Mountainbiker stürzt in Stacheldraht

Antworten: 17
  25-05-2019 17:44  xaver75
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Heute in Bad Goisern, 60 jähriger Deutscher stürzt mit dem Gesicht voran in Stacheldrahtzaun und zieht sich schwere Gesichtsverletzungen zu.

Wie sieht es da rechtlich aus, ähnlich wie bei Kuhatacken?

mfg

  25-05-2019 19:31  Heimdall
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Wenn ausreichend (guter Witz ich weiß) Beschildert ist, denke ich passt das.

Sonst eher blöd.


Hab gerade gelesen er ist von einer Forststraße abgekommen und dann in den Stacheldraht.
Paar Tausender wird das schon kosten ;).


  25-05-2019 19:45  meki4
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
auf einer "freigegebenen" Forststraße - oder auf einer richtigen, wo er nix zu fahren hat?


  26-05-2019 09:14  roman.n(wg61)
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Wenn das in OÖ war, dann übernimmt das Land OÖ die Haftung....


  26-05-2019 09:30  Century
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Wenn er auf einer nicht freigegeben Straße gestürzt ist, dann gehört er noch angezeigt, weil er sich dort mit dem Rad gar nicht aufhalten hätte dürfen.

Ich würde da rigoros vorgehen, das Alm-Urteil zwingt einen ja dazu^^

  26-05-2019 11:20  179781
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Als erstes müsste man meinen, wenn einer zu dumm zum Radlfahren ist, soll er daheim bleiben. Auf jeden Fall wird aber der Stacheldraht nicht unvermittelt vor ihm aufgetaucht sein. Er hätte ihn also rechtzeitig erkennen müssen und seine Fahrweise den Gegebenheiten anpassen.
Wenn der Besitzer des eingezäunten Grundstückes belangt werden sollte, dann muss der wohl von seiner Seite aus eine Anzeige machen.

Gottfried

  26-05-2019 11:34  thomas.t3
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht

https://m.youtube.com/watch?v=K67Mmmnyymk

  26-05-2019 11:44  textad4091
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Kommt draufan, wie beim Almurteil in Tirol, denke ich:
Ist die Straße freigegeben (folglich müsste es dafür eine Zustimmung des Erhalter geben)
Trifft die Freigabe zu, hat der Erhalter dann beim Zaunbau gewisse Dinge (z.B. keinen Stacheldraht verwenden) zu beachten? Muss er diesbezüglich IRGENDEINER spezieller Sorgfaltspflicht nachkommen?
Ich glaube, die Freigabe ist da der wichtigste Punkt ...
Ohnehin gibt es glaub ich, zumindest neben ÖFFENTLICHEN Wegen, gewisse Auflagen, was den Zaunbau betrifft- Zwecks Verletzungsrisiko und so .... wie man dazu steht, sei dahingestellt ... Wenn's dich mitm Radl drüberhaut, is eh egal, ob das ein E-Zaun, Stacheldraht, Holzzaun oder sonstwas war ...

  26-05-2019 12:28  mittermuehl
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Erst mal wünsche ich dem Verletzen eine gute Besserung. Ich danke auch den Helfern die ihn geborgen haben.

Und alles andere hier ist einfache eine Kaffeesudleserei mit den üblichen vorgefaßten Meinungen ohne irgendwelche Tatsachen zu kennen.

  26-05-2019 13:07  meki4
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Ich hab heute mit einem Radler drüber gesprochen - er sagte:
früher hat man sich als Radfährer geschämt, wenn es einen mal gestreut hat.
Heute ist alles andere schuld - und man muß einen Schuldigen finden für den Sturz.

  26-05-2019 13:34  ek
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
"Als erstes müsste man meinen, wenn einer zu dumm zum Radlfahren ist, soll er daheim bleiben"

@ Gottfried: Würdest Du das auch einem Traktorfahrer nach einem Abflug sagen?

mfg
Ernst Krampert

  26-05-2019 15:37  mittermuehl
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Hallo Ernst ... Die Reflexe von ein paar Mitbewerbern hier sind schon zum Fremdschämen... Ist halt so ... Wünsche noch eine schönes und
unfallfreies Wochenende..


  26-05-2019 16:23  Tiroleradler
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
EIn Auszug aus einem Urteil des OGH:

" Gemäß § 1319a Abs 1 zweiter Satz ABGB könne sich der Geschädigte aber auf den mangelhaften Zustand des Weges nicht berufen, wenn der Schaden bei einer unerlaubten, besonders auch widmungswidrigen, Benützung des Weges entstanden sei und die Unerlaubtheit dem Benützer entweder nach der Art des Weges oder durch entsprechende Verkehrszeichen erkennbar gewesen sei. Dort, wo der durchschnittliche Radfahrer aber das unerlaubte Befahren einer Forststraße nicht erkennen könne, sei es Aufgabe des Waldbesitzers, Forststraßen von sonstigen öffentlichen Wegen eindeutig abzugrenzen."

Es ist also die Aufgabe des Grundbesitzers zu beurteilen, ob ein durschnittlicher Radfahrer das unerlaubte Befahren einer Forststraße erkennen kann oder nicht!
Und wenn nicht, dann ist es widerum SEINE Aufgabe die Forststraße als solche zu kennzeichnen
( und ggf. ein Verbotsschild gegen Radfahren anzubringen).

Es bleibt also wieder alles am Grundbesitzer hängen.
Eigentlich sollte doch die Öffentlichkeit ( Gemeinde, Tourismusverband) für die Kosten der notwendigen Beschilderungen ( Fahrverbot, Gefahr durch Weidetiere etc...) aufkommen müssen, und nicht der Grundeigentümer, ist doch die Allgemeinheit auch der Nutznießer der Wegbenützung!





  26-05-2019 19:48  meki4
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Wie soll man den eine Forststraße vor unbefugtem befahren schützen?
Vor Jahren ist ein Motorradfahrer gegen eine Schranken gefahren - dann war die Schuld wieder beim Waldbesitzer.
Wenn der "durchschnittliche Radfahrer" die Verkehrszeichen nicht kennt - dann soll er auch einen Führerschein machen.

  26-05-2019 21:13  meki4
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Wie soll man den eine Forststraße vor unbefugtem befahren schützen?
Vor Jahren ist ein Motorradfahrer gegen eine Schranken gefahren - dann war die Schuld wieder beim Waldbesitzer.
Wenn der "durchschnittliche Radfahrer" die Verkehrszeichen nicht kennt - dann soll er auch einen Führerschein machen.

  26-05-2019 21:14  meki4
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Wie soll man den eine Forststraße vor unbefugtem befahren schützen?
Vor Jahren ist ein Motorradfahrer gegen eine Schranken gefahren - dann war die Schuld wieder beim Waldbesitzer.
Wenn der "durchschnittliche Radfahrer" die Verkehrszeichen nicht kennt - dann soll er auch einen Führerschein machen.

  26-05-2019 21:20  Tiroleradler
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Meki4, es ging im Beispiel darum, ob ein durchschnittlicher Radfahrer einen UNBESCHILDERTEN Forstweg als solchen erkennt.
und somit überreißt dass er dort nicht fahren darf ( dürfte- gefahren wird ja sowieso)




  26-05-2019 21:25  meki4
Mountainbiker stürzt in Stacheldraht
Sobald ein Weg im Wald ist, ist er nur zu Fuß der Öffentlichkeit zugänglich.
Ich hab noch nie jemanden mit dem Radl von meinen Wegen verwiesen - aber wenn sie nach illegaler Benutzung noch Ansprüche bei einem Sturz stellen wollen, dann muß man sich schon überlegen, wie man das in Zukunft handhaben soll.
BG M.



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