Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag

Antworten: 28
  03-06-2019 22:23  Stonle
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Da es in unserer Gegend sehr schwierig ist Wirtschaftsdünger abzugeben stellt sich für mich die Frage: mit welcher " Strafe" muss ich bei einer etwaigen Kontrolle rechnen wenn ich zu viel davon habe? Habe kein Problem mit der Gesamt-N-Bilanz aber die 170 kg N aus der Tierhaltung bereiten mir Probleme?
Kennt wer dieses Problem?
LG

  03-06-2019 22:53  mzg
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Hab das gleiche Problem, aber keine brauchbare Lösung. Aus welcher Gegend kommst du?

  04-06-2019 08:03  Vollmilch
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Guten Morgen!

Ich weiß es nicht, aber :

Die Strafen werden kurzfristig nicht das Problem sein, aber der CC-Verstoss wird zum Verlust der Ausgleichszahlungen führen.

Kann ein Zusammenhang mit der Beeinträchtigung des Grundwassers hergestellt werden, wird eine Strafe und eine Wiederherstellung sicher "ausgeprägter". Noch dazu wo der Verstoß wissentlich in Kauf genommen wurde.
Vom "Guten Ruf" mal ganz abgesehen...

Gesamtbilanz passt, nur N aus Tierhaltung ist zu hoch - wie geht das?

LG Vollmilch

  04-06-2019 08:15  2472660
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
wirtschaftsdünger werden in dieser berechnung gegenüber handelsdünger diskriminiert - N aus Tierhaltung max. 170kg/ha, Gesamt N 210 kg/ha, dh. diese differenzmenge kannst du nur mit handelsdünger nützen.
gehört dringend angeglichen, aus wirtschaftsdünger wird viel N in humusaufbau geparkt und steht dadurch nicht in voller höhe der kultur zur verfügung


  04-06-2019 08:17  grasi1
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Weniger Kraftfutter und grundfutter zukaufen, ganz einfach!

  04-06-2019 08:17  Stonle
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Morgen

Südliches Waldviertel ist meine Heimat. 170 kg N aus Tierhaltung ist das Problem, 210 kg Gesamtbetrieblich werden leicht erreicht da wenig N aus dem Sack zugekauft wird. LG

  04-06-2019 08:23  Stonle
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Hallo grasi1
Grundfutter wird prinzipiell nicht zugekauft. Kraftfutter schon, man sollte ja eine gewisse Größe halten um seine Familie im Vollerwerb ernähren zu können bei einigermaßen mit andern Berufsgruppen vergleichbaren Lebensstandard .

  04-06-2019 08:36  Vollmilch
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Unter " Gesamtbilanz" hätte ich die gesamte Bilanz (inkl. Die Einhaltung der Obergrenzen in den einzelnen Kulturen) verstanden und nicht nur das Unterschreiten der maximalen Obergrenze.

Südliches Waldviertel, sandige Böden?

Ich empfehle Fläche zu pachten/kaufen oder den Tierbestand anzupassen!

Die Familie sollte man auch ernähren können ohne die Mitwelt zu beeinträchtigen, die "Größe" muss man nicht halten (warum?)!

LG Vollmilch

  04-06-2019 08:40  2472660
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
wer sich schon mal lysimeter-versuche im grünland angeschaut hat, wird nicht behaupten können, dass man mit 210kg N aus WD die mitwelt beinträchtigt - jede düngeempfehlung im ertragsbetonten grünland ist deutlich über dieser erlaubten grenze und deshalb soll man diese grenze diskutieren - regionale eiweisserzeugung statt import!


  04-06-2019 08:54  Vollmilch
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Ich kenne solche Versuche. Und man kann gerne über die Grenzen diskutieren.
Mir ist aber auch bekannt, dass in vielen europäischen Ländern die 170 kg N geltendes Recht sind. Da gelten für alle die selben Regeln. Und ich bin dafür, dass sich auch die Mitbewerber an diese Regeln halten (sonst schädigen sie die Mitwelt)!

Handelt es sich bei stonle ausschließlich um "ertragsbetontes Grünland"?

LG Vollmilch

  04-06-2019 08:55  MUKUbauer
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Ob man Stickstoffdünger oder Eiweißfuttermittel zukauft ist unterm Strich für die Bilanz das gleiche
und es wird auch damit zu rechnen das diese Beiden Werte angeglichen werden, allerdings am unteren

Und Fachgerechte Düngung und das was auf Gesetzesbasis vorgegeben sind sind schon lange nicht mehr ein und das selbe
solange man jegliche Nitratproblematik der Landwirtschaft zuschreibt wirds nicht besser.... leider

  04-06-2019 09:03  2472660
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
gesamtbilanz (inkl. Die Einhaltung der Obergrenzen in den einzelnen Kulturen) besagt ja, dass der bedarf der kulturen auch höher ist als die eingesetzte menge
kenne betriebe, die geben WD ab und ersetzen ihn mit handelsdünger (genau aus den og. gründen) und dass ist doch ein witz, oder?

  04-06-2019 09:09  Vollmilch
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Ja, das ist ein Witz. Ich verstehe die 210 kg Grenze mit Mineraldünger auch nicht. Sollte eher umgekehrt sein.
Beim Handelsdünger sollte zusätzlich der Verkauf OHNE NAMEN auf der Rechnung verboten werden.

LG Vollmilch



  04-06-2019 11:55  Stonle
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Unsere Böden sind leicht bis mittelschwer aber doch mit gutem Ertragspotetial. Grunderweiterung ist sehr schwierig da auch hier die Pachtpreise die 500.- € Grenze erreicht haben und ich diese Entwicklung nicht noch weiter anheizen will. Und außerdem weiß ich dass Größe nicht alles ist aber bei 20 Kühen im Vollerwerb ohne
Zusatz(sozial)einkommen entspricht das nicht meinen Einkommenserwartungen. Und bei zeitlich richtigen Düngezeitpunk sehe ich absolut keine Beeinträchtigung des Grundwassers.
LG

  04-06-2019 12:12  Vollmilch
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Wenn eh alles kein Problem ist, dann einfach bei der BH um Ausnahmegenehmigung ansuchen.

LG Vollmilch

  04-06-2019 16:07  BreiHu
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Hallo.
Mein Tipp dahingehend ist mach eine Gülleuntersuchung mit dem Maschinenring. Sind zertifiziert, dass heißt Ergebniss ist von der AMA anerkannt und du kannst deinen Düngeranfall nach tatsächlichem Nährstoffinhalt in der Düngeplanung berechnen. Kostet eine Pauschale für die Anfahrt und je Güllegrube ca. 90€. Du musst jedoch dann jährlich Proben ziehen lassen, wenn du deine Werte verwenden willst.
Frag einfach bei deinem MR nach.
Ansonsten gehts nur über Gülleverträge, geht auch mit Biogasanlagen oder Viehbestand reduzieren.
MfG BreiHu

  04-06-2019 19:13  carver
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
@breiHu
Gülleuntersuchung kannst du in der Pfeife rauchen wenn es um die 170 kg N aus WD geht.
Es wird immer über den Tierbestand berechnet.

lg carver

  04-06-2019 19:17  Vollmilch
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
... wäre mir auch neu! Aber nett wäre es schon! ;-)

LG Vollmilch

  04-06-2019 21:21  BreiHu
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Hallo. Tatsache ist das wenn ein von der Ama certificiertes Unternehmen die Gülleproben zieht, dann kann man diese auch zur berechnung des Nährstoffanfalles heranziehen. Dazu bekommt man ein mehrseitiges Dokument, in dem der genaue Anfall der Nährstoffe für deinen Betrieb ausgerechnet wird. Kostet natürlich auch dementsprechend. Weiters erhöht dieses vorgehen die wahrscheinlichkeit für Kontrollen. Jedoch ist es möglich. Ob es nach vorliegen sinnvoll ist, ist wieder ein anderes Thema. Es kann nämlich auch ein anderes Ergebniss als erhofft rauskommen.
Der Größte Vorteil liegt allerdings darin zu wissen welche Nährstoffe in deiner Gülle sind. Weiters kann dies auch bei der Gülleabgabe mittels Vertrag dem Abnehmer schwarz auf weiß vorgelegt werden und daher auch ein Wert leichter errechnet werden. Für Interessierte:
www.naehrstoffmanagement.at
LG BreiHu

  04-06-2019 23:30  herbert.b(gym21)
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Ah... der Maschinenring Steiermark hat sich mit ihrem schon mehrfach gefördeten Nährstoffmanagement gemeldet.
Ich verstehe nicht, wenn das System, was über 10 Jahren mit Landesmittel gefördert wurde und wo Bauern in der Güllebörse die Übermengen hin- und herschieben sollen, dass das System nicht ohne Fördermittel überleben kann. Scheint doch nicht so effizient zu sein ... oder die Bauer haben es noch nicht verstanden!

  05-06-2019 18:45  wickinger83
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Die Grenzen sind sowieso ein Witz. Eine intensive 5 schnittige Dauerwiese mit ordentlich Ertrag verbraucht 300 kg N. Abzüglich Rücklieferung zwischen 50 und 70 kg N je nach Region bleiben mindestens 230kg N Bedarf übrig. Ob das mit WD oder HD erreicht wird sollte meines Erachtens noch dem Bauern überlassen werden. Ich denke keiner von uns (ok ein paar wirds geben) is so dumm um sein bestes Hab und Gut nämlich Grund und Boden Kaputt zu machen.

mfg
wickinger

  06-06-2019 07:00  Vollmilch
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Guten Morgen!

Die Chancen für eine Erhöhung der N-Dünge Grenzen stehen momentan denkbar schlecht!
Die Angst vor Nitrat im Grundwasser, Ammoniak in der Luft, Lachgas in der Atmosphäre und die Reduktion der Artenzahl steht dem entgegen.

LG Vollmilch

  06-06-2019 07:13  2472660
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
darum ist der abgestufte wiesenbau in wahrheit die einzige möglichkeit, die anforderungen des ertragsbetonten wiesenbaus und der ökologie unter einen hut zu bringen

  06-06-2019 10:05  schellniesel
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
@2472660

Nun eine vielschnittige Wiese ist jz rein von der Fauna eher Kategorie Maisacker vergleichbar.

Mfg

  06-06-2019 12:02  2472660
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
das ist mit 20 verschiedenen arten doch noch ein sehr großer unterschied zum mais, auch was erosionsschutz, humus, wasserhaltung, .... betrifft ;-))

aber das ist ja das wesen des abgestuften wiesenbaues: ca. 2/3 ertragsbetontes grünland mit entzugsorientierter düngung (hohe grundfutterqualitäten) und 1/3 extensivgrünland ohne düngung und 2 schnitte (erster schnitt ende juni), wo dann alles das wachsen kann, was ab 3 schnitten nicht mehr existieren kann (div. kräuter, gräser, vögel und schmetterlinge...)

  06-06-2019 13:00  Ziegenbua
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Unterschied Flora - Fauna kennst du aber schon?
Humus kann im Maisacker genausoviel sein, mit Kleeuntersaat und System immergrün hast kaum Erosionsprobleme und die Wasserhaltung dürfte in diesen Fälle ähnlich gut sein.

  06-06-2019 13:47  2472660
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
deine argumentation gilt vielleicht bei herbizidfreier planting green direktsaat im mais - nur wurde die leider (noch) nicht erfunden

  06-06-2019 19:55  Bauernprofi
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
Ich verwende für meine Aufzeichnungen ein Programm, wo wir bei zwei Betrieben mit der pauschalierten LW und der Gewerbli. Tierhaltung den Tierbestand führen und dann kann ich für meine Aufzeichnungen Liefermengen für den notwendigen Wirtschaftsdüngerabgabevertrag ausrechnen. Ihr könnt mit den niedrigen oder zu hohen Grenzwerten soviel aufschreien, ihr werdet da nichts ändern. Wenn das kommt, was gerade in Deutschland anläuft, dann wird das Problem für viele noch größer. Das reicht mir schon , das unser Betrieb mit dem Betriebssitz ins Nitratrisikogebiet gefallen ist und ich letztes Jahr ein Düngerlager dazu bauen musste.

  06-06-2019 20:14  carver
Wirtschaftsdüngerabnahmevertrag
@breiHu
Du kannst es mir glauben oder eben auch nicht!
Für die Ausbringung am Feldstück kannst du mit den ermittelten Werten rechnen (m³ x n-Gehalt) - für die SGD 7.
Gesamtbetrieblich wird immer über den Tierbestand gerechnet!

Ist so.

lg carver



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