Trinkwasserversorgung contra Landwirtschaft
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29-01-2007 22:03 naturbauer
Trinkwasserversorgung contra Landwirtschaft
Die
Bevölkerung wächst, wenn auch in verschiedenen Ländern nicht gleich schnell, aber der Verbrauch an Trinkwasser steigt stetig an. Daher müssen ständig die vorhandenen Brunnen, Tiefbrunnen usw. entweder nachgebessert werden, oder es müssen gänzlich neue Quellen gefunden werden.
Um die Qualität sicher zu stellen, damit es Trinkwasser bleibt, werden Schutzzonen ausgewiesen. Es ist auch klar, dass jeder ein Recht auf sauberes Trinkwasser hat.
Nur ist hier der Bauer wieder der Verlierer. Durch die Vorschriften ist er in seiner Bewirtschaftungsmöglichkeit mancherorts kräftig eingeengt. Es wird zwar Entschädigung für Ertragsausfälle bezahlt, aber zugleich kommen dann verschärfte Auflagen wie doppelwandige Güllebehälter und Güllekanäle dürfen nicht älter sein als 20 jahre usw. im gleichen Atemzug dazu und die Entschädigung ist als solche wieder hinfällig. Da nun mit zunehmenden Wasserverbrauch auch die Fliessgeschwindigkeit des Wassers zunimmt, werden in letzter Zeit die Schutzzonen immer weiter ausgedehnt.Hierfür werden teure Gutachten erstellt, ob und wie weit die Zonen ausgeweitet, oder die bestehenden nochmal verschärft werden müssen. Letztendlich hat der Bauer dies hinzunehmen. Je nach Tiefe eines Brunnens und der Filterbarkeit des Bodens kann durchaus in entfernterer Zone relativ normal Landwirtschaft betrieben werden, solange die Qualität des Wassers nicht darunter leidet.Sollte doch was mal nicht stimmen ist immer der Bauer schuld. Auch wenn er hundertmal nicht die Schuld hat, ist er schuldig. Denn wenn nach längerer Trockenheit der Boden in seiner Filterfähigkeit natürlicherweise eingeschränkt ist, hat plötzlich der Besitzer (meistens der Bauer) die Schuld. Solange aber die Qualität stimmt und der Unterirdische Wasserlauf fliesst unter das selbe Grundstück, wird es als selbstverständlich angesehen, dass dies unentgeltlich ist. Sobald ein Schaden ist, weiß man wem das Grundstück gehört. Wie Eingangs betont kann zwar nahe einer Schutzzone normal gewirtschaftet werden, aber, wenn was nicht passt, wird die Schutzzone ausgeweitet. Und so wird immer mehr Bauerngrund beansprucht. Keine bäuerliche Berufsvertretung hat sich meines wissens nie darum gekümmert, dass da wo das Wasser unterirdisch hindurchfliesst der Besitzer, sollte er die Landbewirtschaftung aufgeben müssen, dann eine Art Niessbrauchrecht hat, weil er seinen Grund und Boden nicht mehr wie früher bewirtschaften kann, dafür nur in der Form, dass er als Besitzer Vorsorge tragen muss, dass keine Verunreinigung zustande kommt.
Unsere Berufsvertretung schläft anscheinend auf der ganzen Linie, sonst müssten sich nicht ständig Selbsthilfe Gemeinschaften gründen um wenigstens das notwendigste für die Bauern durch setzten zu können. Selbstverständlich ist den Bauern bewusst, wie wichtig Trinkwasser ist, nur die Vorschriften werden schon immer öfter wohl übertrieben. Man weiß zwar wie wichtig die Bauern sind, aber wenns um Bezahlung oder Ausgleich geht, kennt man keinen mehr.
Da ich jetzt nurmehr rd. 1,5 km Luftlinie von einer erweiterten Schutzzone weg bin, wurde mir lapidar gesagt: Für den Fall, dass du bei der nächsten Erweiterung dabei bist und die Tenne nurmehr halb voll ist durch die Auflagen, muss der Rest der abgeht in die Tenne gebracht werden und zwar vom Wasserbezieher. Von einer Nährstoffbilanz und von anfallender Gülle usw. wird einfach nicht geredet, man soll ruhig gestellt werden.
In Zukunmft vielleicht bloß mehr die Hälfte der Kühe und ein sinkender Milchpreis?
Wie lange ist ein Bauer noch der Depp der Nation?? Na ja die Hoffnung stirbt zuletzt!!
Die
Bevölkerung wächst, wenn auch in verschiedenen Ländern nicht gleich schnell, aber der Verbrauch an Trinkwasser steigt stetig an. Daher müssen ständig die vorhandenen Brunnen, Tiefbrunnen usw. entweder nachgebessert werden, oder es müssen gänzlich neue Quellen gefunden werden.
Um die Qualität sicher zu stellen, damit es Trinkwasser bleibt, werden Schutzzonen ausgewiesen. Es ist auch klar, dass jeder ein Recht auf sauberes Trinkwasser hat.
Nur ist hier der Bauer wieder der Verlierer. Durch die Vorschriften ist er in seiner Bewirtschaftungsmöglichkeit mancherorts kräftig eingeengt. Es wird zwar Entschädigung für Ertragsausfälle bezahlt, aber zugleich kommen dann verschärfte Auflagen wie doppelwandige Güllebehälter und Güllekanäle dürfen nicht älter sein als 20 jahre usw. im gleichen Atemzug dazu und die Entschädigung ist als solche wieder hinfällig. Da nun mit zunehmenden Wasserverbrauch auch die Fliessgeschwindigkeit des Wassers zunimmt, werden in letzter Zeit die Schutzzonen immer weiter ausgedehnt.Hierfür werden teure Gutachten erstellt, ob und wie weit die Zonen ausgeweitet, oder die bestehenden nochmal verschärft werden müssen. Letztendlich hat der Bauer dies hinzunehmen. Je nach Tiefe eines Brunnens und der Filterbarkeit des Bodens kann durchaus in entfernterer Zone relativ normal Landwirtschaft betrieben werden, solange die Qualität des Wassers nicht darunter leidet.Sollte doch was mal nicht stimmen ist immer der Bauer schuld. Auch wenn er hundertmal nicht die Schuld hat, ist er schuldig. Denn wenn nach längerer Trockenheit der Boden in seiner Filterfähigkeit natürlicherweise eingeschränkt ist, hat plötzlich der Besitzer (meistens der Bauer) die Schuld. Solange aber die Qualität stimmt und der Unterirdische Wasserlauf fliesst unter das selbe Grundstück, wird es als selbstverständlich angesehen, dass dies unentgeltlich ist. Sobald ein Schaden ist, weiß man wem das Grundstück gehört. Wie Eingangs betont kann zwar nahe einer Schutzzone normal gewirtschaftet werden, aber, wenn was nicht passt, wird die Schutzzone ausgeweitet. Und so wird immer mehr Bauerngrund beansprucht. Keine bäuerliche Berufsvertretung hat sich meines wissens nie darum gekümmert, dass da wo das Wasser unterirdisch hindurchfliesst der Besitzer, sollte er die Landbewirtschaftung aufgeben müssen, dann eine Art Niessbrauchrecht hat, weil er seinen Grund und Boden nicht mehr wie früher bewirtschaften kann, dafür nur in der Form, dass er als Besitzer Vorsorge tragen muss, dass keine Verunreinigung zustande kommt.
Unsere Berufsvertretung schläft anscheinend auf der ganzen Linie, sonst müssten sich nicht ständig Selbsthilfe Gemeinschaften gründen um wenigstens das notwendigste für die Bauern durch setzten zu können. Selbstverständlich ist den Bauern bewusst, wie wichtig Trinkwasser ist, nur die Vorschriften werden schon immer öfter wohl übertrieben. Man weiß zwar wie wichtig die Bauern sind, aber wenns um Bezahlung oder Ausgleich geht, kennt man keinen mehr.
Da ich jetzt nurmehr rd. 1,5 km Luftlinie von einer erweiterten Schutzzone weg bin, wurde mir lapidar gesagt: Für den Fall, dass du bei der nächsten Erweiterung dabei bist und die Tenne nurmehr halb voll ist durch die Auflagen, muss der Rest der abgeht in die Tenne gebracht werden und zwar vom Wasserbezieher. Von einer Nährstoffbilanz und von anfallender Gülle usw. wird einfach nicht geredet, man soll ruhig gestellt werden.
In Zukunmft vielleicht bloß mehr die Hälfte der Kühe und ein sinkender Milchpreis?
Wie lange ist ein Bauer noch der Depp der Nation?? Na ja die Hoffnung stirbt zuletzt!!
30-01-2007 09:24 naturbauer
Trinkwasserversorgung contra Landwirtschaft
tch, ich veruchs dir zu erklären.
Das bedeutet, dass der der so eine Aussage macht von der Materie keinen Dunst hat. Warum? Weil in solchen Fällen die Auflagen dazu führen, dass entweder ganz wenig, oder schlimmstenfalls gar nicht mehr gedüngt werden darf. Ganz wenig Düngen heißt, es darf nicht mehr Gülle, oder Mist anfallen, also muss der Viehbestand nach unten gebracht werden. Wenn der Wasserbezieher mir das fehlende Futter zwar in die Tenne liefert, fällt mit gleichbleibendem Viehbestand aber mehr Dünger an als Mengenmäßig gedüngt werden darf. Es nützt mir daher nichts, wenn der Wasserbezieher zwar durch den Ausfall weil weniger gedüngt werden darf die Tenne wieder füllt, weil der anfallende Dung muss dann auf andere Flächen verteilt werden, die aber nicht vorhanden sind. Folglich ist man, oder kann man dadurch runiniert werden, weil eine Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist. In der Vergangenheit wurden in seltenen Fällen solche Anwesen ganz von einer Stadt aufgekauft und haben zusätzlich dem Verkäufer geholfen ein neues zu finden. Da aber mit steigendem Wasserverbrauch in letzter Zeit die Einzugsgebiete immer schneller und weiter ausgeweitet werden, wird aus Kostengründen darauf verzichtet es so zu machen wie früher. Auch wäre es gar nicht möglich, dass alle ein neues Zuhause finden würden, weil soviele wie jetzt schon in einem Wasserschutzgebiet sind gar nicht untergebracht werden können.
Die Last bleibt daher wieder beim Bauern. Nach der Vorschfrift der Nährstoffbilanz kann heutzutage sowieso nicht mehr gedüngt werden, dass ein zuviel auf Grund und Boden kommt. Komischerweise wird auf derartige Einwände selten eingegangen. Drum helfen mir so Aussagen, wie der Wasserbezieher muss das fehlende Futter auffüllen nicht weiter.
Nach den bestehenden Rechtsvorschriften (Nährstoffbilanz zB.) besteht kaum eine Gefahr einer Wasserverunreinigung, zu mindest meiner Meinung und meiner Erfahrung nach.
Ein Beispiel: Unsere Gemeinde bezieht ihr Trinkwasser aus einem Tiefbrunnen der rund 60 Meter tief ist. Der Brunnen ist mitten in einem Feld. Ein Biobauer aus der Gemeinde bewirtschaftet dieses (Dauergrünland, wie alles rundherum) und düngt auf diesem Feld mit Festmist ganz normal wie bisher auch. Es gab nie Probleme mit der Wasserqualität. Die Gemeinde lässt es solange zu, bis etwas (Verunreingung durch Fäkal usw.) passieren könnte. Seit nunmehr 10 Jahren, als der neue Brunnen gebaut wurde, gibt es keine Probleme.
Natürlich hängt das auch mit der Filtermöglichkeit eines jeden Boden ab, aber es geht auch mit weniger scharfen Vorschriften und ohne dabei die Grundlage meherer Bauern unnötig kaputt zu machen. Nur die allerwenigsten Wasserwerker wollen davon was wissen, oder hören. Wir werden geopfert und das obwohl wir den Boden in Funktion halten, (seit eh und je durch Bewirtschaftung) damit er filterfähig bleibt.
tch, hoffendlich hast mich Verstanden und nicht Missverstanden
tch, ich veruchs dir zu erklären.
Das bedeutet, dass der der so eine Aussage macht von der Materie keinen Dunst hat. Warum? Weil in solchen Fällen die Auflagen dazu führen, dass entweder ganz wenig, oder schlimmstenfalls gar nicht mehr gedüngt werden darf. Ganz wenig Düngen heißt, es darf nicht mehr Gülle, oder Mist anfallen, also muss der Viehbestand nach unten gebracht werden. Wenn der Wasserbezieher mir das fehlende Futter zwar in die Tenne liefert, fällt mit gleichbleibendem Viehbestand aber mehr Dünger an als Mengenmäßig gedüngt werden darf. Es nützt mir daher nichts, wenn der Wasserbezieher zwar durch den Ausfall weil weniger gedüngt werden darf die Tenne wieder füllt, weil der anfallende Dung muss dann auf andere Flächen verteilt werden, die aber nicht vorhanden sind. Folglich ist man, oder kann man dadurch runiniert werden, weil eine Bewirtschaftung nicht mehr möglich ist. In der Vergangenheit wurden in seltenen Fällen solche Anwesen ganz von einer Stadt aufgekauft und haben zusätzlich dem Verkäufer geholfen ein neues zu finden. Da aber mit steigendem Wasserverbrauch in letzter Zeit die Einzugsgebiete immer schneller und weiter ausgeweitet werden, wird aus Kostengründen darauf verzichtet es so zu machen wie früher. Auch wäre es gar nicht möglich, dass alle ein neues Zuhause finden würden, weil soviele wie jetzt schon in einem Wasserschutzgebiet sind gar nicht untergebracht werden können.
Die Last bleibt daher wieder beim Bauern. Nach der Vorschfrift der Nährstoffbilanz kann heutzutage sowieso nicht mehr gedüngt werden, dass ein zuviel auf Grund und Boden kommt. Komischerweise wird auf derartige Einwände selten eingegangen. Drum helfen mir so Aussagen, wie der Wasserbezieher muss das fehlende Futter auffüllen nicht weiter.
Nach den bestehenden Rechtsvorschriften (Nährstoffbilanz zB.) besteht kaum eine Gefahr einer Wasserverunreinigung, zu mindest meiner Meinung und meiner Erfahrung nach.
Ein Beispiel: Unsere Gemeinde bezieht ihr Trinkwasser aus einem Tiefbrunnen der rund 60 Meter tief ist. Der Brunnen ist mitten in einem Feld. Ein Biobauer aus der Gemeinde bewirtschaftet dieses (Dauergrünland, wie alles rundherum) und düngt auf diesem Feld mit Festmist ganz normal wie bisher auch. Es gab nie Probleme mit der Wasserqualität. Die Gemeinde lässt es solange zu, bis etwas (Verunreingung durch Fäkal usw.) passieren könnte. Seit nunmehr 10 Jahren, als der neue Brunnen gebaut wurde, gibt es keine Probleme.
Natürlich hängt das auch mit der Filtermöglichkeit eines jeden Boden ab, aber es geht auch mit weniger scharfen Vorschriften und ohne dabei die Grundlage meherer Bauern unnötig kaputt zu machen. Nur die allerwenigsten Wasserwerker wollen davon was wissen, oder hören. Wir werden geopfert und das obwohl wir den Boden in Funktion halten, (seit eh und je durch Bewirtschaftung) damit er filterfähig bleibt.
tch, hoffendlich hast mich Verstanden und nicht Missverstanden
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