waldgesetz wo sind die profis?

Antworten: 4
  18-04-2007 12:37  monsato
waldgesetz wo sind die profis?
wer kennt sich aus?

laut ama muß man wenn der wald zu nah zum acker wächst (laut diditalisierungsplan) roden oder das feld kleiner meßen.

laut waldgesetz darf man aber nicht roden .

also ist es doch eine enteignung des grundes oder sehe ich das falsch?

denn vom wald hab ich kein einkommen mehr .

kann man sich währen-schützen??
wer hilft?

sollte sich wer wirklich gut auskennen bitte um tel angabe würd euch gern anrufen. könnt mir eure tel. oder handynummer an meine mail ady senden.
an:mega22@sms.at

  19-04-2007 16:03  monsato
waldgesetz wo sind die profis?
niemand hier der sich ein wenig auskennt??????

  19-04-2007 21:16  Nitram
waldgesetz wo sind die profis?
Hallo monsato!

Wie schon Opti schrieb, gibt es bei den digitalen Luftaufnahmen Probleme mit überhängenden Ästen oder mit ausladenden Hecken. Darunter liegende Flächen, die mitunter ein beachtliches Flächenausmaß erreichen können, werden bei solchen Luftaufnahmen nicht erfaßt. Daher ist das Feld kleiner.

Ich rate dir solche Hecken zurück zu schneiden und bei angrenzenden Wäldern entweder, wie Opti sagt, eine Entastung durchführen oder die erste Baumreihe zur Gänze zu entfernen. Bei der Digitalisierung, die die Landwirtschaftskammer in deiner Anwesenheit durchführt, kannst du dann das kleinere Feldausmaß aus den Luftaufnahmen auf das tatsächlich bewirtschaftete berichtigen.

Für mich ist völlig unverständlich warum man in so einem Fall die Rodung des Waldes verlangt. Das ist, meiner Meinung nach, ein kompletter Blödsinn.

Mich täte interessieren, wer dir gesagt hat, daß du roden mußt (AMA-Kontrollor, Kammer-Mitarbeiter...)?
Abgesehen daß in diesem Fall keine Rodung notwendig ist, möchte ich wissen, wie du darauf kommst, daß das Forstgesetz eine Rodung untersagt.

Liebe Grüße Martin



  20-04-2007 11:51  Fadinger
waldgesetz wo sind die profis?
Hallo!

Grundsätzlich kommt es immer auf die Widmung des jeweiligen Grundstückes an! Wald oder eben landwirtschaftliche Nutzfläche. Nun wurde aber bei der Digitalisierung von der Kammer völlig eigenmächtig die Nutzungsart verändert. Meist hat man davon erst erfahren, wenn die AMA die Flächenausmaße beanstandet hat. Da aber nicht nur für die Rodung eine Bewilligung erforderlich ist, sondern auch für die Aufforstung, bist Du berechtigt, die in Deiner Vermessungsurkunde vermerkten und auch im Grundbuchauszug (vor der Digitalisierung) eingetragenen Nutzungsart im jeweiligen Ausmaß wiederherzustellen. Also auch Stöcke roden oder andererseits Forstpflanzen setzen. Aber Achtung, die Flächen genau ausmessen, die Katastermappe bzw das Orthofoto sind nicht sonderlich genau! Es gilt immer die Vermessungsurkunde. Und für eine Rodung oder Aufforstung (Umwidmung) ist auch weiterhin eine Bewilligung erforderlich.

Gruß F


  23-04-2007 12:20  kraftwerk81
waldgesetz wo sind die profis?
Die Fotos werden nicht vom Flugzeug aus geschossen sonder via Satelit.


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