Antworten: 8
Grundsteuer für Pachtflächen?
Hallo!
Ich habe für Pachtflächen eine Grundsteuer ab 2015 vorgeschrieben bekommen.
Auf Nachfrage kam die Antwort, das wäre ab 2015 neu, für Pachtflächen die bei der AMA gemeldet sind.
Stimmt das?
Lg
Petra
Grundsteuer für Pachtflächen?
Hallo Petra,
die Grundsteuer A, bezahlt bei uns im Burgenland immer der Besitzer.
Lg
Grundsteuer für Pachtflächen?
Der Pächter ist der Besitzer.
LG Vollmilch
Grundsteuer für Pachtflächen?
Aber nicht Eigentümer.
Grundsteuer für Pachtflächen?
Sicher ist der Pächter der Besitzer, der Verpächter ist dann "nur" noch Eigentümer.
Grundsteuer für Pachtflächen?
Zitat: "Im Sachenrecht als Bestandteil des bürgerlichen Rechts ist das Eigentümer-Besitzer Verhältnis geregelt. Sofern der Eigentümer die Sache verpachtet hat, steht dem Pächter ein Recht zum Besitz zu, das er dem Herausgabeanspruch des Eigentümers entgegensetzen kann. Der Pächter ist berechtigter Besitzer."
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In der Regel hat der Verpächter, sprich Eigentümer, die Grundsteuer zu entrichten, sofern im Pachtvertrag nicht anders vereinbart.
Grundsteuer für Pachtflächen?
Wer hat die Grundsteuer vorgeschrieben ?
Grundsteuer für Pachtflächen?
...kann mir nicht vorstellen, dass du für Pachtflächen eine Grundsteuervorschreibung hast, bitte genau eruieren, was dies soll.
Grundsteuer zahlt der Eigentümer, laut Einheitswertbescheid vom Finanzamt. Grundsteuer wird von Finanzamt UND von Gemeinde dem Eigentümer vorgeschrieben und ist auch dorthin einzubezahlen. Also bei mir in NÖ ist es seit "Ewigkeit" so...Wie es vielleicht in anderen Ländern sei, kann ich nicht sagen. Vielleich verwechselst du da was, bitte genau lesen. Es sei denn, du hast beim pachten ausgemacht, dass du die Grundsteuer des Verpächters auch übernimmst. Selber schuld. Aber kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass ein Amt die die Grundsteuer einer Pachtfläche vorschreibt. Liegt irgendwo ein Hund begraben, denke ich...Grüße Wolf
Grundsteuer für Pachtflächen?
Hallo.
Du hast in deinem EHW Bescheid für die Öffentlichen Gelder auch aus den Pachtflächen einen Zuschlag erhalten.
Theoretisch bist du für diesen Teil des EHW auch Grundsteuerabgabenpflichtig. Wie dies genau auf die Gemeinden aufgeschlüsselt oder ob es nur die Gemeinde wo der Betriebssitz ist einheben darf weis ich nicht.
MfG
BreiHu
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