Jetzt klagt Ökostrom-Branche gegen Atomkraft
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30-05-2007 12:15 biolix
Jetzt klagt Ökostrom-Branche gegen Atomkraft
HallO !
na schau, und da heisst immer die EE sind bevorzugt..
lg biolix
"Atomrecht bewegt sich: Jetzt klagt Ökostrom-Branche gegen Atomkraft"
Wien (OTS) - EREF, IG Windkraft und die oekostromAG gehen juristisch gegen die Begünstigungen von Atomstrom vor. EREF klagt die EU Kommission in Zusammenhang mit der Finanzierung des finnischen AKW Olkiluoto des Stromunternehmens TVO und die oekostrom AG wird eine Beschwerde gegen die Benachteiligung von Ökostrom-Lieferanten gegenüber Atomstrom am Markt bei der EU Kommission einbringen.
"Atomkraftwerke können nicht unter normalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebaut werden. Sie benötigen eine Vielzahl von offenen oder oft auch versteckten Beihilfen. Durch die hohen Subventionen, billigen Kredite, staatlichen Exportkredite und Haftungsausschlüsse für die Atomkraft kommt es zu einer Marktverzerrung und einer Diskriminierung der Erneuerbaren Energien.
Der einzige derzeitige Atomkraftwerksbau in Europa in Finnland ist ein anschauliches Beispiel hierfür", so Dr. Dörte Fouquet, Direktorin von EREF, dem Europäische Dachverband der Erneuerbaren Energie Produzenten. EREF hat eine Klage gegen Entscheidungen der Europäische Kommission zur Finanzierung des geplanten Atomreaktors Olkiluoto des finnischen Unternehmens TVO beim zuständigen Europäischen Gericht Erster Instanz (EuGEI) in Luxemburg eingebracht.
Anlässlich der Jahrestagung von EREF in Wien zeigte sich Dr. Dörte Fouquet zuversichtlich: "Mit dieser Klage werden die Entscheidungen zur Finanzierung des finnischen Atomreaktors neu aufgerollt. Diese Bevorzugung der Atomkraft ist eine Benachteiligung der Erneuerbaren Energien."
Der Fall des AKW Olkiluoto
Der Atomreaktor wird vom finnischen Stromunternehmen TVO beauftragt und von einem Konsortium der Firmen, Framatome- ANP (staatliche französische Unternehmen) und Siemens zu einem Festpreis von 3,2 Milliarden EUR an TVO geliefert und derzeit gebaut. Die Finanzierung erfolgt zu 1,6 Milliarden EUR über einen Kredit an das finnische Unternehmen TVO, mit einem Zinssatz unter 2,6 %, durch ein Konsortium von fünf Banken, unter prominenter Beteiligung der staatlichen Bayerischen Landesbank und der staatlich beeinflussten Banque Paribas. Nach einer Beschwerde von EREF entschied die Kommission, dass diese Finanzierung keine Beihilfe darstellt. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Klage von EREF, die am 26.3.2007 eingebracht wurde und nun erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Für den Konsortialkredit hat die französische Regierung zur Sicherung darüber hinaus den bislang zweithöchsten Exportkredit überhaupt durch seine staatliche Exportkreditagentur COFACE in Höhe von 570 Mio. EUR gewährt. Bezüglich dieser Garantie wurde von der Kommission das sogenannte Hauptprüfverfahren wegen des Verdachts illegaler staatlicher Beihilfen eröffnet. Dr. Dörte Fouquet erläutert: "Der Einsatz von Exportgarantien im innergemeinschaftlichen Handel wurde stets sowohl von Kommission als auch vom Europäischen Gerichtshof als illegal beurteilt. Solche Garantien sind der Sicherung von Geschäften in außereuropäischen Regionen mit unsicheren politischen Verhältnissen vorbehalten."
"Der Fall des finnischen Reaktors von TVO zeigt die eklatante Marktverzerrung und dass sehr hohe Kosten heute der Atomkraft nicht zugerechnet werden", so Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft, die sich genau so wie die anderen österreichischen Ökostromverbände Kleinwasserkraft Österreich und Arge Kompost und Biogas von EREF auf europäischer Ebene vertreten lassen. Stefan Hantsch verweist auf bestehende gravierende Mängel bei der Abfallentsorgung und die Tatsache, dass es keine volle Versicherung für das gesamte Atomrisiko gibt. "Müsste die Atomkraft ihre tatsächlichen Kosten voll tragen, wären die Windenergie und fast alle erneuerbaren Energien bereits heute wirtschaftlich und dem Atomstrom weit überlegen", ist Stefan Hantsch überzeugt. Und weiter: "Für uns ist daher das juristische Vorgehen gegen die ungerechte Bevorzugung der Atomenergie von vitalem Interesse."
Fachbuch "Updating International Nuclear Law" vorgestellt Bei der Pressekonferenz wurde auch das neue Fachbuch "Updating International Nuclear Law" - gleichsam als Handbuch für Folgeaktionen - der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Buch, das auf einer Konferenz der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren Plage basiert, wurde wesentlich durch Initiative und Sponsoring der oekostrom AG ermöglicht.
Erstmals liegt mit ihm eine unabhängige und universelle Betrachtung der Atomkraft aus vornehmlich juristischer Sicht vor. Das Buch enthält 24 Beiträge von hochkarätigen Autoren, darunter Alla Jaroschinska, Dr. Hermann Scheer und Raul Montenegro. Es gibt wohl wenige Bücher in denen gleich drei TrägerInnen des Alternativen Nobelpreises Beiträge geliefert haben. Die Beiträge zeigen die Freistellung der Nuklearindustrie von zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungen, die Bevorzugung in völkerrechtlicher Hinsicht und die enorme wirtschaftliche Förderung der Atomkraft in den einzelnen Staaten auf. Das Buch fordert zur Neubewertung der Rolle der Atomkraft auf und liefert Argumentationsgrundlagen und Basis für konkrete rechtliche Umsetzung des Schutzes vor Atomgefahren.
oekostrom AG will Ökostrom-Kunden entlasten "Die oekostrom AG als 100% ökologischer Stromversorger steht in einem unfairen Wettbewerb solange Atomstrom durch Subventionen, Haftungsbeschränkungen und staatliche Garantien subventioniert wird", so Mag. Ulfert Höhne, Vorstand der oekostrom AG. "Durch die neuen Erkenntnisse, auch aus dem Buch "Updating International Nuclear Law" sind wir gezwungen eine Wettbewerbs-Beschwerde an der EU-Kommission einzubringen. Es darf nicht sein, dass die EU ihr Heiligstes, den freien Markt, für Atomstrom-Lieferanten außer Kraft setzt und oekostrom(R)-Kunden auch noch für die Subvention der 'Egalstrom- Konzerne' zahlen. Wir bringen Beschwerde ein und verlangen, dass die EU-Kommission die wettbewerbswidrige Praxis sofort abstellt und einen Ausgleich - etwa Ausnahme von der Energiesteuer - für all jene Kunden schafft, die 100% zertifizierten Ökostrom kaufen. Damit könnte Ökostrom am Markt sofort von den gesellschaftlichen Vorteilen, die er schafft, profitieren", so oekostrom-Vorstand Mag. Ulfert Höhne.
Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Moidl, IG Windkraft
HallO !
na schau, und da heisst immer die EE sind bevorzugt..
lg biolix
"Atomrecht bewegt sich: Jetzt klagt Ökostrom-Branche gegen Atomkraft"
Wien (OTS) - EREF, IG Windkraft und die oekostromAG gehen juristisch gegen die Begünstigungen von Atomstrom vor. EREF klagt die EU Kommission in Zusammenhang mit der Finanzierung des finnischen AKW Olkiluoto des Stromunternehmens TVO und die oekostrom AG wird eine Beschwerde gegen die Benachteiligung von Ökostrom-Lieferanten gegenüber Atomstrom am Markt bei der EU Kommission einbringen.
"Atomkraftwerke können nicht unter normalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebaut werden. Sie benötigen eine Vielzahl von offenen oder oft auch versteckten Beihilfen. Durch die hohen Subventionen, billigen Kredite, staatlichen Exportkredite und Haftungsausschlüsse für die Atomkraft kommt es zu einer Marktverzerrung und einer Diskriminierung der Erneuerbaren Energien.
Der einzige derzeitige Atomkraftwerksbau in Europa in Finnland ist ein anschauliches Beispiel hierfür", so Dr. Dörte Fouquet, Direktorin von EREF, dem Europäische Dachverband der Erneuerbaren Energie Produzenten. EREF hat eine Klage gegen Entscheidungen der Europäische Kommission zur Finanzierung des geplanten Atomreaktors Olkiluoto des finnischen Unternehmens TVO beim zuständigen Europäischen Gericht Erster Instanz (EuGEI) in Luxemburg eingebracht.
Anlässlich der Jahrestagung von EREF in Wien zeigte sich Dr. Dörte Fouquet zuversichtlich: "Mit dieser Klage werden die Entscheidungen zur Finanzierung des finnischen Atomreaktors neu aufgerollt. Diese Bevorzugung der Atomkraft ist eine Benachteiligung der Erneuerbaren Energien."
Der Fall des AKW Olkiluoto
Der Atomreaktor wird vom finnischen Stromunternehmen TVO beauftragt und von einem Konsortium der Firmen, Framatome- ANP (staatliche französische Unternehmen) und Siemens zu einem Festpreis von 3,2 Milliarden EUR an TVO geliefert und derzeit gebaut. Die Finanzierung erfolgt zu 1,6 Milliarden EUR über einen Kredit an das finnische Unternehmen TVO, mit einem Zinssatz unter 2,6 %, durch ein Konsortium von fünf Banken, unter prominenter Beteiligung der staatlichen Bayerischen Landesbank und der staatlich beeinflussten Banque Paribas. Nach einer Beschwerde von EREF entschied die Kommission, dass diese Finanzierung keine Beihilfe darstellt. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Klage von EREF, die am 26.3.2007 eingebracht wurde und nun erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wird.
Für den Konsortialkredit hat die französische Regierung zur Sicherung darüber hinaus den bislang zweithöchsten Exportkredit überhaupt durch seine staatliche Exportkreditagentur COFACE in Höhe von 570 Mio. EUR gewährt. Bezüglich dieser Garantie wurde von der Kommission das sogenannte Hauptprüfverfahren wegen des Verdachts illegaler staatlicher Beihilfen eröffnet. Dr. Dörte Fouquet erläutert: "Der Einsatz von Exportgarantien im innergemeinschaftlichen Handel wurde stets sowohl von Kommission als auch vom Europäischen Gerichtshof als illegal beurteilt. Solche Garantien sind der Sicherung von Geschäften in außereuropäischen Regionen mit unsicheren politischen Verhältnissen vorbehalten."
"Der Fall des finnischen Reaktors von TVO zeigt die eklatante Marktverzerrung und dass sehr hohe Kosten heute der Atomkraft nicht zugerechnet werden", so Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft, die sich genau so wie die anderen österreichischen Ökostromverbände Kleinwasserkraft Österreich und Arge Kompost und Biogas von EREF auf europäischer Ebene vertreten lassen. Stefan Hantsch verweist auf bestehende gravierende Mängel bei der Abfallentsorgung und die Tatsache, dass es keine volle Versicherung für das gesamte Atomrisiko gibt. "Müsste die Atomkraft ihre tatsächlichen Kosten voll tragen, wären die Windenergie und fast alle erneuerbaren Energien bereits heute wirtschaftlich und dem Atomstrom weit überlegen", ist Stefan Hantsch überzeugt. Und weiter: "Für uns ist daher das juristische Vorgehen gegen die ungerechte Bevorzugung der Atomenergie von vitalem Interesse."
Fachbuch "Updating International Nuclear Law" vorgestellt Bei der Pressekonferenz wurde auch das neue Fachbuch "Updating International Nuclear Law" - gleichsam als Handbuch für Folgeaktionen - der Öffentlichkeit vorgestellt. Das Buch, das auf einer Konferenz der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren Plage basiert, wurde wesentlich durch Initiative und Sponsoring der oekostrom AG ermöglicht.
Erstmals liegt mit ihm eine unabhängige und universelle Betrachtung der Atomkraft aus vornehmlich juristischer Sicht vor. Das Buch enthält 24 Beiträge von hochkarätigen Autoren, darunter Alla Jaroschinska, Dr. Hermann Scheer und Raul Montenegro. Es gibt wohl wenige Bücher in denen gleich drei TrägerInnen des Alternativen Nobelpreises Beiträge geliefert haben. Die Beiträge zeigen die Freistellung der Nuklearindustrie von zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungen, die Bevorzugung in völkerrechtlicher Hinsicht und die enorme wirtschaftliche Förderung der Atomkraft in den einzelnen Staaten auf. Das Buch fordert zur Neubewertung der Rolle der Atomkraft auf und liefert Argumentationsgrundlagen und Basis für konkrete rechtliche Umsetzung des Schutzes vor Atomgefahren.
oekostrom AG will Ökostrom-Kunden entlasten "Die oekostrom AG als 100% ökologischer Stromversorger steht in einem unfairen Wettbewerb solange Atomstrom durch Subventionen, Haftungsbeschränkungen und staatliche Garantien subventioniert wird", so Mag. Ulfert Höhne, Vorstand der oekostrom AG. "Durch die neuen Erkenntnisse, auch aus dem Buch "Updating International Nuclear Law" sind wir gezwungen eine Wettbewerbs-Beschwerde an der EU-Kommission einzubringen. Es darf nicht sein, dass die EU ihr Heiligstes, den freien Markt, für Atomstrom-Lieferanten außer Kraft setzt und oekostrom(R)-Kunden auch noch für die Subvention der 'Egalstrom- Konzerne' zahlen. Wir bringen Beschwerde ein und verlangen, dass die EU-Kommission die wettbewerbswidrige Praxis sofort abstellt und einen Ausgleich - etwa Ausnahme von der Energiesteuer - für all jene Kunden schafft, die 100% zertifizierten Ökostrom kaufen. Damit könnte Ökostrom am Markt sofort von den gesellschaftlichen Vorteilen, die er schafft, profitieren", so oekostrom-Vorstand Mag. Ulfert Höhne.
Rückfragehinweis:
Mag. Stefan Moidl, IG Windkraft
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