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Lebenstest.de Zahlungserinnerung
Liebe Kollegen!!
vor ca. 2 wochen war hier auf der landwirt.com seite ein inserat zu sehen, wo man sein erreichbares lebensalter testen kann.
aus spass machte ich diesen um zu sehen was dabei heraus kommt. und nun bekam ich schon die mahnung, dass die 59€ entgelt zu zahlen sind!!
bin ich nun verpflichtet diesen einzuzahlen. Aber können die mich überhaupt über meinen internetzugang ausfindig machen?
es wird bereits mit einem anwalt gedroht. was soll ich machen???
lg
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Sie haben meine emailadresse und ID von mir. Können sie mich mit diesen angaben ausfindig machen???
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Hast du die AGB von lebenstest.de gelesen? Dort steht du hast eine 30 Tage Rücktrittsfrist von dem Vertrag. Wenn du keinen Namen und Adresse angegeben hast, ist es wahrscheinlich nicht so einfacht dich zu finden. Auf keinen Fall würde ich sofort zahlen.
mfg
robinson
Lebenstest.de Zahlungserinnerung
Gestern habe ich irgenwo gelesen, dass das Amtsgericht München einen ähnlichen Fall für nicht gesetzeskonform erklärt hat.
Im Fernsehen war auch einmal ein Beitrag.
Besser ist es wenn der Vertrag von einem Minderjährigen geschlossen wurde, weil dann die Eltern zur Genehmigung einwilligen müssen.
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Ich kann bestätigen, dass diese Seite hier auf Landwirt.com war. Ich hab mich geärgert, dass vom Landwirt für solche Seiten Werbung gemacht wird. Habe mir extra das kleingedruckte gelesen, und da stand drinnen, dass einmalig "nur" 99Euro zum zahlen sind......
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So was gibt es immer im internet. Wenn irgend wo gratis steht must sowiso schon aufpassen weil wens wircklich gratis ist dann wird das nicht so oft geschriben.
Du must jezt nur sagen das ein kind das gemacht hat dan können die sich brausen. Und da must kein schlechtes gewissen haben weil das sind so ganz windige firmas kommt immer wieder was im fernsehen davon.
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Hatte schon letztes Jahr ein ähnliches Vergnügen mit "genealogie"
Habe Rechnungen und zig Mahnungen per e-mail bekommen, aber nie darauf geantwortet. Am 20. 03. kam ein brief von einem Rechtsanwalt aus Bonn. " Letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung" hies es. Der Betrag beläuft sich bereits auf 90,68 Euro. Das schreiben war sehr harsch verfasst, unter anderem stand:
Zitat Anfang:
Sollten sie der Meinung sein, die Forderung sei deshalb unberechtigt, weil sie zum zeitpunkt der Anmeldung minderjährig gewesen sind, werden sie aufgefordert, entsprechende Nachweise wie etwa die beglaubigte Kopie des Personalsausweises oder der geburtsurkunde zu übersenden. Allerdings wird bereits jetzt darauf hingewiesen, das Minderjährigkeit nicht notwendig die zievielrechtlichen Ansprüche meiner Mandantin entfallen lässt. Bei Teilnehmern die zum zeitpunkt der anmeldung noch nicht das 18., jedoch das 14 Lebensjahr vollendet hatten und die sich die teilnahme durch angabe eines falschen Geburtsdatums auf rechtswiedrige Weise erschlichen haben, behält sich mei9ne Mandantin neben der Geltentmachung von Schadensersatzansprüchen auch die Erstattung einer Strafanzeige wegen BETRUGS vor. Es wird darauf hingewiesen, das dann bei insoweit strafrechtlich verantwortlichen Jugendlichen selbst in den Fällen des Absehens von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft oder der Einstellung des Verfahrens ein Eintrag in das Erziehungsregister zu erfolgen hat.
Zitat Ende
Dazwischen noch garniert mit Paragrafen und Zahlen.
Und noch mal die Aufforderung zu zahlen und dann noch mal, der Brief macht einem Angst und Bang wenn man ihn das erste mal liest....
Hatte Frist bis zum 09.04.2007 hab nichts bezahlt, auch mich sonst nicht gemeldet.
Hab noch keine Vorladung zum Richter bekommen, mal sehen wies weitergeht??
Donald
Ps.: Zahle denen keinen Cent
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@ forvel
und ? wie alt wirstn laut test ?
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hallo forvel,
ich fürchte jetzt muß du diesen test nocheinmal machen, den die aufregung nach dem schreiben hat dich sicher wieder ein paar monate gekostet....*ggg*
spass beiseite, mein tip, nichts bezahlen.
Kenne ein paar fälle, nach einem schreiben vom Rechtsanwalt haben sie gleich alles zurückgezogen. Die Leben von denen, die vor lauter angst brav bezahlen auch ganz gut....
lacusfelix
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Ich bin mir jetzt selbst nicht sicher.
Soll man in diesem Fall eher zum "Bauernsprecher" oder zur Arbeiterkammer?
Im Ernst: Sonntag war ein ähnliches Thema bei Konflikte mit Resetarits und Dr. Kolba von der AK, der es gerade auf einen musterprozess ankommen lässt.
Aber seine Zusatzinfo: "Es gab bisher nie einen Prozess, weil diese Firmen nie klagen"
Du kriegst bei der AK sicher Auskunft. (Alternative wäre Petermoser, wennst Du von den Roten nichts geschenkt haben willst)
Walter
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Hallo,
was für eine Genealogie-Seite warst Du da - bin durch die Ahnenforschung auch auf ein paar versch. Seiten gewesen - kommt da jetzt auch noch eine Rechnung ??
Wobei registriert hab ich mich nirgendwo - und nur durch Seiten durchstöbern - oder kostet das dann doch was ?
Kathi
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So - noch mal blöde Frage - hast du dich registrieren müssen - also Name, Em-mail angeben, oder warst du nur so auf der Seite??
Kathi
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hallo kathi!
ich habe mich registriert. mit einer "nonsens-adresse" und ebenfalls so einen namen. bei meiner dort angegebenen emailadresse hab ich mich ebenfalls so registriert. meine adresse und richtigen namen würde ich nie ins internet stellen.
können die mich trotzdem finden!
habe mich heute schon beim internetombudsmann informiert. der experte ist erst wieder morgen erreichbar.
ich werde euch morgen mehr berichten können!!
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Soferne Du ueber einen oesterr. Provider einsteigst bist Du relativ leicht zuordenbar und das geht auch relativ schnell.
Ueber einen Gerichtsbeschluss kann der Anbieter naemlich ueber den Provider erfragen wer unter welcher IP-Adresse zu welcher Zeit angemeldet war!
Trotzdem ist es nach wie vor ein Graubereich, denn der Log des Anbieters von "lebenstest.de" ist privater Natur und Du kannst Dich natuerlich immer auf den Standpunkt stellen: "Ich war da nie drinnen, der Log ist gefaelscht!" Damit hast Du in der Praxis auch schon gewonnen - vor allem, da Du Dich ja nicht mit Deinem richtigen Namen angemeldet hast. Wenn Du Dich mit Deinem richtigen Namen angemeldet hast, so ist die Sachlage schon etwas anders, denn dann ist wiederum der Beweis erbracht (Die Kombination IP-Addresse und echter Name).
Es ist natuerlich immer eine Sache der Beweiswuerdigung.
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Habe hier den Auszug aus den ABG´s von dieser Seite "lebenstest.de" gefunden und hereinkopiert:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59 Euro verpflichtet.
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.
Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig.
Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der Überweisung nach Rechnungstellung.
Der Nutzer ist für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die persönlichen Informationen,
die er über sich bereitstellt, verantwortlich.
Der Nutzer hat die Registrierungsbestätigung auf offensichtliche Schreib- und Rechenfehler
sowie auf Abweichungen zwischen Anmeldung und Bestätigung zu überprüfen.
Fehler oder Ergänzungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Er versichert, dass die angegebenen Daten richtig sind undes sich um seine persönlichen Daten handelt. Dies gilt insbesondere für die Mitteilung des Namens, der Adresse und der Bankverbindung.
Sollten falsche Angaben einen Schaden verursachen, behält sich der Betreiber entsprechende Ansprüche vor; ggf. gegenüber den Erziehungsberechtigten. Ferner ist der Betreiber bei bestehenden Unklarheiten über die Registrierung oder die Identität des Nutzers zum Rücktritt berechtigt und behält sich zudem in solchen Fällen auch eine strafrechtliche Anzeige vor;
dies gilt insbesondere für die Bestätigung der Volljährigkeit.
Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten für den Zugriff auf lebenstest.de
vertraulich zu behalten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Der Nutzer ist verpflichtet, Emails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln
und diese nicht ohne Zustimmung ihres Urhebers Dritten zugänglich zu machen.
Gleiches gilt für Namen, Telefon- und Faxnummern, Wohn-, E-Mail-
oder Web-Adressen sowie sonstige persönliche Daten.
Vor dem Abruf von zum Download angebotenen Informationen
und Software wird der Nutzer zum eigenen Schutz und zur Verhinderung von Viren für angemessene Sicherheitsvorrichtungen und Virenscanner sorgen.
Online Service Ltd. haftet nicht für Virusschäden, die durch den zumutbaren Einsatz solche Vorrichtungen beim Nutzer hätten verhindert werden können.
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ich bin auch über die landwirt.com seite dort hingekommen. hab den test auch gemacht, aber mit falschem namen, falschem gerburtsdatum, falscher adresse, ... richtigeremail.
die haben mir nur zweimal eine mahnung gesendet, aber hab sie nie beachtet. die letzte mahnung kam am 19. 01. 2007, seitdem hab ich nichtmehr gehört.
aber bei mir wär das sowieso anders, bin ja noch minderjährig.
@alle: ja nichts zahlen, mach es ja nicht. ich hab auch ncihts gezahlt.
mfg manu
ps.: der link war wirklich auf der landwirt.com seite.
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Hallo!!
Mein erster Tipp: Zahl den Betrag auf keinen Fall ein.
Beim angeführten Link der Arbeiterkammer, kannst du dir ein Formular downloaden. Dieses schickst du an die besagte Firma, von welcher du das Schreiben bekommen hast und alles ist erledigt. Es dürfte sich dabei um die Fa. Internet Service AG gehandelt haben. Glaub mir, dass genügt. Hatte in letzter Zeit mehrere solche Fälle, die alle positive erledigt wurden.
http://www.arbeiterkammer.com/www-387-IP-34136-IPS-1.html
Hoffe ich konnte dir helfen.
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ist es eigentlich erlauft, einen über die ip-adresse ausfindig zu machen?
mfg manu
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natürlich, vor allem wenn wer über homos herzieht oder ns-gedankengut verherrlicht! *fg*
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ich leugne weder verherrliche nazi-greueltaten.
ich klärte sie bloß auf und korrigierte sie.
sie haben nicht den nationalsozialismus besiegt, sondern abwarten müssen, bis es der ami und der russe getan haben.
aber sie haben gar nichts gemacht.
ich bin sicher kein nazi, aber ich sage ehrlich, der nazi hätte sie bald besiegt.
mfg manu
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Einem Gericht ist es erlaubt! Wenn es also um die Aufklaerung von Verbrechen geht, dann muss der Provider die Daten hergeben. Aber an sonst niemand, da es sich um Betriebsinterne Daten handelt und ausserdem auch noch der Datenschutz gewahrt bleiben muss!
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@ forvel: also Du hast per MAIL ein Schreiben von einem Anwalt erhalten in dem er Dir gedroht hat.
Ich würde auch nichts unternehmen solange kein richtiger Brief kommt.
Ich vermute einmal es ist eine reine Webadresse, bei der Du gar keine Lesebestätigung abschicken kannst, oder?
Somit kann eigentlich nicht überprüft werden, ob Du die Nachricht erhalten/gelesen hast, oder?
Schließlich kann es auch sein daß die Nachricht in den Spam Filter gerutscht ist und automatisch gelöscht wurde.
@ donald und sepp
habt ihr euch mit richtigem Namen angemeldet?
Ich glaube nämlich die gehen nur auf die Masse. Einen Gerichtsbeschluß erwirken, und so den Namen rausfinden wäre zu viel Arbeit/Kosten. Aber ich lass mich gerne belehren.
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Habe den richtigen Namen angegeben, die Seite war sehr vertrauenserweckend, ist mir jetzt eine Lehre;-))
Bin Tags zuvor etwas verfrüht Vater geworden, und hab im Internet nachschauen wollen, was denn der von uns in der Kürze letztlich auserwählte Name bedeutet.... War noch in überschwenglicher Stimmun meines Vaterglücks, dann kan einem schon so ein Blödsinn passieren. Hab mir über die Mahn-e-mails nie Gedanken gemacht, die Rechnung hab ich gelesen und die Mahnungen (mit dem Absender) ungelesen gelöscht. Als der Breif kam wurde mir mulmig und hab mich dann in einem Jus forum schlau gemacht. Sieheda ich bin nicht der einzige.
Zum schluss:
Der Rechtsanwaltsbrief kam uneingeschrieben, ohne persönliche unterschrift, so ein Massenbrief also, der Anwalt hat eine eigene Internetseite, in der er seine Arbeit drohent erläutert, die Adressse der Kanzlei ist in Bonn. Ein ebenfalls geschädigter aus Deutschland ist zu der Adresse hingefahren, Die Büroräume existieren, aber der Mieter nebenan hat gesagt, er habe noch nie jemanden in das Büro gehen sehen es stehe seiner meinung nach leer.
Er ist hingefahren, weil es unter Strafe verboten ist (lt Internetseite) die angegebene Telefonnummer anzurufen. Ein geschädigter hat trotzdem dort angerufen und im Jus-forum geschildert, dort melde sich sowieso nur ein Tonband.
Also eine undurchsichtige Sache durch und durch, doch die kommen schon auf ihr geld mit ihren einschüchterungen, glaube wenn nur 10% bezahlen, verdienen die sich schon eine goldene Nase, und müssen sich nicht den Kuhschwanz um die Ohren schlagen zu lassen ;-)))))
Donald
Lebenstest.de Zahlungserinnerung
Hallo Donald,
gratuliere zum Nachwuchs !!
LG
Kathi
Lebenstest.de Zahlungserinnerung
Anrufen bei Strafe verboten? Sehr interessant. Also doch nur masse.
@ donald
Kannst ein gutes Jus Forum empfehlen?
mfg
Lebenstest.de Zahlungserinnerung
@ Kathi
Danke, ist mittlerweile schon 7 Monate und ist unser ganzer Stolz!
@Holzwirt
Na ja ich war im "jusline.at" , sie haben die Seite neu gestaltet, schau doch mal rein, ich habe gute informationen erhalten.
Die Seite vom Rechtsanwalt wenns wen interessiert: "inkassodezernat.de"
Der Brief stammt vom 20.03. glaub nicht das da noch was kommt...
Donald
Lebenstest.de Zahlungserinnerung
Hallo!
Ich habe mal sehr gute Erfahrung mit der Seite
http://www.besthelp.at/go.asp
gemacht.
Vielleicht hilft es ja...
Ansonsten bitte solche Rechnungen bitte unbedingt der Arbeiterkammer bzw. dem Konsumentenschutz zeigen. Der Anwalt von inkassodezernat.de droht übrigens mit einem Eintrag ins Erziehungsregister, falls der Nutzer des Angebotes noch nicht volljährig war.
Habe bereits vor einigen Monaten erfahren, dass dies reine "Angstmacherei" ist...
LG, Andrea
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hallo kollegen!!
ich möchte für all eure anregungen und tipps recht herzlich bedanken!!!
der österreichische internet-ombudsmann (www.ombudsmann.at) hat mir einen musterbrief für eine vertragskündigung gegeben.
ich habe diesen heute ausgefüllt und dieser firma gesendet. der brief enthielt verschiedenste ausstiegsgründe mit etlichen § versehen.
mir wurde versichert es werden keine weitere probleme mehr geben!
lg und nochmals dankeschön!!!!!!!
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