Grundstück roden & entholzen - Kosten?

Antworten: 16
  30-08-2019 15:33  gerald.l(c5q16)
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Hallo zusammen,

ich überlege ein Grundstück in der Nähe von Hanau/Main-Kinzig Kreis zu kaufen das stark verwildert ist. Was würdet Ihr für die Rodung (inkl. Stumpen raus) rechnen?

• Größe ca. 3400qm², rechteckig ca. 2:1 ohne Schnörkel
• Leichte Hanglage, Steigung 7-8%
• Direkter Zugang über Feldwege oberhalb und unterhalb des Grundstücks, jeweils rund 40m Grundstücksrand zum Feldweg - also genug Platz für Maschinen
• Grenzsteine habe ich selbst schon gefunden, war erstaunlich einfach

Der Wildwuchs geht wohl schon +15 Jahre, auch hat jemand in der Vergangenheit wohl mal versucht gezielt Bäume zu pflanzen (siehe Fotos).
Ich würde gerne das Gelände roden lassen und dann als Wiese/Acker wie die anliegenden Flächen erstmal bewirtschaften lassen. Möchte nicht, dass in 20 Jahren der Urwald so groß ist, dass dann ein schützenswertes Biotop entstanden ist.

Was sollte das Kosten?

Danke für Eure Hilfe





  30-08-2019 16:13  xaver75
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
10000

  30-08-2019 16:41  FeSt
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Ohne Forstamtliche Genehmigung geht da nix.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006750

https://www.landwirt.com/Forum/477282/Umwidmung-Wald-in-Weideland.html

  30-08-2019 19:47  Heimdall
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Da wäre optimal mit Motorsäge alles umschneiden und zu Hackschnitzel verarbeiten.
Blöd sind die Wurzelstöcke. Die müssten mittels Bagger entfernt werden. Schätze mal das ist ca 30-40h Arbeit × ~80€.
Ob du wo Platz hast zum "entsorgen" musst du selbst wissen.
Stockfräse wird nicht passen wenn du später mit Pflug etc unterwegs bist?
5000 bist sicherlich los.
Am besten mal mit einem Erdbewegler reden, die wissen meist auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen ganz gut, bzw in der BBK odef LWK anrufen und vorher informieren ob erlaubt.
Lg
Heimdall


  30-08-2019 20:20  geba
Grundstück roden & entholzen - Kosten?

Das Roden inkl. Baumstümpfe raus dürfte mit dem Forstmulcher, bzw. Forstfräse kein Problem sein,

auch die Kosten sind da sicher halb so wild - frag mal beim Maschinenring oder Lohnunternehmer nach.

Aber das mit der Waldwerdung?!?!... nachfragen oder (nicht)...

  30-08-2019 20:38  frank100
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
@FeSt
Wen man so blöd ist und wegen jeden scheiß irgendjemanden fragt.

  30-08-2019 20:40  dietmar.s(2cz6)
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
servus, bevor du das kaufst erkundige dich mal, ob das rechtlich erlaubt ist mit der Rodung.
die Wanderer zeigen schneller an als du glaubst, mfg

  30-08-2019 21:19  FeSt
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
@frank100

Ja ich weiß, wer lang fragt der geht lang irr, doch wenn schon so ein schöner zwangsentfremdbarer Wanderweg wie auf dem Foto, die Frequenz ist mir nicht bekannt, kann man sehr wahrscheinlich davon ausgehen, das jemand was dagegen hat, und mit dem Forstgesetz 1975 ist nicht zu spaßen, würd ja selber gern eine paar Ecken in den Feldern weghaben, aber da lieber Finger weg im großen Stil.
Bis zu 1000m2 sind eh möglich (innerhalb 10Jahren, wenn ich mich recht an die Forstfacharbeiterausbildung erinnere), doch alles was darüber ist, wirst garantiert wieder anpflanzen dürfen müssen, haben schon einige probiert, darum weise ich ja so eindrücklich darauf hin, müssten in anderen Gegenden die Förster das variabler sehen.

Hier der Link zum Rodungserlass mit allen Details.
https://www.bmnt.gv.at/dam/jcr:a9592255-234b-4093-a285-f57888231ad7/Rodungserlass.pdf

Weil wenn wie oben wer geschrieben mit Bagger usw. anrücken, was am praktikabelsten wäre, wird das schon unter Waldverwüstung geahndet.

Zitat Forstgesetz 1975 Fassung vom 29.08.2019
"Waldverwüstung

§ 16. (1) Jede Waldverwüstung ist verboten. Dieses Verbot richtet sich gegen jedermann.

(2) Eine Waldverwüstung liegt vor, wenn durch Handlungen oder Unterlassungen

a)
die Produktionskraft des Waldbodens wesentlich geschwächt oder gänzlich vernichtet,

b)
der Waldboden einer offenbaren Rutsch- oder Abtragungsgefahr ausgesetzt,

c)
die rechtzeitige Wiederbewaldung unmöglich gemacht oder

d)
der Bewuchs offenbar einer flächenhaften Gefährdung, insbesondere durch Wind, Schnee, wildlebende Tiere mit Ausnahme der jagdbaren, unsachgemäße Düngung, Immissionen aller Art, ausgenommen solche gemäß § 47, ausgesetzt wird oder Abfall (wie Müll, Gerümpel, Klärschlamm) abgelagert wird.

(3) Wurde eine Waldverwüstung festgestellt, so hat die Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung der Waldverwüstung und zur Beseitigung der Folgen derselben vorzukehren. Insbesondere kann sie hiebei in den Fällen des Abs. 2 eine bestimmte Nutzungsart vorschreiben, innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist jede Fällung an eine behördliche Bewilligung binden oder anordnen, daß der Verursacher die Gefährdung und deren Folgewirkungen in der Natur abzustellen oder zu beseitigen hat. Privatrechtliche Ansprüche des Waldeigentümers bleiben unberührt.

(4) Wurde Abfall im Wald abgelagert (Abs. 2 lit. d) oder weggeworfen (§ 174 Abs. 3 lit. c), so hat die Behörde die Person, die die Ablagerung des Abfalls vorgenommen hat oder die hiefür verantwortlich ist, festzustellen und ihr die Entfernung des Abfalls aus dem Wald aufzutragen. Läßt sich eine solche Person nicht feststellen, so hat die Behörde der Gemeinde, in deren örtlichem Bereich die Ablagerung des Abfalls im Wald erfolgt ist, die Entfernung des Abfalls auf deren Kosten aufzutragen. Wird die Person nachträglich festgestellt, so hat ihr die Behörde den Ersatz dieser Kosten vorzuschreiben. Die von der Gemeinde zu besorgende Aufgabe ist eine solche des eigenen Wirkungsbereiches.

(5) (Verfassungsbestimmung) Wurde eine durch jagdbare Tiere verursachte flächenhafte Gefährdung des Bewuchses festgestellt, so sind durch das zuständige Organ des Forstaufsichtsdienstes ein Gutachten über Ursachen, Art und Ausmaß der Gefährdung und Vorschläge zur Abstellung der Gefährdung an die Jagdbehörde und an den Leiter des Forstaufsichtsdienstes beim Amt der Landesregierung zu erstatten. Diesem kommt in den landesgesetzlich vorgesehenen Verfahren zum Schutz des Waldes gegen waldgefährdende Wildschäden Antragsrecht und Parteistellung zu.

(6) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat jährlich einen Bericht über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen und insbesondere der flächenhaften Gefährdungen des Bewuchses durch Wild, die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg, gegliedert nach Bundesländern, im Internet zu veröffentlichen.

(7) Dieser Bericht ist bis zum 1. September jedes Folgejahres dem Nationalrat zur Behandlung vorzulegen.

§ 17
Text
Rodung

§ 17. (1) Die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) ist verboten.

(2) Unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 kann die Behörde eine Bewilligung zur Rodung erteilen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Erhaltung dieser Fläche als Wald nicht entgegensteht.

(3) Kann eine Bewilligung nach Abs. 2 nicht erteilt werden, kann die Behörde eine Bewilligung zur Rodung dann erteilen, wenn ein öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche das öffentliche Interesse an der Erhaltung dieser Fläche als Wald überwiegt.

(4) Öffentliche Interessen an einer anderen Verwendung im Sinne des Abs. 3 sind insbesondere begründet in der umfassenden Landesverteidigung, im Eisenbahn-, Luft- oder öffentlichen Straßenverkehr, im Post- oder öffentlichen Fernmeldewesen, im Bergbau, im Wasserbau, in der Energiewirtschaft, in der Agrarstrukturverbesserung, im Siedlungswesen oder im Naturschutz.

(5) Bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses im Sinne des Abs. 2 oder bei der Abwägung der öffentlichen Interessen im Sinne des Abs. 3 hat die Behörde insbesondere auf eine die erforderlichen Wirkungen des Waldes gewährleistende Waldausstattung Bedacht zu nehmen. Unter dieser Voraussetzung sind die Zielsetzungen der Raumordnung zu berücksichtigen.

(6) In Gebieten, die dem Bundesheer ständig als militärisches Übungsgelände zur Verfügung stehen (Truppenübungsplätze), bedürfen Rodungen für Zwecke der militärischen Landesverteidigung keiner Bewilligung. Dies gilt nicht für Schutzwälder oder Bannwälder. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat zu Beginn jeden Jahres dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft jene Flächen bekannt zu geben, die im vorangegangenen Jahr gerodet wurden.

§ 17a
Text
Anmeldepflichtige Rodung

§ 17a. (1) Einer Rodungsbewilligung bedarf es nicht, wenn

1.

die Rodungsfläche ein Ausmaß von 1 000 m² nicht übersteigt und

2.

der Antragsberechtigte das Rodungsvorhaben unter Anschluss der in § 19 Abs. 2 genannten Unterlagen bei der Behörde anmeldet und

3.

die Behörde dem Anmelder nicht innerhalb von sechs Wochen ab Einlangen der Anmeldung mitteilt, dass die Rodung aus Rücksicht auf das öffentliche Interesse an der Walderhaltung ohne Erteilung einer Rodungsbewilligung nach § 17 nicht durchgeführt werden darf. § 91 Abs. 2 gilt sinngemäß.

(2) In das Flächenausmaß einer angemeldeten Rodung einzurechnen sind alle an die zur Rodung angemeldete Fläche unmittelbar angrenzenden und für den selben Zweck nach Abs. 1 durchgeführten Rodungen, sofern diese nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.

(3) Die Gültigkeit der Anmeldung erlischt, wenn die angemeldete Rodung nicht innerhalb eines Jahres ab Einlangen der Anmeldung bei der Behörde durchgeführt wird.

(4) Im Falle der Anmeldung einer befristeten Rodung im Sinne des § 18 Abs. 4, die nach Abs. 1 Z 3 durchgeführt werden darf, ist die Waldfläche vom Rodungsberechtigten bis spätestens fünf Jahre nach Ablauf der in der Anmeldung angeführten Frist im Sinne des § 13 wiederzubewalden."

  30-08-2019 21:20  Century
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Ich frag mich, obs nicht sinnvollere Wege gibt, Geld zu verballern, weil wenn du es nach der Rodung bewirtschaften LÄSST, hast du absolut nichts gewonnen.

Da ist es grade so gut um das Geld Lottoscheine zu kaufen, davon wirst wsl mehr haben^^

  30-08-2019 21:42  Juglans
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Anzünden - wie in Brasilien. Die dürfen das und exportieren den Soja dann zu uns. Dann muss das bei uns doch auch erlaubt sein -oder?

  30-08-2019 22:33  dietmar.s(2cz6)
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
evt mal selber den Denkapparat bemühen... oder?

  31-08-2019 07:04  mitmart
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Leute das auflisten unserer Gesetze ist relativ witzlos, nachdem das Grundstück in Deutschland liegt.

  31-08-2019 07:43  beglae
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
das Biotop ist schon vorhanden, das ist wald, um das zu Acker zu machen , braucht man in D eine Genehmigung. musst du halt mal anfragen bei zuständigen Förster / Landratsamt Naturschutzbehörde . wenn´s erlaubt wird ( durchaus möglich ) die größten Bäume raus dann einfach mulchen, Stunde ca. 200 € ( Gesamtkosten ca.5000-6000€ ) dann 10 Jahre Wiese bis Stöcke verfault sind, dann Acker , muss man langfristig sehen.

  31-08-2019 18:45  Der R.
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Wald kannst du auch in D nicht in Acker oder Weise umwandeln.
Man hat aber auch früher nicht jedes Bäumchen mit unwirtschaftlichen Aufwand gerodet. Im Gegenteil. Es wurden sogar Bäume auf Wiesen gepflanzt. Damit die Weideschweine Futter und Schatten hatten. Ein Hutewald.
Mein Vorschlag: Viehcher rein (Kühe, Schafe, Ziegen), Weidezaun drumrum, abwarten. Die Viehcher fressen innerhalb kürzester Zeit jeglichen Unterwuchs zusammen. Dann kommt Licht auf den Boden und es wächst Gras.
Das Gestrüpp am Weg lässt du stehen, damit die Leute nicht so gucken können.
Die Bäume können weiter wachsen und Holz produzieren. Wenn du doch mal einen wegmachst, ist eben einer weniger da. Und wenn du einen neuen Pflanzen musst, dann kommt er eben an den Rand.
Das ist der neueste Schrei und nennt sich: "Agroforst".
Ist billiger als roden und wiederanpflanzen

  01-09-2019 21:50  Ferdi 197
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Bei uns in Österreich ist manchmal besser man fragt nicht viel, holt sich eine kompetente Firma die schnell zum selben Zeitpunkt mit allen möglichen Maschinen die Rodung zügig voran bringt.

Bis da eine Behörde "munter" wird, ist dieses Feld schon wieder angesät u. wird teilw. wenn genug Regen zur passenden Zeit kommt schon wieder grün.

Die paar hunderter Strafe kommen oft viel billiger als alle komplizierten unnötigen Behördenwege. Aber bei uns in Österreich ist natürlich der Waldzuwachs Flächenmäßig noch immer so ca. 3ha in der Woche.
Viele Landwirtschaftliche Betriebe geben einfach auf u. daher werden von denen viele Flächen dann eben zu Wald.

  08-09-2019 22:01  AndiL
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
habe auch so eine Fläche mein Vorteil besitze eine Gärtnerei habe eine "Baumschule" daraus gemacht dan kann sie jederzeit gerodet werden????

  10-09-2019 14:43  gerald.l(c5q16)
Grundstück roden & entholzen - Kosten?
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten! Das war sehr hilfreich. Bin ganz begeistert wie gut hier die Community ist!
- Ich kaufe tatsächlich langfristig. Bin ich schon zufrieden, wenn das in +20 Jahren mal Bauland wird. (auf der Bank wird das Geld ja noch schneller faul)
- Tatsächlicher Nutzen in der Zwischenzeit ist nicht so wichtig. Werde leider keine Zeit haben mich mehr als 2-3 Wochenenden im Jahr drum zu kümmern.

Meine spontanen Gedanken
- Ziegen geht leider nicht (zumindest nicht im Eigenbetrieb). Die Idee mit der Baumschule ist natürlich ein "steiler Trick" - aber find ich gut.
- Möglichkeit 1: Könnte mir vorstellen, dass man jeden Spätherbst mit einem Landwirt aus dem Ort einen selektiven Einschlag macht. Er kann dann das Holz behalten und verdient noch was auf die Hand. Davon werden die Spaziergänger nicht aufgescheucht. Langfristig lichtet man den Bestand und pflanzt pro-forma am Rand.
- Möglichkeit 2: Brunnen bohren. Strom legen (50m bis zur voll ausgebauten Wohnviertel-Straße). Dann kann mann daraus 4 Kleingärten machen. Den rest müssen die Pächter selber Freiräumen. Im Gegenzug gibt es dann 5 Jahre lang 0,- Pacht.



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