Verstoß gegen Saatgutgesetz

Antworten: 18
  26-11-2019 19:01  Alfred G.863
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Möchte hiermit alle warnen! Ich habe vor kurzem Phacelia inseriert, blöderweise mit der Bezeichnung Saatgut. Ich hatte keine Ahnung, dass das lt. Saatgutgesetz verboten ist! Jetzt flattert mir ein Brief einer Rechtsanwaltskanzlei ins Haus, mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Kosten von € 576,- zu übernehmen, andernfalls werde eine Unterlassungsklage eingebracht. Ich bin aus allen Wolken gefallen! Woher sollte ich das wissen, ich bin Landwirt und kein Jurist!
Es darf keinen wundern, wenn viele kleine (und ich meine wirklich kleine) Landwirte das Handtuch werfen. Diese Überregulierung, die wir momentan in Österreich haben, wird auch noch die letzten, von den Politikern so gelobten bäuerlichen Familienbetriebe, verschwinden lassen. Ich verstehe durchaus, dass der Fehler mein Verschulden war (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), aber dass man gleich eine Anwaltskanzlei beauftragen muss, und mir als kleiner Landwirt damit enorme Kosten entstehen, das verstehe ich nicht! Außer Spesen nichts gewesen!

  26-11-2019 19:20  Peter1545
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Wie du schreibst Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Viele wissens es nicht, aber es ist naheliegend da Saatgut hohe Auflagen erfüllen muss an welche Bauern nicht denken.
Mich hats immer gewundert wenn ich sollche Inserate gelesen habe.
Aber bitte schreib nicht von Handtuch werfen, das ist sicherlich kein Grund dafür!

  26-11-2019 19:25  Alfred G.863
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Es ist nicht der einzige Grund, sondern die Spitze des Eisberges: Nach Einheitswerterhöhung von über 60 %, permanente Kürzungen der Ausgleichszahlungen und sinkenden Einnahmen kann ich wenn ich rechne (und ich kann rechnen) das Handtuch werfen. Ich bezeichne mich ohnehin schon lange als Schrebergärtner.

  26-11-2019 19:25  Vollmilch
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Diese "Überregelulierung" ist aber schon recht alt.

Die Kosten, die du tragen sollst, sind natürlich happig, aber auf einen Prozeß will man es ja auch nicht ankommen lassen.

Mich hat schon immer gewundert, wie oft "Saatgut" inseriert wird, hab mir schon gedacht, dass es diese Regelung gar nicht mehr gibt.

LG Vollmilch


  26-11-2019 19:30  mittermuehl
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Ist das Saatgutgesetzt nicht schon seit 20 Jahren so? Selbst ich hab ein paar Kurse gemacht wo das erklärt wurde. An manchen Material hat man nicht mal die Rechte. Man verkauft kein Saatgut. Man verkauft keimfähiges XY...

  26-11-2019 19:31  Vollmilch
Verstoß gegen Saatgutgesetz
20 Jahre? Eher 50. Diese Regelung ist mir jedenfalls in der Schule schon untergekommen und war da auch sicher nicht neu.

LG Vollmilch

  26-11-2019 19:33  mittermuehl
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Ich mach das jetzt seit 20 Jahren .. .und da war es immer so ... und bis auf ein paar Kurse hab ich da nicht die große Facharbeiter-Meister-usw.-Ausbildung.


..

Die Anwaltsdrohung ist happig. Wer hat angezeigt? Wird ja nicht irgend ein Anwalt sein? Oder? Wenn sich nur wer wichtig macht, würde ich eine Selbstanzeige machen und sagen das es ein Versehen war...

  26-11-2019 19:42  Alfred G.863
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Nein, es ist nicht irgendwer, der sich wichtig macht, es ist der Verein Saatgut Treuhand Österreich!

  26-11-2019 19:52  tomsawyer
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Das ist wirklich ein alter Hut, die meisten Landwirte wissen es, deshalb steht oft nicht das Wort Saatgut in der Anzeige, sondern die Sorte Kuras zu verkaufen und dass vorm Anbau der Kartoffeln oder es steht Gerste Elisa erster Nachbau drinnen, obwohl das auch schon riskant ist, glaube ich.

  26-11-2019 19:57  gbgb
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Guten Abend!

Dass die Bezeichnung Saatgut unerlaubterweise verwendet wird, geschieht ja wahrscheinlich aus Unwissenheit und ohne schlechte Absicht.
Wenn es, wie geschrieben wurde, öfters solche Inserate gibt, könnte auch z. Bsp. die Kammerzeitung darauf hinweisen oder in Erinnerung bringen, dass man das nicht tun soll.

Aufgefallen wären mir solche Hinweise nicht, ich habe aber auch nicht besonders darauf geschaut.
Dass über Nachbaugebühren nachgedacht wird, das habe ich schon mitbekommen.

Freundliche Grüße

  26-11-2019 20:15  Vollmilch
Verstoß gegen Saatgutgesetz
In der Bauernzeitung hab ich es schon mal gelesen....

LG Vollmilch

  26-11-2019 20:25  Alfred G.863
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Scheinbar lese ich die falschen Zeitungen! Na, jedenfalls weiß ich es jetzt auch, aber, wie gesagt, über einen Hinweis, bzw. eine Abmahnung hätte ich mich ja nicht aufgeregt. Mich ärgert nur die Vorgehensweise. Man wird ja fast als Verbrecher hingestellt. Und, wie gesagt, 567,- € sind, in Zeiten wie diesen, ja kein Lercherlschaß.
Ich weiß nicht, wie´s bei euch läuft, ich verdiene mir mein Geld halt nicht so leicht! Vielleicht kann ich mit dieser Diskussion andere vor Schaden bewahren! Das war eigentlich mein Beweggrund, hier im Forum zu schreiben. Wünsch euch allen einen angenehmen Abend und einen ruhigen besinnlichen Advent!

  26-11-2019 20:35  179781
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Du kannst Phazelia Saatgut schon legal erzeuge und verkaufen. Ein Kollege hat das gemacht. Da muss vor dem Anbau angesucht werden um Anerkennung und wenn der Bestand anerkannt wird vom fertigen Saatgut bei der AGES eine Gebrauchswertprüfung Saatgut gemacht. Wenn das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, dann darfst du es als Saatgut verkaufen. Das kostet natürlich etwas und ist mit allerhand Arbeit verbunden. Aber genau aus diesen Gründen wehren sich Saatgutfirmen gegen Trittbrettfahrer, die sich diese Kosten ersparen wollen.

Gottfried

  26-11-2019 20:39  gbgb
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Hallo,

von den Kammerjuristen könntest Du Dir eine Rechtsauskunft holen, was die zur Höhe des Betrages meinen.
Und vielleicht gibt sich die Anwaltskanzlei mit ein paar Hundertern weniger auch zufrieden, so dass Du zumindest möglichst billig davonkommst.

Viel Erfolg!

  26-11-2019 21:06  GottfriedS
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Hallo, hab Bio-Dinkel Ebners Rotkorn inseriert und dabei leider auch erwähnt, dass es als SLK Saatgut nutzbar wäre und darf dafür selbigen Betrag überweisen. Nun habe ich den ganzen Dinkel als Futter- bzw. Lebensmittel verkauft und kann das per Rechnungen nachweisen. Damit hab ich zwar ein dummes Inserat geschalten, aber keine Straftat begangen.
Jetzt bin ich geneigt, es auf die Klage ankommen zu lassen und werd das mal an meinen Rechtsschutz weiterleiten.
Hat da schon mal wer Erfahrungen damit gemacht und sich erfolgreich verteidigt?
Schließlich wäre meines Erachtens eine einfache Abmahnung beim ersten Mal eine angemessene Maßnahme und nicht gleich eine Unterlassungsklage - die durchaus eine gewisse Gewinnorientierung beinhalten könnte - nur so eine Vermutung.

  26-11-2019 21:19  frank100
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Ich würde es auch wie Gottfried machen es wird dir sicher keiner nachweisen können ob du was davon verkauft hast. Dem Rechtsschutz weiter geben.

  26-11-2019 21:35  richard.k(p6614)
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Die Abmahner (bzw. mit der Abmahnung beauftragten Kanzleien) lassen in der Regel einen Spielraum für Verhandlungen zur Höhe.

Variante für Mutige: Unterlassungserklärung (selbst formuliert, nicht die Vorlage) unterschreiben und nix oder wenig zahlen und schauen, ob die wirklich vor Gericht gehen wollen

Variante für nicht so Mutige: Unterlassungerklärung (selbst formuliert, nicht die Vorlage) unterschreiben und mit dem Abmahner verhandeln (schauen, dass man auf 50-70% des ursprünglichen Betrages kommt)

Es handelt sich hier um meine persönliche Meinung, das ist keine Rechtsberatung!

LG,
Richard

  26-11-2019 22:03  GottfriedS
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Hallo,

damit ich mir das einscannen spare hab ich folgendes email an die GLTP Kanzlei gesendet.

...
Um es effizienter bearbeiten zu können bitte ich hiermit um elektronische Übermittlung.

Natürlich habe ich die Kleinanzeige sofort entsprechend geändert und verkaufe keinen Dinkel mehr...
Damit bin ich unverzüglich ihrer Forderung nach Unterlassung nachgekommen.
Weiters bitte ich um eine Aufschlüsselung der bisher entstanden Kosten
...

Wird sowas schon als selbstformulierte Unterlassungserklärung gelten?

  26-11-2019 22:11  xaver75
Verstoß gegen Saatgutgesetz
Bei Goggle "Saatgut Treuhand Österreich" Saatgut Sorten Schutz Patent

von der LK Niederösterreich ist alles beschrieben, täte mich wundern, wenn da was milderes dabei herauskommt.

mfg



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