übergabe weichende erben
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02-03-2007 18:52 Lucky
übergabe weichende erben
hallo,
meine frage währe, wieviel die geschwister beim übergeben bekommen müssen, und wieviel sie bei euch wirklich bekommen haben. der betrieb meiner eltern hat 14.000€ einheitswert und ich habe 4 geschwister.
danke, im vorraus!
hallo,
meine frage währe, wieviel die geschwister beim übergeben bekommen müssen, und wieviel sie bei euch wirklich bekommen haben. der betrieb meiner eltern hat 14.000€ einheitswert und ich habe 4 geschwister.
danke, im vorraus!
03-03-2007 09:17 Milibauer
übergabe weichende erben
Den Einheitswert kannst du getrost vergessen. Vielmehr ist die Ertragskraft bzw. der Verkehrswert maßgebend. Also mit 30.000,- Euro pro Mann darfst wohl rechnen.
mfg Hubb
Den Einheitswert kannst du getrost vergessen. Vielmehr ist die Ertragskraft bzw. der Verkehrswert maßgebend. Also mit 30.000,- Euro pro Mann darfst wohl rechnen.
mfg Hubb
03-03-2007 09:51 petermoser
übergabe weichende erben
SInd schulden da oder nicht Ist holz da oder nicht Nach dem richt sich das. Und wenn die brüder zu viel haben wolen dann sollen sie über nehmen und du verlangst das gleiche. Dann sehen sie am ehasten ein was geht.
SInd schulden da oder nicht Ist holz da oder nicht Nach dem richt sich das. Und wenn die brüder zu viel haben wolen dann sollen sie über nehmen und du verlangst das gleiche. Dann sehen sie am ehasten ein was geht.
03-03-2007 10:19 helmar
übergabe weichende erben
Wie sieht es mit deinen Geschwistern aus? Wurde denen z.B. eine höhere Schulbildung ermöglicht? Duften sie während einer Lehre im Hotel Mama gratis ohne Mithilfe am Betrieb wohnen und tun sie das nach Beendigung derselben auch noch? Sind Baugründe da? Wenn ja, wäre das vielleicht die einfachste Lösung......Wenn du Schulden übernehmen mußt dann solltest du keinesfalls welche machen müssen um die Ansprüche deiner Geschwister zu berfriedigen....und nochetwas ganz wichtiges: die Übergabe ist kein Geschenk!! Denn du übernimmst ja auch die Verpflichtung dich früher oder später um gebrechliche Eltern zu kümmern, also du erbringst auch deine Leistung dafür!
Alles Gute, viel Glück, helmar
Wie sieht es mit deinen Geschwistern aus? Wurde denen z.B. eine höhere Schulbildung ermöglicht? Duften sie während einer Lehre im Hotel Mama gratis ohne Mithilfe am Betrieb wohnen und tun sie das nach Beendigung derselben auch noch? Sind Baugründe da? Wenn ja, wäre das vielleicht die einfachste Lösung......Wenn du Schulden übernehmen mußt dann solltest du keinesfalls welche machen müssen um die Ansprüche deiner Geschwister zu berfriedigen....und nochetwas ganz wichtiges: die Übergabe ist kein Geschenk!! Denn du übernimmst ja auch die Verpflichtung dich früher oder später um gebrechliche Eltern zu kümmern, also du erbringst auch deine Leistung dafür!
Alles Gute, viel Glück, helmar
03-03-2007 13:34 Lucky
übergabe weichende erben
das kann ich mir nicht vorstellen das jeder 30000 bekommen muß. da kann ich ja gleich zusperren. ich bin mir sicher das der pflichtteil nach dem einheitswert bezahlt werden muß, nur nicht wie hoch er ist.
das kann ich mir nicht vorstellen das jeder 30000 bekommen muß. da kann ich ja gleich zusperren. ich bin mir sicher das der pflichtteil nach dem einheitswert bezahlt werden muß, nur nicht wie hoch er ist.
03-03-2007 20:23 0815
übergabe weichende erben
Das mit den 30tsd pro Person kannst getrost vergessen! Da ist sicher eine null zuviel dabei! Wohl kann aber eine Verpflichtung aufgenommen sein, die besagt, dass ein Verkauf der Landwirtschaft innerhalb von 10 Jahren (ein Beispiel), der Erlös dann auf ALLE Geschwister aufgeteilt wird. Ein direktes Veräußerungsverbot ist sicher nicht sinnvoll, da manchmal ein Grund verkauft wird, um einen anderen, günstigeren Gelegenen zu erwerben.
Das mit den 30tsd pro Person kannst getrost vergessen! Da ist sicher eine null zuviel dabei! Wohl kann aber eine Verpflichtung aufgenommen sein, die besagt, dass ein Verkauf der Landwirtschaft innerhalb von 10 Jahren (ein Beispiel), der Erlös dann auf ALLE Geschwister aufgeteilt wird. Ein direktes Veräußerungsverbot ist sicher nicht sinnvoll, da manchmal ein Grund verkauft wird, um einen anderen, günstigeren Gelegenen zu erwerben.
03-03-2007 20:53 Fadinger
übergabe weichende erben
Hallo!
Seht zu, dass ihr euch untereinander einig werdet! Das können ruhig die kolportierten 30T sein, oder eben eine Bauparzelle .... Was dann am Papier steht, und dem steuerkassierenden Staat als Information dient, ist eine andere Sache. Werdet ihr euch nicht einig, oder sind Geschwister noch minderjährig (in diesen Fall wird der Pflichteil auch als grundbücherliche Last zugunsten des jeweiligen Kindes sichergestellt), so wird der Verkehrswert von einen Gutachter geschätzt. Und dann ist es wohl besser, ihr verkauft den Krempel und teilt euch das Geld auf, denn dann braucht es zum Pflichtteil auszahlen schon mal den ersten Kredit ....
Bei uns war es so, das meine Geschwister ungefähr den fünffachen Einheitswert als Erbteil bekommen haben, wobei ich aber nur zur Hälfte dafür aufzukommen hatte. Den Rest steuerten eben meine Eltern bei.
Gruß F
Gruß F
Hallo!
Seht zu, dass ihr euch untereinander einig werdet! Das können ruhig die kolportierten 30T sein, oder eben eine Bauparzelle .... Was dann am Papier steht, und dem steuerkassierenden Staat als Information dient, ist eine andere Sache. Werdet ihr euch nicht einig, oder sind Geschwister noch minderjährig (in diesen Fall wird der Pflichteil auch als grundbücherliche Last zugunsten des jeweiligen Kindes sichergestellt), so wird der Verkehrswert von einen Gutachter geschätzt. Und dann ist es wohl besser, ihr verkauft den Krempel und teilt euch das Geld auf, denn dann braucht es zum Pflichtteil auszahlen schon mal den ersten Kredit ....
Bei uns war es so, das meine Geschwister ungefähr den fünffachen Einheitswert als Erbteil bekommen haben, wobei ich aber nur zur Hälfte dafür aufzukommen hatte. Den Rest steuerten eben meine Eltern bei.
Gruß F
Gruß F
03-03-2007 21:10 donald
übergabe weichende erben
Hallo an alle da draußen!
Bei uns in Kärnten geht der Pflichtteil, den die "Weichenden" bekommen nur nach dem Einheitwert!
Hatte zur Zeit der Übergabe 64 000,-- Schilling EHW,
der von der Kammer ausgerechnete Pflichtteil betrug 30 000,--Schilling!!
Da zwei meiner Geschwister schon weit vor der Übergabe geheiratet haben, bekamen sie damals als "Auszahlung" je 60 000,-- Schilling.
Als dann die Übergabe war, wurden auch die anderen zwei mit je 60 000,-- ausgezahlt. Meine Geschwister unterschrieben dann alle die Verzichtserklärung, und wünschten mir viel Glück und alles Gute mit der verantwortungsvollen und sicher nicht leichten Aufgabe der Betriebsführung. Vorrausgeschickt habe ich erklärt das ich keinen zwingenden Anspruch auf den Betrieb stelle, und lies jeden offen es selbst zu "versuchen", doch darauf wollte sich keiner einlassen. (Gott sei dank)
Wende dich an deine Kammer, die wird euch (dir und deinen Übergeber) dabei helfen einen Konsens mit deinen Geschwistern zu finden, nach dem Motto leben und leben lassen. Und lass dich nicht aufstacheln bzw verunsichern, mit unrealistischen Zahlen, und vergiss auch den Einheitswert nicht!
Wäre schade, wenn du deinen Betrieb verkaufen müsstest um deine Geschwister auszuzahlen zu können!
Kinder aus einem Arbeiterehepaar die in einer Wohnung leben bekommen schließlich auch nichts ausgezahlt, sondern bekommen eher einen Tritt in den A...... wenn diese Volljährig sind, ist so, ist nicht so?
Donald
Ps wenn Baugründe vorhanden sind ist auch der EHW höher, ist so, ist nicht so??
Hallo an alle da draußen!
Bei uns in Kärnten geht der Pflichtteil, den die "Weichenden" bekommen nur nach dem Einheitwert!
Hatte zur Zeit der Übergabe 64 000,-- Schilling EHW,
der von der Kammer ausgerechnete Pflichtteil betrug 30 000,--Schilling!!
Da zwei meiner Geschwister schon weit vor der Übergabe geheiratet haben, bekamen sie damals als "Auszahlung" je 60 000,-- Schilling.
Als dann die Übergabe war, wurden auch die anderen zwei mit je 60 000,-- ausgezahlt. Meine Geschwister unterschrieben dann alle die Verzichtserklärung, und wünschten mir viel Glück und alles Gute mit der verantwortungsvollen und sicher nicht leichten Aufgabe der Betriebsführung. Vorrausgeschickt habe ich erklärt das ich keinen zwingenden Anspruch auf den Betrieb stelle, und lies jeden offen es selbst zu "versuchen", doch darauf wollte sich keiner einlassen. (Gott sei dank)
Wende dich an deine Kammer, die wird euch (dir und deinen Übergeber) dabei helfen einen Konsens mit deinen Geschwistern zu finden, nach dem Motto leben und leben lassen. Und lass dich nicht aufstacheln bzw verunsichern, mit unrealistischen Zahlen, und vergiss auch den Einheitswert nicht!
Wäre schade, wenn du deinen Betrieb verkaufen müsstest um deine Geschwister auszuzahlen zu können!
Kinder aus einem Arbeiterehepaar die in einer Wohnung leben bekommen schließlich auch nichts ausgezahlt, sondern bekommen eher einen Tritt in den A...... wenn diese Volljährig sind, ist so, ist nicht so?
Donald
Ps wenn Baugründe vorhanden sind ist auch der EHW höher, ist so, ist nicht so??
03-03-2007 21:10 Re_Binder
übergabe weichende erben
kann da nur Fadinger vollkommen recht geben.
Und an 0815. informiert dich vorher bei einem Rechtsanwalt oder Notar, wie es zum Beispiel meine Geschwister und ich, vor einigen Jahrzehnten, gemacht haben, dann wird dir schnell klar werden, daß diese 30.000€, in dem hier besprochenen Falle, der Wahrheit sehr nahe kommen!
kann da nur Fadinger vollkommen recht geben.
Und an 0815. informiert dich vorher bei einem Rechtsanwalt oder Notar, wie es zum Beispiel meine Geschwister und ich, vor einigen Jahrzehnten, gemacht haben, dann wird dir schnell klar werden, daß diese 30.000€, in dem hier besprochenen Falle, der Wahrheit sehr nahe kommen!
04-03-2007 07:36 0815
übergabe weichende erben
4 Geschwister mal 30.000 Eronen ergibt 120.000. Da verzichte gerne auf eine Landwirtschaft mit 14.000 € EHW! Wann willst du diesen Betrag wieder herein bekommen? Schliesslich sind bei einer Übernahme eines Betriebes auch meist etliche Investitionen zu machen, die kosten ja auch ganz schön. Wenn natürlich Bauland zum Abgeben ist, dann kann man darüber reden, dass 4 Parzellen im Wert von je 30.000 zur Abfindung bereit gestellt werden können. Dann ist aber basta! In meinem Bekanntenkreis haben auch so weichende Kinder geglaubt, dass sie zulangen können. Wir haben uns erkundigt, so der Tenor! Nur ist dann der Hofübernehmer in spe weg gewesen, und hat sich verzupft. Er übt jetzt den Beruf als Mechaniker hauptberuflich aus. Hat sich was gemietet und kann nebenbei pfuschen auch noch. Jetzt kann er sich beim pfuschen weit mehr verdienen, als in der LW. Die Eltern sitzen jetzt auf dem Hof, und wissen nicht mehr weiter. Zu hoch gepokert halt! Wenn Bauland vorhanden gewesen wäre, hätte er kein Problem mit der Abfindung gehabt damit. Die Zeiten sind vorbei, wo sich die Geschwister um die LW gerissen haben.
4 Geschwister mal 30.000 Eronen ergibt 120.000. Da verzichte gerne auf eine Landwirtschaft mit 14.000 € EHW! Wann willst du diesen Betrag wieder herein bekommen? Schliesslich sind bei einer Übernahme eines Betriebes auch meist etliche Investitionen zu machen, die kosten ja auch ganz schön. Wenn natürlich Bauland zum Abgeben ist, dann kann man darüber reden, dass 4 Parzellen im Wert von je 30.000 zur Abfindung bereit gestellt werden können. Dann ist aber basta! In meinem Bekanntenkreis haben auch so weichende Kinder geglaubt, dass sie zulangen können. Wir haben uns erkundigt, so der Tenor! Nur ist dann der Hofübernehmer in spe weg gewesen, und hat sich verzupft. Er übt jetzt den Beruf als Mechaniker hauptberuflich aus. Hat sich was gemietet und kann nebenbei pfuschen auch noch. Jetzt kann er sich beim pfuschen weit mehr verdienen, als in der LW. Die Eltern sitzen jetzt auf dem Hof, und wissen nicht mehr weiter. Zu hoch gepokert halt! Wenn Bauland vorhanden gewesen wäre, hätte er kein Problem mit der Abfindung gehabt damit. Die Zeiten sind vorbei, wo sich die Geschwister um die LW gerissen haben.
04-03-2007 07:53 0815
übergabe weichende erben
Und was natürlich berücksichtigt werden muss, ist die Pflege der Übergeber. Wenn da ein Heimplatz notwendig ist, dann haftet der Übernehmer voll auf seine Kosten! (Außer die Übergeber haben viel auf der hohen Kante) Und das kann erst recht ins Geld gehen. Pflegegeld und Pensi der Übergeber reichen da von weitem nicht aus. 2 ½ bis 3 tsd € kostet ein Heimplatz! Überhaupt wenn da was zum holen ist, da langen die Heimbetreiber voll zu! Wen Übergeber noch halbwegs rüstig ist, wird ja an ein Heim nicht gedacht. Aber das kann sich schlagartig ändern, und der Übernehmer bleibt alleine auf sich gestellt. Und die weichenden Kinder haben sich schon längst aus dem Staub gemacht.
Und was natürlich berücksichtigt werden muss, ist die Pflege der Übergeber. Wenn da ein Heimplatz notwendig ist, dann haftet der Übernehmer voll auf seine Kosten! (Außer die Übergeber haben viel auf der hohen Kante) Und das kann erst recht ins Geld gehen. Pflegegeld und Pensi der Übergeber reichen da von weitem nicht aus. 2 ½ bis 3 tsd € kostet ein Heimplatz! Überhaupt wenn da was zum holen ist, da langen die Heimbetreiber voll zu! Wen Übergeber noch halbwegs rüstig ist, wird ja an ein Heim nicht gedacht. Aber das kann sich schlagartig ändern, und der Übernehmer bleibt alleine auf sich gestellt. Und die weichenden Kinder haben sich schon längst aus dem Staub gemacht.
04-03-2007 10:52 Fadinger
übergabe weichende erben
Hallo!
Wichtig ist, wie ich schon sagte, das sich die Geschwister untereinander einig werden. Wenn sich die weichenden Erben billig abspeisen lassen, ist das auch OK, aber so spielt es halt meistens nicht. Deshalb ist ein für alle Seiten erträglicher Kompromiß zu suchen. Dabei kann halt auch der Übernehmer zu hoch pokern .....
Das, wie Donald sagte, "Kinder aus einem Arbeiterehepaar die in einer Wohnung leben bekommen schließlich auch nichts ausgezahlt, sondern bekommen eher einen Tritt in den A...... wenn diese Volljährig sind, ist so, ist nicht so?" funktioniert auch bei Bauernkindern ganz gut, dazu braucht nur die Elterngeneration den Betrieb verjubeln .... Und wo es außer einen Tritt in den Arsch nichts zu holen gibt, braucht sich auch niemand um den Erbteil streiten ....
Habe mir auch zu den Daten von Lucky ein paar konkrete Zahlen rausgesucht: (Richtwerte - keine Garantie auf Aktualität!) Vorschlag der Kammer wird sein, und als Grundlage für´s Papier: pro auszuzahlenden Geschwisterteil, wenn Schulden zu übernehmen sind 7000,- Euro, bei schuldenfreier Übernahme 11500,- Euro. Der Betrag, den "Lucky" beim Familienrat unterbreiten soll, sollte sich etwa um 28000,- bewegen. Dies ist ein "braxisüblicher" Betrag nach "Schema F". Rein rechtlich beträgt der Pflichteil 1/3 des Verkehrswertes aufgeteilt auf alle Kinder. Bei sagen wir mal 1 Mill. Euro wären das dann 66000,-/Kopf/Nase, und das kannst wirklich vergessen. Da ist es tätsächlich besser, still und klammheimlich das Weite zu suchen.
Ist insgesamt ein sehr heikles Thema, daran sind schon einige Übergaben gescheitert. Ist meistens neben dominanten Eltern ein Faktor, um das Faß zum Überlaufen zu bringen, und den Hofnachfolger zu vergrämen ....
Aber Raiffeisen springt da eh gerne mit einen Kredit ein, um die Geschwister auszahlen zu können ;o(
Gruß F
Hallo!
Wichtig ist, wie ich schon sagte, das sich die Geschwister untereinander einig werden. Wenn sich die weichenden Erben billig abspeisen lassen, ist das auch OK, aber so spielt es halt meistens nicht. Deshalb ist ein für alle Seiten erträglicher Kompromiß zu suchen. Dabei kann halt auch der Übernehmer zu hoch pokern .....
Das, wie Donald sagte, "Kinder aus einem Arbeiterehepaar die in einer Wohnung leben bekommen schließlich auch nichts ausgezahlt, sondern bekommen eher einen Tritt in den A...... wenn diese Volljährig sind, ist so, ist nicht so?" funktioniert auch bei Bauernkindern ganz gut, dazu braucht nur die Elterngeneration den Betrieb verjubeln .... Und wo es außer einen Tritt in den Arsch nichts zu holen gibt, braucht sich auch niemand um den Erbteil streiten ....
Habe mir auch zu den Daten von Lucky ein paar konkrete Zahlen rausgesucht: (Richtwerte - keine Garantie auf Aktualität!) Vorschlag der Kammer wird sein, und als Grundlage für´s Papier: pro auszuzahlenden Geschwisterteil, wenn Schulden zu übernehmen sind 7000,- Euro, bei schuldenfreier Übernahme 11500,- Euro. Der Betrag, den "Lucky" beim Familienrat unterbreiten soll, sollte sich etwa um 28000,- bewegen. Dies ist ein "braxisüblicher" Betrag nach "Schema F". Rein rechtlich beträgt der Pflichteil 1/3 des Verkehrswertes aufgeteilt auf alle Kinder. Bei sagen wir mal 1 Mill. Euro wären das dann 66000,-/Kopf/Nase, und das kannst wirklich vergessen. Da ist es tätsächlich besser, still und klammheimlich das Weite zu suchen.
Ist insgesamt ein sehr heikles Thema, daran sind schon einige Übergaben gescheitert. Ist meistens neben dominanten Eltern ein Faktor, um das Faß zum Überlaufen zu bringen, und den Hofnachfolger zu vergrämen ....
Aber Raiffeisen springt da eh gerne mit einen Kredit ein, um die Geschwister auszahlen zu können ;o(
Gruß F
04-03-2007 11:40 petermoser
übergabe weichende erben
An Fadinger Ich weis nicht wo du wohnst aber das was du schreibst stimt überhaupt nicht. Der Verkehrs wert ist beim übergeben egal. Es wird von gericht ein gutachten gemacht was der hof derwirtschaften kann. Und da werden schulden und holz mit ein gerechnet. Und dan bekomen die geschwister so viel wies heist was der Betrieb ohne substantz verlust verkraften kann. Ich bin selber schon ein par mal mit den Gutachter mit gewesen weil da müssen 2 landwirt aus der gegend mit dabei sein. Das wenigste was heraus kommen ist der hälftige einheits wert aufteilt auf alle. Das meiste was ich weis war der dopelte einheits wert. Und einer hat mehr bekommen weil er bald 10 jahre als nachfolger gearbeitet hat aber dann haben sie sich verstriten und seine schwester hats gekrigt.
An Fadinger Ich weis nicht wo du wohnst aber das was du schreibst stimt überhaupt nicht. Der Verkehrs wert ist beim übergeben egal. Es wird von gericht ein gutachten gemacht was der hof derwirtschaften kann. Und da werden schulden und holz mit ein gerechnet. Und dan bekomen die geschwister so viel wies heist was der Betrieb ohne substantz verlust verkraften kann. Ich bin selber schon ein par mal mit den Gutachter mit gewesen weil da müssen 2 landwirt aus der gegend mit dabei sein. Das wenigste was heraus kommen ist der hälftige einheits wert aufteilt auf alle. Das meiste was ich weis war der dopelte einheits wert. Und einer hat mehr bekommen weil er bald 10 jahre als nachfolger gearbeitet hat aber dann haben sie sich verstriten und seine schwester hats gekrigt.
04-03-2007 16:48 donald
übergabe weichende erben
Hallo!
Dominante Eltern können aber auch zum Nutzen des Übernehmers sein, wenn diese sagen, "ihr habt von uns die Ausbildung, ev. Führeschein etc. bezahlt bekommen, jetzt begnügt euch mit eurem Pflichtteil".
Der Pflichtteil wird vom EHW berechnet in der Landwirtschaft, Bei privaten Hausübergaben, wird der Pflichtteil vom Verkehrswert gerechnet, den man am besten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen bei der Übergabe schätzen lasst, wenn ein Weichender nicht mit der Übergabe einverstanden ist, und die Verzichtserklärung nicht unterschreibt!
Wenn man die Schätzung verabsäumt, und der Weichende nach dem Tot des Übergebers Ansprüche stellt, kann es passieren das zB. 10 Jahre später das Haus mit ev. umbauten des Übernehmers geschätzt wird, was empfindlich teurer werden könnte.
Habe in meinen Übergabevertrag stehen, das ich im Fall einer zwingenden Pflege in einem Heim, ich nicht allein dafür aufkommen muss, sonder alle Geschwister nach ihren Möglichkeiten. ( Was aber nach Rücksprache mit Rechtsanwalt nicht unbedingt wasserdicht ist)
Donald
Ach ja NOTARkosten nicht vergessen, bei mir 40 000,-- Schilling
Hallo!
Dominante Eltern können aber auch zum Nutzen des Übernehmers sein, wenn diese sagen, "ihr habt von uns die Ausbildung, ev. Führeschein etc. bezahlt bekommen, jetzt begnügt euch mit eurem Pflichtteil".
Der Pflichtteil wird vom EHW berechnet in der Landwirtschaft, Bei privaten Hausübergaben, wird der Pflichtteil vom Verkehrswert gerechnet, den man am besten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen bei der Übergabe schätzen lasst, wenn ein Weichender nicht mit der Übergabe einverstanden ist, und die Verzichtserklärung nicht unterschreibt!
Wenn man die Schätzung verabsäumt, und der Weichende nach dem Tot des Übergebers Ansprüche stellt, kann es passieren das zB. 10 Jahre später das Haus mit ev. umbauten des Übernehmers geschätzt wird, was empfindlich teurer werden könnte.
Habe in meinen Übergabevertrag stehen, das ich im Fall einer zwingenden Pflege in einem Heim, ich nicht allein dafür aufkommen muss, sonder alle Geschwister nach ihren Möglichkeiten. ( Was aber nach Rücksprache mit Rechtsanwalt nicht unbedingt wasserdicht ist)
Donald
Ach ja NOTARkosten nicht vergessen, bei mir 40 000,-- Schilling
04-03-2007 18:47 Fadinger
übergabe weichende erben
Hallo!
Da ich ja lt. PM nur Sachen schreibe, was überhaupt nicht "stimt", kann ich ja getrost und ohne Henmmungen weiterschreiben. Und wie es scheint, bewegen sich die Bauern sowieso in einen rechtsfreien Raum umd pfeifen auf das ABGB und seine §§ ...
@ PM, scheinbar bist Du ja eh aus meiner Gegend... Warst vielleicht auch beim Schätzen von meinen Nachbarn dabei? Da habt ihr aber ordentlich Pfusch gebaut! Was da im C-Blatt vom Grundbuch als Sicherstellung für die unversorgten Kinder eingetragen ist, steht in keinerlei Relation zum Einheitswert. Oder sollte ich es nicht mitbekommen haben, einen buchführungspflichtigen Betrieb als Nachbar zu haben ....
@ donald, eure Klausel ist hinfällig, da der Pflichtteil nicht an Bedingungen geknüpft werden darf. Frag mal Deinen Rechtsanwalt danach, was da so im Erbrecht drinnensteht, er wird Dir das sicher besser erklären können, als ich. Unter anderem steht da auch drinnen, das jeder Pflichtteilempfänger das Recht auf eine Schätzung des Verkehrswertes hat. Mir ist schon klar, das man mit dem Einheitswert "besser fährt". Darum auch mein Aufruf, sich zuerst untereinander zu einigen. Hält auch die Notarkosten im Rahmen. Bei der Einheitswert-Pflichtteil-Variante wird übrigens der dreifache Einheitwert als Basis genommen. Trotzdem wird keinen Plichtteilempfänger das Recht auf die Schätzung des Verkehrswertes genommen. Deshalb eben auf eine Einigung hinarbeiten!!!
Gruß F
Hallo!
Da ich ja lt. PM nur Sachen schreibe, was überhaupt nicht "stimt", kann ich ja getrost und ohne Henmmungen weiterschreiben. Und wie es scheint, bewegen sich die Bauern sowieso in einen rechtsfreien Raum umd pfeifen auf das ABGB und seine §§ ...
@ PM, scheinbar bist Du ja eh aus meiner Gegend... Warst vielleicht auch beim Schätzen von meinen Nachbarn dabei? Da habt ihr aber ordentlich Pfusch gebaut! Was da im C-Blatt vom Grundbuch als Sicherstellung für die unversorgten Kinder eingetragen ist, steht in keinerlei Relation zum Einheitswert. Oder sollte ich es nicht mitbekommen haben, einen buchführungspflichtigen Betrieb als Nachbar zu haben ....
@ donald, eure Klausel ist hinfällig, da der Pflichtteil nicht an Bedingungen geknüpft werden darf. Frag mal Deinen Rechtsanwalt danach, was da so im Erbrecht drinnensteht, er wird Dir das sicher besser erklären können, als ich. Unter anderem steht da auch drinnen, das jeder Pflichtteilempfänger das Recht auf eine Schätzung des Verkehrswertes hat. Mir ist schon klar, das man mit dem Einheitswert "besser fährt". Darum auch mein Aufruf, sich zuerst untereinander zu einigen. Hält auch die Notarkosten im Rahmen. Bei der Einheitswert-Pflichtteil-Variante wird übrigens der dreifache Einheitwert als Basis genommen. Trotzdem wird keinen Plichtteilempfänger das Recht auf die Schätzung des Verkehrswertes genommen. Deshalb eben auf eine Einigung hinarbeiten!!!
Gruß F
04-03-2007 19:46 0815
übergabe weichende erben
@petermoser
Das sind schon realistischere Zahlen!
@donald
Ja, das ist sicher nicht ganz wasserdicht, es kommt hier auch auf das Bundesland an, wie die Heimpflege finanziert wird. Bei uns ist so, (NÖ) der Übernehmer für die Pflegekosten aufkommen muss, wenn die Übergabe nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Daher wäre ein Zugriff auf die weichenden Geschwister nicht so leicht möglich. Haften muss auf alle Fälle der Übernehmer, er könnte aber in einem Zivilverfahren den Vertrag mit den Geschwistern einklagen. Aber wenn es soweit kommt, dann ist das Klima sowieso schon total vergiftet.
@fadinger
Schätzen kann natürlich jeder den Verkehrswert lassen, ob dann allerdings der Übernehmer noch mitspielt, ist eine andere Sache! Wie schon geschrieben, wenn der Übernehmer in spe „abzischt“, dann können die Geschwister das Schätzgutachten in ihre Vitrine stellen und immer anschauen so oft es sie wollen! Darum ist es richtig, sich vorher zu einigen! Ein Veräußerungsverbot bei Betriebsaufgabe kann ja vereinbart werden. Sonst muss der Verkaufserlös auf ALLE aufgeteilt werden.
@petermoser
Das sind schon realistischere Zahlen!
@donald
Ja, das ist sicher nicht ganz wasserdicht, es kommt hier auch auf das Bundesland an, wie die Heimpflege finanziert wird. Bei uns ist so, (NÖ) der Übernehmer für die Pflegekosten aufkommen muss, wenn die Übergabe nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Daher wäre ein Zugriff auf die weichenden Geschwister nicht so leicht möglich. Haften muss auf alle Fälle der Übernehmer, er könnte aber in einem Zivilverfahren den Vertrag mit den Geschwistern einklagen. Aber wenn es soweit kommt, dann ist das Klima sowieso schon total vergiftet.
@fadinger
Schätzen kann natürlich jeder den Verkehrswert lassen, ob dann allerdings der Übernehmer noch mitspielt, ist eine andere Sache! Wie schon geschrieben, wenn der Übernehmer in spe „abzischt“, dann können die Geschwister das Schätzgutachten in ihre Vitrine stellen und immer anschauen so oft es sie wollen! Darum ist es richtig, sich vorher zu einigen! Ein Veräußerungsverbot bei Betriebsaufgabe kann ja vereinbart werden. Sonst muss der Verkaufserlös auf ALLE aufgeteilt werden.
04-03-2007 21:26 Fadinger
übergabe weichende erben
Hallo!
@ donald,
hier hätte ich den betreffenden § aus den ABGB zu eurer rechtswiedrigen Klausel ...
§ 774. Der Pflichttheil kann in Gestalt eines Erbtheiles oder Vermächtnisses, auch ohne ausdrückliche Benennung des Pflichttheiles hinterlassen werden. Er muß aber dem Notherben ganz frey bleiben. Jede denselben einschränkende Bedingung oder Belastung ist ungültig. Wird dem Notherben ein größerer Erbtheil zugedacht; so kann sie nur auf den Theil welcher den Pflichttheil übersteigt, bezogen werden.
Gruß F
Hallo!
@ donald,
hier hätte ich den betreffenden § aus den ABGB zu eurer rechtswiedrigen Klausel ...
§ 774. Der Pflichttheil kann in Gestalt eines Erbtheiles oder Vermächtnisses, auch ohne ausdrückliche Benennung des Pflichttheiles hinterlassen werden. Er muß aber dem Notherben ganz frey bleiben. Jede denselben einschränkende Bedingung oder Belastung ist ungültig. Wird dem Notherben ein größerer Erbtheil zugedacht; so kann sie nur auf den Theil welcher den Pflichttheil übersteigt, bezogen werden.
Gruß F
05-03-2007 08:16 Christoph38
übergabe weichende erben
Grundsätzlich ist die Abfindung weichender Geschwister eine Sache freier Vereinbarung. Ein Pflichtteil gibt es sowieso erst wenn jemand gestorben ist, also bei einer Erbschaft. Vieles wa sonst noch an Gerüchten über den Pflichtteil kursiert ist ein Unsinn.
Was wirklich der Pflichtteil ausmacht, sieht man bei Erbschaften mit minderjährigen Erben, da es dann zu einer Schätzung kommt. Meist gibt es dann einen Anerben, was zur Folge hat, dass der Hof nicht nach dem Verkehrswert, sondern mit einem begünstigten Übernahmewert anzusetzen ist, sodaß der Übernehmer "wohl bestehen" kann. Welcher Wert dabei ermittelt wird, ist eine Einzelfallfrage, die von den konkreten Umständen auf diesem Hof abhängt und mit dem Einheitswert nur teilweise zusammenhängt.
In den meisten Fällen, wo die Geschwister ihren "Pflichtteil" erhalten, hat die Angelegenheit mit einem rein rechtlichen Pflichtteil nicht zu tun, sondern wird frei vereinbart, je nach Einfluß der Eltern, der Geschwister, der Übernehmer. Da kann alles mögliche rauskommen. Oft ist es so, dass bei gut laufenden Betrieben die Eltern auch noch die Geschwister auszahlen, sodaß es den Übernehmer gar nichts kostet.
Was die Abfindung betrifft ist zu ca. 99% eine Frage des Einzelfalles:
Betriebsgröße, Versorgung der Eltern, anstehende Investitionen, bisherige Leistungen an Geschwister, Mithilfe der Geschwister, Schulden etc.
Fix ist nur, dass der Pflichtteil die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil beträgt.
Grundsätzlich ist die Abfindung weichender Geschwister eine Sache freier Vereinbarung. Ein Pflichtteil gibt es sowieso erst wenn jemand gestorben ist, also bei einer Erbschaft. Vieles wa sonst noch an Gerüchten über den Pflichtteil kursiert ist ein Unsinn.
Was wirklich der Pflichtteil ausmacht, sieht man bei Erbschaften mit minderjährigen Erben, da es dann zu einer Schätzung kommt. Meist gibt es dann einen Anerben, was zur Folge hat, dass der Hof nicht nach dem Verkehrswert, sondern mit einem begünstigten Übernahmewert anzusetzen ist, sodaß der Übernehmer "wohl bestehen" kann. Welcher Wert dabei ermittelt wird, ist eine Einzelfallfrage, die von den konkreten Umständen auf diesem Hof abhängt und mit dem Einheitswert nur teilweise zusammenhängt.
In den meisten Fällen, wo die Geschwister ihren "Pflichtteil" erhalten, hat die Angelegenheit mit einem rein rechtlichen Pflichtteil nicht zu tun, sondern wird frei vereinbart, je nach Einfluß der Eltern, der Geschwister, der Übernehmer. Da kann alles mögliche rauskommen. Oft ist es so, dass bei gut laufenden Betrieben die Eltern auch noch die Geschwister auszahlen, sodaß es den Übernehmer gar nichts kostet.
Was die Abfindung betrifft ist zu ca. 99% eine Frage des Einzelfalles:
Betriebsgröße, Versorgung der Eltern, anstehende Investitionen, bisherige Leistungen an Geschwister, Mithilfe der Geschwister, Schulden etc.
Fix ist nur, dass der Pflichtteil die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil beträgt.
07-03-2007 22:01 Willo
übergabe weichende erben
Hallo
Habe 3 gescchwister. Jedes hat 200.000 ATS bekommen bei 400.000 EHW.
Eine Schwester glaubte mehr bekommen zu müssen. Sie wurde vor die Entscheidung gestellt, Landwirtin zu werden, denn meine Eltern wollten den Betrieb los haben. Das war Ihr dann doch nicht recht.
Ein Problem war vielleicht, das ich mit meiner Frau zu je 50 % Übernommen habe.
Wären hier andere Summen zum Zahlen gewesen, dann hätte ich den Betrieb nicht übernommen.
Ich hab zuvor 15 jahre mitgearbeitet, um ein Taschengeld, das meine Geschwister aber auch bekommen haben.
Tip an alle die hier ihre Meinung abgeben.
Sagt ganz einfach wie es bei euch wirklich war.
ich blaube es würde dem Anfrager mehr helfen, als so gescheit über Pflichtteil und., und., und., zu schreiben.
Hallo
Habe 3 gescchwister. Jedes hat 200.000 ATS bekommen bei 400.000 EHW.
Eine Schwester glaubte mehr bekommen zu müssen. Sie wurde vor die Entscheidung gestellt, Landwirtin zu werden, denn meine Eltern wollten den Betrieb los haben. Das war Ihr dann doch nicht recht.
Ein Problem war vielleicht, das ich mit meiner Frau zu je 50 % Übernommen habe.
Wären hier andere Summen zum Zahlen gewesen, dann hätte ich den Betrieb nicht übernommen.
Ich hab zuvor 15 jahre mitgearbeitet, um ein Taschengeld, das meine Geschwister aber auch bekommen haben.
Tip an alle die hier ihre Meinung abgeben.
Sagt ganz einfach wie es bei euch wirklich war.
ich blaube es würde dem Anfrager mehr helfen, als so gescheit über Pflichtteil und., und., und., zu schreiben.
08-03-2007 07:07 Almoehe
übergabe weichende erben
Gerechtes Erbe:
Einer macht die Stücke - der andere wählt........
(Und im Stück ist enthalten: Ausbildung, Mitarbeit, Pflege etc....)
Gerechtes Erbe:
Einer macht die Stücke - der andere wählt........
(Und im Stück ist enthalten: Ausbildung, Mitarbeit, Pflege etc....)
08-03-2007 08:41 helmar
übergabe weichende erben
Also, 1982, bei meiner Übernahme, gab es eine ältere und eine jüngere Schwester. Der EW betrug damals ATS66.000,--. Meine ältere Schwester hat fürs Bauen das Bauholz bekommen, mein Vater hat beim Rohbau mitgearbeitet.
Meiner Schwester reichte dies und sie meinte dass ich ihr nichts mehr auszahlen brauche wenn ich ihr wenn sie was braucht, dies mit dem Traktor führen würde. Und so lief es auch. Meiner jüngeren Schwester schlug ich vor 66.000,-- also den EW, in Raten zu bezahlen, und erklärte ihr auch gleich dass ich, seit 5 Jahren Pächter, für die komplette Haushaltskosten aufgekommen bin, sie weder bei den Eltern noch bei mir nach Beendigung der Lehre kein Kostgeld zahlen brauchte und auch nicht mitgearbeitet hat. Ein Jahr zuvor hatte sie geheiratet und da hatte ich ihr bereits ATS 20.000,-- gegen Bestätigung als Vorauszahlung gegeben. Diese Argumente wurden von meiner Schwester akzeptiert, binnen 3 Jahren habe ich die restlichen 46.000,-- ATS ausbezahlt.....
natürlich habe ich auch dieser Schwester hin und wieder am Bau geholfen, wie sie es ja auch tun, wenn ich mal schnell wen brauche......Ich glaube dass man schon mit reden zusammenkommen kann, zumindest in den meisten Fällen. Und man sollte die Ausbildung, das fast immer kostenlose "Hotel Mama" für die "weichenden Erben" durchaus mit in die Überlegungen mit einbeziehen.
Mfg,helmar
Also, 1982, bei meiner Übernahme, gab es eine ältere und eine jüngere Schwester. Der EW betrug damals ATS66.000,--. Meine ältere Schwester hat fürs Bauen das Bauholz bekommen, mein Vater hat beim Rohbau mitgearbeitet.
Meiner Schwester reichte dies und sie meinte dass ich ihr nichts mehr auszahlen brauche wenn ich ihr wenn sie was braucht, dies mit dem Traktor führen würde. Und so lief es auch. Meiner jüngeren Schwester schlug ich vor 66.000,-- also den EW, in Raten zu bezahlen, und erklärte ihr auch gleich dass ich, seit 5 Jahren Pächter, für die komplette Haushaltskosten aufgekommen bin, sie weder bei den Eltern noch bei mir nach Beendigung der Lehre kein Kostgeld zahlen brauchte und auch nicht mitgearbeitet hat. Ein Jahr zuvor hatte sie geheiratet und da hatte ich ihr bereits ATS 20.000,-- gegen Bestätigung als Vorauszahlung gegeben. Diese Argumente wurden von meiner Schwester akzeptiert, binnen 3 Jahren habe ich die restlichen 46.000,-- ATS ausbezahlt.....
natürlich habe ich auch dieser Schwester hin und wieder am Bau geholfen, wie sie es ja auch tun, wenn ich mal schnell wen brauche......Ich glaube dass man schon mit reden zusammenkommen kann, zumindest in den meisten Fällen. Und man sollte die Ausbildung, das fast immer kostenlose "Hotel Mama" für die "weichenden Erben" durchaus mit in die Überlegungen mit einbeziehen.
Mfg,helmar
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