Antworten: 5
Pacht
ich habe eine Fäche seit 2000 mit Pachtvertrag gepachtet 20o5 haben wir uns mündlich auf den halben Pachpreis geeinigt 18jahre war er damit einverstanden 2005 endete der Pachtvertrag und wurde nicht neu gemacht jetzt möchte der Verpächter den doppelten Pacht und 5Jahre zuruck geht das überhaubt wen er mit dem Pacht immer einverstanden war der pacht wurde jedes Jahr überwiesen
Pacht
Erstens müsste man wissen. was im Pachtvertrag über die Fortführung der Pacht vermerkt ist.
Zweitens muss man wissen, was ihr konkret mündlich vereinbart habt und auf welche Zeit. Drittens müsste man wissen, ob, wann und in welcher Form der Verpächter die MInderzahlung jemas beeinsprucht hat.
Aber wenn es bisher geduldet wurde, und du mit der Überweisung den Nachweis der Zahlung hast, dann wird rückwirkend rechtlich wohl nicht viel möglich sein. Selber könnt ihr Euch auf alles mögliche einigen.
Pacht
Wenn du die Überweisungsbelege bzw Kontoauszüge hast, wird es wohl schwer sein für ihn zu beweisen, das das anders ausgemacht war. Er hätte die minderzahlung schon längst beeinspruchen müssen, also wird er rückwirkend nicht viel Chancen haben. Für die Zukunft kann er verlangen was er will, bzw gibt es auch mündlich vorm Gesetz die Kündigungsfrist.
Pacht
Hallo!
Ich sehe das wie die Vorschreiber, rückwirkend wird da nichts gehen (wenn er den Pachtzins nicht eingefordert hat, hat er ihn stillschweigend akzeptiert).
Die rechtliche Situation ist aber nur eine Seite.
Um wieviel (ha, €) geht es? Brauchst du zukünftig die Fläche? Wie ist das Verhältnis sonst mit dem Verpächter? Und warum wurde 2005 der Pachtzins halbiert (wurden die Gründe für diese Reduktion mittlerweile vielleicht ausgeräumt?)?
LG Vollmilch
Pacht
Hallo.
Ich würde mit dem Verpächter das Gespräch suchen, vl kannst du dich ja mit ihm auf was einigen so das es für euch beide past, da die Flächen ansonsten ziemlich sicher weg sind.
MfG
Breihu
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!