werden.







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