Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?

Antworten: 20
  03-01-2020 21:55  julia.j(ftc4)
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Hallo
Wollte fragen ob es so leicht ist einen Erbhof einfach zu überschreiben?
Wie sieht das mit Geschwistern aus? ist da noch was zum auszahlen?
Im Grundbuch steht nur der jetztige Besitzer drin..
Danke

  03-01-2020 22:02  eklips
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Worum geht es? Welches Bundesland?
Was meinst du mit "Im Grundbuch steht nur der jetzige Besitzer drin" ?
Künftige Eigentümer (oder verstehst du unter Besitzer Pächter?) kann das Grundbuch nicht kennen und ehemalige Eigentümer findest du sehr wohl im Grundbuch.

  03-01-2020 22:16  FeSt

  04-01-2020 05:17  julia.j(ftc4)
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Besitzer ist alleinige Eigentümer,der Hof wär in Tirol.die Person möchte einfach abgesichert und versorgt sein in Zukunft und den Hof in guten Händen wissen,da kam die Frage auf, einfach überschreiben ,aber ob das so einfach geht frag ich mich wegen der Verwantschaft.da ist wohl besser ein offizieller Kauf ?


  04-01-2020 08:22  heilei
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Hallo,
Verkauf, Überschreibung oder Schenkung ist egal. Der Wert ist gleich und von diesem wird der Pflichtteil der erbberechtigten Geschwister berechnet. Sie können natürlich auf ihren Pflichtteil verzichten, aber gesetzlich steht er ihnen zu.
Grüße

  04-01-2020 10:06  julia.j(ftc4)
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Vielen lieben Dank heilei :-)

  04-01-2020 10:16  julia.j(ftc4)
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Hallo,
wieviel ist der Pflichteil bei einem Hof mit einem Wert von ca 1 Million Euro????

  04-01-2020 10:21  FeSt
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Pfichtteil = Die Hälfte von 25% des zu erwartenden Gewinns/Einkommens aus dem Betrieb, dass der/die Übernehmer bis zur nächsten Übergabe (meistens in einer Generation ~30 Jahre) erwirtschaften, also 1/8.
Meistens wird für die Berechnungsgrundlage dafür der EHW herangezogen.
Daher Berechnungsgrundlage auf Basis Einheitswert beantragen.

Der zu übernehmende Betrieb wird durch das Erbhöfegesetz geschützt vor Übergriffen weichenden Erben, wenn eine Weiterführung geplant ist, darum die Ausbildung notwendig/ratsam.

  04-01-2020 10:38  julia.j(ftc4)
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
taifl eini.das hört sich alles sehr sehr kompliziert an... danke für sie infos

  04-01-2020 12:14  mutzhase
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Hallo !

In Österreich kann jeder volljährige und handlungsfähige Bürger sein unbelastetes Vermögen wo immer auch er der alleinige Eigentümer ist ---> nicht verwechseln mit Besitzer ( Gold, Bargeld, Immobilien ect., ) verkaufen, verschenken usw. ( unbelastet heisst keine Grundbuchseintragungen bei Immobilien, Landwirtschaft = Immobilie) !
Ob das ein Erbhof ist oder was anderes, ist völlig belanglos. Das Problem mit dem Erbhof beginnt nach dem Tod des Erblassers => Besitzers des Erbhofes, und ist nur aus folgendem Grund ein Landesgesetz, um bei Erbstreitereien den landwirtschaftlichen Besitz nicht zerschlagen zu können, d.h. die weichenden Erben können nur Erbteile bis zu einer Höhe beanspruchen, deren Wert ( Bargeld, Grundstücke, Holzvorrat ect. ) die Weiterbewirtschaftung des Erbhofes nicht gefährden ( dient zur Absicherung der bäuerlichen Struktur d.h. Bauernhoferhaltung ) . Einzig und allein ist ein Unterschied der Steuersätze bei der Übertragung der Vermögenswerte zu beachten. Familienmitglieder ( Ehefrau, eigene und adoptierte Kinder-> auch uneheliche, haben den geringsten Steuersatz und der Rest den höchsten. Ist nicht Erbschaftssteuer sondern Einkommenssteuer im darauffolgenden Jahr-> bei fremden Personen -> Verkehrswert ). Die Übertragung ( Kauf, Schenkung ect. ) muss, um auch bei etwaigen, darauffolgenden Anfechtungen, Klagen bei Gericht durch einen seriösen Notar erfolgen ( dieser hat auch die Aufgabe die Personen auf sogenannten " freien Willen und Handlungsfähigkeit" zu beurteilen. Die Person ( Hofübergeber, Schenkende) darf jedoch nicht schon an einer ernsthaften Erkrankung ( Schlaganfall, Alzheimer ect. ) leiden. In diesem Fall ist vorher ein ausführliches fachärztliches Gutachten wärmstens zu empfehlen ( am besten durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen ) !
Das Erbhöfegesetz sagt folgendes -> bei Tod des Erbhofeigentümers ohne gültiges Testament ( d.h. gesetzliche Erbfolge ), bekommt den Erbhof der erste männliche Nachfolger, d.h der älteste Sohn -> hängt natürlich auch davon ab, ob dieser dementsprechende Ausbildungen hat und überhaupt mit landwitschaftl. Tätigkeiten vertraut ist. D.h wiederum wenn ein jüngerer Sohn od. auch Tochter den Hof schon bei Lebzeiten des verstorbenen erfolgreich bewirtschafteten, wird auch sinngemäß zu Gunsten dieser Personen entschieden . Auf alle Fälle sind es unendliche und kostenintensive Streitereien bei Gericht ! Deshalb, satirisch gesagt -> stirb arm, oder vermache dein Vermögen zu Lebzeiten ( wenn'st du's über die Seele bringst ) !!??
Aber wieso schreibe ich eigentlich diese Zeilen, wo, wenn ich mich erinnere, "hubhel" dieses Thema eh schon sehr präzise und perfekt beschrieben hat.
Ja, und noch etwas zum Schluss, bin diesbezügich auch ein "gebranntes Kind" kenn' mich aus, jedoch erst hinterher !
Noch etwas habe ich vergessen ! Es wird immer von Plichtteil gesprochen.
Plichtteil ist nur nach dem Tod einer Person schlagend !
Wenn ich mein Vermögen zu Lebzeiten vermache ( "verschärble") , hat niemand, und ich sage es wirklich niemand ( bei vertaglicher Gütertrennung in der Ehe nicht einmal der Ehegatte/tin ) und natürlich auch nicht die eigenen Kinder einen Anspruch darauf, denn wenn ich bei Todeszeitpunkt kein Vermögen bestand, gibt es daraus auch kein Pflichtteil !!!!

MfG

  04-01-2020 12:48  richard.w(7n417)
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Hab mich schon gewundert was Julia mit "überschreiben" meint. Danke Mutzhase fürs aufklären. Ich denke Julia verwechselt die Hofübergabe im Erbfall mit einem ganz simplen Verkauf (Schenkung).

  04-01-2020 14:46  golfrabbit
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Als Tiroler verstehe ich nicht recht, weshalb man sich dermassen davor ziert in die zuständige Bezirksbauernkammer zu gehen(am besten samt Übergeber) und sich dort tatsächlich fachkundige Auskünfte aus erster Hand einholt.
Nein, die Landwirtschaftskammer ist keine Vorfeldorganisation einer Partei.
Nein, man muss KEIN Mitglied beiim Bauerbund sein um dort Hilfestellung zu erhalten und nein, Anfragen und Antworten werden nicht veröffentlicht.

Hannes

  04-01-2020 16:37  heilei
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Hallo Mutzhase,
dein letzter Absatz stimmt nicht!
Wenn ich einem Kind nachweislich zB. 100000.- gebe und stirb nach kurzer Zeit, haben die anderen Kinder sehr wohl noch Anspruch auf den Pflichtteil und der Beschenkte muss zahlen, wenn sonst nichts mehr da ist! Noch schlimmer wird es seit 2019 für den Beschenkten, wenn ich auch noch nachweise den Geschenkgeber betreut zu haben.
Grüße

  04-01-2020 18:13  Hofknecht
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Also soweit ich informiert bin werden Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte Personen, z.B. Vater und Mutter schenken ihrem Sohn deren Bauernhof, sehr wohl zum Nachlass hinzugerechnet wenn es zum Todesfall von Vater oder Mutter kommt.
Ein Spezialfall wäre wenn der beschenkte Sohn gleichzeitig mit der Schenkung einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben hätte, denn dann könnte die Schenkung nur innerhalb von 10 Jahren ab Schenkungsdatum zum Nachlass hinzugerechnet werden, und auch nur anteilsmäßig absteigend von 100% nach 1 Jahr auf 0% nach 10 Jahren. Sowas ist aber im Bedarfsfall zu prüfen weil es strittig ist.
Dennoch, der Vorteil eines Erbhofes ist es dass wenn ein Erbhof dem Nachlass hinzugerechnet wird in der Regel etwa 20-30% vom tatsächlichen Marktwert der gesamten Grundstücke und Immobilien darauf als Übernahmspreis bzw. Wert des Erbhofes angenommen werden. Daraus folgt ein weit geringerer Pflichtteil der zu zahlen ist.

  04-01-2020 20:33  mutzhase
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
...an @heilei !
Ja, es gibt sehr wohl bei Schenkungen, Vermächtnissen, Übergaben ect. Zeitfristen, die verstreichen müssen ( gerechnet vom Schenkungsdatum bis zum Tod des Schenkenden ) ! Jedoch bin ich nicht gebunden, wohin ich mein Vermögen zu Lebzeiten "versetze" ! D.h. wenn diese Frist verstrichen ist, kann niemand mehr etwas einfordern !
Beschreibt sehr detailliert " Hofknecht " !

MfG

  04-01-2020 21:32  tristan
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
@ FeSt
Anerbengesetz gilt ua. nicht in Tirol lt. §21, ...

  06-01-2020 09:51  svoboda12
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
@ Mutzhase, wenn du alles so ausführlich schreibst, solltest du dann doch auch die Zeitspanne dazuschreiben und nicht so schreiben, als wenn ich heute verschenke und morgen an einen Schlaganfall sterbe, das es dann keinen Pflichtteil gibt. Natürlich wenn ich heute verschenke und in 30 Jahren sterbe, gibt es keinen Pflichtteil.

Weil zuerst von der Höhe des Pflichteils geschrieben wurde:
Im Erbrecht ist vorgesehen, dass:
in erster Linie erbt der Ehepartner 1/3 und die Kinder (bzw deren Nachkommen) 2/3
in zweiter Linie erben die Eltern bzw deren Nachkommen 3/3
in dritter Linie die Großeltern bzw deren Nachkommen 3/3
in vierter Linie die Urgroßeltern (ohne Nachkommen) 3/3

Und den Pflichteilsanspruch haben NUR mehr der Ehepartner und die Kinder und beträgt 50% des Erbrechts.

Man sollte sich in der LW gütlich einigen mit den Erben, sonst kann es sehr teuer werden und der Hof wird "den Rechtanwälten und Gerichten vererbt"


  06-01-2020 21:38  mutzhase
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
...an alle, die sich mit dieser Materie befasst haben, bzw. schon Profis sind !

Wann im Leben ich mein Vermögen weitergebe, entscheide ich, wann ich jedoch sterbe kann ich nicht bestimmen, ist auch gut so, denn sonst würde es noch grössere Schwierigkeiten geben ! Ich habe nur einiges geschildert, wie es ablaufen kann, wenn man glaubt, ist e'h alles ok. " man versteht sich in der Verwandschaft gut, und sagt zu sich selber " das kann mir nicht passieren " , denn wenn es irgendwann dann um in eine Immobilie oder sonstige Vermögenswerte geht, da lernt man schnell den wahren Charakter der Beteiligten kennen ( und seien es die engsten Verwandten z.B. Mutter/Vater, Brüder/Schwestern ) ! Und das schlimme an der Sache ist es noch, wie es schon geschildert wurde, die Gerichte, Notare und Rechtsanwälte usw. helfen einem nur beim " Geldverbrennen ", und zwar solange, bis die "Streitsumme" aufgebraucht ist !
Aber nun zur eigentlichen Fragenstellung :
Wenn ich diese betrachte, kann ich nur euch allen zustimmen, eine professionelle Beratung bei der Landwirtschaftskammer ( Notar ) speziell zum betr. Fall einzuholen und sich auch noch u.U. weitere Beratung/en bei einem Notar "etwas älteren Jahrganges" einzuholen. Und "zu guter letzt" -> Absicherung mit "Gürtel und Hosenträger" sofort die beste Rechtschutzversicherung abzuschließen ( nicht vergessen, Wartezeit ! ). Meine Meinung -> wenn ich die Liegenschaft besitzen will und das nötige "Kleingeld" hätte, Verkauf der Gegenseite wäre besser als Schenkung ( Bargeld kann ich ja in kleinen Mengen anonym verbrauchen -> retournieren, anonym Verteilen, gibt's noch viele Varianten ) !

MfG



  13-01-2020 12:44  duk
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Servus, bei uns in NÖ gilt ein Betrieb als Erbhof, wenn dieser mind. 2 Personen ernären kann. Der Pflichtteil der weichenden Geschwister wird nach dem Erwerbswert berechnet, und diese bekommen nur Geld, keine Liegenschaften. Was der Besitzer mit dem Erbhof macht bleibt ihm überlassen. Überschreiben, schenken, alles ist erlaubt.

  05-02-2020 13:19  Fallkerbe
Kann man einen Erbhof einfach überschreiben?
Ab zum Anwalt oder Notar, das Geld für eine fundierte Beratung ist gut investiert



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