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Einkommenssteuererklärung
Hallo Leute!
Wer hat Erfahrung mit Einkommenssteuer/Teilpauschalierung?
Bis 2017 hat ein Steuerberater meine EKST gemacht, da ich auch eine Firma hatte. Mach sie ab heuer selber, ist nicht so schwierig, war auch in einem Kurs und blicke eigentlich recht gut durch:) Doch bleiben einige Fragen...
z.B.:
Sind AMA Zahlungen zur Gänze ( AZ, Direktzahlungen, Öpul) anzugeben? (70% Abzug)
Im Kurs wurde auf meine Frage hin erklärt, dass Steuerberatungskosten im Teil Sonderausgaben (460) anzugeben sind und zur Gänze Gewinnmindernd wirken-mein Steuerberater hat das in den letzten Jahren aber nie gemacht-warum?
Wie sind Nachzahlungen an die SVA und Steuerberatungskosten aus Gewerbebetrieb zu behandeln? (Gewerbe 2015 abgemeldet, somit keine Einnahmen, aber noch Nachzahlungen)
Wer sich auskennt, danke:)
Einkommenssteuererklärung
Ich kann dir nur raten nimm dir einen Steuerberater! Wenn du alles selber machst, wird er dir nicht viel verrechnen!
Hier im Forum wirst du wenn überhaupt ein paar versch. Meinungen bekommen und das hilft dir auch nicht weiter!
Einkommenssteuererklärung
Den Rat würde ich dir auch geben. Wie schon gesagt, wenn du die laufenden Arbeiten selbst machst und der nur mehr die vorbereitete Steuererklärung prüfen muss, werden sich die Kosten in Grenzen halten.
Aber schau um einen, der was kann. Weil so wie der vorige Kosten nicht in Abzug bringen, das dürfte nicht passieren.
Gottfried
Einkommenssteuererklärung
Hallo,
warum sollten Steuerberatungskosten bei einem Gewerbe nicht unter den normalen Ausgaben gebucht werden und
somit bei der E/A Rechnung schon berücksichtigt sein?
Grüße
PS: Mittlerweile sind "Sonderausgaben" Geschichte!
Einkommenssteuererklärung
@heilei
Danke, im Gewerbe war´s mir schon klar, hab aber auch die LW die letzten Jahre vom Steuerberater machen lassen, (Ust. Option) da wurden keine Sonderausgaben geltend gemacht für Ust. Verrechnung mit dem FA und sonstigen Beratungen etc.
Hab mich jetzt aber eh schon schlau gemacht, mit profundem Halbwissen is ma eh ned geholfen:)
Einkommenssteuererklärung
Hallo,
bei der Option kenne ich mich nicht aus, aber beim normalen Steuerausgleich wurden auch die letzten Jahre alle Sonderausgaben (Sanierung, Versicherungen, etc.) gestrichen.
Grüße
Einkommenssteuererklärung
Hallo JHE,
es sind alle AMA Zahlungen anzugeben und es können 70% pauschale Ausgaben in Abzug gebracht werden.
Steuerberatungskosten (460) können als Sonderausgeben in Abzug gebracht werden - Einkommenssteuerklärung E1 unter Sonderausgaben 22.10
Einkommenssteuererklärung
Steuerberatungskosten wirst schon weiter absetzen können.
Einkommenssteuererklärung
Hallo,
habe vor zwei Jahren Finanzprüfung gehabt, kenne mich daher halbwegs aus!
Bei der Teilpauschalierung sind alle Einkommen aufzuzeichnen, natürlich auch alle AMA-Zahlungen, von diesem Gesamteinkommen ziehst du pauschal 70% ab.
Danach werden noch die im Jahr bezahlten SV-Beiträge und die bezahlte Pacht bis 25% vom Einheitswert der zugepachteten Fläche abgezogen.
Von dieser Summe kannst du noch den Grundfreibetrag (13% der Einkünfte,max. 3900Euro), die Kirchensteuer, Kinderabsetzbetrag und Lebensversicherungen (25% der bezahlten Summe) abziehen.
Dieser Betrag (bis 11000 Euro steuerfrei) ist zum versteuern!
Einkommenssteuererklärung
Im Weinbau gibt es Ama-Zahlungen, die nicht zum Einkommen zählen, alle anderen wohl schon.
Einkommenssteuererklärung
Hallo matl,
mich würde interessieren welche Lebensversicherung bei dir noch steuerfrei anerkannt wird?
Meines Wissens wird seit heuer keine Pension,- Lebensversicherung, etc. mehr anerkannt.
Grüße
PS: Nach deiner Aufstellung wundert mich nicht mehr, warum so hohe Pacht bezahlt wird.
Einkommenssteuererklärung
2019 kannst noch gewisse Sonderausgaben geltent machen. Altverträge halt.
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