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Quellschutzgebietkosten Schweinegülleausbringung
Hallo, was denkt Ihr darüber?
Vor kurzer Zeit hat ein Intensivschweineaufzuchtbetrieb mit 3,5m-Abstand bis zu unserer Trinkwasser-Quellfassung Gülle ausgebracht (2 mal mit 8.000-Literfaß auf ca. 0,3ha). Ich habe den Wiesenbesitzer - auf dessen 0,5-ha Wiese leider diese gute Quelle liegt - aufgefordert, nicht so nahe bis zur Quelle zu düngen, worauf er sagte auf seinem Grund kann er machen was er will. Wir haben ihm 1€/m² dafür angeboten, er hat als Mindestpreis 1,5€ gesagt und wahrscheinlich will er noch viel mehr oder mit einem schönen Acker tauschen. Vor kurzem hat er uns das Betreten der Wiese und das notwendige Sanieren untersagt. Um die Quelle besteht jetzt schon mit Sicherheit eine WF-Fläche und seltene unter Naturschutz stehende Pflanzen wachsen auch dort.
Leider ist die Quelle nicht mit Quellschutzgebiet im "Wasserbuch der BH" eingetragen, jedoch schon seit mehr als 137 Jahren im Grundbuch als Dienstbarkeit für uns.
Wie groß sollte ein Quellschutzgebiet sein, welcher Dünger dann erlaubt und was kann an Entschädigungszahlungen für Düngerverzicht verlangt werden?
Quellschutzgebietkosten Schweinegülleausbringung
Hallo !
Schwierige Situation, aber wenn die Angaben stimmen, dann lt. CC und Wasserschutzgesetz (2x 8.000 Liter auf 0,3 ha - Wahnsinn!!) klar verboten. Natürlich wäre die beste Möglichkeit die Wiese zu kaufen. Alles andere ist nämlich auf dem Rechtsweg auszutragen (Beweiserstellung, Wasseruntersuchungen, ...) und sicher langwierig.
Auf der Düngemenge kann man sich kurzfristig stützten.
lg biolix
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