Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt

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  21-02-2019 20:43  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
In besagtem Fall endete der Strafprozess mit einem Freispruch für den Landwirt,
zivilrechtlich wurde er jedoch jetzt in erster Instanz zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt.

https://tirol.orf.at/news/stories/2965971/
Details zum Fall:

https://www.tt.com/panorama/verbrechen/15293708/prozess-nach-toedlicher-kuh-attacke-tiere-waren-bereits-in-aufruhr

Man muss es sich heutzutage wirklich überlgen ob man nicht wo nur irgend möglich
den Durchgang verbietet, oder/ und ein totales Hundeverbot auf seinem Grundstück ausspricht!

So wie es aussieht sind die von Kammer und Bauernbund entworfenen
Warntafeln nicht ausreichend, um sich gegen Haftungen abzusichern.

Aber wenigstens lieb gemacht sind sie ja,die Taferl...
Unauffällig, grün-weiß, dass sie das Landschaftsbild nicht stören.

ein Allerliebstes Exemplar haben die Kärntner:
http://www.almwirtschaft-ktn.at/2015/04/
Große Warnwirkung, alle Achtung.



  21-02-2019 22:01  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ja, sind wir auch schon soweit, dass amerikanische Verhältnisse Einzug halten! Eigenverantwortung gibt es nicht mehr. Es muss ein Schuldiger her, auch wenn sich einer bewusst in die Gefahr (wegen der Hunde) begibt!


  21-02-2019 22:24  harly
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Na dann iss jetzt offiziell die Almwirtschaft erledigt.
Zurück in die sicheren Laufställe.



  21-02-2019 22:37  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Jetzt braucht es nur mehr ein Schild,
BETRETEN VERBOTEN


  21-02-2019 22:51  grasi1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wahnsinn,Wahnsinn,Wahnsinn und nochmals Wahnsinn, die Welt steht nimmer lang.
Alles verbieten und genauso verklagen wos nur möglich ist.
Anders kann man solchen Auswirkungen nicht mehr entgegentreten!!!!!
Sperrt alle Wege Loipen und alles andere auch was sich in privater Bauernhand sich befindet, diesen Wahnsinn muß man ganz maßiv entgegen wirken.
Kaum zu glauben!

  21-02-2019 23:02  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenigstens kommt das Urteil rechtzeitig, um die Almsaison 2019 noch absagen zu können bis auf weiteres.

  21-02-2019 23:05  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Rein Interesse halber wäre es eigentlich Erlaubt, so wie in diesem Fall, den besagten Wangerweg mit Stacheldraht auszuzäunen?
Es könnte ja ein Wanderer stolpern und sich beim Stacheldraht ein Auge ausstechen...
Wenn der dich dan Verklagt heißt es vermutlich ein Elektrozaun wäre zumutbar gewesen somit schuldig.....

  22-02-2019 06:57  kana
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
jetzt ist es wirklich an der zeit wie man sieht sind die Landwirte nur mehr wirklich die Sklaven der Republiken in Europa???!!!! das Urteil zeigt das die Politiker die Ihr ständig die Stimmen gebt auch alle anderen ausbeutet nur ihr habt es bis Heutigen Tage nicht wahr haben wollen was ich euch ständig angezeigt habe ihr Schimpft nur über uns und habt wirklich von nichts eine Ahnung, wir wissen mehr als ihr Glaubt, und schon längst das die Landwirte in Europa zu Grunde gerichtet werden das sagen auch Leute die ständig mit uns zu duhn haben

  22-02-2019 07:45  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Zuviel Zweigelt? Das Recht ist noch immer der Politik gefolgt, es gibt kein Gesetz das nicht von Politikern beschlossen wurde.

  22-02-2019 08:16  kana
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Das was da geschrieben wird ist sicherlich nicht richtig den alle von uns Unterschreiben ständig was was wir alle einzuhalten haben und nicht nur die Politiker sondern alle nur die Politiker glauben das nur sie die Rechtsstaatlichkeit erfunden haben NEIN das steht auch was die Politiker auch ständig Unterschreiben, nicht nur wir kleinen Leute auch die Politiker nur die machen mit uns was sie wollen das ist nicht was auch die Natur nicht will daher regt sich die Natur nicht nur gewisse Menschen die nur Glauben sie haben alle Rechte NEIN so ist es nicht wer nicht weis was er ständig in seinem Leben bis Heutigen Tage schon Unterschrieben hat der soll mal gewaltig nachdenken und dann den Kommentar abgeben, den dann versteht er auch was in dem Urteil nicht richtig ist, oder soll die Österreichische Bevölkerung verrecken???, oder gibt es für die Gebürtigen Österreicher keine Rechte mehr???

  22-02-2019 08:20  iderfdes
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Dass es einmal soweit kommen würde, war leider abzusehen. Deshalb steht auf meiner Tafel auch ausdrücklich: "Absolute Lebensgefahr! Hunde müssen draußen bleiben!"
Und als Bild hab ich auch keine süße Kuh ausgewählt, die höchstens suggestiert "Achtung Streichelzoo.", sondern einen schnaubenden Stier mit großen Hörnern.
Selbst wenn nur Kälber auf der Weide sind.
Allerdings wär so eine Tafel auf der Alm schon etwas geschäftsschädigend für bewirtschaftete Almhütten.


  22-02-2019 08:24  Heimdall
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@kana
Diesen einen recht langen Satz den du formuliert hast will mein Gehirn nicht ganz verstehen?

So eine Klage könnte weitreichende Folgen in der Zukunft haben. Da sollten wir uns alle zusammentun und dem (wenn nötig mit rechtlicher Unterstützung) entgegenwirken.
Jetzt hier auf BB etc zu schimpfen wird keinem helfen. Gesetze sind nunmal momentan so, wenn hier gut gearbeitet wird könnte man eine Klausel o.ä. erreichen, in der Tierhaltung auf der Weide anders geregelt wird.

Lg
Heimdall

  22-02-2019 08:37  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es solte allen bewusst sein, dass es nicht nur darum geht, bisher nicht ausgezäunte Wege mit sehr wehrhaften Zäunen zu versehen, sondern dass mit diesem Urteil sicher auch ein neuer Maßstab an bestehende Zäune angelegt wird. Da gehts dann nicht nur um Almen, sondern auch der Weidezaun zu Hause bedarf einer Aufrüstung.
Ich bin neugierig, wie das Urteil in Almgebieten wie Sölkpass etc. aufgenommen wird, wo nur mit Weiderosten der Viehverkehr geregelt wird, aber keinerlei Zaun an den Straßen besteht.

  22-02-2019 08:53  horni
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Sollte das Urteil rechtswirksam werden gibt's nur eine Antwort: Betreten unter Strafe verboten!!

Hab zwar keine Alm aber über meine Weiden läuft seit heute keiner mehr ungestraft!



  22-02-2019 09:06  birgmann
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wo bleibt das Tierwohl, Ihr könnt noch so viele Zäune aufstellen. Die Bäuerinnen und Bauern stehen auf der Innenseite und riskieren jeden Tag Ihr Leben. Die Konsumenten verlangen Tierwohl und wenn was passiert ist der Bauer der dumme. Hier kann das die Existenz kosten. Das steht in keiner Realisation, bei einen Verkehrsunfall mit Todesfolgen gibt es einen Bruchteil von Strafen. Was aber viel schlimmer ist.

  22-02-2019 09:19  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
horni so ist es Tafel aufstellen, Betreten Verboten! Videoüberwachung, Zuwiederhandeln wird mit Besitzstörungs und Unterlassungsklage beantwortet.


  22-02-2019 09:38  golfrabbit
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn dieses Urteil auch der Berufung standhält, wird ein Präzedenzfall mit derart weitreichenden Folgen geschaffen, wie wir sie uns heute noch gar nicht ausmalen können.
Erschreckend auch die Kommentare in TT und anderen Medien: von Unwissenheit, Zustimmung, Missgunst bis Schadenfreude findet man neben einer Vollkaskomentalität(...wird wohl eh versichert sein...) eigentlich alles. Wir werden auch die zumeist schweigende Mehrheit der noch nicht gänzlich vom Hausverstand-Verlassenen brauchen, um nicht gänzlich unter die Räder zu kommen.

Hannes

  22-02-2019 09:41  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Guten Morgen!

Zunächst: dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sind die Wege auf dieser Alm "öffentliche Wege"(?), dann wird das Gericht wohl zur Auffassung gelangt sein, dass die Tiere nicht "ordentlich verwahrt" würden - weil nicht entsprechend eingezäunt.
Gleichzeitig hat sich aber auch das Opfer (anscheinend wissentlich fahrlässig ) selbst in diese Gefahr gebracht.

Die Höhe der Strafe ist jedenfalls überraschend!

Was sagt da eigentlich die Haftpflichtversicherung dazu?

LG Vollmilch

  22-02-2019 10:09  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Strafe ist das ja keine, Strafanzeige wurde ja schon eingestellt. Hier geht es ausschliesslich um Schadenersatz. Zivilansprüche sind auch dann möglich, wenn keine Strafe erfolgt ist. (Freispruch). In diesem Fall wurde ja gar kein Strafprozess angestrengt.
Theoretisch könnte es dem Bauern wurscht sein, wie ja die Versicherung zahlt. (hoffentlich). Aber das hätte viel weitreichendere Folgen, als jetzt angenommen. Da würden die Versicherungen gleich sagen, alles einzäunen, sonst sind wir leistungsfrei.
Das mit dem Alm absperren bzw. aussperrren der Touristen hätte auch zur Folge, dass so manche, oder die meisten Almhütten nicht mehr wirtschaftlich wären. Vom Halterlohn alleine wird der Halter sicher nicht reich.
Überall Zäune, das Nächste ist, sollte in einem Zaun irgendein Wildtier hängen bleiben, (vielleicht auch ein Schosshündchen) gibt ja genug Videos mit verhackeltem Geweih im Zaun. da wird erst wieder aufgeschrien, was hat der Zaun in der Natur verloren! Erst kürzlich konnte man solche blöde Postings auf FB lesen.
Alpenvereine werden in Zukunft auch noch geklagt, weil ein Steig nicht mit einem sicheren Geländer gesichert ist.
Alles muss Idiotensicher gemacht werden! Warntafeln auch noch in mehr Sprachen, damit es keine Ausrede gibt, er konnte das nicht lesen!


  22-02-2019 10:16  hardl1266
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
ein neues lukratives geschäftsfeld eröffnet sich für juristen und richter. die bauern werden sich wohl wehren müssen. aus für radstrecken,absperren mit betreten verboten von weiden und almen sind ja nicht bei der öffnung von wald enthalten abstrafen von den vielen auf privatgrund abgestellen pkws.und noch einiges mehr.neuer aufgabenbereich auch für kammern weils nun mal keine rechtssicherheit mehr gibt.Schweigen der alpenvereine ,naturfreunde, arbeiterkammer,bauernkammer, tourismusverbände, richterschaft, jeder hat anscheinend angst etwas" falsches oder richtiges" zu sagen. wos san deis für hosenscheißer, . Bauern wehrt euch . zum täglichen essen werdet ihr noch lange gebraucht.

  22-02-2019 11:00  Efal
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Angeblich,
laut einigen Molkereien wird von manchen Projektbetreibern verlangt, das in Zukunft auch Weidegang gewährleistet werden muss.

Die Projektbetreiber geben vor, das ihrer jeweilige Handelskette Umwelt, Tierwohl und Regionalität das wichtigste ist.

Die Handelsketten behaupten, das von den Konsumenten - Landwirtschaft wie sie in der Werbung dargestellt wird - auch so betrieben wird.

Manch Konsumenten zipft es an wenn er in die Kuhscheiße einer freilaufenden Kuh steigt,
ist für ein Kuhglockenverbot, ärgern sich über Kletterparcours durch aufgestellte Stacheldrähte, kurzzeitig abgesperrte Straße wegen Viehtriebs, Angst vor Weidezaunschnur mit tödlichen Stromschlag, usw.

Und jetzt wird es auch noch für Wintersportler gefährlich:
https://www.youtube.com/watch?v=lUpVSoydPDo


  22-02-2019 11:52  2472660
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
die urteilsbegründung ist echt eine frechheit - wie kann ein tiroler gericht sowas liefern...

https://files.orf.at/vietnam2/files/tir/201908/kuh_-attacke_pinnistal_651572.pdf

  22-02-2019 12:22  fendt_3090_2
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo.
Und jetzt sollte der Bauernbund dem Betroffenen die besten Juristen stellen, die es gibt.Wird halt nicht so sein. Das nächste Problem ist, ein Wanderer geht über deine Wiese. Du forderst ihn zum verlassen auf, er will aber nicht. Was machst dann? Du kannst ihn verklagen, weist aber seinen Namen nicht. Wenn du ihn von der Wiese "entfernst", bist erst recht selber dran. Wenn dem aber was passiert, bist anscheinend auch dran. Ein Teufelskreis, wo wir nur verlieren können.

  22-02-2019 12:31  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
fendt_3090_2, vollinhaltliche Zustimmung!!
Sein Recht einfordern zu können ist oft unerreichbar für den Betroffenen, somit es bleibt ein theoretisches Recht.
Eigentlich müssten wir alle aus Solitarität in eine Risikokasse einzahlen und dem Kollegen
den besten erdenklichen Rechtsbeistand ermöglichen.
Die Tourismuswirtschaft täte auch gut daran sich hieran zu beteiligen.

Egal wie der Richter entschieden hätte, das Urteil wäre auf jeden Fall angefochten worden,
im anderen Fall vom Kläger, jetzt vom Beklagten.
Vielleicht ist es für den Ausgang der Berufung sogar nicht schlechter, so wie es jetzt ist?


  22-02-2019 14:48  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Was ist wen so ein Vorfall auf einer Gemeinschaftsalm passiert?
Kommt dan eine SOKO Alm und ermittelt welche Kuh es war oder sind alle Auftreiber schuld?

  22-02-2019 14:59  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich habs befürchtet. Das Urteil ist aus meiner Sicht gut begründet, da würde ich dem Richter keinen Vorwurf machen.

Als Laie hätte ich die Rechtslage genauso eingeschätzt.
Siehe §1320 AbgB: § 1320. Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

Kritisieren kann man die Rechtslage!
Vielleicht sieht das OLG die Mitverantwortung des Opfers anders, bzw. reduziert die Höhe des "Schadenersatzes".

LG Vollmilch

  22-02-2019 15:40  fendt_3090_2
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo, Vollmilch.
Wer ist schuld? Der nicht anwesende Bauer wegen der angeblichen mangelhaften, aber durchaus ortsüblichen Verwahrung? Oder das anwesende Opfer, das die Kuh derart gereizt hat das es angegriffen wurde? Oder der Hund, der die Kuh möglicherweise angetrieben hat? Oder die Italienerin, die eine halbe Stunde zuvor vorbeigegangen ist? Ich als Laie würde mich nicht urteilen trauen.

  22-02-2019 15:45  2472660
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
mm. ist das so, wie wenn im ein ast runterfällt und du bist tot - sowas muss höhere gewalt sein und kühe müssen vom risiko her anders eingestuft sein, als zb ein hund oä.
natürlich kann man drüber diskutieren, ob durch extensivere haltungsformen die tiere ev. aggressiver geworden sind als früher, aber jeder der mit kühen umgeht, weiss, dass auch manch eine kuh in der milchviehhaltung (mit viel menschenkontakt) ihr kalb bis aufs letzte verteitigt und dich umbringt, wenns blöd hergeht.
wenn das nicht möglich ist und die verwahrung der tiere wirklich so geschehen muss, wie in dem urteil begründet, dann muss entweder eine versicherungslösung her oder es ist schluss mit weide und almwirtschaft, weil da hilft auch ein einfacher weidezaun nicht für solche ausnahmefälle

  22-02-2019 15:49  2472660
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
mich verwundert einfach auch die summe, um die es da geht - wenn die verunglückte person noch leben würde und zb. hochgradige bleibende schäden davongetragen hat, wärs noch eher nachvollziehbar (unabhängig jetzt von der verschuldensfrage)
bei einem verkehrsunfall mit todesfolge zb. hab ich auch noch nie von derart hohen schadenersatzsummen gehört

  22-02-2019 15:52  2472660
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
wenn man "artgerechte naturnahe" haltungssysteme will, muss man von der haftungsfrage theoretisch eine kuh frei herumlaufen lassen können, genau wie ein hirsch oder ein wildschwein in der freien natur rumlaufen kann und niemand würde belangt, wenn so ein tier jemand schaden zufügt

  22-02-2019 16:06  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Grüße Euch, machen wir mal der Vollständigkeit halber ein anderes Szenario auf:
Im Bericht steht, das die Familie mit vier Kindern und zwei Hunden unterwegs war, -- aber nur ein Sohn eine Schmerzensgeldzahlung und monatliche Rente neben dem Ehemann erhält. Warum die anderen drei Kinder nicht?
Wie wäre es denn, wenn damals gleich im Privatleben der Familie etwas rumgestochert worden wäre, ob ein Motiv vorliegen könnte die Frau zumindest verunfallen zu lassen? So könnte z.B. der Mann mit dem einen Sohn der jetzt finanziellen Vorteil zieht, die Mutterkuhherde so attakiert haben während die Frau mit den anderen drei Kindern im Restaurant war. Anschließend ist man dann zum gemeinsamen Spaziergang aufgebrochen und der Mann sowie der Sohn haben rechtzeitig die Flucht ergriffen und dabei die anderen drei ahnungslosen Kinder mitgenommen und so die Frau dem geplanten Schicksal überlassen...
Wie geschrieben, --nur der Vollständigkeit halber.....
Beste Grüße
Jakob


  22-02-2019 16:26  2472660
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
die hunde gehören sowieso verboten auf der alm bzw. in der umgebung von kühen bzw. nur auf eigene gefahr - dann ist ein großteil des problems eh schon gelöst!

  22-02-2019 16:33  golfrabbit
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Jakob
Wahrscheinlich hast du dich da in der Urteilsbegründung verlesen - die Mehrköpfige Familie wanderte ca 15 min. früher an der MUKU-Herde vorbei und machte lt. ihrer Zeugenaussage ebenfalls schon Bekanntschaft mit den Tieren(anscheinend wurde 1 Person angegriffen), hatte aber nichts mit dem späteren Opfer zu tun...um 15 Uhr passierte dann die Deutsche mit Hund die schon aufgebrachte Herde und es kam zum Unglück.
Interessant wäre noch die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Abfindung/der Rente und wie hoch eine derartige bei einem Familienvater oder mehrfachen Mutter von kleinen Kindern ausfallen müsste.
Bitte nicht falsch verstehen, der Verlust eines nahen Angehörigen ist sicher unheimlich schmerzhaft, ob er in Geld eingepackt verschmerzbarer wird, darf angezweifelt werden.

Hannes

  22-02-2019 16:40  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Die Familie mit vier Kindern, die eine halbe Stunde zuvor angegriffen wurde, war aber eine andere Familie, oder?

Es wurde im speziellen Fall entschieden und keine allgemeine Haltungsempfehlung für alle Weiden und Almen ausgesprochen.

Es handelt sich um einen öffentlichen Weg, von diesem sind Kühe fernzuhalten, erhöhte Sorgsamkeit bei stark frequentierten Wegen.

Wenn ich mir die Pinnisalm auf Google maps anschaue, sehe ich einen normalen Feldweg, auf dem vermutlich auch gefahren wird, das ist kein Steig und kein " Trampelpfad".
Selbst auf Google maps kann man zwei erwachsene Wanderer erkennen mit einem kleineren Begleiter (Hund oder Kind?)

Das lässt sich nicht leicht ignorieren.

Als Laie steht es mir nicht zu darüber zu urteilen, die Urteilsbegründung halte ich aber für nachvollziehbar.

LG Vollmilch

  22-02-2019 16:52  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Vollmilch
Was würdest du sagen, wenn durch deine Weide eine Person gehen würde, und diese dann von einer Kuh niedergestoßen wird?

  22-02-2019 17:08  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Auf der Nockalmstraße laufen die Kühe auf der Asphaltierten Straße herum.
Dort alles einzuzäunen wäre ja Wahnsinn, und das is nur ein Beispiel von Hunderten.

  22-02-2019 17:11  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
"das kann nicht sein, ich habe keine Weide."

Man sollte hier schon ganz klar unterscheiden. Hier geht es um einen öffentlichen Weg und nicht um meine Weide (=Privatgrund), die von fremden Menschen nicht betreten werden darf.

Es ist übrigens nicht so, dass ich mit der bestehenden Rechtslage ganz glücklich bin.

LG Vollmilch

  22-02-2019 17:40  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Nur damit das nicht in Vergessenheit gerät: Dem Bauern wurde strafrechtlich nichts angekreidet.
Allein das zivilrechtliche Urteil kostet ihn, sofern wirksam eine halbe Million.

Es ist vielen wohl auch noch nicht ganz klar, was es heißen würde, entlang z.B. der Passstraßen, wo über viele km die Tiere am Asphalt laufen, plötzlich alles auszäunen müsste inkl. der vielen Schranken und Gatter zu den Forstwegen, Abfahrten usw.

  22-02-2019 17:44  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
die hunde gehören sowieso verboten auf der alm bzw. in der umgebung von kühen bzw. nur auf eigene gefahr - dann ist ein großteil des problems eh schon gelöst!
So schreibt 2472660
Das wäre eine wirksame Sofortmassnahme für alle! In einen Tierpark darf ja auch kein Hund mitgenommen werden.



  22-02-2019 17:49  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Also in Niederösterreich ist es so, dass man fremden Grund nicht betreten darf, ausgenommen Wald zu Erholungszwecken, amtliche Vermessung;

Weder Weide, noch Wiese, noch Acker. Das nennt sich Grundbesitzstörung.

Siehe: https://www.naturland-noe.at/knigge-darf-ich-privatgrund-beim-wandern-betreten

LG Vollmilch

  22-02-2019 18:09  thomas.t3
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich habe über meine Wiese (Privatgrund) welche auch Weide ist, einen gekennzeichneten Wanderweg - der schon vor meiner war...
Beim Zaun habe ich Griffe montiert, damit sie durchgehen können.

So, kann/darf ich den jetzt einfach absperren, oder soll/muss ich sogar - um mich zu schützen (und eventuell fremde Leute ohne Hausverstand)?
Lg


  22-02-2019 18:19  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der Prozess wird sich noch Jahre hinziehen. Ich kann mir nicht vorstellen das es bei dem Urteil so bleibt.

  22-02-2019 18:20  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Nein, umsetzen kann ich es praktisch nicht. Muss ich auch nicht, spielt im vorliegenden Fall aus meiner Sicht auch keine Rolle.

Es macht eben einen Unterschied, ob sowas auf Privatgrund passiert (wo eigentlich kein Fremder hindarf) oder auf einem öffentlichen Weg.

Kann mir jemand erklären, wieso man strafrechtlich unschuldig und zugleich zivilrechtlich schuldig sein kann?

LG Vollmilch

  22-02-2019 18:27  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ riiitsch das ist ja der Punkt, wenn der Wanderer das Grundstück nicht betreten darf, es trotzdem macht wieso sollte ich Haftbar sein wenn ihm dort was passiert wo er garnicht sein dürfte?


Was ich bei diesem Fall nicht ganz verstehe, das Strafrechtlich Verfahren wurde eingestellt, müsste ja bedeuten das keine fahrlässige Handlung vom Landwirt vorliegt oder?
Trotzdem bekommt er Zivilrechtlichen einen Schuldspruch.

@Vollmilch, sorry das war jetzt fast der gleiche Beitrag, hab deinen vorher nicht gesehen

  22-02-2019 18:27  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@thomas: geh zu einem Juristen!

Ich denke, du kannst absperren. Die Benutzer des Weges könnten aber das eventuell ersessene Wegerecht einklagen.

LG Vollmilch

  22-02-2019 18:36  thomas.t3
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Vollmilch, das ganze war ja nicht vorsätzlich und deshalb denke ich, gibt es strafrechtlich nichts relevantes.

Zivilrechtlich gehts ja "nur" um das Geld.
Lg

  22-02-2019 18:54  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Vollmilch, lese deine Beiträge gerne, weil sie meistens sachlich geschrieben sind, in diesem Fall glaube ich nicht, dass du alles fertig gedacht hast. Wenn du auch die Meinung vertrittst, dass im aktuellen Fall der Richter Recht hat wegen der Zäunung, dann würde das Ende der Almwirtschaft bedeuten. Wer soll den X-Kilometer (sicheren) Zaun aufstellen können entlang der Wege? Wie soll das Weidevieh zum Wasser kommen, jede Koppel wird ja keine Wasserstelle haben. Du kannst ja leicht reden, hast ja, oder brauchst keine Alm. Von Zaunbau auf Alm dürftest noch nicht viel mitbekommen haben.
Die vergangenen Fälle von Attacken wurden in der Regel schon von Richtern mit Hausverstand behandelt, man hat eigentlich soweit nichts gehört wegen Schadenersatz. Hier dürfte ein weltfremder "Richter" gewerkt haben, der sich über den eigenen (gerichtlichen) Gutachter gestellt hat.
Die Gesellschaft fordert dass alles naturnah produziert wird. Das wird aber auch in den Laufställen nicht machbar sein.

  22-02-2019 19:15  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich bin jetzt auch etwas überrascht über den sonst recht umfassend informierten Vollmilch.

Dass man strafrechtlich unschuldig, aber zivilrechtlich schuldig sein kann, ist ja nicht sooo ungewöhnlich. Man hat strafrechtlich nichts angestellt, aber es wird einem die Verursachung eines Schadens umgehängt und das kann dann viel teurer sein, als eine strafrechtliche Verurteilung.

  22-02-2019 19:59  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo!

@KaGs: du hast vollkommen recht, ich habe von zäunen und Alm Wirtschaft keine Ahnung. Mir ist aber vollkommen bewusst, dass dieses Urteil (sollte es bestätigt werden) massiv Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Tourismusbranche in den betroffenen Regionen haben wird.

Es kommen immer mehr "Landwirtschaftsferne" in sensible Regionen, Konflikte sind also vorprogrammiert und werden sich häufen.
Beide Seiten benötigen Spielregeln / Gesetze, die vor Unfällen schützen, die Bewirtschaftung erhalten.

Die gültige Gesetzeslage ist anscheinend zu unklar oder zu nachteilig für die Landwirtschaft. Sie wird den unterschiedlichen, sich ändernden Nutzungsinteressen nicht gerecht.

Es kann ja nicht sein, dass der Bauer jährlich einen Sachverständigen befragen muss, um zu wissen wie hoch der Zaun sein soll.

LG Vollmilch

  22-02-2019 20:30  little
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn das Urteil hält, plus die mehr werdenden Wölfe wird sich die Almwirtschaft sowieso aufhören.
Gott sei dank, dann gibt es in Zukunft genug kostengünstige Hackschnitzel wenn man keine Heizölheizungen mehr einbauen darf.
little

  22-02-2019 20:48  kana
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Die da schreiben sind nicht überall Korrekt den es gibt ein Gesetz das wie schon erwähnt alle ständig unterschreiben und Unterschrieben haben nur eingehalten wird es nicht in dem falle ist der Richter nicht Glaubwürdig weil er selbst diesen Gesetz nicht eingehalten hat. Somit ist der OGH wenn es richtig abläuft verpflichtet dieses Urteil im vollen Ausmasse aufzuheben, und der Landwirt braucht keine Schäden zu begleichen.
Den er war es nicht der die Unter Gesetze so gemacht hat das es nicht in den International als auch nicht im Europäischen und Nationalen Bereichen zu finden ist den wir alle Unterschreiben was ständig auch die Politiker nur bis Heutigen Tage haben sich die Politiker noch nie daran gehalten sondern Gesetze gebastelt die nicht Rechtskonform sind. Daher ist dieser Mist heraus gekommen. Der in keiner Form einzuhalten ist.
Wer sich jetzt fragt woher wir das wissen das lernt man wenn man sich in verschiedenen Länder West Europa aufhält. Und wir uns nach den Gesetzen halten was wir bis Heutigen Tage schon alle Unterschrieben haben.
Traurig das der Landwirt für was Ausgebeutet wird von dem er nichts dafür kann., auch seine Versicherung ist dafür nicht haftbar den wer sich nicht an die Natur Gesetze hält ist selbst schuld und nicht wer andere der sich an die Natur Gesetze hält.

  22-02-2019 21:20  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es kann ja nicht sein, dass der Bauer jährlich einen Sachverständigen befragen muss, um zu wissen wie hoch der Zaun sein soll

so Vollmilch
Was würde das nützen, wenn der (ein) Richter wieder anderer Meinung ist!
Leider kommt der gute alte Hausverstand schon in Vergessenheit. Leben in einer Vollkaskomentalität. Alles muss so sicher sein, dass sich auch die größten Vollidioten unfallfrei herum bewegen können. Und wenn was passiert, dann muss ein Schuldiger her wo auch was zum holen ist. In diesem Fall ist was zu holen. Wenn ein Hund ein Kind tot beißt, da gibt es von dem Hundebesitzer eh nichts zu holen. Hat man in der Vergangenheit von so einer hohen Schadenersatzforderung gelesen wenn ein Kind wegen einer Hundeattacke das Leben lassen musste? Aber vom Bauern (oder seiner Versicherung) kann man schon fordern!

  22-02-2019 21:20  KaGs
I


  22-02-2019 21:31  fendt_3090_2
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich sag mal ganz salopp, der Betroffene bleibt im Regen stehen. Im Teletext die Aussage vom Tiroler Hechenberger sagt alles. Der windet sich ordentlich und bekennt nicht Farbe. Einzäunen ist ja kein Problem. Das Problem ist, es gibt eine Organisation, die Lohnkürzungen bei den Bauern genauso wie mehr Auflagen für die Bauern zustimmt. Wenn den Bauern für die fachgerechte Einzäunung eine entsprechende Förderung bekommen, so das sie diese Arbeit an Fachfirmen ohne Zuzahlung inklusieve Haftung weitergeben können, ist das kein Problem. Aber das spielt es halt nicht. Aber die mittellosen Unvorsichtigen werden halt bei uns immer besser geschützt.

  22-02-2019 21:48  zehentacker
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo!
Das Tiere, natürlich auch wir Menschen, den Nachwuchs verteidigen ist ganz normal, in jeden Tierfilm sieht man das. Strafrechtlich wurde der Landwirt freigesprochen, bleibt das Zivilrecht mit Schadenersatz. Fremdenverkehr und Landwirtschaft sind in einen Ministerium. Für zum Teil fragwürdige Förderungen wird sehr viel Geld ausgegeben, da ist doch ein Fond für derartige Fälle überhaupt kein Problem. Es kann logisch betrachtet, sowieso nur eine Gesamtlösung geben. Von zwanzig Landwirten Tiere auf der Alm und im Schadensfall kommt dann die SOKO Alm, oder was ?

  22-02-2019 22:07  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Für mich stellt sich die Frage ob es verträglich ist massenhaft Touristen auf die Alm zu locken um auch im Sommer die Fremdenzimmer voll zuhaben und gleichzeitig die Tiere wie vor 100 Jahren frei auf der Alm laufen zu lassen. Wie juglans bei einen anderen Thema einmal geschrieben hat: Wenn man sich mit Hunden ins Bett legt darf man sich nicht wundern wenn man mit Flöhen munter wird. MFG

  23-02-2019 07:51  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hundeverbot auf der Alm. Die ganzen Attacken haben ihre Ursache wegen der mitgeführten Hunde. Warum wohl wird in den Tierparks Hundeverbot sein? Obwohl die Tiere dort besser verwahrt sind. Ein kleines Gehege kann man leicht einzäunen, aber wie sollen Wege in einer mehrere hundert ha Alm aus(ein)gezäunt werden?
Es geht ja nicht nur um die Almhütten die von den Bauern betrieben werden, es geht da auch um die Schutzhütten, die was mit den Almtieren nichts zu tun haben. Wenn Almen gesperrt werden, dann kommen auch zu den Schutzhütten weniger Leute.
Die Sch....Hundsviecher haben heute so einen hohen Stellenwert, dass sich andere schützen müssen davor, der Hundehalter hat Narrenfreiheit.

  23-02-2019 08:20  Kernarnold
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Was mich immer wieder überrascht ist wie ignorant die Menschen dem eigenen Leben gegenüber sind. Lesen die keine Zeitung, sehen nicht fern und haben in der Schule nichts gelernt. Wenn ich mit einem Hund durch ein Rudel Rinder gehe, ist das so ähnlich, wie wenn eine Frau im Bikini durch ein Slum in Kairo geht. Da sollte sie schon damit rechnen, dass sie ohne Kopf heimkommt. Und diese Ignoranz wird vom Gericht belohnt. Unverständlich.
MfG Arnold Kern


  23-02-2019 09:09  FraFra
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
mein bedauern denn hinterbliebenen


ich kenne die sachlage nicht ,äussere mich daher nicht zu diesem urteil...


ich frage mich aber schon ob noch mit gleichem maß gemessen wird vor gericht..
bekommt ein alkolenker 490000 euro strafe wenn er im rausch jemanden zu tote fährt??

was ist mit den leuten die mit eisenstangen leute totschlagen ??
hast du dann einfach pech wenn bei so einen nix zu holen ist weil der noch nie etwas besessen hat??


meinen respekt die sich mit den vollkasko freizeitsportlern arangieren "müssen"..

  23-02-2019 09:13  pepesmeinung
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der Fall zeigt wieder, dass unser Rechtssystem schleichend amerikanisiert wird. Es gibt keine Eigenverantwortung mehr, jedes Mal muss ein Schuldiger her, jedenfalls zum Zahlen. Es geht nur mehr ums Geld, Unglücke, unglückliche Verkettungen von Umständen kann es scheinbar nicht mehr geben.


  23-02-2019 09:37  tomsawyer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es wird sich wahrscheinlich was ändern müssen. Immer mehr Touristen und dann noch Mutterkuhherden die es früher nicht gegeben hat, da sind Probleme vor programmiert. Vielleicht wären da Schafe bessere Almbewohner ? Anscheindend sind die Almen aber auch ein gutes Geschäft, für den Tourismus und auch für den Bauern. Habe keine Almen und bei uns in NÖ bekommen wir nichts vom Tourismus, auch wenn wir Weiden haben. Soll ja nicht negativ sein, ihr im Westen habt noch viel mehr Herzblut für die LW. Angeblich wird bei Euch jedes j Fleckchen Wiese gemäht auch wenn es noch so steil ist, bei uns gibt's schon genug Wiesen die gar nicht mehr gemäht werden, sozusagen Natur pur.



  23-02-2019 10:24  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Grüße Euch, -- ich bin trotzdem dafür wie ich schon weiter oben geschrieben habe, das bei jedem Verunfallten falls dann Schadensersatzforderungen kommen -- die finanzielle Situation beleuchtet wird und Erkundigungen über Familienstreitigkeiten.... eingezogen werden um auszuschließen das der Verunfallte etwas "Nachhilfe" bei seinem "Unglück" erhalten hat. So würde sich mancher eine Schadensersatzforderung zweimal überlegen, wenn bei Ihm selbst intensiv nachgebohrt wird.
Beste Grüße
Jakob

  23-02-2019 11:05  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Mit solchen Bildern wird geworben unter Salzburgerland: Keine Angst vor Kühen !

  23-02-2019 11:12  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
In den Tierparks wird es auch wegen möglicher eingeschleppter Seuchen das Hundeverbot geben.
Was hat ein Hund aus dem Ausland mit unbekanntem Seuchenstatus auf unseren Weiden Verloren?

Vielleicht kann man so etwas einbremsen?

mfg

  23-02-2019 11:14  2472660
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
blöder gehts wirklich nimmer :-((

  23-02-2019 11:26  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Man muss ja Werbung machen wie ungefährlich Kühe auf der Alm sind:)

  23-02-2019 11:30  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Noch eins

  23-02-2019 11:33  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es geht immer nur eins hochladen

  23-02-2019 11:35  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Almwaderung

  23-02-2019 11:42  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Kinderspielplatz??

  23-02-2019 13:08  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@kernarnold
du schreibst:
"Was mich immer wieder überrascht ist wie ignorant die Menschen dem eigenen Leben gegenüber sind. Lesen die keine Zeitung, sehen nicht fern und haben in der Schule nichts gelernt. Wenn ich mit einem Hund durch ein Rudel Rinder gehe, ist das so ähnlich, wie wenn eine Frau im Bikini durch ein Slum in Kairo geht. Da sollte sie schon damit rechnen, dass sie ohne Kopf heimkommt. Und diese Ignoranz wird vom Gericht belohnt. Unverständlich.
MfG Arnold Kern"

Jo, eh!
Aber mindestens 2 Anmerkungen: Da uns das Thema wahrscheinlich jetzt länger begleiten wird, würde ich davor warnen, irgendwelche Vergleiche mit muslimischen Extremisten ins Thema herein zu ziehen. Für unsere Sache können wir damit wenig gewinnen. Und zweitens muß man dabei aufpassen, wenn man sagt, dass das sowieso alles logisch und klar ist, dass die Rinder sofort wild werden auf den Hund usw. Nämlich genau das wird dir der Richter vorwerfen - dass du das ja alles weisst und deswegen umfangreichere Maßnahmen hättest treffen müssen, wenn Leute und Hunde in die Nähe deiner Rinder kommen.

  23-02-2019 16:04  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wo wir schon bei den verharmlosenden Fotos sind:
Schlimm ist wie aus unseren eigenen Reihen eine
Verharmlosung der Gefahren stattfindet.
Ich habe hier im Forum schon mehrmals kritisiert,
wie gedankenlos ich z.B. diese Weidetafeln von BIO Austria finde:

https://www.bio-austria.at/app/uploads/Weidetafeln_290x190.jpeg
der Text:
BIO AUSTRIA-Rinder entspannen auf der Weide
...nur der Zaun steht unter Strom.
Bitte um Vorsicht!

Ich hatte bei Bio Austria schriftlich diese unbedachte Verharmlosung
der möglichen Gefahr " Weidetier"kritisiert, und darauf hingewiesen
dass diese verniedlichende Botschaft die diese Tafel aussendet
gerade in diesen Zeiten, wo sich die Übergriffe von Rindern auf Menschen
häufen, fehl am Platz ist.
Wie sehr sich BA mit meiner Kritik befasst hat habe ich daran
messen können dass sie es nicht einmal wert fanden mein
Schreiben zu beantworten. ( worauf ich mir die Mühe machte
und mein Austrittsschreiben formulierte).


  23-02-2019 16:11  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
obiger Link "klickbar"

  23-02-2019 16:51  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Meiner Meinung, unter der Voraussetzung das der Weg öffentlich und im Grundbuch eingetragen war, ein verständliches und rechtlich durchsetzbares Urteil. ( über die Höhe lässt sich diskutieren ).
Welcher arrondierte Weidebetrieb würde öffentliche Wege mit einzäunen ?
Nur weil es sich um eine Alm handelt hat der Landwirt das recht öffentliche Wege zu beweiden ???
Ist der Weg nicht eingetragen im GB liegt eindeutig Besitzstörung vor.
Wurde der Weg als Wanderweg 30 Jahre geduldet ist klar das ein Tourismusverband schnellstmöglich eine Eintragung veranlassen wird. Und somit die Verantwortung still und heimlich dem Besitzer überträgt. Bzw. den gegebenfalls zur Zaunerrichtung zwingt.
Somit wäre jeden Almbetreiber zu empfehlen sich einen aktuellen Grundbuchsauzug zu besorgen.
Und falls der Weg noch nicht eingetragen ist, dem zuständigen Tourismusverband schriftlich und beweisbar mitzuteilen, das es sich nur um eine zeitlich begrenzte Duldung ( zumindest 1 Tag pro Jahr nicht ) handelt.
Damit kann das Ersessen von Rechten auf Grundstücken unterbunden werden. (30 Jahre lang geduldete Nutzungen können vom Nutzer ohne Info an Besitzer ins GB eingetragen werden lassen )
Und ein Schild beim Weg mit dem Hinweis auf Gefahr, Privatgrund und Ausschluss jedlicher Haftung hätte Wirksamkeit.
Das das Thema emotional hochgebauscht wird ist verständlich, auch ist es bitter für den Landwirt.
Wobei wenn wir schon von Hausverstand reden.....
Obliegt es auch dem Landwirt ( Unternehmer ) in seiner Verantwortung sich über die Rechtslagen zu informieren.
Sollte ihm der Zaunbau zu aufwändig erscheinen und eine Übertragung der Haftung auf den Tourismusverband ( Gemeinde ) nicht möglich sein..... ist es eine Kamekazze Aktion die Alm zu bestoßen.
Ähnlich einer Fahrt mit doppelter Geschwindigkeit plus Unfall = grob fahrlässig.

Ergänzend möchte ich alle Waldbesitze darauf hinweisen das auch Sie voll haftbar für Unfälle im Wald durch umfallende oder herabfallende Bäume und Äste sind.
Und unter Umständen auch dort grobe Fahrlässigkeit entsteht.

Durch die Öffnung der Waldflächen als Erholungsraum wurde der Landwirt dazumal schon teil-enteignet.

So gesehen ist die Situation auf Nutzflächen noch wesentlich besser.

" Wäre es keine Kuh sondern der Hund des Bauern, oder ein Heuballen ( der grob fahrlässig gelagert wurde ) oder der Traktor der ohne Betätigung der Handbremse abgestellt wurde oder, oder, oder gewesen "..... der auf einen öffentlichen Weg jemanden tötet. Gäbe es vermutlich diese Diskussion gar nicht.

mfg

  23-02-2019 17:27  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Vielleicht ist hier jemand aus dem Stubaital, der genaueres dazu sagen kann,
aber laut TIRIS-Maps ist der als "öffentlicher" benannte Weg als Forststraße ausgewiesen.
Es ist auf Almen zumeist üblich, dass die Wege nicht ausgezäunt werden, sich die Tiere
frei innerhalb der, durch Viehschranken und Zäune abgegrenzten Bereiche aufhalten.
Diese Art der Nutzung war lange bevor die touristische Nutzung begann Usus,
Ich würde behaupten das Recht des Landwirtes geht vor!

  23-02-2019 18:01  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo Jakob, Im Bericht steht :
2.
Zwischen 14:30 und 14:45 Uhr wanderte eine Familie mit vier Kindern und zweiangeleinten Hunden auf dem Pinnisweg; durch die Begegnung wurde die Kuhherdestark beunruhigt. Ein Mitglied der Gruppe wurde sogar von einer Kuh angegriffen.

weiters steht :3. Gegen 15:00 Uhr ging die Verunfallte mit ihrem Hund an der PinnisalmGastwirtschaft und der Kuhherde vorbei.

netter Versuch von Dir den Angehörigen eine reinzuwürgen....
Ds Thema ist schon heiss genug, da brauchts nicht noch zusätzlich eine absurde Theorie dazu.
Ernst Krampert

  23-02-2019 18:21  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Leider ist eine gewisse Entmündigung und Freiheit von Hausverstand in der Bevölkerung gewollt.
Dazu kommt eine große Zahl an Rechtsanwälten die natürlich davon leben, Löcher oder Möglichkeiten im Gesetz zu finden jemanden die Schuld zu geben.
Derzeit ist das Urteil dem bestehenden Gesetz entsprechend.
Nur weil früher sich die Menschen noch mehr Selbstverantwortung auferlegt haben, und aus vl. Unwissenheit, Anstand oder.... auf Klagen verzichtet haben war die Rechtslage nicht anders als heute.

Lösung wäre eine Gesetzesänderung bzw. Ergänzung die dem Naturbenutzer die Eigenverantwortung zurück gibt.

z.b.: Auf üblichen ALM Flächen darf der Landwirt die auf seinem befindlichen Grundstücken öffentlichen Wege beweiden und es bedarf keiner Absicherung.
Wenn am Beginn des Weges eine Hinweistafel auf Weidevieh angebracht ist. Der Benutzer übernimmt mit Betreten des Grundstück das gesamte Risiko das von Tier und Pflanze ausgeht.
Das gleiche gilt für alle Waldflächen, das Gefahren und Risiken die von der Natur verursacht werden vom Erholungsraumbenutzer zu tragen sind.
Für Gefahren die durch menschlichen Eingriffe entstehen, wie zB. Holzfällungen, usw. bleibt die Haftung beim Besitzer.

so ungefähr sinngemäß

P.S. eine tolle Chance für BB, etwas positives zu bewirken und den (Forst-)Landwirt von dem Damokles-Schwert der Haftung zu befreien.

  23-02-2019 19:18  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Originaltext von Riewo:

Ergänzend möchte ich alle Waldbesitze darauf hinweisen das auch Sie voll haftbar für Unfälle im Wald durch umfallende oder herabfallende Bäume und Äste sind. Und unter Umständen auch dort grobe Fahrlässigkeit entsteht. Durch die Öffnung der Waldflächen als Erholungsraum wurde der Landwirt dazumal schon teil-enteignet.
__________________________________

Die Öffnung des Waldes als Teilenteignung zu bezeichnen unterstreiche ich.
Was nicht heißt dass ich gegen die Waldöffnung bin, aber die Rechte des Eigentümers
sind mir zu stark beschnitten.

Und genau bei dieser Beschneidung des eigenen Rechts werden wir sehr auf der Hut sein müssen
dass wir nicht über die Maße übervorteilt werden.
Die diversen Natur und Freizeitverbände machen doch schon seit
längster Zeit Lobbying für freies Mountainbiken etc.



  23-02-2019 19:35  golfrabbit
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich habe hier die Kopie eines Schreibens an die Tourismusverantwortlichen von einem Alpbacher Bauern liegen, der mit Bezugnahme des für ihn unverständlichen und existenzbedrohenden Urteils nach der tödlichen Kuhattacke mitteilt, dass mit sofortiger Wirkung sämtliche Wege über seine Almflächen für jedermann gesperrt sind und dies auch durch Tafeln angezeigt wird.

Wahrscheinlich wird er Nachahmer finden, obs überall rechtlich durchsetzbar sein wird glaube ich eher nicht, aber was sicher richtig und notwendig ist, ist gehörigen Druck gegenüber Land und Tourismus aufzubauen, um für die Zukunft eine erträgliche Regelung herbeizuführen - dass wir dieses mal ausnahmsweise auch den Großteil der nichtbäuerlichen Bevölkerung auf unserer Seite haben ist sehr erfreulich und ein großer Trumpf für erfolgreiche Verhandlungen.

Hannes


  23-02-2019 19:37  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Grüß Dich Ernst Krampert, Du brauchst Dich nur mal zu informieren wie viele getürkte Morde von Hausärzten auf dem Todesschein als "natürlicher Tod" diagnostiziert werden. Da brauche ich kein Hellseher zu sein um die Folgen zu sehen die entstehen wenn diese Schadensersatzforderung durchkommt. Hinz und Kunz die das schnelle Geld wittern werden bei uns Bauern über die Felder, Almen und Wälder streunen und uns mit Schadensersatzforderungen überziehen, weil es ja völlig risikolos ist --- irgendwas bleibt immer hängen. Deshalb habe ich meinen Vorschlag gemacht, das bei Schadensersatzforderungen im privaten Umfeld des "Verunfallten" nachgefragt werden sollte, ob es ein Motiv gibt das an dem Fall getürkt wurde. Ich sehe das als Schutz für uns Bauern, das halbseidenes Gesindel von Vorne herein runtergebremst wird, uns Bauern auf diese Art zu schröpfen. Ein ehrlicher "Verunfallter" wird das verstehen und nicht als absurde Theorie abtun.
Beste Grüße
Jakob

  23-02-2019 19:48  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ja ja Jakob,da könnte sich ein toller Stundenlohn ausgehen:)

  23-02-2019 20:02  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@jakob
Halte dich bitte an Fakten. Mit deinen obskuren Einwürfen, ohne auch nur den Sachverhalt richtig zu lesen, ist niemandem geholfen.

  23-02-2019 20:15  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Vor Allem würde ich mit dererlei öffentlichen Andeutungen vorsichtig sein, vielleicht möchte der Anwalt des Opfers ja gern noch ein Sümmchen erkämpfen?

  23-02-2019 20:23  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo Jakob, ich hatte vor ein paar Jahren einen Unfall bei einer Melkstandmontage- voriges Jahr einen Dienstunfall bei einem Nachteinsatz- in beiden Fällen wurde ich von Polizisten einvernommen. Ich kann Dir versichern das in beiden Fällen die Beamten sehr intensiv nachgefragt haben.

Ich war auch schon bei Einvernahmen nach Totbergungen(Angaben zur Auffindesituation) dabei- das war dann noch ein paar Stufen höher.

Allerdings so einen Schwachsinn wie Du verbreitest habe ich noch bei keinen Einvernahmen gehört.

Ajo, beide meiner Unfälle waren ehrlich- einen Überschlag mit dem Quad provoziert kein Fahrer freiwillig, ich war Co.... den anderen möchte ich nicht näher ausführen, der war eher ein Lachnummer mit sehr glücklichen Ausgang :-)

Ernst Krampert

  23-02-2019 22:52  tomsawyer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
jakob : zu viele Hubert und Staller Filme angeschaut ?

  23-02-2019 23:36  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo nochmal....
Das betreten von einem Grundstück OHNE eingetragen Weg oder Benutzungsrecht kann ich immer unterbinden.Wir sind ja zurzeit noch in einer Demokratie ;)
Außer man hat irgendeinen Knebelungs-Vertrag mit dem Tourismusverband, Reitverband oder ähnlichem unterzeichnet -- > in einigen Regionen üblich das es a paar Euros gibt fürs betreten lassen.
Oft wird dabei übersehen das man sich dabei in existenzbedrohende Situationen wieder finden kann.
Klar hat man auch Scheu oder Angst davor solche Weg die schon " ewig" genutzt wurden zu untersagen und will nicht der " Böse" sein.
Klarerweise steht in den Verträgen meist nur der Betrag und das Recht der Benützung > die Haftung jedoch bleibt beim Landwirt.
Würde der Tourismusverband die Haftung dafür übernehmen würden Ihm Kosten für Versicherungen entstehen die den Gewinn natürlich schmälern.
Und solange die Landwirte in der anerzogen Naivität leben und nix passiert ist die Welt ja heil.
Schlimm wird's wenn so ein Fall eintritt wie jetzt. Wo der Landwirt im Endeffekt nicht viel dafür kann..... rechtlich jedoch voll Haftbar ist und alleine dasteht.

..... für die paar Silberlinge die Seele verkauft..... sozusagen.

Wäre wünschenswert wenn die Tourismusverbände für den Großteil der Summe aufkommen und anschließend eine Versicherung für solche Fälle abschließen und als Substitär-Hafter auftreten.
So wie es der MR-Service beim Winterdienst für seine Auftragnehmer macht.
Wäre vielleicht ein gangbarer Vorschlag.

Grundsätzlich rate ich aber jedem sich mit dem Thema Haftung auseinander zu setzten.
Den auch bei harmlos erscheinenden Themen kann großer Schaden auftreten.
z.B.: Rohmilch ab Hof ohne dem Hinweis verkaufen >> unglücklicherweise ist vielleicht irgend ein Keim drin >> darauf erkrankt jemand schwer und es wird nachgewiesen das es von der Milch war = Schmerzensgeld Forderungen


Ohne jetzt irgendwen auf nahe treten zu wollen, bin ich der Meinung
das es auch in der Landwirtschaft viele gibt, die sich nicht für Haftungsfragen in der Landwirtschaft begeistern können und sich nicht im klarem sind was manche Handlungen nach sich ziehen können.

UNWISSENHEIT schützt NICHT vor STRAFE !!
mfg

P.S. über die Tatsche das es in Richtung amerikanische Verhältnisse geht braucht man nicht zu diskutieren.
Den das ist ein Umstand den wir nicht ändern können.....
Aber wir können lernen uns zu schützen.

  24-02-2019 01:28  Neudecker
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo
Das größte Problem auf den Almen sind die fremden Hunde. Eine Kuh hat einen besonderen Instinkt . Früher und vielleicht auch in wenigen Jahren ist es der Wolf von dem eine große Gefahr für die Kälber ausgeht. Das sich ein Instinkt in langen Zeiträumen entwickelt, benötigt es auch ebenso lange bis er wieder verschwindet. Wölfe und Hunde kann eine Kuh kaum unterscheiden. Deshalb wird sie die Beiden als Gefahr betrachten. Um das Problem aus der Welt zu schaffen , bleibt nur die Möglichkeit das Betreten der Alm mit Hunden zu verbieten und auch die Wölfe auf geeignete Weise fern zu halten.
Liebe Grüße vom Neudecker...

  24-02-2019 09:19  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Grüße Euch, -- nun wäre dies doch ein Thema bei dem wir Landwirte unbedingte Solidarität nach aussen beweisen könnten, um den zu befürchtenden Tsunami noch abzuflachen, -- aber selbst da juckt manchem der Judasfinger. Ihr könnt Euch sicher sein, das die Anwälte der Familie vollkommen ausgelastet sind wegen Morddrohungen aus den sozialen Netzwerken und da den anonymen Hinweis auf einen einsamen Berichteschreiber eines Landwirteforums gleich als Testballon erkennen werden, noch dazu wo sich im Erstbericht ganz deutlich abzeichnet das der Berichteschreiber nicht im Stande ist, komplexe Zusammenhänge zu lesen und zu verstehen und Ihm dies dankenswerterweise von "Kollegen" auch gleich in Folgebeiträgen bestätigt wird, --- und sich der Berichteschreiber aufgrund des Druckes seiner Kollegen für seine Gedanken offiziell entschuldigt hat, --- was nun hiermit auch gleich erledigt wurde.
Gut, der Test nach dem Bauernzusammenhalt hat zu einem eindeutigen Ergebnis geführt, so das nur mehr der Ruf nach Gesetzesänderung als wirksames Mittel übrig bleibt, was einige von Euch bereits erkannt haben. Leider wird es dazu nicht kommen, weil die Zahl der bäuerlichen Wählerstimmen nur noch lächerlich ist. Verschlafen wurde das Ganze schon in Gründungszeiten der EWG, als die Länder händeringend Menschen suchten, die sich dafür als Politiker zur Verfügung stellen würden. Auch damals gab es schon einsame Rufer in der Wüste, die dafür waren das sich erfolgreiche Landwirte für diesen Job zur Verfügung stellen, was aber an der Unabkömmlichkeit von Zeit und Ort der Angefragten scheiterte. So wurden Menschen in die EU-Politik geschickt, die man zu Hause loswerden wollte oder Politik Austragler. so das sich dieser Moloch mit purer Selbstverwaltungshysterie bis zum erlaubten Krümmungswinkel der Banane vorgearbeitet hat und hauptsächlich damit beschäftigt ist, das die Nahrungsmittel billig bleiben und künftig wohl Bauernland billigst in Bürgerhand transferiert werden soll. Eine neue Möglichkeit dazu war ja der Anlass, für diese Berichtseröffnung. In diesem Sinne wünsche ich Euch einen schönen Sonntag,
Habe die Ehre
Jakob

  24-02-2019 09:29  schnorre
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ja, das ist schon der Hammer!
Die Richter sind schon gewaltig, bei uns wurde ein Bürgermeister für schuldig befunden, die Schneeräumung war nicht ausreichend! Polizeiauto war von der Strasse abgekommen,. Der Richter machte sich ein Bild von der Strasse, nicht anhand eines Lokalaugenscheins, sondern mit google street view. Wie Realitätsfremd muss man sein um so über die Zukunft Anderer zu entscheiden.

  24-02-2019 09:43  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@schnorre
Bitte nicht Beispiele hereinziehen, die ganz anders gelagert sind. Der Bürgermeister hat klare Pflichten für die Wegerhaltung. Ebenso jeder Grundstücks- und Hausbesitzer für Gehsteige. Dazu gibt es fast jahrhunderte lange Rechtssprechung.
Einer meiner Zufahrtswege ist ein Radweg, wo heuer tagelang eine reine Eisbahn war, aber keine Einschränkung des Befahrens oder Betretens. Mich hätte nicht gewundert, wenn der BGM bei Schäden dafür büßen hätte müssen.

  24-02-2019 10:18  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn wir schon vom Thema etwas abweichen:
https://m.noen.at/pielachtal/hofstetten-gruenau-gerichtsurteil-bestaetigt-orts-chef-haftet-fuer-hecht-hechte-pielachtaler-sehnsucht-arthur-rasch-104720737

... Hier würde ein Hecht nicht ordentlich verwahrt.

LG Vollmilch

  24-02-2019 10:32  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
nach dem österreichischen Hundehaltegesetz ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seinen Vierbeiner so zu halten, dass niemand belästigt, verletzt oder gefährdet wird.


in dem Fall hat sich die Hundebesitzerin selbst durch das mitführen des Hundes in Gefahr gebracht. Von der Wirkungskette her haben sich die Kühe vom Hund belästigt gefühlt. Das hätte schon nicht passieren dürfen aufgrund des Hundehaltegesetzes. Also liegt der Primärfaktor bei der Hundehalterin. Ein Hundebesitzer muß sich schon vor dem Erwerb informieren. Wenn das aber nicht gemacht wird, kanns nicht sein dass der Landwirt hier für den Schaden aufkommt.


  24-02-2019 10:34  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
nach dem österreichischen Hundehaltegesetz ist jeder Hundebesitzer verpflichtet, seinen Vierbeiner so zu halten, dass niemand belästigt, verletzt oder gefährdet wird.


in dem Fall hat sich die Hundebesitzerin selbst durch das mitführen des Hundes in Gefahr gebracht. Von der Wirkungskette her haben sich die Kühe vom Hund belästigt gefühlt. Das hätte schon nicht passieren dürfen aufgrund des Hundehaltegesetzes. Also liegt der Primärfaktor bei der Hundehalterin. Ein Hundebesitzer muß sich schon vor dem Erwerb informieren. Wenn das aber nicht gemacht wird, kanns nicht sein dass der Landwirt hier für den Schaden aufkommt.


  24-02-2019 10:44  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@dietmar.s(2cz6) .... Alles was du sagst richtig. Aber das richtige Verwahren des Hundes ist laut Gesetz an der Leine ... unter Umständen mit Beiskorb. Ist ja auf der Alm fein wenn die Kühe das so auch gut finden. Wenn sie aber Zeichen eines Angriffes machen, würde ich meinen Hund sofort von der Leine lassen. Soll er um sein Leben laufen und sich nicht hinter mir Verstecken. Ist besser für alle Beteiligten. Und ein flüchtender Hund wir auch von den Kühen weniger als Bedrohung vestanden.

Und ich würde mich nicht pauschal mit allen Hundehaltern anlegen.

Ich denke das in dem Fall noch einige Gerichte sprechen werden. Für mich war es ein Unfall. Nicht immer ist jemand an einem Unfall Schuld. Ich denke da an Lawinen.

  24-02-2019 11:08  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo zum Thema Lawinen....
auch damals nach Galltür hätten Anwälte eine Sammelklage angestrebt.
Zu der es aber nicht gekommen ist, da die Angehörigen der Verstorbenen darauf verzichtet haben.
Einen oder mehrere Schuldige wären vermutlich auch damals schnell gefunden worden, angefangen vom Lanwinenwarndienst, bis hin zur Gemeindeverwaltung usw.
Sozusagen.... irgendwer hätte die Gefahr sehen müssen.... und wird für seine falsch Einschätzung gestraft.
Aus welchen Grund verzichtet wurde kann man nur spekulieren.
Vielleicht aus Anstand, Hausverstand..... oder Vernunft.

Heute, 20 Jahre später geht der Trend immer mehr hin zur Gier und jemanden als Schuldigen zu finden.
Leider eine Traurige Tatsache.

mfg

  24-02-2019 12:38  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@mühli
2.
Hundehalter(in): die Person, die im eigenen Namen darüber zu entscheiden hat, wie der Hund zu verwahren oder zu beaufsichtigen ist;
Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro bestehen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.
Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass











1.
Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder
2.
Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder
3.
er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.





für mich klarer Fall. Hundehaftpflicht zahlt nicht der Landwirt. Und wenn die Hundebesitzerin garantieren kann, dass sie die Kühe nicht belästigt kann sie gern zwischen den Kühen herumlaufen. Ist sie sich nicht ganz sicher kann sie ja den Hund zuhause in ihrer Wohnung od Garten sicher verwahren.

  24-02-2019 13:45  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Mittermühl, laut Empfehlungen von Experten soll man bei Kühen wen man mit Hunden vorbeigeht 20-50 Meter Abstand halten. Die Leine loslassen geht sehr schnell, was nicht immer ganz so einfach ist, ist einen Hund in einer Stressituation von seiner Bezugsperson wegzuschicken, noch dazu wo laut Empfehlung der Experten es nicht ratsam den "angreifenden" Kühen den Rücken zuzuwenden. Ich stelle es mirt sehr spannend vor die Kühe welche aus kurzer Distanz auf die Reise gehen im Augen zu behalten und den Hund in die andere Richtung wegzuschicken...sollte das gelingen hat man das nächste Problem, laut den vermutlich gleichen Experten soll man darauf achten das man nicht zwischen Hund und die angreifenden Kühe gerät.
Aus beruflicher Erfahrung weiss ich dass es, wenn eine Milchkuh aus ca.15 Meter Entfernung angreift es kaum ein entkommen gibt.

@ dietmar, hat der Hund der Verunfallten die Kühe angegriffen?
mfg
Ernst Krampert



  24-02-2019 13:46  ewald.w(88y8)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
wie auch immer in dem fall in den nächsten instanzen entschieden wird, das grundproblem muss gesetzlich angegangen werden meiner meinung nach.

betretungsverbote, einzäunungen sind in unserem fremdenverkehrsland keine lösung.

das problem sind die mitgeführten hunde, aus der sicht der kühe die sich nähernden wölfe.

das beste wäre ein gesetzliches verbot, sich mit hunden nur bis auf sagen wir maximal 30 ??? meter frei weidenden rindern nähern zu dürfen.

das schafft sicherheit für hundeführer und rechtssicherheit für rinderhalter.

die pflicht, mit dem hund ein stück ausweichen zu müssen ist zumutbar !


  24-02-2019 15:31  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Ernst Krampert
keine Ahnung , war ja nicht dabei. Kann mir aber gut vorstellen wie gesagt dass sich die Kühe bedroht und belästigt fühlten. Die Kuh hat eine Nase also nimmt den Geruch auf,,mit den Augen sehen und Ohren bellen hören und hat sicherlich den Hund wahrgenommen. Sonst hätten die Kühe nicht gewußt wo sie hinlaufen müssen um sich dagegen zu wehren.
Die Frage ist jetzt nurnoch ob man auf einer Alm mit Kühe rechnen muß als Hundebesitzer. (Oder anderer Fall ob man im Hochgebirge mit einer tödlichen Lawine Rechnen muß. )

  24-02-2019 16:19  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich denke, wenn sich die Tourismuswirtschaft und die Öffentlichkeit weiterhin offene Wanderwege wünscht,
dann wird es notwendig sein, dass von Denen eine Wegerhalter- und Betriebshaftpflichtversicherung für alle
freigegebenen Routen abgeschlossen wird, inkl. Rechtsschutzversicherung für Wegerhalter und BewirtschafterInnen,
so wie es beim Tiroler Mountainbikemodell bereits der Fall ist.

  24-02-2019 17:24  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek ... Anderes gefrag. Würdest du deinen Hund an der Leine lassen wenn du merkst eine Kuh greift den Hund und dich ernstahft an? Für die Kuh kann es schon provokation sein wenn der Hund nicht ausweicht. Nur wie soll er an der Leine. Der Mensch ist dann halt eine Kollateralschaden.

Und natürlich soll der Hund bei den Kühen an der Leine sein. Aber wenn es kracht ist es schlauer er rennt. Als Mensch muß man schon ein sehr gutes Autftreten und eine gute Körperbeherrschung haben um sich ein wütendes Rind vom Leibe zu halten.

  24-02-2019 17:27  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
kommende Woche werden bei mir am Feldweg Hundeverbotsschilder montiert, wo kauft man die am besten?

  24-02-2019 17:35  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
In Internet. Oder selber Basteln. Die Sinnfrage bleibt halt. Du mußt halt wissen mit wem du streiten willst.....

  24-02-2019 17:41  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
hab heute Nachmittag mit meine Neffen Schwarzer Peter gespielt. Das Schild wird mir viele Hunde vom Hals halten zukünftig und der Schwarze Peter wär auch geklärt mit dem Gerichtsurteil.

  24-02-2019 17:55  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Da wird wohl wieder eine Versicherung, gefüllt mit Agrargeldern aus Brüssel, kreeirt werden müssen und in Zukunft wird natürlich mehr geklagt werden.
Wenn sich das in der Bevölkerung breit macht, das da was zum holen ist, gute Nacht.

Jeder Mountainbiker, Reiter was vom Pferd fällt, Spaziergänger welche auf vereisten Forststrassen ausrutschen, …

mfg

  24-02-2019 18:06  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Mittermühl, Du solltest echt Politiker werden.....

"Als Mensch muß man schon ein sehr gutes Autftreten und eine gute Körperbeherrschung haben um sich ein wütendes Rind vom Leibe zu halten."

Es geht in dem Thread genau um den einen Unfall, wie muss man als Mensch drauf sein um sich 10 Mutterkühe vom Leib halten zu können?

Ernst Krampert

  24-02-2019 18:31  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Na so wie man sich 20 Pferde vom Leib hält.,

Meine Frage hast du aber nicht beantwortet.

Erst mal das Ärgernis ... den Hund ... los werden ist auf jeden Fall hilfreich...

Was muß man tun das einen 20 Mutterkühe umbringen wollen? Sind ja nicht gerade mordlüstene Monster.

Kennt jemand genau den Unfallhergang?

  24-02-2019 18:56  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riiitsch
also hab bis jetzt gute Erfahrung mit Beschilderungen gemacht. Eigentlich bin ich ja eher gutmütig und lass viel Durchgehen. Die letzten Jahre haben mich die Mountainbiker derart provoziert ein Schild aufzustellen, jetzt wo es steht ist Ruhe . Nur mehr nachts od ab und zu . Die Pferdereiter haben es auch ohne geschnallt. Am liebsten sind mir normale Wanderer die keine Probleme machen, also ca 90 Prozent. Viele Hundehalter verhalten sich eigentlich auch brav aber seh ich jetzt auch nicht mehr ein das Risiko einzugehen gratis. Schild und gut ist.

  24-02-2019 19:02  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der Unfallhergang steht in der Kurzform im Pressebericht vom Gericht.
Zu Deiner Frage: ich würde die Leine loslassen...
Wie schon einmal geschrieben, laut Experten ist nicht ratsam zwischen den Kühenn und den Hund zu kommen, laut Bericht kamen die Kühe von hinten...

Das sich etwas auf den Almen geändert hat seit Mutterkühe aufgetrieben werden hat ein Tiroler Politiker in einen Interwiev verkündet.

Laut Pressebericht ist die Frau mit Hund ganz ruhig und problemlos bei der Herde vorbeigekommen.

Wie man sich 20 Pferde so einfachh vom Leib hält wissen vermutlich nur Experten, habe mit diesen Viechern nix zu tun.

Habe auch nicht das richtigen auftreten um eine angreifende Fleckviehkuh zu stoppen, eigene Erfahrung.

Ernst Krampert

  24-02-2019 19:25  golfrabbit
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@mittermühl
Anscheinend hat die Frau samt umgebundener Hundeleine die Herde schon passiert, als diese nachdrängten und der Frau einen verhängnisvollen Schubser gaben - dass ein am Boden liegender Mensch weiter angegriffen wird finde ich sehr seltsam, wahrscheinlich ist es wirklich die oft strapazierte "unglückliche Verkettung von Zufällen".
Ich halte das Rind für eine der geduldigsten und friedfertigsten Tiergattungen überhaupt, was aber nicht ausschließt, dass durch äußere Einflüsse(Wetterumschwung, Föhn, Stress durch Lärm usw.,..), Brunst, Neuzugänge oder auch einzelne verhaltensauffällige Tiere, sich eine alltägliche Begegnung in Sekunden zur Gefahr auswachsen kann - dabei braucht es weder Hörner noch ausgewachsene Kühe, geschweige denn Stiere. Der Klügere sollte immer nachgeben, leider wird heutzutage von unseren Weidetieren zu oft verlangt, dass sie das sind.
@Riiitsch hat recht mit seinem Aufruf zur Mäßigung und gegen überstürzte Aktionen - ein einmal verspielter "Volkeswille" ist fast unmöglich wieder gutzumachen(siehe Agrargemeinschaften)

Hannes


  24-02-2019 19:29  m001
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wir werden auf unserer Alm nicht noch Zäune zwischen dem Weg und den Weiden aufstellen. Der Weg geht mitten durch die Weiden, links und rechts die Berghänge hoch.
Wahrscheinlich werden wir heuer ein absolutes Hundeverbot vom 20.6 bis Ende November verordnen, dann sollte mal wenigstens von der Hundeseite Ruhe sein.
Auch bei uns in Südtirol läuft zur Zeit ein Verfahren gegen einen Bauern, der der Gemeinde einen Grund zum Aufstellen einer Aussichtsplattform zur Verfügung stellte. Die Gemeinde hat sich nicht mehr um die Instandhaltung gekümmert, bis schließlich die Plattform unter einer Wandererin zusammenbrach. Sie war sofort tot. Sollte der Bauer verurteilt werden, dann ist Schluss mit Lustig in Südtirol!
Wir überlegen uns dann, unsere Jausenstation zu schliessen, vom 20.6 bis Ende Oktober alle Radfahrer und Wanderer von der Alm auszusperren. Auf die Pacht der Jausenstation können wir verzichten, wenn wir diese Hütte dann wochenweise an Urlauber vermieten. Dann kommt dasselbe Geld rein und auf der Alm wird es wieder viel ruhiger und gemütlicher.
P. S. 10 Angestellte verlieren ihren Job, eh gut, im Tourismus gibts sowieso zuwenig Personal.

  24-02-2019 20:10  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
bescheidene FRAGE :

wurde schon jemals ein landwirt auf einer alm von den tieren getötet ????????????????????ß

im stall passiert öfter etwas - auch landwirten . aber auf einer weide ????????????????

oder warum trifft es bei solchen kuhattacken immer nur wander ????????????????????

  24-02-2019 20:19  Rath
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wo war bei diesem Urteil die Vertretung der Landwirte?
- Ist es nicht ein ersessenes Recht die Wege mit zu beweiden, wird schon Jahrhunderte so gemacht. Wenn die "Tat" auf öffentlichen Gut stattfand, wäre dann hier nicht der Wegbesitzer (Staat, ... ) haftbar zu machen?
- Ich habe gelernt (ist vermutlich noch immer so) dass Hundekot in der Wiese nichts verloren hat, kann zu Kälberverlust führen. Warum wehrt sich hier unsere Vertretung nicht?
- Wer haftet wenn es auf solchen Wegen zu einem "Unfall" mit einem Wolf kommt? Dieser ist hier seit langem nicht mehr heimisch sonder wurde bewusst angesiedelt und gewünscht!
Es spielt leider keine Rolle ob es in Österreich noch ein paar Landwirte gibt oder nicht, das bisschen Nahrungsmittel kann man günstiger aus dem Ausland importieren. Genau so wird die Landwirtschaft behandelt.

  24-02-2019 20:41  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Die Vertretung der Landwirte hat bei einem Gerichtsurteil bitte nicht mitzuwirken, genausowenig wie jede andere Vertretung. Aber bei der Begutachtung von Gesetzen, sofern nicht gerade eine Kurzhalbtagsregierung am Werk ist, die Begutachtungsverfahren gerne vermeidet, sollte die Interessensvertretung immer ganz genau hinschauen.

  24-02-2019 21:08  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riiitsch

wenn sich a Kuh belästigt fühlt, und was macht das nicht so oft passiert, heißt es ja nicht dass sie deswegen blutrünstig ist. Wissen wir doch alle, dass beim umtreiben es schon mal knapp hergegangen ist. Eine ist etwas rasanter die andere milder und sicher keine hinterlistig. Dass man so ein verhalten aber nicht fix verlangen kann ist nunmal natürlich und dass mal was passieren kann höhere Gewalt und immer im Bereich des möglichen.


  24-02-2019 21:19  mostkeks
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Des kann doch nicht so schwer sein! in Schönbrunn schaffens das auch das sie sichere Gehwege schaffen. Rund um die unberührte Natur Verhaltensunauffällige Rinder, Kamele …. Und der (Tofugefütterte) Wolf hat auch Platz ohne das was passiert.

Nur die Bauern bekommens nicht in den Griff ihre Almen besuchergerecht zu gestalten!

  24-02-2019 21:51  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
"Nur die Bauern bekommens nicht in den Griff ihre Almen besuchergerecht zu gestalten!"
so Mostkeks

Meinst wohl Idiotengerecht!
Warum in den Medien immer von "Geldstrafe" gesprochen wird? Kennen den Unterschied zum Schadenersatz nicht.
Wie hoch sind eure Höchsthaftungssummen bei der Haftpflicht?

  24-02-2019 21:52  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
mostkeks,
ich mag deine Ironie.

  24-02-2019 21:53  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
mostkeks: ich geb dir recht...... lol
Ich wäre sowieso dafür alle Wanderwege zu pflastern, Steigungen mittels Lift auszustatten, alle Wege zu beleuchten.......
Wir wollen ja niemanden Diskriminieren, also alle Wege Barrierefrei gestallten.
Chinesen habens auch geschafft a Mauer zu bauen, da is ja das bissal wirklich nicht zuviel verlangt.

  24-02-2019 22:05  m001
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Besuchergerecht??? Ein Hund ist für die Kühe kein Besucher sondern ein Feind.
In die meisten Geschäfte dürfen Hunde auch nicht hinein. In Zukunft werden wir auch Schilder aufstellen: Hunde, wir müssen draussen bleiben.

  25-02-2019 03:51  zweigelt
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo mostkeks

Im Schlosspark und im Tiergarten Schönbrunn ist das mitführen von Hunden
und anderen Tieren nicht erlaubt !!!

  25-02-2019 07:03  beginner
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es bräuchte nur so eine Art "Wanderfühererschein" - Also ein Online Schulung über Verhalten auf Wanderwegen, die Mann/Frau mit machen müsste um so einen Führerschein zu bekommen. Damit legt sich die Verantwortung auch wieder auf den Wanderer.

  25-02-2019 11:05  roman.n(wg61)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
sehe ich genauso.... Zumindest können die Besitzer notfalls die Wanderwege sperren.... Ist traurig, dass ein Richter ohne Hirn einem Bauern so eine hohe Strafe aufbrummen kann... Was ist ein Leben eines Kindes wert wenn ein Wolf ein Kind reißt... Wetten wir, dass die WWF das nicht zahlen wird bzw. die Verantwortung auf Erziehungsberechtigten schiebt...

  25-02-2019 12:26  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich glaube nicht das der Richter blöd ist.....
Der Richter hat die vom Gesetzgeber gemachten Gesetze umzusetzen.
Hier Willkür zu unterstellen, halte ich nicht für richtig.

Vermutlich waren die Rahmenbedingungen so, das es zu dem Urteil kam,
also wird vermutlich ein öffentliches Wegerecht über diese Wiese vorliegen.
Die Schadenshöhe wird normalerweise von einem Sachverständigen vorgeschlagen, wobei dort der Richter sicher einen gewissen Handlungsspielraum hat.

Glaube kaum das der OGH das Urteil grundsätzlich kippen wird.

Meist geht der Verhandlung in solchen Sachen auch der Vorschlag einer Außergerichtlichen Einigung bevor.
Die vermutlich von einer oder beiden Pateien abgelehnt wurde.
Willkür wäre es eher wenn keine Verurteilung statt gefunden hätte.

Ausschlaggebend ist und bleibt die Frage : War es öffentlicher Raum oder nicht !!
Und dabei denke ich, werden sich die Anwälte das GB ( am C Lastenblatt ) schon angeschaut haben.

Und zum Thema Wolf...... wem gehört der ??
Kommt in Schönbrunn ein Wolf aus und tötet jemanden ist der Tierpark verantwortlich...weil ihm der Wolf gehört und er für die Verwahrung verantwortlich ist.
Tötet ein frei lebendes Wild Tier ( ohne Besitzer) ist es ein Unfall
mfg

  25-02-2019 13:09  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
zur Schadenshöhe......
erste Frage : kann der Witwer arbeiten gehen oder nicht ( da er ja jetzt das alleine Sorgerecht und Pflicht für seine Kinder hat )
Nehmen wir mal an das es Ihm nicht mehr möglich ist arbeiten zu gehen.
15 Jahre oder so mal angenommen 25 - 30.000 netto + aliquoter Lohnerhöhung von 2-3 % jährlich
plus Trauerschmerzensgeld


Naja.... wer jetzt rechnen kann wird feststellen das auch die Summe in einem Rahmen ist, der Nachvollziehbar ist.
mfg

  25-02-2019 13:11  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
wer die Presseaussendung des Gerichtes noch nicht gelesen hat (war ziemlich weit oben schon mal gepostet)

  25-02-2019 13:14  roman.n(wg61)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der OLG müsste die Strafe kippen...

1. werden jetzt einige Bauern die Almen sperren... https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/das-tiroler-urteil-und-die-folgen-erste-bauern-drohen-mit-weg-sperren;art4,3104696

2. Ich hoffe dass der verurteilte Bauer gut versichert ist. Wenn dann, dann werden die Versicherungsgesellschaft nicht mehr lange mitspielen...

Ich finde schon traurig, da man zu so einem hohen Schadenersatz verurteilt wird, obwohl der betroffene Bauer eh ein Hinweisschild angebracht hat, was aber für Juristen nicht gültig war...

Wenn keiner denken/lesen kann was kann man dann noch tun? Wanderführerschein einführen? Lizenz kaufen, dass man Almen betreten kann?

Almen ohne eigene Gefahr zu betreten noch dazu mit einem Hund ist aus meiner Sicht nicht selbstverständlich und das kann es auch nicht sein.

Welche Strafe/Schadenersatz bekommt man, wenn z. B. ein Lama auf der Alm ein Wanderer anspuckt und dabei kein gültiges Hinweis Schild angebracht wurde?



  25-02-2019 13:52  Peter06
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bei einer Diskussion mit Bekannten über dieses Thema sprach einer die in solchen Fällen öfters verwendeten Worte:
"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!"
Da läuten bei mir alle Alarmglocken! Weil das nichts anderes heisst, als dass der Willkür, dem Ermessensspielraum, der Abwägung der verschiedensten Umstände, und sonst noch so einigem, bei so einem Urteilsspruch jede Menge Spielraum eingeräumt wird.

Gesetze sind von der Legislative gefälligst so zu formulieren, dass es zu gar keinen Unklarheiten kommen kann.
Soweit die Theorie.

In der Praxis sind wir von der Eindeutigkeit, der Einfachheit und der Verständlichkeit von Gesetzen meilenweit davon entfernt.
Heerscharen von Juristen, Rechtsverdrehern und Winkeladvokaten leben in Wirklichkeit nur von der Unsicherheit und der Verkomplizierung bei der Formulierung von Gesetzen. Und deswegen gibt es scheinbar auch keinerlei Interesse, daran auch nur irgendwas zu ändern.....




  25-02-2019 14:06  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
so Pressemitteilung durchgelesen. Ich sehs nachwie vor anders. Ist halt meine Meinung.
So wie es das Gericht formuliert hat bestärkt mich das, ein Verbotsschild aufzustellen weil unaufmerksame Hundehalter die Wirbel anrichten könnten und nachher fein raus sind kann ich nicht brauchen auf meinem Grund.

  25-02-2019 14:37  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riiiitsch ... Ich sehe das mit dem Tourismus wie du. Wer zahlt schafft an. Aber vielleicht sollte in so einem Härtefall das Land einspringen und auch wirklich zahlen. Man kann doch schlecht Werbung mit den Kühen auf der Alm machen und dann eine Einzelperson die Zeche zahlen lassen.

  25-02-2019 15:23  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich hab 10 ha Heimfläche ums Haus auch gesperrt und fix eingezäunt (Schafzaun + E-Zaun). Einfach weil Spaziergänger&Hund und Pferd&Schafe eine schlechte Mischung sind. Die Schafe fürchten sich schnell worauf die Pferde sehr aggressiv werden können. Hunde sind da das Problem. Aber ich habe ganz gezielt 200 Meter Fahrweg für alle offen gelassen weil es ein beliebter Spazierweg zu einem Bach (Hunde, Kinder die Baden gehen usw.) ist. Irgendwie muß den Leuten auch entgegen kommen. Wären es keine Weideflächen, so hätte ich mehr offen.

  25-02-2019 15:58  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo nochmal....

liest man das Urteil wird klar das es eindeutig ist.
Der Unfall passierte auf im Öffentlichen Raum durch nicht richtiger Verwahrung von Tieren.
Also nichts anderes als wenn ein LKW Fahrer auf die Ladegutsicherung verzichtet und dabei jemand getötet wird. Oder ein Rundballen im Steilen Gelände abgeladen wird, davon läuft und einen Menschen auf der Straße tötet. ( da würde jeder sofort sagen.....das der Fall klar ist.)

Nur weil eine grob Fahrlässige Handlung lange gut geht >> gibt's keine Strafen ???
Also 50 mal mit 100 km/h durch die 30siger Zone >> bewahrt vor einer Strafe wenn das 51zigste mal was passiert ??

Nur weil es sich dabei um Rinder und den armen unwissenden Bauern handelt wird es emotional.

Das Rinder gefährlich sein können .... wissen wir Bauern am besten wage ich zu behaupten ( siehe Unfallstatistik SVB )
Also dort wo eine öffentliches Wegerecht ist ---- ist es so abzusichern das von außen nix passiert.
Eindeutiger geht's wohl nicht mehr. Pech wenn man ein Wegerecht im GB hat (ist ja auch Wertmindernd da man nicht mehr alles auf dem Grundstück machen kann )

Interessanter wird es schon bei denen die die Benutzung dulden. ( da muss Rechtssicherheit her bzw. dort kann auch ein Taferl mit dem Haftungsausschluss die Lösung sein.

Noch ein Punkt der spannend wird und vielleicht noch viel teurer !!!!

Im Urteil steht : Haftung auch für Folgeschäden !!!
Also kann von den Familienmitglieder mal keiner Arbeiten aufgrund eines Trauma von den Unfall.

Haftet der Landwirt auch im Nachhinein noch.
(also wird das Thema wie ein Damoklesschwert immer über dem Landwirt hängen )

Und zu Thema das keinen Auszäunung des Weges möglich wäre.....
Für Rinder genügt ein elektrischer Weidezaun oder Stacheldraht.
Also durchaus zumutbar.
mfg






  25-02-2019 16:09  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riewo .... Deine Vergleiche sind schon sehr besonders. So nebenbei? War der Öffentliche Raum als Almfläche mit Weiderechten ausgewiesen? Es wurden ja keine Kühe durch eine Fußgängerzone getrieben oder sind auf eine Autobahn entkommen. Die sollen einen Fond gründen der da Helfen kann bzw. bei Versicherunge helfen wird.

Ich bleibe dabei. Wenn die Tourismuswerbung mit Bildern von Kühen und Wanderen wirbt, ist es legitim wenn die Nutznieser (die Torusmußwirtschaft bzw. das Land) in Härtefällen und Katastophen auch helfend eingreift.

  25-02-2019 16:15  norbert.w(c3517)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
jetz hätt ich mal eine frage,
wenn jeder in den wald spazieren gehen kann, was ist dann, wen dem ein ast auf dem kopf fällt,
zb. ein dürrer von einer eiche,
bei einer eiche sind immer dürre äste, soll man dann den weg sperren,

  25-02-2019 16:18  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich gebe dir in gewissen Maß recht.....
Durch die richtige und rechtlich sicheren Umgang wird sich das Landschaftsbild verändern.....
Ob das fördernd ist für den Tourismus wage ich zu bezweifeln.

Wobei der der profitiert vom "gewünscht" grob fahrlässigen Verhalten sollte bezahlen.
( schriftlich vom Tourismusverband die Aufforderung die Tiere fahrlässig zu halten und die Haftungsübernahme.)
Ansonsten liegt es beim Landwirt oder Unternehmer in seiner Eigenverantwortung sich gegen solche Auswirkungen zu schützen. Was bedeutet öffentlicher Raum ist zu schützen.
Egal ob das jetzt hübsch ist oder nicht.

  25-02-2019 16:28  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
norbert.w(c3517) : im Grunde ja
leider darf man den Wald aufgrund der Öffnung als Erholungsraum auf Dauer nicht sperren.
Aber du kannst ein befristetes Forstlichen Sperrgebiet machen für die Zeit in der du die offensichtliche Gefahrenquelle beseitigst.

Wie schon gesagt : mit Öffnung der Waldflächen wurden wir Teil-Enteignet.

Geht der Naturbenutzer jedoch bei Sturm in den Wald und wird von einem gesunden Ast erschlagen.
Ist das sein verschulden und den Waldbesitzer trifft keine Schuld.

  25-02-2019 17:13  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Mittermühl, der öffentliche Raum um den es im Urteil geht ist eine Schotterstraße- die Zufahrt zum Gasthof, steht alles ziemlich gut beschrieben im Pressebericht


mfg
Ernst Krampert

  25-02-2019 17:14  norbert.w(c3517)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
ja, bei gesunden ästen eh klar,
aber bei einer eiche die dürren äste herausschneiden? da musst im ganzen baum herrum klettern, und für eine gröbere verletzung genügt schon ein kleiner ast, wenn der weiter runterfällt,

  25-02-2019 17:33  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
An alle die meinen ein Meschenleben ist keine 500000€ wert stelle ich die Frage: wer möchte sein Leben gegen einen Bauplatz in einer Tiroler Touristenhochburg eintauschen? Vieleicht hat der Richter an hand des verwertbaren Vermögen die entschädigungssumme festgelegt. Wenn man einen Bauplatz verkaufen muss ist man nicht existenzgefährdet. Bei uns wäre dann ein Menschenleben 25000€ wert

  25-02-2019 18:04  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Selbt bei uns in NÖ gehen Wanderwege auf Forststraßen (Zufahrtsstraßen zu Berggasthöfen) mitten durch Almflächen. Das ist doch die normalste Sache der Welt. Das war gut 1000 Jahre so. Selber bin ich in meinem Leben sicher 500 mal an Kuhherden auf der Alm vorbei gegangen. Es gibt nie absolute Sicherheit. Unfall ist Unfall. Vielleicht brauchen wir wirklich einen Wanderschein (wie einen Führerschein).

  25-02-2019 18:04  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@riiitsch
Diese Frage stelle ich mir auch - wer dieses Auszäunen eines Almweges schon praktisch gemacht hat. Wie er den Zaun im Winter handhabt bei 2 m Schnee. Wie er sich das im Mai zeitlich einteilt und welche Bohrgeräte er verwendet zum Zaunstempel einbohren usw.

  25-02-2019 18:16  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Mittermühl, sind diese Straßen öffentlich? Auf welcher bewirtschafteten Alm in NÖ werden Mutterkühe gehalten?
Gab es vor 1000 Jahren Wölfe :-)

mfg
Ernst Krampert

  25-02-2019 18:20  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
norbert.w(c3517) : soweit ich mich an das Forstgesetz erinnere, sind vom Wald aus üblich ausgehende Gefahren Risiko des Nutzers. ( also kleiner Äste sterben normalerweise immer wieder ab und fallen auch zu Boden.)
Anders ist es vermutlich, wenn ein großer Ast oder morscher Baum umfällt. ( der vielleicht schon lange abgestorben ist, und noch dazu entlang einer für dich ersichtlichen Route durch deinen Wald steht.)
Das Forstgesetz lässt da dem Richter sicher etwas mehr Spielraum bei der Entscheidungsfindung.

Des weitern muss man unterscheiden : ist es auf dem Forstweg oder in der restlichen Waldfläche.
z.b.: Für ein Loch im Waldboden gibt's keine Haftung, für ein Loch im Weg schon


Grobfahrlässig, zumutbar oder nicht zumutbar die außerordentliche Gefahr zu beseitigen wird hier von fall zu fall sicher genau zu prüfen sein.

Mit Sicherheit Grobfahrlässig wäre es : gefällte ( angeschnittene ) Bäume nicht zu Fall zu bringen und gleichzeitig den Bereich nicht abzusichern.
MFG

  25-02-2019 18:25  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@riiitsch
Ist in meiner Gegend nicht anders mit Motorradstrecken, die kaum vor dem Muttertag freigegeben werden wegen Schnee - viele Kilometer zwischen den Weiderosten.

  25-02-2019 19:22  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek .... Bodenwiese, Schneeberg, Rax (ist aber meist schon Steiermark) , Wechsel .. . Und sonst war ich auch viel Unterweg...


  25-02-2019 19:59  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hier im Forum sind da einige unterwegs, die wahrscheinlich noch nie auf einer Alm waren. Geschweige denn mal was mit Zaunbau zu tun hatten. Sind auch noch so gescheit, dass sie einen Stacheldraht neben dem Steig oder Weg verwenden wollen. Nächste Klage, zerissene Hose und Kratzer. Womöglich der Wuffi auch noch ein paar Kratzer, wird dann auch noch Schmerzensgeld eingeklagt. Elektrozaun? Wehe der Herzschrittmacher verursacht beim Kontakt mit dem Elektrozaun einen Herzpatschen. Klage ist so gut wie fix! Und einer glaubt, der Almweg kann mit der Mariahilferstraße verglichen werden.
Wenn wer fahrlässig gehandelt hat im aktuellen Fall, dann war es die Dame mit Hund selber. Warntafeln nicht beachtet, den Hund falsch angeleint, und die Kuhherde nicht beobachtet beim vorbei gehen. Hätte ja auch selber ausweichen können der Herde wenn sie schon einen Hund mitschleppen muss.
Was hat die Zäunung mit der Frequentierung der Hütte zu tun? Vielleicht sind die Kühe da ohnehin friedlicher, weil sie Menschen mehr gewohnt sind.
Ja, eh schon geschrieben, in welchem Tierpark darf ein Hund rein, obwohl dort die Tiere eh alle ausgezäunt sind von den Besucherwegen und daher gar keinen direkten Kontakt haben mit den Tieren im Gelände. Nur die (Alm)Bauern sollen sich von den Hunden überrennen lassen. Die Almen sind für landw. Nutztiere da, und sind keine Hundealmen!
Riiitsch,
die perfekte Lösung!


  25-02-2019 20:28  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Im Saarbrücker Zoo sind Hunde herzlich willkommen
Hunde sind im Zoo Rostock an kurzer Leine erlaubt.
Übersichtsplan Tierpark Buchenberg [download pdf, 6MB] ... sind gratis. Hunde sind im gesamten Ausflugsziel an der Leine Herzlich Willkommen!
27.05.2017 - WAS IN ANDEREN TIERPARKS EIN „NO GO“ IST, IST IM TIERPARK HAAG EINE SELBSTVERSTÄNDLICHKEIT. HUNDE DÜRFEN MIT ...
Über uns - Der Steppentierpark Pamhagen wurde 1975 gegründet. Auf einer Fläche ... Hunde: Damit der Familienausflug komplett ist, dürfen auch Hunde an der kurzen Leine am Ausflug in den Steppentierpark teilnehmen! ... Füttern erlaubt

...................







  25-02-2019 20:29  tomsawyer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn ich das Gerichtsurteil lese, bin ich mir nicht sicher wie die Berufung ausgehen wird. Ich glaub schon dass bei so frequentierten Wegen eine Trennung geben muss.
Ich als Rinderbetrieb würde nie ohne Stock durch eine fremde Kuhherde latschen. Es gibt aber auch gemeine Rinder. Meine Schwester und mein Schwager waren auch einmal auf einer Alm unterwegs, da hat direkt schon eine Kalbin auf die zwei gewartet und hat zum Stoßen angefangen. Mein Schwager selbst Rinderbesitzer hat ihr aber gleich gezeigt wer der Herr ist.


  25-02-2019 20:41  sonja.f(de52)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn Menschen durch Tiere zu Schaden kommen, ist das immer tragisch. Aber ich bin nicht der Meinung, dass man den Tieren oder den Bauern da generell die Schuld geben könnte. Man sollte meinen, dass man bei Menschen auch gesunden Hausverstand voraussetzen könnte. Leider haben viele Menschen scheinbar gar kein Gespür dafür, wie Tiere mit ihnen kommunizieren und wie man in gefährlichen Situationen deeskalieren kann. Gab vor wenigen Jahren auch mal irgendwo einen Fall mit einem Herdenschutzhund...

Hunden kann man übrigens durchaus beibringen gelassen bei Tiersichtungen umzugehen. Ich hatte meinen Hund in München auch schon mit im Zoo und das ging problemlos. Wenn man hingegen einen Hund hat, der bei Tieren nicht ruhig bleibt, sollte man ihn nicht mit zu Wanderungen auf die Alm mitnehmen.

  25-02-2019 21:26  norbert.s(suk5)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn das durchgeht das ist vieles in der Landwirtschaft vorbei.
Und noch eines... Hundsviecher haben generell auf Bauernhöfer nix zum Suchen, wenn ich einen sehe, wird der garantiert mit der Gummiwurstvertrieben, falls er es überhaupt schafft.
Ich sag nur neosporum caninum.
Hab permanent Hundescheiße bei mir, aber wenn du was tust bist böse... ich werde vor Vergiftungen der Hundsköter sicher keinen Abstand mehr nehmen!

  25-02-2019 21:43  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek
Gleich in meiner Nähe ein Tierpark. Hunde nogo. Schönbrunn und Innsbruck ebenso.
Wird halt auf das Gelände auch ankommen, wie eng und langläufig es ist.
Auf der Alm haben so Pinscher nichts verloren, und wenn sie schon dabei sein müssen, auf EIGENE GEFAHR!

  25-02-2019 22:28  FXST
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wie kommt man da auf 490.000 Euro Schadensersatz?...bei einem Autounfall mit Todesfolge bekommen die Angehörigen 10.000-30.000 Euro.

  26-02-2019 06:15  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Harpo

Danke für Deine netten Worte!


mfg
Ernst Krampert

  26-02-2019 10:17  kraftwerk81
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riiitsch, neosporum caninum

nette Therorie, entspricht aber nicht den Tatsachen. So oft wie diese "Stadthunde" bei uns unterwegs sind sind sie ja schon fast einheimisch...


  26-02-2019 10:54  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Grüße Euch, ich traue mich nun auch wieder grinsend aus der Deckung und schicke vorneweg, das ich keine Haftung übernehme für Folgeschäden die bei bestimmten Personen im Forum beim Lesen meiner Beiträge erhöhten Blutdruck erzeugen...
Zum Cartoon vom Riiitsch bleibe noch anzumerken das über die Gänge noch Decken gehören, damit der Grundstücksbesitzer nicht für Schäden haften muss, die aus dem darüberliegenden Luftraum kommen z.B. Vogelschiss so wie beim Beispiel des verurteilten Bürgermeisters der einen Hecht nicht richtig verwahrt hat. Die Seitenwände sollten auch undurchsichtig ausgeführt werden, damit der Bauer keine Schadensersatzforderungen bekommt wenn er "unästätische Personen" durchspazieren lässt. Künftig also Taschenlampen nicht vergessen beim Spaziergang.
Eine Zukunftslösung die auch noch Schadstoffsparend ist weil jeder Individualverkehr mit Auto, Boot oder Flugzeug..... nicht mehr nötig ist könnte so aussehen und ist bereits jetzt im Großen und Ganzen machbar:
Jede Familie mietet sich für zu Hause einen Simulator in dem man auf Knopf Druck alle Aktivitäten "spielen" kann, nachdem man sich über Google Earth eine Stelle aussucht zu der man fiktiv hinreisen möchte. Wählbar ist selbstverständlich auch das Reisemittel das man benützen möchte. Die heutigen Simulatoren müssten halt noch ein wenig verbessert werden, so das man über einen Helm nicht nur audiovisuell mitten drin ist, sondern auch Temperaturen, Gerüche, Schmerzen, Anstrengung usw. hautnah miterleben kann. So kann man alle denkbaren Aktivitäten an allen Stellen der Erde "erleben" und für jede Aktivität würde automatisch eine Gebühr abgebucht und an die jeweiligen Gemeinden überwiesen, bei denen man diese Aktivitäten eben bisher mit tatsächlicher Anwesenheit erlebt hat. Die Gemeinde verteilt dann diese Gebühren nach einem Schlüssel an die einzelnen Besitzer der Liegenschaften.
Also wenn dann im Simulator einer durch "gewisses" Verhalten, welches im wirklichen Tun den Tod oder schwere Verletzungen bedeutet hätte, nur die "Game Over" Funktion ausgelöst hat, erwacht er eben nur aus einem bösen Traum. Der Nachteil ist natürlich, das keine Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeldforderungen mehr möglich sind.
Die Vorteile aber für die Umwelt auf der Erde und die einheimische Bevölkerung in allen Gegenden wäre in Zahlen gar nicht erfassbar.
Beste Grüße
Jakob


  26-02-2019 14:18  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ ek mach dir nichts draus,das ist die übliche Reaktion wenn man mit mit Argumenten versucht etwas in ein anderes Licht zu rücken,vor allem wenn es um Almen geht. Das ist ja nichts anderes bei den Agrargemeinschaften die sie sich wiederrechtlich angeeignet haben,oder bei den Almfutterflächen. Manche glauben eben auf der Alm ist rechtsfreier Raum,und jeder der Gegenargumente bringt hat ja keine Ahnung. So gesehen hat so ein Urteil kommen müssen,vielleicht kommen jetzt die letzten Almbauern auch drauf das es auch auf der Alm eine Sünd gibt:))

  26-02-2019 15:24  FXST
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riiitsch
Danke für die Info…Amerika lässt grüßen…


  26-02-2019 16:45  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn es wen interessiert, was meine Anfrage an meinen Versicherer zur nagelneuen Polizze ergeben hat: (Spoiler: Da steh ich nun am Weidetor und bin so klug als wie zuvor)

Guten Tag!

Ich möchte hiermit eine allgemeine Anfrage stellen: Es geht um den in den Medien sehr präsenten Fall eines Tiroler Landwirtes, der zum zivilrechtlichen Schadenersatz nach einem Todesfall einer Wanderin, verursacht durch weidende Rinder auf der Alm, verurteilt wurde (nicht rechtskräftig).

Frage: Ist mit meiner Haftpflichtversicherung aus der Polizze xxxxxxxx ein solcher Fall abgedeckt? Konkret, wenn meine Rinder auf einer nicht mir gehörenden Alm (Zins- oder Gemeinschaftsalm) weiden?

Link zu Presseaussendung des Gerichtes:
https://files.orf.at/vietnam2/files/tir/201908/kuh_-attacke_pinnistal_651572.pdf

mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr qqqqqq,

Weidetiere sind im Rahmen der landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung bedingungsgemäß mitversichert. Ob Abwehrdeckung geboten wird oder die Ansprüche des Geschädigten übernommen werden, hängt vom Individualfall ab.

Vielen Dank


  26-02-2019 19:19  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bitte, für das habe ich ja eine Haftpflichtversicherung! Müsste in jedem Fall zahlen, bei groben Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit werden sie halt regressieren. Der Geschädigte muss ja seinen Schaden ersetzt bekommen. Ob die Forderungen gerechtfertigt sind, sollte ja die Versicherung prüfen. Ich selber darf ohne die Versicherung zu kontaktieren, keine voreiligen Zugeständnisse geben. So ist es halt bei der KFZ-Versicherung. Müsste auch bei der Betriebs-Haftpflicht auch so sein.

  26-02-2019 19:34  golfrabbit
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@eklips
Deine Versicherung macht ihrem Namen ja eh alle Ehre - sie sichert sich mit dieser nebulösen Aussage vorsorglich gegen zukünftige all zu hohe Unkosten ab.
Habe die gleiche Konstellation und mein Versicherungsmensch mußte auf meine Nachfrage zugeben, dass er zuerst auch einmal nachfragen muss.

Hannes

  26-02-2019 20:05  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@golfrabbit
Im Antwortmail vom Versicherer habe ich gesehen, dass Frage und Antwort innerhalb des Unternehmens schon einen ziemlichen Kreis gezogen haben.

Ich habe mir jetzt vor wenigen Minuten einen Onlineartikel gekauft, wo der Schreiber Einsicht in das 104-seitige, wegen nicht-rechtskräftigkeit noch nicht öffentliche Urteil genommen hat.

Einerseits sind dort gute Gründe für das Urteil angeführt, andererseits werden im Artikel auch widersprüchliche Sachverahlte erwähnt, die mir die Haare zu Berge stehen lassen.

Der Artikel wirft der Tiroler Landespolitik vor, die justiziale Entscheidung zu Unrecht zu skandalisieren und das dürfte wohl stimmen, weil die, die sich bisher zeimlich weit aus dem Fenster lehnen, sich die Details wohl noch nicht angeschaut haben.

Fortsetzung folgt

  26-02-2019 20:16  golfrabbit
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@eklips
Das befürchte ich leider auch. Die ganze Causa bräuchte jetzt eine ungemein professionelle Aufarbeitung, statt populistischer Vorverurteilungen, jegliche Schnellschüsse haben zu unterbleiben und ausserdem wäre es extrem wichtig vor jeder Wortmeldung auch sein Gehirn- und wenn das nicht reicht auch das von in der Sache kompetenten Leuten- einzuschalten. Mir fehlt der Steixner Toni mit jedem Tag mehr.

Hannes

  27-02-2019 06:16  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Im Aktuellen orf.at Artikel steht Herr Platter spricht sich für eine Versicherungslösung aus, die Vorbereitungen für ein Versicherungmodell laufen bereits.....
Dafür das der Unfall vor mehr als vier Jahren passierte sind Sie schon recht früh dran mit dem Versicherungsmodell.

  27-02-2019 07:05  harly
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Glaub nicht das für sowas a tragbare Versicherungslösung gibt.

  27-02-2019 09:08  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
"Am meisten schade finde ich die hier zur Schau getragene Schadenfreude von Berufskollegen."

Das hat mich auch sehr Überrascht. Ein Mensch ist durch einen Unfall gestorben. Einem anderen Menschen kann durch den Unfall die Existenz zerstört werden. Damit könnte es auch zu starken Eingriffen in die Freiheiten vieler Menschen (Wnaderer, Hundehalter, Almbauern, Hotelbetreiber,...) kommen.

Man wird eine Lösung finden müssen die für alle was bringt. Sonst haben alle Verloren.






  27-02-2019 09:28  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Kann man sich mal anschauen

  27-02-2019 10:14  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Richard
Xaver75 schrieb am 24.02. 17:55 …..

Fragt sich nur, wer die Prämie zahlt.,-)

mfg

  27-02-2019 10:15  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ eklips: Sehr guter Beitrag.

Danke dem Ersteller, RA. Mag. Thomas Fraiß
für die interessante Aufarbeitung!
Ich finde der Link sollte verbreitet werden.

  27-02-2019 11:02  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@tiroleradler

Damit die Ausgewogenheit erhalten bleibt, habe ich auch eine zweite Rechtsmeinung anzubieten ;-)

  27-02-2019 11:13  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Danke für den super link!

Dann besteht ja Hoffnung.

LG Vollmilch

  27-02-2019 11:35  stemi
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Da sieht man wieder wie viel die Bauern den Handelsketten Wert sind.Idylische Alm und Weidefotos brauchen sie für ihre Werbung.Aber bei existenzbedrohenden Gerichtsurteilen gegen Bauern sind sie sehr ruhig.

  27-02-2019 14:03  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@vollmilch

bei welchem von den beiden links siehst du denn die größere Hoffnung?

  27-02-2019 14:43  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich habe mir nur den ersten angesehen (Mag. FRAI?).

LG VOLLMILCH

  27-02-2019 17:23  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt

Der Zweite Link der auf Nebenerwerbs- Winkeladvokat Petutschnig verweist ist wohl eher
etwas für Jene, welche in der Schule nur Klatschen, Tanzen und Singen hatten :).

  27-02-2019 18:01  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@riitsch
Danke für den Link

Was ich dabei nicht verstehe:
1. Ist dieser Bauer nicht Haftpflichtversichert wie sonst jeder von uns, oder steigt diese aus, dass er auf Landeshilfe angewiesen ist oder wird da nur wieder ein Propagandaschmäh abgezogen?
2. Kann später jeder Tiroler Bauer auf Rechtshilfe vom Land pochen, wenn er zivilrechtlich belangt wird?
3. Wenn landesgesetzliche Regelungen wieder angedacht werden, dann Gute Nacht - haben wir für die Wanderer 9 verschiedene Wander-Landesgesetze
4. Die Wertschöpfung in den 5-Punkte-Plan für Rechtssicherheit zum Abschluß einzufügen ist echt Fasching. Ich bin zwar gegen Gewalt, aber für diesen Absatz würde ich meine Prinzipien eventuell ausnahmsweise über Bord werfen und ein nasser Fetzen müsste sich finden lassen.....

  27-02-2019 20:25  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Danke für den Hintergrund - den kann man so als Nichttiroler kaum kennen.

  27-02-2019 20:57  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich hab das jetzt nachgesehen. Reden tut der Mann ja wie ein Wasserfall und das so, als ob alle gesetzlichen Änderungen heute schon auf Knopfdruck erledigt wäre. Das mit der Wertschöpfung klingt aus seinem Mund besser als in schriftlicher Form. Kritische Nachfragen vom Moderator gibt es auf Landesebene beim ORF (Rotfunk?) ja wie gewöhnlich nicht. Top Frauenquote übrigens in dem heutigen Gremium.

  28-02-2019 17:47  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
die ganze bisherige dummheit ist nicht zu überbieten -

nach bekanntwerden des urteils sah man sofort welche unwissenheit und dummheit unter bauernvertreter herrscht -

DAS ENDE DER ALMWIRTSCHAFT WURDE IN DISKUSSION GESTELLT - auch vom bauernbunddirektor strasser- also blöder gehts nimmer -

DAS "AUS" DER FREIZEITNUTZUNG AUF ALMEN BEDEUTET DIESES URTEIL - das wären argumente und das ist auch so - aber bauernvertreter wollen wieder die bauern bescheissen -

mit ausnahme der öffentlichen wege und ersessenen wanderwege wird es in zukunft keine touristische nutzung auf privatgrund mehr geben . und almen sind privatgrund .

jeder bauer der a bischen HIRN hat wird wanderweg nicht mehr dulden - sooooooooooooooooooooooooooooooooo schauts aus .

  28-02-2019 19:03  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
DER WEG WAR ÖFFENTLICH.......

Wäre es nur ein gedulteter Weg gewesen...... wäre die Klage von Haus aus abzuweisen !

Vermischt doch nicht immer Flächen die öffentlich sind mit denen wo nur eine Duldung vorliegt.

  28-02-2019 19:33  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
wo liest du das aus dem Urteil heraus, dass der öffentliche Weg die alleinige Grundlage für den (vorläufigen) Prozessausgang ist?

  28-02-2019 19:51  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
eklips :
Unter Punkt 1 der Pressemitteilung des Landesgerichts Innsbruck.

Auf Privatgrund könnte so ein Urteil nie passieren.

Normalerweise ist Öffentliches Recht höher gestellt als Privatrecht.

Wird das Urteil gekippt ----- >wird das gesamte öffentliche Recht in Frage gestellt. Oder gewisse öffentliche Flächen zum Rechtsfreien Raum.
Wird sicher noch spannend.

Daher auch mein Vorschlag alle öffentlichen Wege im Almgebiet zu löschen und auf Duldung ohne Eintragung im GB umzuwandeln.


  28-02-2019 19:55  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
da steht meines wissens, dass es auf öffentlchem Weg passiert ist, aber nicht, dass auf nichtöffentlichem Grund mit Begehungsduldung das Urteil völlig anders wäre. Das Geschehen auf öffentlichem Grund ist sicher erschwerend.

Deinen letzten Satz verstehe ich in diesem Zusammenhang aber nicht.

  28-02-2019 19:57  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Dein Vorschag der Löschung er öffentlchen Wege ist ja weltfremd bis zum Gehtnichtmehr. Wie willst du hunderte Kilometer Passstraßen in Österreich nichtöffentlich machen bitte?

  28-02-2019 20:03  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Auf privat Grund kann dir das Urteil gar nicht passieren.
(Außer du hetzt die Tiere auf die Wanderer, oder gibst einen von Haus aus bösen Stier in die Weide )

Aber es wird unter den Umständen wie der Unfall passiert ist niemals aus grob fahrlässig gewertet werden.

Der Letzte SATZ wäre die Lösung des ganzen Dilemmas !!!

Dadurch gibt es keinen öffentlichen Raum mehr auf der ALM ..... und jeder Benutzer ist selber verantwortlich für sich.
Da einzige auf das Du verzichtest mit einer Duldung : ist die Möglichkeit eine Anzeige gegen die Besucher wegen Besitzstörung machen zu können.

DAMIT IST RECHTSSICHERHEIT FÜR ALLE !

Und keiner braucht zusätzliche Zäune bauen.

P.s. Eine öffentliche Passstraße zu beweiden....... ist so als würde ich die Güterwege ( habe 4 auf meiner arrondierten Fläche ) mit beweiden :)

  28-02-2019 20:04  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Her doch mal mit dem Blödsinn auf, dass Strassen im Almgebiet ausgezäunt werden müssen! In den Hochalpinen Lagen wird der Autofahrer mit einer Tafel hingewiesen, dass man mit Kühen auf der Straße rechnen muss, weil KEINE Zäune die Straßen abtrennt. Gilt natürlich auch für andere Fahrzeuge und Fussgänger.


  28-02-2019 20:10  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Gegenfrage :
Wer haftet wenn das Rind ein Fahrzeug beschädigt ???

mfg

  28-02-2019 20:10  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Schon mal gesehen?

  28-02-2019 20:14  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@riewo
"P.s. Eine öffentliche Passstraße zu beweiden....... ist so als würde ich die Güterwege ( habe 4 auf meiner arrondierten Fläche ) mit beweiden :)"
Ja, genau!



  28-02-2019 20:28  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
"Wer haftet wenn das Rind ein Fahrzeug beschädigt ???"
Ohrmarke der Kuh ablesen! gg
Waun euch um die Fahrzeuge leid ist, dann meidet halt solche Straßen!

  28-02-2019 20:33  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@kags
es geht aber nicht darum ob mir oder dir oder jemandem im Forum leid um ein Fahrzeug ist, sondern, wie Haftung und Versicherung für uns almauftreibende Rinderbauern ausschauen im Falle von Fahrzeug- Sach- oder Personenschäden.

Das alle Menschen alle Straßen mit Landwirtschaftskontakt meiden dürfte eher nicht im Geamtinteresse der Landwirtschaft sein.

  28-02-2019 20:35  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
KaGs : Hmm.... KUH von Rechts :)

Interessanter wäre die Bedeutung : Bitte um Erklärung
Heißt das :
Hier regiert die KUH
oder Rechtsfreier Raum ?

eklips : Danke für die wunderschönen Eindrücke.....
hab dabei extra geschaut um wieviele km es sich wohl handelt.

An denen das Gelände Übertritte von Kühen auf die Straße zulassen würde und nicht eingezäunt sind.
Am Beginn der Tour a Stück, dann ist das Gelände meiner Meinung nach genug Hindernis für Kühe, dann kommt nochmal ein Stück...... und dann ist beidseitig alles eingezäunt mit Weidezaun......
Vielleich 2-4 Km ???

Hmmm......wieviel km wären da noch nötig ?

  28-02-2019 20:46  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@riewo
Die Schnitte im Film hast du auch gezählt?
Ich hoffe, dass nie im Leben jemand auf deine Schätzkünste angewiesen ist.

  28-02-2019 21:06  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
eklips.... darum frage ich nach....( konnte nur Filmdauer mal ca.50-60KM/H Durschnittsgeschwindigkeit rechnen )
Daraus ergibt sich halt mal a Gesamtstrecke von 5 Km + 5 für die Schnitte.
Also 10 km
Davon ist 50-60 % der Straße für Kühe vom Gelände oder aufgrund Leitschienen nicht erreichbar( zumindest meine können nicht Klettern ) .
10-20 % Der Strecke sind ja bereits eingezäunt durch Weidezaun......
Also bleiben zwischen 2-4 km über .

Zu meiner Entschuldigung: ich war noch nie auf dem Pass.......aber falls mal Zeit ist ein sehr guter Tip

  28-02-2019 21:40  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
können deine Rinder auch nicht entlang einer Straße mit Geländekante oder Leitschiene laufen?

  28-02-2019 21:53  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn am Sölkpass die Strassen (zum überwiegenden Teil) ohne Zaun auskommen, dann wird's wohl auch auf einem Almweg möglich sein!

  28-02-2019 22:43  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
eklips: nein habe keine Leitschienen oder Geländeformationen die die öffentlichen Flächen vor Kuh Überquerungen schützt. Muss also alles einzäunen.

Zum Thema Passstraßen : Ich denke mal das die Straßen nicht den Bauern gehören. Also öffentliches Gut.
Auch glaube ich das Gebiete mit Passstraßen meist zum Großteil Bundesforste Gebiet ist.
Im genaueren müsste man nun anschauen, wer ist Betreiber dieser ALM.
Die Haftung müsste meiner Meinung der ALM Betreiber übernehmen.

Der Betreiber sollte meiner Meinung nach auch für die "VERWAHRUNG" der Rinder verantwortlich sein.
(Genau so wie bei uns Flachländlern der Aufzuchtbetrieb die Verantwortung für die Rinder die wir zu ihm geben übernimmt in der Zeit in der sie sozusagen zu seinen Betrieb gehören )

Mein Vorschlag hat auf die öffentliche Straßen und Weg zu ALMEN ( Schotterwege ) oder auch Wanderrouten die im Grundbuch eingetragen sind abgezielt.

Also bitte nix für ungut.... alle Bergbauern haben meinen vollsten Respekt.
Leider dürfte das Rechtsbewusstsein regional am Stand der 50ziger Jahre stehen geblieben sein.

Als langjährig Vortragender in einer Landwirtschaftlichen Bildungseinrichtung lege ich trotz meines Fachgebietes Rinderhaltung größten Wert die Bauern und Bäuerinnen von Morgen auch über die Rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuklären.

Ich persönlich glaub das der Entscheidende Punkt für den OGH auch der öffentliche Weg werden wird.

mfg





  01-03-2019 01:33  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Warum ich das Video eingebracht habe - um denen zu begegnen, die ein Auszäunen grundsätzlich für zumutbar halten (und weils Almbauern sonst eh fad ist).
Dass es nicht zumutbar ist, hat der OGH ja offenbar schon festgestellt.

Ob es Bundesforste-Gebiet ist oder nicht (ist es eh weder im Urteilsfall, noch am Sölkpass), ändert ja an der Grundsatzproblematik nichts.

  01-03-2019 08:34  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
.



  01-03-2019 18:31  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
das urteil wird in den nächsten instanzen grundsätzlich halten .

offen ist nur ob die schadenshöhe reduziert wird .

und wenns a bischen glück haben, kann der frau eine mitschuld angelastst werden - weil dass sie von den kühen eingekreist wird , oder von hinten angegriffen wird ohne dass sie es bemerkt hat - ja , diese feststellung ist schon etwas fragwürdig - ist eigentlich unglaubwürdig - wenn die zeugenaussagen nicht ganz eindeutig und schlüssig sind, könnte es zur aufhebung und verfahrensergänzung kommen .

  03-03-2019 10:14  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bei mir ist heute eine Doppelseite in der Zeitung pro und kontra Kuh-Urteil.
Der Anwalt des Hinterbliebenen gegen LK-Präsi Josef Moosbrugger.
Einer von den beiden dürfte das Urteil nicht gelesen haben und einer von den beiden haut ohne auch nur das gerinste Sachargument im Köcher zu haben mit dem Vorschlaghammer aufs Kaffehäferl.
MIt dem was unsere Vertreter derzeit völlig Hirn- und sachverstandsbefreit an Unheil stiften, werden wir noch lange leben müssen. Aber wir werden sagen - es hätte schlimmer kommen können.

  03-03-2019 10:34  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
anbei die Kontrahenten im Wortlaut:

PRO

Eine Vollkaskomentalität unter Wanderern ist gefährlich - es gilt, Eigenverantwortung zu stärken und die Menschen aufzuklären. Wir wehren uns mit Nachdruck dagegen, dass die Bauern an allem schuld sein sollen.

Ja, das Urteil ist absolut praxisfern und erschüttert unsere heimische Alm- und Weidewirtschaft in ihren Grundfesten. Sowohl unter unseren Bäuerinnen und Bauern als auch im Tourismus herrscht enorme Verunsicherung. Es kann doch nicht sein, dass jeder, der ein paar Kühe auf seine eigenen Almen und Weiden auftreibt, wegen eines zweifelsohne tragischen Einzelfalls massive Angst um seine Existenz haben muss. Eine halbe Million Euro zahlt niemand aus seinem Haushaltsbudget - schon gar nicht eine Bergbauernfamilie. Das ist vielmehr ruinös. Amerikanische Haftungsverhältnisse darf es bei uns nicht geben!

Eine Bestätigung des Urteils hätte eine fatale Signalwirkung. Schon jetzt sprechen viele Bauern davon, ihre Tiere nicht mehr auftreiben oder die Flächen für Wanderer sperren zu wollen. Wohl jeder kann sich vorstellen, was das für die nachgelagerten Hütten, Tourismus, Tierwohl, Lebensmittelqualität und auch Biodiversität bedeuten würde. Der damit verbundene Schaden wäre kaum zu beziffern. Wer wird sich dann noch bereit erklären, als Obmann einer Agrargemeinschaft zu fungieren? Es wäre doch ein Wahnsinn, wenn eine über Jahrhunderte gewachsene Bewirtschaftungsform, die für Lebensqualität, Wertschöpfung, Nachhaltigkeit und Tradition steht, mit einem Schlag zunichtegemacht wird! Umfassende Einzäunungen sind nicht praktikabel. Daher ist meiner Ansicht nach klar, was zu tun ist:

Nachdem bis zur Almsaison kein endgültiges Urteilsergebnis im Tiroler Fall auf dem Tisch liegen wird, brauchen wir eine Übergangslösung und die heißt: eine pauschale Haftungsübernahme durch die öffentliche Hand, damit unsere Bäuerinnen und Bauern Sicherheit und Klarheit haben. Gleichzeitig sind dann auch entsprechende Gesetzesänderungen wichtig - wir werten es als positiv, dass Kanzler Kurz und Ministerin Köstinger diesbezüglich schon Bereitschaft zugesagt haben.

Mit Nachdruck wehren wir uns dagegen, dass - egal, ob ein Ast vom Baum fällt oder eine Kuh zutritt - immer die Bauern an allem schuld sein müssen und zur Kasse gebeten werden. Da fragen wir uns als Landwirte natürlich schon, ob wir noch selbst über unser Eigentum bestimmen können. Die viel zitierte „Vollkaskomentalität“ unter den Wanderern halte ich zudem für gefährlich - für alle Beteiligten. Es gilt, die Eigenverantwortung zu stärken und die Menschen noch mehr über das richtige Verhalten in der Natur und auf der Alm aufzuklären. Da die seltenen Unfälle mit Mutterkühen primär in Zusammenhang mit Hunden stehen, halte ich auch Hundebeschränkungen in sensiblen Gebieten für sinnvoll.

Zur Person

Josef Moosbrugger ist seit 20 Jahren Präsident der Landwirtschaftskammer in Vorarlberg. Im Mai 2018 wurde der Milchbauer, der selbst Jungvieh auf Almen treibt, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer.

KONTRA

Nicht das Urteil verunsichert die Almbauern, sondern die von Vorfeldorganisationen der ÖVP losgetretene Debatte. In dieser wird der dafür verantwortliche Bauer als Opfer gesehen und nicht der getötete Mensch.

Das Urteil zeigt minutiös auf, wie es zu dem tragischen Vorfall kommen konnte. Daraus ergibt sich die Individualität dieser Einzelfallentscheidung, nämlich, dass sich dies alles auf einer öffentlichen Straße an einer Stelle im Weidegebiet des beklagten Bauern ereignet hat. Die Straße wird von Wanderern, Kindern, Radfahrern und auch Fahrzeugen stark frequentiert, in unmittelbarer Nähe befindet sich eine speziell im Sommer regelmäßig sehr gut besuchte Gastwirtschaft. Hierzu kam, dass sich gerade eben auch die Mutterkuhherde des beklagten Bauern vornehmlich in diesem (Unfall-) Bereich aufgehalten hat. Durch das somit zwangsläufig häufige Aufeinandertreffen mit Wanderern (mit und ohne Hunden) war die Wahrscheinlichkeit von Reizungen und erhöhter Aggressivität der Mutterkuhherde des Beklagten für diesen vorhersehbar, hingegen für die Wegbenützer nicht. Aus all diesen Umständen hätte der beklagte Bauer darauf schließen müssen, dass durch das Errichten eines einfachen Elektrozaunes über eine Länge von rund 300 bis 400 Metern der tragische Vorfall zu verhindern ist. Die Kosten daraus wären überschaubar gewesen. Ein Abzäunen von Wanderwegen im steilen Gelände oder in Gebieten mit schlechter Futterverfügbarkeit erachtet der Richter als nicht notwendig.

Es ist ein Faktum, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und daher noch keine normative Wirkung hat. Auch deshalb hat nicht das Urteil zu der zweifellos vorhandenen Verunsicherung der Bauern geführt, sondern in erster Linie die von diversen Vorfeldorganisationen der ÖVP losgetretene Debatte, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Für mich erschreckend zu sehen, wie nach wie vor nicht der getötete Mensch, der zutiefst betroffene Angehörige hinterlässt, als Opfer gesehen wird, sondern vielmehr der hierfür verantwortliche Bauer.

Was denkt sich eigentlich der Tiroler Landeshauptmann Platter dabei, wenn er dem beklagten Bauern, der ohnehin über eine Haftpflichtversicherung verfügt, finanzielle Hilfe zusichert? Warum kann Landeshauptmann Platter mit seinem gesamten Parteiapparat nicht Druck auf die Haftpflichtversicherung des Bauern ausüben, damit das erstinstanzliche Urteil erfüllt wird. Damit wäre meines Erachtens der Bauernschaft mehr geholfen, weil in der Regel immer nur eine höchstgerichtliche Entscheidung bestimmte Rechtspositionen einzementiert.

Auch die Tourismusgemeinde Neustift im Stubaital kann kein Interesse daran haben, noch weiterhin in den Medien mit diesem Vorfall in Verbindung gebracht zu werden.
Zur Person

Michael Hirm ist Rechtsanwalt in Klagenfurt. Er vertrat im Tiroler Fall den Kläger, der im Fall einer tödlichen Kuhattacke auf eine deutsche Urlauberin vor dem Zivilgericht auf Schadenersatz klagte

  05-03-2019 13:07  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hier wird noch mal erklärt wie es zu diesem Urteil kam.

https://www.falter.at/archiv/wp/im-herden-trieb?fbclid=IwAR094yYUjl6O2_PMC_5uW4o5avHq5nfd5PqvDViGlkVnwd2DzPFGLoD-Ha8

  05-03-2019 13:37  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Was mich unter anderem irritiert - im Falter-Artikel ist von 200€ für notwendige Maßnahmen die Rede, während der Rechtsanwalt in der Kleinen Zeitung von 300-400m Elektrozaun spricht. Passt für mich nicht zusammen. Ist aber nur Detail.

  05-03-2019 13:56  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
ok anscheinend ist jetzt ein Elektrozaun dort. Wär mal interessant ob das korrekt ist überhaupt . Und wenn es wirklich so ist, ist es meiner Meinung noch immer kein 100% Schutz . Ich hoffe allen Vorort ist klar dass dann wieder sich die Rinder von Hunden belästigt fühlen könnten und durchbrechen. Wenns saublöd hergeht liest ein Hundehalter zb Warnschild (und denkt sich nix dabei warum das dort ist) spaziert dort entlang , Herde bricht durch.Unfall. . Der Schaden wär dann quasi finanziell gedeckt. alles gut dann? Anscheinend geht's echt nur um die Vollkasko

  05-03-2019 14:29  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
dietmar.s(2cz6)
Servus......Bei dem ganzen geht es ja auch nur um die Haftung....
Nachdem bei vielen Weidezaun Firmen 2 Elektor Zaun Bänder empfohlen wird, kann man davon ausgehen das das für "normale" Rinder reicht.
Damit hat der Landwirt seine Pflicht die Kühe von dem "Öffentlichen Weg" fernzuhalten grundsätzlich nach besten Wissen und Gewissen erfühlt.
Bricht die Herde nun durch die Bänder durch, aus welchem Grund auch immer ist es Sache der Betriebshaftpflicht und wäre sicher nicht mehr grob fahrlässig.
(Einzige Ausnahme ...... der Landwirt hetzt seine eigenen Kühe durch die Weide und dabei durchbricht die Herde den Zaun).
In allen anderen Fällen ist es Sache der Betriebshaftpflicht egal ob Hund, Katze, Löwe...........Wolf.....
Sogar ein defekt am Weidezaun wäre Betriebshaftpflicht. ( technisches Gebrechen )

Sollte für das Durchbrechen der Hundehalter verantwortlich sein ist der dann auch selber schuld und hat nie eine Chance den Bauern zu klagen. ( eher noch hat der Landwirt die Möglichkeit aufgrund des Tierschutz Gesetzes den Hundehalter zu belangen)
War es der Hund eines anderen, ist die Hundeversicherung des Verursachers dran.

mfg

  05-03-2019 14:47  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@eklips Ob der Richter den Zaun auf 200 und der Anwalt auf 300-400 € schätzt ist wohl egal. Wobei ich die kosten auch auf 400 € schätzen würde. Das Ladeteil kostet ja...

Bei dem Unfall ist einfach sehr viel schief gegangen. Keiner war sich der Gefahr wirklich bewußt. Und der Landwirt war vielleicht etwas stur.

Zumindest kann man so verstehen wie es zu dem Urteil kam und das es nicht auf jede Alm anzuwenden wäre.



  05-03-2019 15:05  ThomasE
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Alle scheiben nur über die Pflicht des Bauern. Doch niemand verurteilt die Frau die zu Schaden gekommen ist. Hier meine Punkte zu dem Thema:
1. Die Bauern waren aus wirtschaftlicher Notwendigkeit vor den Wanderern auf den Almen da.
2. Es ist grob fahrlässig wenn man den Hund am Bauch befestigt! Der Hund muß so geführt werden, daß man ihn bei Gefahr jederzeit loslassen kann! Dadurch, daß die Frau den Hund mit einem Karabiner an ihrem Bauch befestigte, ist ganz allein selbst an ihrem Tod Schuld. So traurig der Tod der Frau auch ist.
3. Es ist sowieso ein Unfug, daß der Hund von den Stadtbewohnern und Einfamilienhausbesitzern überallhin mitgenommen wird.
4. Die Anzahl der Hunde, die durch die Wanderer auf die Almen und den Wanderwegen die durch Weiden geführt werden ist in den letzten 20 Jahren enorm angestiegen.
5. Ich bin für Verbot von allen Hunden die nicht zum Hüten der Tiere benötigt werden.
MfG
Thomas

  05-03-2019 16:02  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Mittermuehl.....
Mit der Vermutung das der Bauer etwas stur war hast du vermutlich recht.

Schaut doch mal auf die Straßen, genug Anhänger mit 10 km/h Taferl hängen hinter 50 Km/h Traktoren.
( ab 21 km/h Fahrgeschwindigkeit ist das auch grob fahrlässig )

Da halten sich halt noch einige an Regeln von vor mehr als 20 Jahre..... und weil es die letzten 20 Jahre gut ging...... mach mas de nächsten 100 Jahre auch so.

Auf der Alm ( wo offensichtlich ein Weidezaun zumutbar und nötig ) war, war es vermutlich die selbe Einstellung die zu dem Unglück geführt hat.

URSACHE : UNFÄHIGKEIT sich an ein änderndes Umfeld anzupassen und sich mit Haftungsfragen zu beschäftigen.

Sturheit plus Unwissenheit sind die beste Voraussetzung um grob fahrlässig zu handeln.

Die fixe Befestigung des Hundes an der Wanderin.... naja....ein Karabiner lässt sich ja relativ rasch lösen.


  05-03-2019 18:30  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ThomasE Die Dame hat an dem Unfall keine Schuld. Sicher war es nicht klug den Hund nicht loszumachen. Ein Haselnußstecken wäre auch hilfreich gewesen. Aber von ihrem Verschulden kann da keine Rede sein. Sie ging auf einer öffentlichen Straße zu einem Gasthaus und hatte den Hund an der Leine. Das wollen doch alle hier - oder?

"Stadtbewohner und Einfamiliehausbesitzer" als schuldige Gruppe zu erkennen ist sehr erheitern. Das werden wohl 95% der Bevölkerung sein.

Der Bauer kam so 5000 Jahre nach dem Wanderer ins Gebirge... nur so zum Nachdenken am Rande .. ;)

Manchmal bit es Unfälle wo es kaum ein Verschulden der Beteiligten gibt.

  05-03-2019 19:26  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn man sich den Falter Artikel durchliest ist der eigentliche Justizskandal das gegen den Bauern das Strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde! Es ist erstaunlich wie ein Bergbauer sämtliche Politiker vor seinen Karren spannen kann,ich Frage mich wie die aus dieser Misere wieder rauskommen wollen?

  05-03-2019 19:36  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Das einstellen des Verfahrens ist mehr als verwunderlich.

Den wenn man bedenkt das der Aufwand der Umzäunung nur zwischen 200 - 400 Euro gekostet hätte und vielleicht einen Tag Arbeit.
Noch dazu bekannt war das dort extrem viele Wanderer mit und ohne Hund unterwegs sind.

Stellt sich für mich die Frage ob hier "Allgemeingefährdung mit Totesfolge " vorliegen würde.

Und bei Strafrechtlichen Folgen hilft die " Vollkasko " auch nicht.

P.s.: mein Vorschlag " ALMÜBLICHES Weidevieh" vom Status den Wildtieren gleichzusetzen war durchaus durchdacht.
mfg

  05-03-2019 19:47  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ riewo Mit Wildtieren kann man diese Herde nicht vergleichen da sich jedes Wildtier,sogar der böse Wolf von so stark frequentierten Wegen zurückziehen würde und nicht jeden Waderer mit Hund angreifen würde

  05-03-2019 20:19  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
an alle träumer hier - welche vom elektrozaun träumen

man wird doch wohl nicht glauben , dass sich eine mutterkuh - welche ihr instinktives verhalten der verteidigung auslebt - von einem weidezaun , egal ob eindrähtig oder zweidrähtig , davon abhalten lässt ihr kalb zu verteidigen .

  05-03-2019 20:26  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Gebe dir recht und vermutlich fehlt mir die Erfahrung mit Mutterkühen.
Habe nur zahme Butterhirschen :)

Mutterkühe sind sicher nochmal etwas anders.......
Glaube aber das die Mutterkühe auch nicht JEDEN angreifen.
Verkettung vieler unglücklicher Umstände und falsche Einschätzung des Gefahrenpotentials vom BAUER und Hundehalter. ( Wobei man dem Bauern sicher mehr Schuld geben kann als der fachlich nicht qualifizierten Besucherin )

muk@ ohne dem Kontakt mit dem Hund wären die vermutlich nicht ausgebrochen.
Und wenn der Hund in die Weide läuft und die Kühe zum ausbrechen bringt liegt das Verschulden e beim Hundehalter.

Wenn man alles zu 100 % ausbruchsicher machen will....müsste man sich am Elefantengehege vom Tierpark orientieren beim Zaunbau.

  06-03-2019 11:51  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riewo hat es ganz gut auf den Punkt . Es gibt keinen 100% Schutz. In dem Fall sind viele Sachen blöd zusammen gekommen. Ein minimaler Sicherungsaufwand wäre zumutbar gewesen (jetzt ist da ja auch ein Zaun). Der Zaun schützt ja ja auch die Kühe vor Hunden. Da hat man ja auch etwas Sorgfaltspflicht. Strafrechtlich wird gegen den Bauern nicht vorgegangen. Keine Vorstrafe. Es bleibt eine sehr hoher Schadensersatz der hoffentlich von einer Versicherung gedeckt ist. Sonst wird sicher das Land "aushelfen".
Es war einfach ein sehr schlimmer Unfall aus dem man etwas lernen sollte.

  06-03-2019 13:33  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Abschließend kann man dazu nur sage.

Das Urteil hat seine Berechtigung und ist fair,
für den Bauern hoffe ich das sich seine Haftpflicht und die öffentliche Hand den Schaden irgendwie teilen.
(hätte vermutlich 100 andere auch passieren können)

Für die Bauern hoffen ich, das sich so mancher mal zu seiner Hofkarte sitzt und nachdenkt wo auf seinen Flächen eventuell ein erhöhtes Gefahrenpotential liegt.
Und falls es mit Zumutbaren Aufwand möglich ist etwas dagegen unternimmt.
Für die Wanderer und Hundehalter hoffe ich, das sie gelernt haben das Kühe ihre Berechtigung auf der Alm haben, aber trotz gutmütigen Charakter nicht das Kuscheltier für ihre Hunde oder Kinder sind.

In Summe ist es eine Chance für beide Seiten, das Verständnis, den Respekt für ein Miteinander in sich änderten Zeiten zu lernen.

Traurig das Anlass für diese Bewusstseinsschärfung ein so tragischer Unfall sein musste.
mfg

  06-03-2019 18:19  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Fakt ist, dass die Warntafeln ignoriert wurden, und der Hund falsch angeleint war.
Was bekommen Angehörige von einem Verkehrsunfallopfer? Was bekommen Angehörige von einem Hundeattackenopfer?
Traurig, dass sogar "Landwirte" hier das Urteil als gerechtfertigt ansehen. Wahrscheinlich waren die noch nie auf einer Alm, geschweige den beim Zaunbau dabei gewesen.
Von Eigenverantwortung wahrscheinlich auch noch nie was gehört.

  06-03-2019 18:53  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@KaGs Die Sache ist ja noch nicht zu Ende. Aber du stellst den Rechtsstaat in Frage ohne die 100 Seiten Urteilsbegründung gelesen zu haben? Es wird auch noch weitere Instanzen geben. Dann werden wir wissen was Sache ist. Ich kann zumindest den Gedankengang des Richters nachvollziehen. Angehörige eine Hundeattacke werden wohl genauso behandelt. Das Gericht unterscheidet da nicht. Und so flasch war der Hund nicht angeleint. Da waren andere Dinge sicher genauso falsch

Zaun bau ich genug. Auf der Alm war ich auch schon mal...

  06-03-2019 19:57  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@mittermühl
Du schreibst genau das nach, was der (weltfremde) Richter so schreibt. Genau dort, wo es passiert ist, hätte ein Zaun sein sollen. was ist aber 500 m weiter, hätte da genau so passieren können. Super Idee, kurz bevor an einer Stelle was passiert, wird schnell ein Zaun gemacht! Dem Bericht nach, waren sehr viele Leute auf einer Almhütte. Nur, die sind ja von wo hergekommen, und gehen auch wieder weiter. Die Anzahl bleibt gleich, auch 500 m weiter vor der Hütte, oder 500 m hinter der Hütte. Wann kann man von stark frequentiert reden? 20 Leute, 200 Leute oder 1000 Leute? Wobei es so ist, je mehr Leute bei den Mutterkühen vorbei gehen, desto eher werden sie vertrauter sein mit den Wanderern, als wenn nur alle heiligen Zeiten ein Wanderer vorbei oder durch die Herde geht. Diese Mutterkuhherde, die werden wohl schon viele Wanderer mit Hunden gesehen haben, werden also doch eher vertraut gewesen sein.
Heilingbrunner hat es am Montag unmissverständlich gesagt, man kann nicht alles ein/auszäunen, Hausverstand ist gefragt, wenn man sich auf die Almen begibt.
Noch was zu den Entschädigungssummen bei Todesfall, so hohe Beträge gibt es in Österreich bei Verkehrsunfällen nicht, auch nicht bei einer tödlichen Hundeattacke.
Glaube es schon, dass du Zäune gemacht hast, aber sicher nicht auf Hochalmen. Sind schon zweierlei paar Schuhe!

  06-03-2019 20:25  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
DAss man nicht alles auszäunen muß, soll aber auch im Urteil stehen.
Die Entschädigungshöhe ist sicher diskutabel, aber da soll sich die Versicherung reinknien.

  06-03-2019 21:00  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
https://www.youtube.com/watch?v=XutKfAL7wx8&fbclid=IwAR38yP1Mg7LLpXc7Xn0jZjpZO1wmmsMvFV2vsAC4zkGTnzeAujwH68nD-PU

con todo el mundo

  06-03-2019 22:17  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
KaGs...... der Hund war falsch angeleint ??
Karabiner sind also nicht erlaubt ?
Wäre das Unglück definitiv zu vermeiden gewesen mit dem ab leinen ?
Oder wären durch das Ab leinen vielleicht noch mehrere Personen verletzt worden. ( Wir wissen schließlich nicht wo der Hund hin gerannt wäre ) ..... ob der Gedanke ihre Kinder zu schützen ein Rolle gespielt hat, werden wir nie erfahren.

FAKT IST ABER :
Der Weg war öffentlich
Ein Zaun wäre zumutbar gewesen
Dem Bauern war die hohe Besucheranzahl bekannt.

Hunde haben eine gesetzliche Pflichtversicherung die auch auf öffentlichen Plätzen den Schaden begleicht. ( Daher nicht so ein großer medialer Wirbel )
Landwirte mit Kühe haben meist nur eine Haftpflichtverischerung für die Rinder in der davon ausgegangen wird, das die Kühe gehindert werden am betreten von öffentlichen Flächen.
(ein Zaun hätte genügt, und es wäre der zumutbare Versuch die Kühe zu hindern ---- dann wär es ein Fall für die normale Haftpflicht des Bauern---- ob es in der Wirklichkeit auch tatsächlich den Unfall verhindert hätte......spielt im Endeffekt keine Rolle.)
Wäre es an einer Stelle wo der Zaunbau nicht zumutbar gewesen, würde auch die Versicherung bezahlen.

Möglicher Weise gibt es Zusatzparkete für spezielle Regionen die anscheinend hier nicht im Vertrag waren.
Was aber in dem Fall dann wieder die Eigenverantwortung des Bauern in Frage stellt.

Nur durch die Aufgebrachte und nicht informierte Bauernschar hat der Landwirt überhaupt die Chance, das jemand anderes seine Fehleinschätzung möglicherweise bezahlt.

Vielleicht sollte manche hier im Forum mal ihren Pass anschauen und dabei feststellen das wir nicht in Indien sind :)

  06-03-2019 22:54  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riewo
was ist mit den Hundebesitzern die evt. davor die Herde aufgescheucht haben? Waren defakto auch beteiligt sonst wär es und das kann man auch behaupten garnicht soweit gekommen. Scheuchen die Herde auf , laufen davon ohne andere zu Warnen.
einseitig bist auch speziell wem du Fehleinschätzung zugestehst. Muß die Hundebesitzerin da entlang gehen od war es eine Fehleinschätzung ?
Hätte der Wegbetreiber, "öffentliche Hand" nicht die Hundehalter aussperren müssen oder war es eine Fehleinschätzung das überhaupt zu erlauben?


  07-03-2019 06:55  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Obwohl das Thema schon mehrfach durchgekaut wurde, melde ich mich auch noch mal zu Wort.

Beim Prozess wurde sicher alles ausreichend erörtert, es ist also davon auszugehen, dass der Richter besser informiert ist, als wir alle hier.

Die Urteilsbegründung ist schlüssig, natürlich könnte die Schuldfrage auch anders gesehen werden oder anders "verteilt" werden.

Die Höhe des Schadenersatzes ist jedoch "neu"!

Die erste Instanz hat nunmal so entschieden, das ist zur Kenntnis zu nehmen. Weitere Instanzen werden folgen.

Angriffe auf den Richter und manch Wortmeldung aus der Politik sind überflüssig.

LG Vollmilch

  07-03-2019 11:00  tiroler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
der unfall ereignete sich nach den orf bildern nicht auf dsem weg,sondern ca 50m im freien feld.das wundert mich ein wenig.
heinz

  07-03-2019 11:16  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Heinz
Dann ist der Bauer haftbar, weil er den Wanderern nicht den Zugang zur Weide mit einem leicht zu errichtenden Zaun verhindert hat. ,-)

mfg

  07-03-2019 13:04  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
dietmar.s(2cz6)
Naja..... es lag so weit ich gelesen habe doch etwas zeit dazwischen, wäre der Unfall gleich unmittelbar passiert , wäre es sicher die Verantwortung des Hundebesitzers dem die Hunde gehören.
Doch aufgrund des zeitlichen Abstands kann man das sicher nicht beweisen, und Vermutlich wird sich der Hundebesitzer auch nicht melden und darauf bestehen das es seine Hunde waren.

Als Vergleich möchte ich folgendes hier beschreiben :
Autounfall mit 3 Autos
der erste bremst überraschend, dem zweiten gelingt das Halten, der dritte knallt dem zweiten rein.
( der dritte kann dem ersten nicht nachweisen das er Grundlos gebremst hat.)
Wer also zahlt den Schaden ???

Und die Verantwortung für die Tiere liegt eindeutig beim Tierhalter und nicht bei der Gemeinde.

Ob es unbedingt notwendig war den Weg zu benützen, kann ich nicht beurteilen.
Der Weg war aber auch nicht gesperrt. ( Wo man jetzt auch einhacken könnte, hätte der Weg für eine längere Zeit gesperrt werden müssen um der Herde Zeit zur Beruhigung zu geben.
Oder warum wurde der Hundehalter der das aufscheuchen zugelassen hat nicht unmittelbar angezeigt wegen Verstoß gegen Tierschutzgesetz = im Zeitalter von Handy kein Problem = Hätte einen Unmittelbaren Polizeieinsatz ausgelöst = die anschließend den Weg vielleicht gesperrt hätte )

Jeder kann eine Anzeige wegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz machen.
Der Grundeigentümer kann zusätzlich eine Anzeige wegen Besitzstörung machen.


mfg

Ps.: durch eine Anzeige des Hundehalters der das aufscheuchen zugelassen hat.... wäre der Unfall vermutlich nicht passiert.
Und sämtliche Hundehalter hätten in div. Tageszeitungen gelesen das die ALM nicht Spielplatz für die Hunde ist.
Und durchaus Konsequenzen für den verantwortungslosen Hundehalter entstehen.

  07-03-2019 13:27  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Riewo
ja wie gesagt die Beschilderung des Weges hat ja der Wegerhalter vorgenommen und damit seinen Sachverstand dargelegt. Ich kann ja nicht einfach als Unternehmer hergehen und einen öffentlichen Weg beschildern. Deswegen seh ich hier schon eine Beteiligung.

Das mit dem Auto ist ein anderer Fall. Jeder muß den Sicherheitsabstand einhalten. Deswegen wird vermutlich der 3te den Sicherheitsabstand nicht eingehalten haben, der ja dazu da ist dass er nicht reinknallt. Solche Sachen kannst physikalisch nachrechnen. mfg

  07-03-2019 19:10  golfrabbit
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Was von vielen(auch Almbauern) nicht gewusst wird, ist die Tatsache dass es in Tirol sehr wohl Gebiete gibt, die freien Weidebetrieb für Almvieh auch auf öffentlichem Grund erlaubt.
Nach meinem Kenntnistand wären dies: Die Timmelsjochstrasse, das gesamte Kühtai, Sellraintal, Leutasch und Gerlos sind von der jeweils zuständigen BHs verhängte "Weidezonen", einfach ausgedrückt hat hier das Tier die Vorfahrt.
Ob jetzt noch neue Gebiete dazukommen getraue ich mir nicht zu sagen(BH wollen sich natürlich absichern), zumindest erste Ansuchen sind schon gestellt.

Hannes

  08-03-2019 09:11  naturbauer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Typisch Vollmilch! Deine Sicht der Landwirtschaft schafft die Landwirtschaft an sich ab. Fern der Realität was Weidehaltung betrifft.

  08-03-2019 11:58  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
keiner muß einen wanderweg über privatgrund dulden -

problematisch wird es mit markierten wanderwegen welche zu lange geduldet wurden und wegen wo jemand eine ersitzung geltend machen kann .

ansonst gibt es keine geduldeten wanderwege ( mehr in zukunft ) - außer man ist bauernbundmitglied und hat finanzielle selbstmordabsichten .

  08-03-2019 12:31  grasi1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
keiner muß einen wanderweg über privatgrund dulden -

problematisch wird es mit markierten wanderwegen welche zu lange geduldet wurden und wegen wo jemand eine ersitzung geltend machen kann .

Ja habt ihr keine Verträge über diverse Wanderwege ?

Bei uns wurden sogar Loipenverträge abgeschlossen, damit ja keine Verjährung passieren kann.
genauso gehört es auch bei den Wanderwegen gemacht die über Privatgrund führen, dort gehört auch die Haftungsfrage nieder geschrieben!

Wir lassen uns viel zu viel gefallen, sind viel zu gutgläubig und das wird immer mehr ausgenutzt.
Darum sollte man alle möglichkeiten ausnützen um aus diesen Schlammassel wieder herauszukommen.
Die vorgeschlagene Versicherungslösung wird die Situation noch verschlimmern, da sie auf jedenfall ausgenutzt wird um an gutes Geld zu kommen.

Meiner Meinung nach sollte man jetzt höchst an der Zeit das Messer (wie man so schön sagt) ansetzen und wirklich zusammen stehen und alles was im Bereich des Möglichen ist sperren.

Was glaubt ihr wie schnell es zu einer für alle Passenden Lösung kommen würde!
Die Lösung kann nur sein, das wieder mehr Selbstveranwortung aller übernommen werden muß!

  09-03-2019 22:05  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
In Bürgeranwalt ging es heute auch um Trauerschmerzengeld. (War aber nicht das Hauptthema) Da ging es um Verkehrsunfallopfer, die wirklich unschuldig zum Handkuss kamen. 30 - 40 Tsd, einmal ein Ausreißer, wo ein tragisches Unglück war, da wurden 65 Tsd. zugesprochen.
Und in dem Fall der Kuhattacke will der Ehegatte ein Vielfaches von den bisherigen Beträgen, obwohl das Opfer das Unglück selbst herauf beschworen hat!
Wie das der "Richter" verantworten kann, ist für viele unverständlich. Oder sind unschuldige Verkehrsunfallopfer nicht soviel wert wie ein schuldiges Kuhattackenopfer?
Richter spricht Recht, ob es auch Gerecht ist, steht auf einen anderen Stern!

  09-03-2019 23:45  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Auch ich stelle die Höhe des Schadenersatzes in Frage, aber wo bitte steht im Urteil, dass das Todesopfer den Unfall heraufbeschworen hätte oder aus welchen Tatsachen kann man das ableiten?
Mit den Schuldzuweisungen wäre ich sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung vorsichtig. "Schuldiges Kuhattackenopfer" ist schon sehr gewagt.
Weil so, wie hier manche argumentieren, untergraben wir uns bald unsere eigenen Versicherungsansprüche als Bauern bei einem Unfall mit einem Rind, weil - erstens selber Schuld, zweitens mehr Eigenverantwortung, drittens hätte man ja jede Gefahr 1000%ig vorher einschätzen können....

  10-03-2019 07:04  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Mit dem "Schuldigen Kuhattackenopfer" habe ich mich falsch ausgedrückt. Meinte, ein Unglück durch selbst falsches Verhalten. Oder will man weis machen, dass der Hund keine Rolle gespielt hat? Wenn das eh nichts ausmacht, dann kann man ohne weiters mit einem Rudel Kampfhunde durch eine Weide hatschen.
Besagtes Opfer hat ja IHREN Hund dabei gehabt, auch nicht das Warnschild beachtet! Eigentlich wären solche tafeln eh unnötig, den ICH als Wanderer muss mich informieren was alles passieren kann, ist eine HOLSCHULD, keine BRINGSCHULD! Wenn man keine Eigenverantwortung mehr aufbringen muss, dann müssen sich alle warm anziehen. Jeder Laternenmast wird wohl dann gepolstert werden müssen, weil man sich beim dagegen rennen verletzen kann.

  10-03-2019 08:41  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
ja, nur ist die Frau nicht "durch die Weide gehatscht", und schon gar nicht mit dem Rudel Kampfhunde. Sie war auf öffentlichem Weg. Es steht auch in der Aussendung zum Urteil sinngemäß, dass das Urteil KEINE Richtschnur für andere Almen ist. Also, dass man die Ploster vorerst im Bett lassen kann.
Aber es ist interessant, wie viele Interpretationsmöglichkeiten die ganz einfachen Fakten aus dem Urteil zulassen.

  10-03-2019 09:22  Century
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
So ein Blödsinn- das Urteil hat Vorbild-Wirkung, egal was in der Aussendung drinsteht.

Ich sags gerne nochmal: Sperrt eure Almen, ausnahmslos, dann soll sich der Tourismusverband um eine brauchbare Lösung kümmern, schließlich hat der einen größeren Nutzen aus der Landschaft als der Bauer.

  10-03-2019 09:39  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Grüß Dich Century, --allerdings sind viele Bauern selbst Mitglieder im Tourismusverband. Da sägt dann keiner am Ast auf dem er sitzt. Ich habe mich zwar durch meine Gedanken in einem früheren Beitrag den Mund verbrannt, aber die Mentalität der "Naturliebhaber" hat sich in den letzten Jahren doch soweit Richtung Vollkaskoabsicherung auf Kosten Anderer gewandelt, das es einem grausen kann. Das übrigens bei der riesigen aufgebotenen Menge an "Zeugen" nicht ein Einziger dabei war das er anstatt zu Gaffen lauthals vielleicht mit einem Stock in der Hand der am Boden liegenden Wanderin zu Hilfe gekommen wäre gibt schon zu denken....
Beste Grüße
Jakob

  10-03-2019 10:55  Riewo
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
jakob.r1...... das war auch mein Gedanke

Ist den da keiner Fähig gewesen zu helfen......fast jeder ist heutzutage mit Wanderstecken unterwegs,...
Zivilcourage ist leider eine aussterbende Eigenschaft.
Noch dazu, da man in dem Fall keine Angst davor haben musste das die Kuh anschließend wegen Schmerzensgeld geklagt hätte.


  10-03-2019 12:54  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@century
Vielleicht erklärst du es mir, wenn ich falsch liege: Das derzeitige - ohnehin nicht rechtskräftige Urteil hat zu einem sehr geringen Grad eine Vorbildwirkung, wenn schon der Richter das ausdrücklich so veröffentlicht.
Die Berufung am OGH wird allerdings andere Folgen haben. Egal, was dabei herauskommt - es wird eine OGH-Entscheidung sein, die als Pflicht-Muster für alle künftigen Entscheidungen dient.
Vielleicht bin ich der einzige, der sich nicht sicher ist, ob das wirklich sooooo super sein wird, was bei dieser Berufungsentscheidung herauskommt.

  10-03-2019 12:57  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Gerade zufällig über eine Rechtsanwaltshomepage gestolpert:

Rechtsgrundlage
Gem. § 1320 Satz 2 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Tierhalter für von seinem Tier verursachte Schäden verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat.

Die Haftung des Tierhalters ist also grundsätzlich als Verschuldens- und nicht als Erfolgshaftung konzipiert. Die besondere Tiergefahr wird dabei dadurch berücksichtigt, dass auf die objektiv gebotene Sorgfalt abgestellt wird. Fehlt es dagegen an der Verletzung dieser Sorgfalt, tritt keine Haftung gem § 1320 S 2 ABGB ein. Die Haftung des Tierhalters besteht daher erst dann, wenn die nach den Umständen gebotenen Vorkehrungen unterlassen wurden.

Sorgfaltsmaßstab

Ob und welche Verwahrung und Beaufsichtigung durch den Tierhalter erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei der Bestimmung des Maßes bzw des Umfanges spielen insb die Gefährlichkeit eines Tieres nach seiner Art und Individualität und die Möglichkeit der Schädigung durch das spezifische Tierverhalten eine Rolle.
Als Grundsatz gilt: „Je gefährlicher ein Tier ist, desto sorgfältiger ist es zu verwahren!“.

Stellt ein Tier eine Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von Menschen dar, umfasst die geforderte Verwahrung Maßnahmen wie Umzäunung, Anlegen eines Maulkorbs oder Führen an der Leine, Anketten, etc.
Beweislast
Die Beweislast liegt grds. beim Tierhalter. Der Tierhalter muss demzufolge beweisen, dass er sich nicht rechtswidrig verhielt; misslingt ihm dieser Beweis, haftet er für sein Verhalten. Er muss auch beweisen, dass er bei der Verwahrung und Beaufsichtigung die erforderliche Sorgfalt angewendet hat, um das Entlaufen des Tieres zu verhindern.
Spezialfall „Wanderweg quert Kuhweide“

Das österreichische Höchstgericht in Zivilrechtssachen (OGH) hat in einer relativ jungen Entscheidung aus dem Jahre 2015 (im Zuge der Zurückweisung einer Revision) etwa die Rechtsansicht des Berufungsgerichts bestätigt, dass die im allgemeinen Interesse liegende Landwirtschaft nicht durch eine Überspannung der Sorgfaltspflichten als Tierhalter unbillig belastet werden darf. Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass eine Weide, auf der Mutterkühe mit Kälbern gehalten werden, nicht mit Zäunen von dem durch diese führenden Wanderweg abgegrenzt werden muss, sei laut OGH selbst dann vertretbar, wenn es bereits in der Vergangenheit zu einem Vorfall gekommen ist, bei dem die Kühe auf den Hund eines Wanderers aggressiv reagierten. Durch die Aufstellung von Schildern mit der Aufschrift "Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr" sei die Sorgfaltspflicht des Tierhalters erfüllt.
Es handelt sich dabei keineswegs um eine Einzelentscheidung, sondern hinsichtlich der nicht unbedingt erforderlichen Umzäunung eines durch eine Kuhweide führenden Wanderwegs durch den Tierhalter eigentlich um ständige Rechtsprechung des Höchstgerichts. Jedoch ging der OGH auch schon in einer älteren Entscheidung aus dem Jahre 2007 davon aus, dass zumindest aber Warnschilder aufgestellt werden müssen, wenn es bereits zu Kuhattacken auf Wanderer mit Hunden gekommen ist.
Auf die Umstände des Einzelfalls kommt es also - wie so oft - an.
Empfehlung für Landwirte
Jedenfalls sei jedem Landwirt aber wärmstens ans Herz gelegt, zumindest entsprechende Warnschilder aufzustellen, denn wenn er seiner Sorgfaltspflicht (etwa grob fahrlässig) nicht nachkommen sollte, wird wohl auch in Hinkunft eine bereits medial kolportierte zukünftige Versicherung keinen Schaden tragen.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein schönes Wochenende, va auch mit Ihren immer bestens versorgten Haustieren!

Ihr Henrik Gunz

  10-03-2019 16:54  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
geringer Grad heißt für mich dass es möglich ist. Arbeit für zukünftige Fälle. wichtig.

  11-03-2019 14:52  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
stelle nur mal den link herein, habe es selber noch nicht fertig angesehen

  11-03-2019 20:04  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
erstaunlich die dummheit aus bauernkreisen .

zu link von eklips:

ab minute 17:58 - der mann von der bauernzeitung .

er kann zwischen strafrecht und zivilrecht nicht unterscheiden - seine frage war ausschließlich auf strafrechtliche verfolgung gerichtet .

strafrechtlich wurde der tiroler bauer aber frei gesprochen .

und zivilrechtlich wurde der schadenersatz festgesetzt - aber der deutsche fall hat nichts mit zivilrecht zu tun .

und solche leute informieren die bauern über die bauernzeitung - wenn soll es da noch wundern , das bauern soooooooooooooooo weit von der realität entfernt sind .

vielleich hat der selbe journalist auch geschreiben , dass das milchquotenende die große chance für den bauern ist .

  11-03-2019 20:16  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@muk
Habe gerade im Blick ins Land den Kommentar der Ministerin gelesen - sie beherrscht diese Unterscheidung auch nicht oder sie verbreitet bewusst Falschinformation.

  11-03-2019 21:23  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ eklipse

dann starten wir eine neuen eintrag

  12-03-2019 07:55  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Pammesberger fasst das Aktionspaket der Regierung zusammen:

  12-03-2019 08:53  franz.m(ecw86)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ist es Absicht dass die Pressestatements so leise übertragen werden? Soll man davon wenig verstehen?

Allein mir stellt sich die Frage in wie weit die Eigenverantwortung der Bauer trägt? Ich sehe hier wieder einen versteckten Rechtsgriff, um doch noch jemanden zu verurteilen.

  12-03-2019 10:39  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich bin froh dass es bedingt durch das Urteil zu der gegenwärtigen Debatte über die Rechtssituation gekommen ist, und dass von vielen Seiten Bemühungen im Gange sind die rechtliche Lage zu verbessern.

Was ich jedoch nicht verstehe ist der Umstand, dass immer nur von den ALMGEBIETEN die Rede ist.

Vielmehr muss eine künftige Lösung auch alle Heim- und Hutweiden beinhalten,
stellen diese doch aufgrund der räumlichen Nähe zu den Siedlungen und der damit oft stärkeren Frequentierung durch Mensch und Hund ein größeres Risiko dar, als so manche Alm im Nirgendwo!!


  12-03-2019 12:43  naturbauer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ja Adler das stimmt! Die Heimweiden sind genauso wichtig. Der Bauer hat Besitz, sprich Vermögen, drum wird sich auch nichts ändern. Das Gro der Bevölkerung geht davon aus, dass der Bauer nur sei Sach verkaufen braucht, dann kann er zahlen. Dass dann alles hin ist kümmert auch wieder keinen. Eigenverantwortung wurde abgeschafft.

  12-03-2019 12:51  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
"Ist den da keiner Fähig gewesen zu helfen......fast jeder ist heutzutage mit Wanderstecken unterwegs,..."
Irgendwo in so einen schlauen Ratgeber habe ich gelesen das man mit Wanderstöcken nicht! bei Kühen herumfuchteln soll...mehr als herumfuchteln kann man mit diesen Dingern auch nicht...Ev. ist es möglich damit eine gelähmte Maus zu erschlagen, eine Kuh zu kitzeln wird auch funktionieren. Dazu kommt das diese Dinger beim ersten Schlag abbrechen werden.

Zivilcourage ist leider eine aussterbende Eigenschaft.
In (fast) jeder Ersten Hilfe Anleitung steht drinnen das Selbstschutz vor Fremdschutz geht...
Man sollte Mut nicht mit dumm verwechseln. Ohne entsprechende Hilfsmittel wird kein Landwirt versuchen Kühe zu vertreiben.

mfg
Ernst Krampert

  12-03-2019 13:06  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Lieber 1 Minute feig, als ein Leben lang tot, heißt es!
Wenn so Tiere mal in Rage sind, wird der Stock nicht mehr viel nützen. Überhaupt ein normaler Wanderstock. Wenn der erste Schlag auf der richtigen Stelle voll trifft, vielleicht, aber zum Zweites Mal hinhauen wirst nimmer ausholen können. Da würde sich ein Fahrzeug anbieten in dem man auf die rasende Herde zufährt. Wird aber nur zufällig möglich sein, wenn Fahrzeug in der unmittelbaren Nähe ist, und der "Kampfplatz" befahrbar ist. Und wenn mal die Tiere in rage sind, dann nützt auch ein elektrischer Weidezaun nichts mehr! Da fliegt alles!
War ja mal ein Video im Netz, wo sich zwei Hirsche im Zaun verheddert haben, da waren 2 mutige Leute, die mit Zange bewaffnet eingeschritten sind. Ist zwar gut ausgegangen, aber die Aktion war mehr als dumm!

  12-03-2019 13:42  tiroler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
meine meinung ist man muss in erster linie den versicherungsschutz ändern.
keine versicherung zahlt wenn die tiere nicht ornungsgemäs verwahrt waren.
EIN-ODER ZWEILITZIGE VERWAHRUNG.die betriebshaft versicherung zahlt sonst nicht.
egal wie die berufung ausgeht,das war die aussage des versicherungsmaklers von uns.
heinz

  12-03-2019 14:49  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@tiroler
Da bräuchten wir jetzt einen Experten.
Ich kann mir vorstellen, dass die Versicherung dann, wenn du alles ORDNUNGDSGEMÄSS verwahrt und kontrolliert hast die Versicherung einem Geschädigten NICHT zahlt, während sie sehr wohl zahlt, wenn du einen Fehler gemacht hast.

  12-03-2019 20:12  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
das problem von diesen diskussionen in diesem forum sind immer wieder diese SYSTEMSCHREIBER. @tiroleradler

tiroladler schreibt : Ich bin froh dass es bedingt durch das Urteil zu der gegenwärtigen Debatte über die Rechtssituation gekommen ist, und dass von vielen Seiten Bemühungen im Gange sind die rechtliche Lage zu verbessern.

die rechtslage ist eindeutig - diese braucht nicht verbessert zu werden . almen sind privatgrund und da gibts keine öffentliche wanderung .

betretten verboten - lebensgefahr durch weidevieh - weidegebiete sind keine kuschelplätze , außer für kühe ------------- und passsta - rechtlich gedeckt .

und mit diesen FIS regeln wird nur der bauer beschissen- da wird der bauernbund wieder von einer brauchbaren lösung sprechen - .

verhaltensregeln - klingt gut und schön - aber wem trifft die beweislast .

hundeverbot - ja wo bleibt es . wer hunde mitführt betreibt tierhaltung auf fremden grund .

wo ist in der gesetzeslage der wegefreiheit , die freiheit für hunde festgeschreiben .

also BAUER pass auf das du nicht unter die räder kommst .

problematisch wird es mit den öffentlichen und ersessenen wegen - aber da haben die bauern durch ihr " GUTES " rechtswissen und die "GUTE " rechtsberatung eh viel verschlaften .





  12-03-2019 21:36  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Dass viele Wege "ersessen" sind, weil sie länger als 30 Jahre stillschweigend geduldet wurden, da kann man nicht mehr viel absperren. ABER, warum muss auf einmal der Landwirt einen Zaun machen, obwohl er länger als 30 Jahre KEINEN Zaun brauchte? Der kann genauso auf das Gewohnheitsrecht pochen, wie der Wanderer! Der Wanderer geht durch Bauers Grund (Alm), nicht der Bauer durch Wanderers Privatgarten! Wer sich anpassen muss, liegt auf der Hand! Die Hundsproblematik ist ja erst in den letzten 10 Jahren so richtig aufgekommen, die Hunde haben also noch nicht den Weg ersessen, ja daschei.... tuns ihn, mit allen Folgen!

  12-03-2019 21:48  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
etliche von muk angesprochene Aspekte sind (noch) nicht ganz von der Hand zu weisen. Ob die 10 ALM-FIS-Regeln tatsächlich irgendeine Entlastung bringen werden, wird sich weisen.
Wenn im Falle eines Unfalles dann der Wanderer lückenlos nachweist, dass er alle Regeln eingehalten (vielleicht sogar dokumentiert und mit Zeugen gestützt) hat, was ist dann genau?
Mit welchem Argument kann man noch irgendein Almgrundstück sperren, wo doch dann eh alles so super geregelt ist? Tatsache ist, dass bisher nur ein Riesen-Tamtam war, dass Kanzler, 2 Ministerinnen, Präsident und Regierungssprecher ausgerückt sind und schön geredet haben, aber noch nicht ein einziger klarer Satz zum Thema irgendwo verankert ist.

  17-03-2019 16:10  naturbauer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Eklips, das wird auch nicht kommen. Die Bauern werden auch da wieder alleine gelassen. Hier in Bayern nicht anders. Solange die Bauern so ein Tamm Tamm von den jeweiligen Politikern glauben und hinterher huschen, tun die Politiker sich leicht es beim Tamm Tamm zu belassen. Bauern lassen sich nunmal leicht einlullen.

  17-03-2019 17:05  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
es wäre spannend zu erfahren, was hierbei an Schadenersatzsumme fällig wird:

  17-03-2019 18:06  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@muk Etwas verwirrt bis du schon. dein Zitat: "hundeverbot - ja wo bleibt es . wer hunde mitführt betreibt tierhaltung auf fremden grund . " Dann möchte ich mal hoffen das du deine Tiere nie von deinem Grund transportierts. Wäre ja alles "Fremdgrund". Gehen ist Transport - auch wenn das gerne vergessen wird. Da gelten wohl andere Regeln. Eigentlich ist alles was du schreibst nicht ganz zu Ende gedacht. Selbt Almen sind nicht zwingen "privat" und oft "nur" eine Weiderecht. Und warum da eine subventionierte 3% Minderheit ein Monopol haben sollte wird der 97% Mehrheit nicht so leicht zu erklären sein.

Die Landwirtschaft braucht den österreichischen Konsumente mehr als der Konsument die Landwirtschaft braucht. Warum den Konsumenten dann vergrätze?

  17-03-2019 19:34  chn
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Lieber Mittermühl
So wie dein Haus wahrscheinlich nur dir gehört und nicht der restlichen Bevölkerung der Erde, gehört eine Alm auch irgend einem Grundbesitzer. Eine Alm mit Weiderechten hat auch irgend einen Besitzer (können auch mehrere sein). Selbst der Wald der Bundesforste gehört zwar dem Staat aber probiere mal da einen Baum zu schlägern da machst du schneller einen Abflug als dir lieb ist. Du bist zwar als Staatsbürger quasi Mitbesitzer von diesem Wald aber du hast trotzdem kein Recht hier irgend etwas zu machen.( Ausnahme ist nur das Betreten des Waldes aber nicht mehr.)
Bei geförderten Häusern oder Wohnungen haben wir auch nicht das Recht diese zu betreten obwohl wir mit unseren Steuern diese Häuser mitfinanziert haben. Hier bekommt man sofort eine Besitzstörungsklage.
Beim Eigentum der Bauern glauben imme alle sie haben ein Mitspracherecht.
Ich glaube nicht dass 97% der Bevölkerung so weltfremd ist und diese Tatsache nicht kapiert. Das beschränkt sich nur auf eine geringe Anzahl von Menschen die von der Praxis keine Ahnung haben aber immer über andere bestimmen wollen.

Liebe Grüße
CHN

  17-03-2019 20:42  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
der Wanderer, der sicher auf einer Alm unterwegs sein will, wird sich freuen wenn auf seiner Strecke keine Hunde sind.
Sogesehen, wenn ihm der Almbauer entgegen kommt ein Hundeverobtsschild aufstellt wird er das sogar als Serviceleistung anerkennen.
Gibt viele Wanderer die nicht neugierig sind auf Hunde die Wirbel anrichten könnten.
Eindeutig eine Win-Win Situation für den auf Sicherheit bedachten Wanderer und Almbauer.

  17-03-2019 22:53  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
CHN, genau so ist es!!!
Der Mittermuehl muß ja a kompletter K.... sein!

  17-03-2019 23:03  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Was manche offensichtlich nicht kapieren: Was die Regierung jetzt vor hat, wird seinen Preis haben und in anderen Medien wird das schon gefeiert. Denn wie immer gilt: Wer zahlt, schafft an. Und wenn künftig der Staat oder das Land was zahlen wird, z.B. Versicherungen, dann wird dafür auch etwas angeschafft werden, z.B. mehr Öffnung, mehr Rechte für die Allgemeinheit.
Meiner Meinung nach hat man mit der sinnlosen Aufregung über ein noch gar nicht rechtskräftiges Urteil, dessen Konsequenz ohnehin von der Versicherung abzudecken ist und wo von Existenzbedrohung keine Rede sein kann einen Zauberbesen in Gang gesetzt, dessen Tücken man nicht mehr einfach abschalten kann.

  18-03-2019 08:17  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Grüß Dich eklips, der in Gang gesetzte Zauberbesen falls die Höhe des Schmerzensgeldes/Unterhalt dann letztendlich bestätigt wird, wird auch zur Folge haben das viel arbeitsscheues Gesindel künftig die Almen "besucht" und Unfälle türkt so wie man es schon in den Städten von den "Kreuzungsbumbsern" kennt. Um diese Entwicklung nicht erst hochkochen zu lassen ist der Inhalt von 95% unserer Beiträge. Ich finde das dies keine sinnlose Aufregung ist.
Beste Grüße
Jakob

  18-03-2019 08:36  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Du meinst, es werden die Leute auf die Almen strömen und sich dort gegenseitig ein paar Haxen abbrechen, damit sie dann unschuldigen Kühen einen Schadenersatz umhängen können? Daran habe ich ehrlich gesagt nicht gedacht!

  18-03-2019 09:00  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
"arbeitsscheues Gesindel"? Sind das jene, die unter 70€ in der Stunde keinen Finger krumm machen?

LG Vollmilch

  18-03-2019 09:53  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
….grins, und diejenigen die Geld von einer Bahntrasse bekommen und schreiben das es sich mit Landwirtschaft gut leben lässt.....
Beste Grüße
Jakob

  18-03-2019 10:04  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Aber Jakob, DU kannst doch sicher zwischen landwirtschaftlichem und ausserlandwirtschaftlichem Einkommen unterscheiden. Ich kann es. Und ich bin mit meinem landwirtschaftlichen Einkommen (bislang) zufrieden. Meine Ansprüche sind diesbezüglich auch nicht so hoch (wie deine).
Dass sich manchmal andere Geldquellen eröffnen ist ein anderes Kapitel. Die "Bahntrasse" war ein Beispiel. Weitere Beispiele wären Lottogewinn, Erbschaft, Schatzfund,... nicht alles davon passiert mir persönlich!

LG Vollmilch

  18-03-2019 10:06  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
So hat halt jeder sein Verständnis bzw. seine Vermutung von dem was die Zukunft bringen wird. Ich als "K.." denke das sich die 3% Bauern nach den Bedürfnissen der Mehrheitsbevölkerung richten werden müssen. "Wer zahlt schafft an". Diese Mehrheit finaziert ja auch den "Luxus" einer österreichischen Landwirtschaft. Oder glaubt einer das ein Supermarkt viel anderes aussehen würde wenn ich Österreich keine Bauern wären? Die Politik sagt es doch deutlich. Landwirtschaft ist dem Tourismus und der Nachhaltigkeit untergeordnet. Noch 1-2 "Strukturbereinigungen" in der Landwirtschaft und es wird allen klar sein. Es wird nicht das Ende der Bauern sein. Aber für "Industrielle Lebensmittelproduktion" werden wohl 90% der Höfe ungeeinget sein. Die Gemeinde Wien stellt gerade ihren Betrieb in Laxenburg auf Bio um ... bescheidene 900 ha. Wie soll da ein normaler Betrieb die Erzeugerpreise halten können. Die Aufgaben für die Kleinbauern mit ihren 50 ha werden einfach andere werden.

Oder glaubt jemand ernsthaft das man Wanderer mit ihren Hunden von Almen aussperren wird können?

Und ihr könnt mich schimpfen was ihr wollt. Ich bin nur der Bote der Nachricht und sage nicht das die Nachricht schön ist, oder das sie mich erfreut. Meine Planungsgrundlage für die Zukunft schaut einfach so aus. Damit werde ich versuchen gut zu Leben. Aber jeder kann seine eigene Prognose machen.

  18-03-2019 10:33  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bin mir sicher dass bereits jetzt schon diverese Hundeverbotsschilder auf Almen stehen.
Glaub nicht dass diejenigen Freude haben werden , das wegräumenzu müssen , nur weil du das gern so hättest mühli.

  18-03-2019 11:02  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Warum unterstellst du mir das ich "das so gerne" hätte. Nur weil dir eine Nachricht nicht gefällt brauchst du dem Boten nicht die Schuld geben. Oder gehts du auf den Briefträger los wenn er die schlechte Nachrichten bringt? Schilder kann man viele aufhängen. Manchem sind notwendig und machen haben keine rechtliche Bedeutung. Wie das mit einem Hundevberbot ist, wird sicher auch von Fall zu Fall abhängig sein.

Ich bin einfach überzeigt das es nichts bringen wird gegen die Spaßgesellschaft zu kämpfen. Man wird sie steuern und lenken müssen. Man wird sie nicht stopen können. Das wäre eine Kampf gegen Windmühlen. Aber jeder darf seine Lebensenergie so verbrauchen wie er will. Der eine mit Verbotstafeln und der andere mit Wegweisern.

@ekipse hat es eigentlich ganz gut auf den Punkt gebracht.

  18-03-2019 11:49  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Mittermühl
Wer zahlt schafft an?

Ich hab neben einer fehlgeplanten Siedlung Wiese und Wald. Die zugezogenen, gefühlt jeder 2. mit Hund machen sich dann natürlich am Ende der Sackgassen ihre eigenen Rad und Wanderwege.
Was hindert mich daran, meine Wiese einzuzäunen?

Wenn die 97% mich 10 mal so hoch subventionieren, wird es auch nichts ändern ….

mfg

  18-03-2019 12:43  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@xaver75 Nichts hindert dich daran einen Zaun zu errichten. Würde ich an deiner Stelle auch machen, bzw habe es gemacht. Und ich habe in meinem Fall halt einen Weg freigelassen damit der Zaun auch stehen bleib. Hab auch ein Schild aufgestellt das ich das durchgehen bis auf Widerruf dulde weil ich eine netter Nachbar bin. Somit ist der "Besucherstrom" gesteuert. Du mußt entscheiden wie du mit deinen Nachbarn umgehst. Man kann eine Flut nicht aufhalten. Aber man kann sie kanalisieren. Und man kann sich Ärgern oder eine Lösung für alle (in deiner Gasse Zugezogner) finden.

Zur Subvention. bzw. zu "Wer Zahlt schafft an" Was würde sich ändern wenn die 97% nicht mehr bereit sind die Landwirtschaft zu subventioinieren? Die Förderungen sind ja nicht Gottgegeben. Würde dein Betrieb das durchstehen?

  18-03-2019 12:49  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
jetzt fängst auch an deine Beiträge im Nachhinein umzuschreiben mühli - schon etwas Affen-affig.

@xaver75
wenns nachn mühli geht solltest es dir gefallen lassen - Spaßgesellschaft. Nicht dir wird der Spaß gegönnt. Hundstrümmerl ausmähen lecker...



  18-03-2019 12:55  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Na wo habe ich den was im Nachhinein umgeschrieben? Ist der Aluhut verutscht Diedi?... ;)

Ich könnt ja machen und jammern wie ihr wollte. Euer Leben. Jeder muß seinen Weg gehen. Anscheinend fühlt ihr euch auch in einer Echokammer mit einer Einschätzung wohler. Anderes sind die Reaktionen nicht zu erklären

  18-03-2019 14:40  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@jakob
eindrucksvolle Seiten, die du mir geschickt hast.
Trotzdem ist die Unterstellung, dass sich wegen des Urteils irgendjemand auf Almen selbst verletzen würde, um an Geld von den Almbauern zu kommen, wohl an der Doppeltrommelwinde herbeigezogen.

  18-03-2019 17:00  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@mühle
kannst deine Meinung im nachhinein hundert mal umbessern von mir aus. Eh wurscht.

  18-03-2019 17:59  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn es so leicht wäre seine Meinung zu ändern, wäre das Leben leichter.

  18-03-2019 20:06  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Jakob, ganz von dr Hand zu weisen sind Deine Gedanken nicht. So einen Kuhunfall auf der Alm zu provozieren stelle ich mir eigentlich sehr einfach vor. Man nimmt einen kleinen Hund im Rücksack mit auf die Alm, man sucht sich ein WH in der Nähe einer Mutterkuhherde und reizt diese ein wenig. Wenn die Kühe erfolgreich auf die Palme gebracht wurden , muss man nur noch aufpassen das der Hund nicht unter die Klauen kommt- für den gäbe es kaum Schadenersatz. Man muss halt rechtzeitig den Hund in Sicherheit bringen- aber nicht zu früh! Am besten man nimmt einen arbeitscheuen Komplizen mit auf die Alm- blöd wird es nur dann wenn der andere ein Gauner ist und selbst (wegen der Staatsknete) unter die Kühe kommen will.

mfg
Ernst Krampert


  18-03-2019 20:14  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@jakob Wie der Schelm ist so denkt er! Könnte einen tollen Stundenlohn ergeben.

  19-03-2019 13:41  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wer sich für Geld zum Krüppel machen oder umbringen will braucht nur in Wien ohne zu schaun über einen Schutzweg rennen... Weniger Aufwand als eine Kuh zu ärgern. --- Finde es aber Bemerkenswert auf welche Ideen hier Menschen kommen.

  25-03-2019 20:33  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Obigen Beitrag kann ich da zustimmen!
Aber warum ich das wieder "aufwärme", heute wurde das Urteil über den Tod eines Kleinkindes wegen eines (Kampf)hundebisses gesprochen. 18 Mon. Haft, davon 6 Mon. unbedingt. Also schuldig!
Die Eltern und Großeltern wurden 65.000 € Trauerschmerzengeld und Begräbniskosten zugesprochen. (noch nicht rechtskräftig) Gefordert wurden, so glaube ich, 150.000 €.
Dem Kind und den Grosseltern, die mit dem Kleinen unterwegs waren, wird man sicher keine Fahrlässigkeit vorwefen können.
Anderer Fall, eine Wanderin mit fest angeleintem Hund, die bei einer Almwanderung die Warntafeln nicht beachtet hat, und auch keine Anzeichen machte auf eine Kuhherde zu achten, wird deswegen zu Tode getrampelt, weil sie den Hund falsch angeleint hat. Ein Strafverfahren gegen den Besitzer der Kühe wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Wird auch seinen Grund gehabt haben. Doch im Zivilprozess wird der Landwirt zur Zahlung von insgesamt 495.000 € verurteilt. (weiß nicht mehr, wie sich der Betrag aufteilt) Aber auch noch nicht rechtskräftig. Ob das jetzt ein Versicherungsfall ist, bleibt unbeachtet.
Irgendein Urteil kann da nicht stimmen. Ist ein unschuldig getötetes Kind weniger wert, als eine fahrlässige Wanderin, die ihren Tod eigentlich selber herbei führte?


  25-03-2019 20:54  meki4
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Je teurer und prominenter der Anwalt, dest höher die Entschädigung.
Alles andere zählt nicht.

  25-03-2019 21:06  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es ist halt nicht besonders gescheit, einen Strafrechtsprozess und das dort zugesprochene Schmerzensgeld mit einem Zivilrechtsprozess zu vergleichen, noch dazu mit falschen Angaben zum Hergang.

  12-05-2020 12:35  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Das zweitinstanzliche Urteil wurde nun höchstgerichtlich bestätigt:
https://tirol.orf.at/stories/3048259/


  12-05-2020 16:57  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@josef.d schlechter Witz.....

Das heißt ich werde jetzt im Lärchen Stipfel investieren, die steigen sicher im Preis wird viel zum Zäunen sein auf den Almen....
Überhaupt heuer, wo noch mehr Leute auf den Almen unterwegs sein werden.

  12-05-2020 17:29  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Josef, ich hab lachen müssen. Danke.

  12-05-2020 17:37  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich hab gleich an die Aussage "meine Schwiegermutter ist eine Perle, eine Perle gehört auf den Meeresgrund" von einem mir bekannten Schreiber denken müssen.
Mittlerweile ist die Schwiegermutter ein paar Jahre unter der Erde.

mfg

  12-05-2020 17:59  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Kann mir einer Erklären warum der Sohn 180Euro Rente bekommt?

  12-05-2020 19:00  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@josef.d(fjm48) Du bist wirklich eine Schaentz. Man sollte dich vergraben.. ;)


@Richard0808 ..Kein Ahnung warum ein Sohn eine Rente bekommt. Vielleicht war die Mutter Unterhaltspflichtig. Wenn so viel Gericht zu diesem Schluß kommen, wäre es möglich daß das Urteil dem Recht entspricht.

Ich würde gerne wissen ob die Haftpflichtversicherung das zahlt. Ich vermute - ja.

  12-05-2020 21:41  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
das heißt jetzt - die bauern werden ihre möglichkeiten voll nützen müssen .

1. keine duldung von markierten wanderwegen .

2. die benützungsfreiheit im wald ohne markierte wege löst keinen haftungsanspruch aus

3. markierte wanderwege auf das benützen außerhalb der weidezeit einschränken .

4. wenn der erhalter von markierten wanderwegen die ersitzung geltend machen sollte dann gibt es nach ABGB die möglichkeit solche dienstbarkeiten auf das notwendigste zu beschränken . also beschränken auf die benützung auserhalb der weidezeit . auf grund der vielzahl von wanderwegen kann man auf die wege auserhalb der weidegebiete ausweichen .

nur auf eines können sich die bauern verlassen - die kammerpräsidenten werden wieder voll gegen die bauern arbeiten .

  13-05-2020 05:53  beglae
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
https://www.schweizerbauer.ch/sb-news/12-05-2020/artikel_57374.html

Die Rente und der Schadenersatz für die Hinterbliebenen wurden vom Obersten Gericht bestätigt. Der Witwer erhält 54’000 Euro Schadensersatz sowie eine monatliche Rente von 600 Euro. Der Sohn bekommt rund 24’000 Euro sowie eine monatliche Rente in der Höhe von 180 Euro

  13-05-2020 07:48  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Seit dem Urteil aus erster Instanz hat sich was gravierendes verändert: eine Teilschuld der Wandererin kam hinzu, der Bauer ist also nicht mehr der einzig Beschuldigte. Dies wurde jetzt bestätigt.
Außerdem wurde sogar das ABGB angepasst. Wie die Anwendung der Zusätze dann ausfällt, wird wohl erst in kommenden Verfahren geklärt werden können.

Ob die Versicherung die Sache deckt ist öffentlich nicht bekannt. Jedenfalls wurden viele Haftpflichtpolizzen angepasst, um auch für solche Summen ausreichend zu sein. Leider war das bei einigen Landwirte mit veralteten Verträgen nicht immer der Fall. Die Frage ist ob die aktuellen Schadenssummen für kommende Klagen ausreichend sind. Das Rennen ist eröffnet - amerikanische Zustände.

  13-05-2020 11:43  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@muk Ich glaube es kam zu dem Urteil weil der Unfall auf einer öffentlichen Verkehrsfläche statt fand die Zufahrt zu einem Wirtshaus ist und der Landwirt vorgewarnt war. Es gab schon Vorfälle die er dann abstritt, die aber von Zeugen belegt wurden. Die Fortstraße war kein Weg auf den Privatgrund des Bauern. Zumindest gab es ein öffentliches Wegerecht. Oder irre ich mich? Er hätte 300 Meter E-Litze spannen müssen. Der Aufwand wurde vom Gericht als zumubar angenommen. Es ging da nicht um irgend einen Wanderweg über eine Weide.

  13-05-2020 12:04  FraFra
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
man sieht es eigentlich sehr deutlich wie hier ein berufskollege wieder fallen gelassen wird von der gesetzlichen standesvertretung!

ich würde jede nutzung über mein eigentum sofort untersagen

  13-05-2020 12:16  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Noch mal .... der Unfall war doch nicht auf einem Privatgrund sondern auf einer öffentlichen Verkehrsfläche. Oder täusche ich mich?

Der Bauer wurde von einem Anrainer (dem Wirten) schon Tage zuvor auf ein Problem hingewiesen.



  13-05-2020 12:18  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ fgh

dein inhalt : Das man bei der "Bewegungsfreiheit" im Wald, sprich wenn ein Wanderer auf nicht markierten Wegen geht, ist man als Grundbesitzer sehr wohl haftbar - Wald muss theoretisch dauerhaft gesund sein ... keine dürren Ässte/Bäume usw..

du mußt unterscheiden zischen " MARKIERTEN WANDERWEG " und die gesetzliche öffnung des waldes zu erholungszwecken .

nach der jetztigen rechtslage und rechtsprechung wird kein bauer - in diesem fall almbauer - einen markierten weg über seinen alm mehr dulden . da trifft ihn die volle haftung - wenn auch nur teilschuld - aber schuld ist schuld .

bei der öffnung des waldes zu erholungszwecken ohne markierten weg gibt es keine haftung für den waldbesitzer .

und des weiteren kommt eine sehr bedeutende RECHTSFRAGE auf : darf und muß ich einen almwanderweg mittels hund betretern . tierhaltung auf fremden grund und boden .

wozu muß ich zu wanderzwecken einen hund mitführen .

das wird noch spannend werden .

  13-05-2020 12:48  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Jetzt gibts schon wieder neue Auflagen, ein Wahnsinn!

  13-05-2020 12:58  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Auf vielen Hütten in Tirol sieht man die Auswirkungen. Hohe Zäune und Gatter trennen die "Verkehrsflächen". Zb ist wenn Gondel Bergstation und Hütte nebeneinander stehen keine Kuh mehr gedultet zwischen den Häusern. Das ist vielleicht gescheiter. Trotzdem bleibt offen was los ist, wenn du 2 Meter außerhalb des Zaunes von einer Kuh erwischt wirst, oder wenn mal eine Kuh über den Zaun geht. Wie gesagt, amerikanische Verhältnisse ist zwar ein blöder Spruch, aber darauf darf man sich einstellen.
Ich selbst habe Wanderwege auf Privatgrund eingestellt. Das ist aber auch nicht ganz so simpel. Ein Einzäunung und Beschilderung muss sein. Nur ein Schild ist zu wenig.

  13-05-2020 13:29  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@fgh Hat sich dieses Urteil nicht auf eine öffentliche Verkersfläche bezogen? Das wäre doch ein großer Unterschied zu Privatgrund .....

  13-05-2020 14:14  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Soweit ich weis handelt es sich um einen Forstweg. Also ist gehen darauf erlaubt. Fahren ist dort für etliche Berechtigte erlaubt (das wurde im ausführlichen Urteil genauesten aufgeführt wer da aller fährt und geht und gezählt wie oft etc). Ja es handelt sich um einen stark frequentierten Weg, wobei diese Definition schwammig ist.


Und dann kommt zu tragen wo ich fgh absolut zustimme: Wenn man glaubt vor einer Kuh sicher zu sein, weil da ein Zaun ist, begibt man sich in Gefahr.
Ein 1.70 m hohes Weidepanel ist sehr sehr sicher würde ich sagen.
Ein Holzzaun mit normaler Höhe +- 1 Meter ist meiner Erfahrung nur ein bedingte Hindernis, aber okay.
Ein Elektrozaun ist für eine Kuh nur ein kleines Hindernis. Meiner Meinung ist mit einem Elektrozaun überhaupt kein Schutz für einen stark frequentieren Wanderweg gegeben.

Das sieht das Gericht im aktuellen Fall anders wie ich. Nur der Fall wird kommen wo jemand hinterm Elektrozaun von einer Kuh attackiert wird. Und dann geht das Geeier von vorne los: War der Zaun unter Strom? War die Batterie geladen? Waren die Leiter oben oder in Kontakt mit dem Boden etc. Beweise das in einem "amerikanischen" Schadenersatzverfahren. Alles gute.


Ich hoffe die Zusätze im ABGB helfen. Hoffnung....

  13-05-2020 14:47  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Zum dulden von Zaun und Sperren: klar, das geht nur wenn dort niemand lange gegangen ist. In meinem Fall gibts den Weg noch keine 30 Jahre, und der Weg war im Sommer immer wieder mal gesperrt, also kein großes Thema zu sperren. Die Leute verstehen das auch, meistens halt, weil die Leut kennen ja das Kuhurteil.

Jeder akzeptiert diese Sperre nicht, ist mir auch egal. Wichtig ist, nur ein Schild welches besagt man darf da nicht gehen (zb Privatgrund, Betreten verboten) reicht nicht, wenn nicht mit irgend einem Zaun gesperrt ist. Vermutlich gibts dazu in Ö gleich viel Ansichten wie es in Ö Anwälte gibt.

Wie eine Kuh über einen Zaun hüpft ist jedes mal wieder ein ganz großes Oho, aber jeder Kuh- oder Kalbinnehalter rechnet damit. Der Sommerfrischler rechnet vielleicht nicht damit.

  13-05-2020 18:12  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Jeder der mit Weidevieh zu tun hat, bzw. zu tun hatte, weiß, wie schnell der E-Zaun flach ist, wenn ein oder mehrere Rinder in Rage sind. Also wiegt sich der Wanderer in trügerischer Sicherheit. Wird nichts passieren, solange kein Kläffer, der noch nie mit Rindern zu tun hat, unterwegs ist, vielleicht ist noch am anderen Ende der Leine eine ahnungslose Person. Wenns da kracht, wird erst wieder diskutiert, warum ist da kein besserer Schutzzaun. Geht wieder eine Prozesslawine los.
Anderer Fall. Hat jetzt nichts mit Rindern bzw. Landwirtschaft zu tun. Da gibt es ja die bekannte Krimiserie, "Kommisar Rex". Da werden Szenen gezeigt, wo sich der (gut trainierte) Schäfer von Kleinkindern alles gefallen lässt. So Kleinkinder glauben dann, alle Hunde sind so freundlich, und wollen spielen oder streicheln. Was dann oft passiert, ließt, oder sieht man in der Zeitung und TV. Billawerbung hat es ja auch vorgegaukelt mit der "Schweinderlwerbung", wo die lieben Rinder hinterher laufen, und dann stehen bleiben vorm Zaun. Wie die Wirklichkeit ist, wissen weder Stadtkinder, noch die Erwachsenen. Sind ja glückliche Rinder und Schweinderl, daher sind sie auch ungefährlich. So ist halt die Scheinwelt.
Absperren von Wanderwegen ist auch so eine Sache. Da schneiden sich die Landwirte ins eigene Fleisch, wenn zu ihren Hütten keine Gäste bzw. Wanderer mehr kommen. Die brauchen genauso die Wanderer wie auch die Gemeinden und Hoteliers. Schade, dass durch so ein Urteil ein Keil zwischen den Gästen und Almbetreibern hinein getrieben wird. Büßen muss es die Mehrzahl von vernünftigen Erholungssuchenden.

  13-05-2020 19:18  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
"Wie eine Kuh über einen Zaun hüpft ist jedes mal wieder ein ganz großes Oho, aber jeder Kuh- oder Kalbinnehalter rechnet damit"

Ich glaube Du überschätzt den Wissensstand Deiner Kollegen in dem Bereich gewaltig.
Ein kleiner Tipp von einem Nichtlandwirt: Solche Hinweise gehören nicht veröffentlicht! Wenn eh schon jeder Tierhalter damit rechnet das Kühe oder Kalbinnen über die Standart Zäune hüpfen können, warum baut man diese Zäune nicht höher? Mit solchen Aussagen kannst andere in Bedrängnis bringen... Ist das Absicht?
mfg
Ernst Krampert


  13-05-2020 19:19  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@fgh Ich meine das die Strafe so hoch ist weil der Unfall im öffentlichen Raum war, der Bauer gewarnt war und er sich geweigert hat eine Zaunsicherung zu machen.

Wäre der Zaun überwunden worden hätte er zumindest versucht seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Wäre es auf einer privaten Alm passiert wäre das Urteil anders gewesen.

Wäre er nicht zuvor gewarnt worden, er hat somit gewußt das es da ein Problem gibt, wäre das Urteil auch anders gewesen.

Dieses Beispiel ist Extrem weil extrem viel Falsch gemacht wurde. Mit etwas Hirn und gutem Willen wäre das nicht notwendig gewesen. Ich verstehe nicht wie man diesen Landwirten so verteidigen kann. Der war Schlampig hoch 10. Gerichte in allen Instanzen sind ja nicht nur von Trotteln besetzt.

Zum Verleich ... es git Autounfälle und Autounfälle. Es macht einen unterschied ob man 0,2 oder 2,2 Promille hat, ob man sich an die Geschwindigkeitsbergenzung gehalten hat oder 100% drüber ist und ob man einen Füherschein hat oder nicht.


UND an die Weidprofis. Tiere anerkennen Grenzen sehr wohl. So blöd sind die nicht. Mir sind auch schon genug ausgebrochen. Aber die wissen sehr genau das sie auf der falschen Seite von Zaun sind und wollen bei Stress zurück. Verteidigt wird nur das eigene Gebiet. Auch eine Kuh weiß, wenn sie den Zaun durchbricht das sie nicht mehr in ihrer Gegend ist. Das dämft die Angriffslust gewaltig. UND ja ... so ein E-Bandl kann 500kg Tier, das entschlossen ist, nicht aufhalten. Aber es hemmte die Entschlossenheit doch gewaltig.

Und sonst geb ich mal dem Ernst Krampert recht. Wenn ihr wißt das der Zaun nicht hält ... macht bessere Zäune. ;)

  13-05-2020 20:56  eklips
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber nureine Anmerkung: Das Ganze war kein Strafprozess, also gibts auch keine Strafe.

  13-05-2020 21:56  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
das problem mit den gesteuerten SYSTEMSCHREIBERN

richard.w/7n41279 KaGS

schön für euch das sich seit dem urteil der ersten instanz viel geändert hat . sooooooooooooooooooo ein blödsinn .

bauern können und werden es nicht dulden, dass , wenn unerfahrene wanderer mit hunden die tiere provozieren teilschuldige sind .

da kann mann das ABGB auch noch so oft änderrn .

weideflächen sind und bleiben weideflächen .

dieses urteil hat gravierende folgen für die wanderwege .

bauern welche an diese inhalte der gesteuerten schreiber glauben werden noch ihre wunder erleben .

auch wenn die haftpflichtversicherung den schaden bezahlen sollte . was ist mit den verfahrenskosten - den eigenen verteidigungskosten . so weit denken diese nicht .

unter dieser rechtslage gibt es keine wanderwege mehr im herkömmlichen sinn .

und sollten wegebetreiber die ersitzung geltend machen - dann wird es spannend .

wenn es nicht gelingt eine 30 jährige ununterbrochene ersitzung nachzuweisen dann ist ein wanderweg geschichte .

einige bauern haben diese frist durch die gute rechtsberatung der kammern sicher übersehen .

und dienstbarkeiten - dazu zählen dann diese wanderwege - sind per gesezt auf das notwendigste einzuschränken . das heißt : das jahr hatg 365 tage und dann wird die rechtsfrage spannend ob manfür die 60 tage weidezeit die dienstbarkeit beschränken kann .

  13-05-2020 22:47  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek: Nur weil man bei der Wahrheit bleibt, bringt man noch lange niemanden in Bedrängnis. Schuster bleib bei deinen Leisten.

@mittermühl: die Schwierigkeit ist nicht der eine Fall, sondern das genau die selbe Situation auf hunderten Kilometern Wanderweg vorzufinden ist. Und auf all diesen Kilometeren wird genau dasselbe "falsch" gemacht wie im vorliegenden Fall. Das ist der Hund an der Sache. Man will dort Wandere aus wirtschaftlichen Interessen. Das erkannte man als der junge Kurz sich sogar zum Thema einschaltete. Der einzelne Tierhalter hat meistens gar keine Handhabe, ja, er kann die Tiere im Tal belassen.... Das wichtigste ist ein offenhalten so vieler Wege wie möglich, zumindest für die hohen Herren.
Deine Aussagen Mittermühl zu Rindern offenbaren, dass du wenig bis keine Ahnung von Rindern und Almhaltung hast. Was das Rind auf der falschen Seite des Zaunes glaubt zu wissen, ist egal. Wichtig ist, was den Richter interessiert. In dem speziellen Fall wäre meiner Meinung mehr zu gewichten gewesen, dass die Herde knapp vor dem tödlichen Zwischenfall von 2 leinenlosen Hunden angefallen worden ist. Die Hunde "spielten" mit den Kälbern. Es gibt OGH Urteile welche sogar Zeiten angeben, wie lange es dauert bis sich eine Rinderherde wieder beruhigt. Das wurde im vorliegenden Fall zwar aufgenommen, aber nicht berücksichtigt. Okay, das ist zu akzeptieren.
Mittermühl ich nehme an du kennst den betroffenen Landwirt nicht, also spar dir deine Urteile. Dafür gibt es Richter.

  14-05-2020 06:13  zehentacker
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der OGH hat Rinder als gefährliche Tiere eingestuft, daher das entsprechende Urteil. Wie dieses Urteil mit der Enthornungsdiskussion oder der verpflichtenden Weidehaltung zusammenpasst, ist für mich ein Rätsel. Dieses Urteil hat nach meiner Meinung Strafrechtliche Konsequenzen. Nur entsprechend ausgebildete Personen können dann bei Rindern eingesetzt werden.

  14-05-2020 11:09  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt

Es ging um einen Weg im öffentlichen Raum ... der Bauer war gewarnt ... er wollte keine 300 Meter zaun spannen ........ Aus diesem Verhalten würde ich nichts ableiten was für ganz Österreich gilt.


Zur Weidehaltung. Ich halte Pferde,Schafe und Ziegen in 365Tage-Weidehaltung. Zumindest diese Tiere wiessen wo ihre Grenzen sind. Auf ihren Weiden werden Hunde von Pferden angefriffen. Wenn sie mal auskommen werden Hunde in Ruhe gelassen. Den Tieren ist schon klar das die dann "fremdgehen".

Meine Nachbarn halten ihre Kühe auch 300 Tage auf den Weiden. Da reichen 2 E-Litzen zu den Straßen. Keine der Kühe (Mutterkuhhaltung) würde auf die Idee kommen jetwas anzugreifen was jenseits ihres Gebietes ist. Auf der eingene Weide ist es anderes. Die Killerkuh hat nicht gewußt das die Straße nicht mehr ihre Weide ist. Ein E-Zaun hätte es vielleicht erklärt.

Glaubt ihr wirklich das in dem Fall alle Richter und Sachverständige einfach nur blöde Trottel sind? Wäre es nicht möglich das der eine Bauer einfach nur eine sturer Hund war?

  14-05-2020 17:20  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
fgh hats mal im Kern zusammengefasst. Insgesamt ist wichtig wie einige vorher schon bemerkten den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht anzuerkennen. Ebenso ist die nun durch mehrere Richter bestätigte Teilschuld von Landwirt und Wandrerin nicht zu verachten.

Mittermühl bitte etwas zurück fahren und am Boden bleiben. Richter und Sachverständige sind keine Trottel, bitte unterstell das hier nicht, diese Wortwahl kommt von dir! Ebenso ist der Landwirt nicht mit einem sturzbetrunkenen Rasser ohne Führerschein zu vergleichen. Gehts noch?!? Warum diese Eskapaden, das ist man gar nicht gewohnt von dir?

  14-05-2020 18:22  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@fgh Der Wirt der Hütte hatte den Landwirt schon zuvor verständigt das die Tiere aggressiv gegen Wandere waren. Ich glaube Tage zuvor haben die Tiere schon ein paar Spaziergänger durch die gegend gescheucht. Der Wirt verscheuchte die Tiere mit einem Stock und machte den Bauern eine Meldung. An die konnte sich letzterer dann aber nicht erinnern.

Der Unfall war eine lange blöde Kette von Pech mit den Kühen, Sturheit eines Bauern, Unvermögen eines Spaziergängers ... und leider nicht auf einem Privatgrund sondern auf einer Verkehrsfläche mit Öffentlichkeitsrecht.

Sowas kann man nicht auf normale Wanderwege auf Almen umlegen.



  14-05-2020 18:52  iderfdes
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ob ein Schild ausreicht, kommt auf das Schild an, würd ich doch sagen.

  14-05-2020 18:58  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Lustig .... Das würde ich nicht aufhängen. Das ist gaaaaanz ungeschickt.

"Achtung Weidetiere - Hunde müssen draußen bleiben"

Das Schild oben sagt ja das man weiß das man Killertiere hat. Und die muß man besonders verwahren.

Man schreibt auch nicht "Achtung vor dem bissiger Hund" sondern "Achtung vor dem Hund".

  14-05-2020 19:07  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bei absoluter Lebensgefahr müssen die Hunde draußen bleiben, ein Mensch darf rein?

sehr schlau...

  14-05-2020 19:07  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bei absoluter Lebensgefahr müssen die Hunde draußen bleiben, ein Mensch darf rein?

sehr schlau...

  14-05-2020 19:08  iderfdes
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Also Schilder mit "bissiger Hund" gibt es sehr wohl, hab selber eines.
Und mein Schild hat nichts mit Killertieren zu tun. Ein Rind kann dich jederzeit töten, muss gar nicht bös gemeint sein, es kann sich erschrecken oder man kommt unter die Hufe, wenn die Herde mal in Schwung ist.

  14-05-2020 19:09  iderfdes
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek: Wer da noch freiwillig reingeht, ist nicht selber schuld?

Es steht ja auch bei "Achtung Hochspannung, Lebensgefahr" nicht extra dabei: "Nicht berühren"

  14-05-2020 19:14  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hunde müssen draußen bleiben....

  14-05-2020 19:15  iderfdes
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Dass damit gemeint ist, dass man auch verhindern sollte, dass Hunde auf diese Weide kommen, dürfte eigentlich nicht so schwer zu verstehen sein.
Nich alle hängen bein Herrl an der Leine.

  14-05-2020 19:23  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Reichen Schilder auf der Alm nur in Deutsch oder müssen die auch Englisch geschrieben sein?

Mir ist im Laufstall eine Kalbinn auf die Schultern aufgeritten weil sie gestiert hat und ich ihr den Rücken zugedreht habe, zum Glück nichts passiert, nur ein paar blaue Flecken und eine Woche Kreuzweh.... aber das Tier hat es sicher nicht böse gemeint:)

  14-05-2020 20:00  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wie wird der Zugang zum Weidevieh von dem absolute Lebensgefahr ausgeht abgsichert?

Bei Zonen wo die Schilder " Achtung Hochspannung Lebensgefahr" sind schon einige Sicherheitseinrichtungen vorgesehen.

Wenn von Weidevieh absolute Lebensgefahr ausgeht, warum lockt man da Menschen bei Almfesten auf die Alm?

Welche Sicherheitsvorkehrungen werden getroffen wenn Almvieh/ Weidevieh das ja Lebensgefährlich ist aufgetrieben wird?







  14-05-2020 20:42  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Am Lachtal spaziert eine große Mutterkuh Herde herum stammt Stier... sehr mutig vom Tierhalter....
Bin gespannt wie lange das gut geht...

  15-05-2020 06:38  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Stieralmen gibts noch, wobei diese weniger werden.
Die offiziellen Schilder sind in Deutsch und Englisch. Italienisch kann man noch anfügen.

Im Pinistal Urteil wurde ganz klar geregelt, dass alle zukünftigen Unfallorte abgezäunt werden sollen ;-)
Der Almbetreiber bzw Tierhalter muss einfach wissen was ein zukünftiger Unfallort sein wird. Das Forum auf Landwirt.com hilft bei der Definition künftiger Unfallorte, dort ist die nötige Kompetenz klar vorhanden. Übersieht der Landwirte einen zukünftigen Unfallort, wird er in einem amerikanischen Verfahren verurteilt und von der grölenden Masse als Verbrecher gestempelt. Das vorhandene Gerichtsurteil leitet Regeln für ganz Österreich aus dem Fall ab, ja ich habe diese nun etwas überzeichnet. Locker bleiben.

  15-05-2020 11:45  grasi1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ja am einfachsten wird es sein, die Durchgänge über privates Eigentum zu schließen, ist am wenigsten Arbeit, anstatt an den Wanderwegen Zäune zu errichten!!!!!!!
Es wird nur eine Frage sein, ob gewisse Wege die nicht unter Vertragsbedingungen zu Stande gekommen sind schon der Verjährung unterliegen.
Dann wird es Spannend einen solchen Weg abzusperren.
Da werden wieder einige Grundbesitzer für ihre "Gutmütigkeit" schön "belohnt" werden!
Man kann sich auf nichts mehr verlassen, darum darf man nichts mehr zu lassen, wo man zum Handkuss kommen kann.

  15-05-2020 14:39  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@iderfdes Natürlich gibt es blöde Schilder die zu deinem Nachteil ausgelegt werden können. Wer so dumm ist mit einem bissigen Hund anzugeben muß dann auch den Ärger durchstehen zu dem es kommen kann, Dein Schild vom bissigen Hund erklärt ja das die bewußt ist das dein Hund bissig ist. Sollte es zu einem Unfall kommen kann du dich nicht daruf berufen das du keine Ahnung hattest. In dem Fall gilt eine besondere Verwahrungsprlicht. "Achtung vor dem Hund" ist rechtlich schlauer...


@grasi1 ... Würde ich auch so machen wenn es rechtlich möglich ist. Bzw. mache ich es so. Ich will auch keine Wanderer auf meinen Weiden. Wobei ich eine kurzes Stück (200 Meter) gezielt als Weg offen lasse und gesichert haben. Der Fall um den es hier geht ist ja so das der Landwirt eben nicht diesen Zaun gemacht hat um seine Fläche von der öffentlichen Fläche abzugrenzen. Den Weg zu sperren war ja keine Option weil er ja öffentlich ist.

  15-05-2020 20:10  iderfdes
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Mittermühl: Bist schon wieder auf dem Holzweg, hab gar keinen Hund, nur ein Schild.

@ek: Privatgrund, kein Wanderweg, dreifacher Stacheldraht. Wird niemand angelockt, sondern alles ausgesperrt. Allerdings ist die Hälfte der Weide Wald, der ja von jedermann zu Erholungszwecken betreten werden darf und es gibt viele Schwammerln.
Die Tiere sind nicht boshaft, können trotzdem lebensgefährlich sein. wie ich schon angeführt habe. Und auch der OGH besitzt genug gesunden Menschenverstand, um das ebenso zu sehen:
 "Dass ein Angriff einer ausgewachsenen Kuh oder gar mehrerer solcher Kühe unter Umständen lebensgefährlich sein kann, versteht sich aufgrund deren von der Revisionswerberin selbst ins Treffen geführten 'gewaltigen Erscheinung' mit einem Gewicht von ca. 750 kg je Kuh von selbst", heißt es in der Entscheidung wörtlich." (2015)


Leider ist es nicht für alle Menschen klar, deshalb steht es sicherheitshalber drauf.

  15-05-2020 20:19  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Zitat:
Der Fall um den es hier geht ist ja so das der Landwirt eben nicht diesen Zaun gemacht hat um seine Fläche von der öffentlichen Fläche abzugrenzen. Den Weg zu sperren war ja keine Option weil er ja öffentlich ist.
Ende.

Und jetzt sind wir an einem Punkt, wo man die Frage stellen darf, warum automatisch der Landwirt die Verpflichtung hat den Zaun aufzustellen?
Ich nehme an die Weidehaltung war dort schon BEVOR es den ersten Tourismus gab.
Nutznießer des Weges, der sicher auch NACH der ersten Almhütte entstanden ist,
sind Viele: zum Einen die Almbauern, Waldbesitzer, Hüttenwirte, und eben der Tourismusverband und die Wanderer.
Mir geht es nicht in den Kopf, warum Derjenige, der seinen Grund der Allgemeinheit zur
Verfügung stellt, auch noch die Kosten und den Aufwand der Sicherung der Wanderwege
gänzlich alleine zu tragen haben sollte?
Das fängt schon bei der Beschilderung an: Wenn ein Wanderweg durch mein Grundstück geht, dann
sollte doch tunlichst der Nutznießer, der Servitutsberechtigte für die Wegsicherung, einschließlich
der Warnschilder aufkommen müssen.
Eigentlich müsste hier auch ein Gewohnheitsrecht greifen, nämlich jenes des Landwirtes, welcher
seit Je her seine Tiere hier geweidet hat! DieNotwendigkeit zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen
ist ja erst durch die Servitutsersitzung entstanden! Früher, als die Leute im Allgemeinen noch mehr Ahnung im Umgang mit den Tieren hatten und die Pfade nur vereinzelt betreten wurden brauchte
es sie nicht.
Jetzt, wo die ersessenen Servitute still und heimlich (unzulässig?) erweitert werden,
nämlich durch eine massive Mehrfrequentierung durch gezielte Bewerbung durch den Tourismusverband,
da soll dann der Bauer für alles aufkommen? Kosten UND Risiko zur Gänze alleine tragen?
Da bedarf es noch einer intensiven Aufarbeitung der Materie, und wir Bauern
müssen uns zu wehren wissen. Ob von unseren Vertretungen dahingehend viel
Unterstützung zu erwarten sein wird kann bezweifelt werden.

In Tirol ist zum Beispiel der Obmann des Bauernbundes als Landesrat
nicht nur für Land- und Forstwirtschaft zuständig, sondern auch für Sport.
Da könnten schonmal die Interessen einer Handvoll Bauern zu Gunsten
der freien Sportausübung der Mehrheit geopfert werden.


  15-05-2020 23:14  Richard0808
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Tiroleradler sehr gut beschrieben, volle Zustimmung!!!

  16-05-2020 07:38  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der Tiroleradler hat das richtig erfasst.
Teilweise läufts eh schon so. Wenns drum geht ein Schild zu bezahlen, dann ist Gemeinde oder noch eher der Tourismusverband sofort dabei. Das sind für die Peanuts, das Geld bekommen sie eh per Gesetz zugeteilt, und mit dem fremden Geld ists leicht zahlen. Zaunbau ist für den Tourismusverband auch kein Fremdwort mehr, obwohl man das schon gerne auf Seilbahnbetreiber, Gasthausbesitzer oder den Landwirt abwiegelt. In den letzten Jahren wurden viele Zäune auf den wirklich sehr stark frequentieren Plätzen erstellt.

Im Pinistal trennt der Zaun 2 Weiden ab und nur eine davon hat eine Wasserversorgung. Aber im Landwirtforum gescheid sein ist leicht, sollen die Kühe halt mal Tau trinken lernen.

Zb ist am Patscherkofel neben der neuen Seilbahnbergsation der Stadt Innsbruck ein echt hoher Holzzaun entstanden. Man kann trottelsicher von der Gondel zum Gasthaus kommen. Wenn man ein Foto außerhalb vom Zaun machen will, dann winkt schon das nächste Gerichtsverfahren. Genau dort liegen die Tiere, weils ein schöner ebener Platz ist. An schönen Tagen tummeln sich dutzende Menschen zwischen den Tieren. Geht auch nicht anders, mehrere Wanderwege haben dort ihren Ausgangs/Zielpunkt. Eigentlich müsste man die große flache Wiese ebenso abzäunen und halt mähen/mulchen für die Fotos. Vielleicht noch ein paar Plastikkühe hinstellen wäre nötig. Und einige glauben wirklich das Urteil hat keine Auswirkungen auf die Almwirtschaft.

  16-05-2020 17:46  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Tiroleradler Man muß als Tierhalter schon schaun das die Tier auf dem eigenen Grund bleiben .. Ist das nicht in Tirol auch so? Ich weiß schon das ihr ein Almen habt wo öffetnliche Straßen ungesichert durchgehen. Ist ja auch schön wenn solche einfachen Regelungen bestand haben. Mag ich. In dem Fall haben einige Richeter gemeint das der Zaun zumutbar und richtig gewesen wäre. Auch wegen der Vorgeschichte. Es geht um genau den einen Fall mit einer langen Kette von Fehlern. Und am Schluß war wer tot. Die Richter werden schon gut nachgedacht haben. Und sie haben Recht gesprochen. Das ist ja kein Wunschkonzert.





  17-05-2020 10:46  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
In meiner Heimatgemeinde ist mir schon öfter aufgefallen, das Hundebesitzer*innen zum Friedhofsgelände fahren, parken und komott Gassi gehen. Wenn dann der Hund ordentlich ausgekackt hat wird dann wieder der Abmarsch gemacht.
Die Tierhalter wollen vermutlich dass die eigene Wohnung bzw. das eigene Grundstück nicht verkackt wird.
Deswegen wundert es mich schon länger, dass hier der Hundetourismus nicht längst darauf reagiert hat und für diese Spezialkunden eigene Hunderwanderwege zur Verfügung stellt.

  17-05-2020 10:58  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Kroatien öffnet die Grenzen für den Tourismus, somit ist der Weg für Urlaub frei. Somit können die Tiroler Almen ungestört von Städtern und Taugenichtsen betrieben werden. Ist für alle positiv. Die Kühe haben ihre Ruhe, die Wirtn können sich ungestört mit Einheimischen unterhalten und das überteuerte Personal kann zum Teil zu Hause bleiben. Stille soll Einkehren im schönen Land...


  17-05-2020 13:45  yamahafzr
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
ek habe einmal eine Frage an dich , die mit einer Kuhatacke nichts zu tun hat . Habe eine Vakuumpumpe VP 18 . Läuft seit über 35 Jahren und ist voriges Jahr zerlegt und gereinigt worden. Wenn es jetzt wärmer wird fängt sie nach cirka einer Stunde leicht zu klappern an. Mich würde deine Meinung dazu interessieren!

  17-05-2020 13:49  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Meine Tel. Nummer kannst googeln, ruf mich einfach an, geht am Tel einfacher. Deine indendität bleibt im geschützten Bereich

  17-05-2020 14:15  yamahafzr
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
ek Danke.

  17-05-2020 16:34  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
https://kaernten.orf.at/stories/3049103/

  19-05-2020 06:42  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der verurteilte Landwirt war 2014 ein Vorreiter was Beschilderung und Weideführung angeht. Deutlich vor 2014 hat er schon damit angefangen, verlacht wurde er dafür. Heute darf er sich in Internetforen als faul, stur usw betiteln lassen, ja fast schon Absicht wird unterstellt.
Sperren und Zäune sind die "Lösung". Wo Aussicht auf ein Servitut besteht wird umgehend geklagt, da brauchst nicht warten. Vermutlich wird nirgends ein ganzes Tal gesperrt, aber es verschwinden Alternativwege, die Nutzungskonflikte Wanderer-Radfahrer-Jäger werden mehr. Ist eh zumutbar....

Und jetzt laufen die ganzen Kuhattacke Zivilrechtverfahren an, die nur dieses Urteil abgewartet haben.

  19-05-2020 12:21  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
glaubt nicht an solche irreführenden aussagen der gesetzesänderung und alten rechtslage - die sache ist sehr ernst und nicht zu unterschätzen . vor allem für jene zwischenfälle der letzten 3 jahre .

schadenersatzforderungen können binnen 3 jahren geltend gemacht werden .

an der WEGSPERRE führt nach der derzeitigen rechtslage kein weg vorbei .

diese aussagen dieser frau ruinieren die bauern . VORSICHT - ABSOLUTE IRREFÜHRUNG -

https://www.topagrar.at/management-und-politik/news/koestinger-informiert-zum-kuh-urteil-12067199.html?utm_content=start

  19-05-2020 14:54  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der OGH hat die letztjährigen Gesetzesänderungen kritisiert. Dh sollte der nächste Fall beim OGH landen, wird die Sache durchexerziert mit völlig offenem Ausgang. Von Rechtssicherheit sind Wanderer wie Landwirte jetzt weiter weg als 2018.
Die Köstinger ist für Tourismus zuständig. Daher weht der Wind.

  19-05-2020 20:28  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
und die irreführung geht weiter - so wie wir es gewohnt sind .

alles nicht durchdacht - was nützt die haftpflichtpolizze - dem schadenersatzprozess muß sich der bauer ja trotzdem stellen .

GEHT AUF DISTANZ ZU DIESER IRREFÜHRUNG - an der wegsperre führt unter dieser rechtslage kein weg vorbei -

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5816087/In-der-Steiermark_Kostenlose-Polizze-soll-Bauern-vor-KuhUrteil

die einzige lösung ist , dass die öffentliche hand die volle haftung und verantwortung übernimmt und somit auch vom geschädigten AUSNAHMSLOS zur verantwortung gezogen werden kann .

  19-05-2020 20:35  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ muk, meinst damit dass der Landwirt auch bei, fahrlässig, grob fahrlässig und bei Vorsatz aus dem Schneider sein soll? Da wäre ein Diplomatenstatus von Vorteil...

Mfg
Ernst Krampert

  20-05-2020 08:19  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ ek

normal kommentiere ich solche einträge nicht - aber dieser dein eintrag hat besonderheit .

ein bauern treibt seine tiere NATÜRLICH grob fahrlässig und mit vorsatz und vor allem mit tötungsabsicht auf die alm ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

denk über deinen blödsinn nach - könntest in die nähe der köstinger kommen .

  20-05-2020 08:24  Kernarnold
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wenn ich einen Stier mit auf die Alm treibe und der bringt jemanden um, ist das das dann fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich?
MfG Arnold Kern

  20-05-2020 09:03  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Und darum ists so wichtig immer schön beruhigen. Elli und Basti haben sich zu dem Thema geäußert. Das macht sehr viele Tiroler Landwirte so stolz, dass man auch mit Türkis mittlerweile mehr als zufrieden ist. Derweil ist am wichtigsten, dass Grund und Boden nutzbar bleibt für jeden der ein Recht erkämpfen kann. Im Grundbuch stehen darf der Landwirt und die Haftung übernehmen darf er auch. Ist doch alles geregelt

Das I-Tüpfelchen sind dann noch die Laien die schon in Bild-Zeitung Manier aus der Ferne einzelne Landwirte verurteilen. So spielen sie Basti und Elli zu.

  20-05-2020 10:25  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich muss hier dem muk recht geben. Unter diesen Umständen führt kein Weg am Sperren der Weideflächen vorbei.
Es sollte dann auch rechtlich gecheckt werden, inwieweit dann auf umzäunten gesperrten Privatgrund Videoüberwachung möglich ist um mit Anzeigen und Besitzstörungsklagen vorgehen zu können.
Dies sollten die Landwirte aber möglichst geschlossen tun.

  21-05-2020 20:54  Jobsi
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich bin froh über dieses Urteil und dass es duch alle Medien gegangen ist. Sperre jetzt konsequent alles ab und wenn sich jemand aufregt dann zeige ich auf das Urteil. Eine Frage der Notwehr für mich.

  21-05-2020 22:29  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Für Nachschub ist gesorgt, zwar nicht tödlich, aber da kann man sicher wieder einen Strick drehen.

Auf Nachrichten.at
Eingezäunte Weide mit Warnschild versehen, müssen 3 so Pfunsn mit dem Dackel durchgehen. ,-)

mfg

  22-05-2020 10:14  almfutterflaechen
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Das aktuelle Kuhurteil des OGH hat weitreichende Folgen .

Das mit den Versicherungspolizen der Landes , der Tourismusverbände klingt zwar schön - ist im Grunde aber keine brauchbare Lösung .

Die Vorgangeweise , wie sie jetzt gehandhabt wird und geplant ist , ist in keinster Weise akzeptabel .

Der Bauer soll haften weil er so gnädig ist und seinen Grund und Boden den "Anderen" zu Verfügung stellt . Da überspannt man den Bogen bei weitem .

Wenn die Bauern auf diese Vorschläge einsteigen kommen in weitere Folge die Vorschriften , die Auflagen usw. Das kennen Bauern mittlerweile .

Das aktuelle OGH Urteil ist nur ein zivilrechtliches Schadenersatzurteil . Strafrechtlich wurde dem Tiroler Bauer nichts angelastet .

Wenn es jetzt schon diese super Ideen gibt ,as böse Tiere anzusondern sind und Wanderwege umzuleiten wären - dann wird es für die Bauern auch strafrechtlich gefährlich . Dann sind auch strafrechtliche Anklagen möglich . Weil nur im Strafrecht kommt es auf fahrlässig , grob fahrlässig und auf Vorsatz an .

So ist der Fall möglich , dass, wenn ein Bauer sein BÖSES Tier nicht absondert, er druchaus mit Fahrlässigkeit oder groberr Fahrlässigkeit belangt werden kann .

Wie schon manche in diesem Eintrag schreiben - nach derzeitiger Rechtslage ist eine Wegsperre unumgänglich .

Sollten dann Wegbetreiber die Ersitzung eines Wegerechtes geltend machen ( 30 jährige Benutzung ohne Unterbrechung) so werden wir uns mit organisierter Rechtsvertretung dagegen wehren müssen .

Eine weitere Frage wird werden , ob eine Wanderwegbetreiber aus der Verantwortung entlassen wird , wenn dieser einen Wanderweg betreibt _ auch öffentliche Wege - obwohl ihm die Gefahr der Tiere bekannt ist .

Bundes - Landes - und Gemeindestrassen werden bei Gefahr ( Hangrutschung - Stgeinschlag ) auch nicht vom angrenzenden Grundeigentümer gesperrt sondern vom jeweiligen Wege - Straßenerhalter , weil dieser die Sicherheit nicht mehr gewährleisten kann .

Für Rückfragen gerne per E mail : LT.HU.SP@AON.AT oder 0699 125 366 27 Heimo Urbas



  22-05-2020 10:43  macgy
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Man wird sehen, was beim nächsten Fall rauskommt
Mittlerweile avanciert durchlatschen von Weideflächen zum Zusatzeinkommen, wie es scheint
https://www.krone.at/2158692

  22-05-2020 23:08  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
da hauts einen fast um -

sämtliche juristen sprechen von einer existenzbedrohenden situation für bauern .

nur bauernverteter ziehen noch ihre show .

https://tiroler-bauernbund.at/de/themen/tiroler-bauernbund/index.php?we_objectID=2905

zitat Geisler :
1. Zum einen entwickelten das Bundesministerium für Landwirtschaft, die Landwirtschaftskammer, die Wirtschaftskammer und der Alpenverein Kampagnen, die über das richtige Verhalten auf der Alm aufklären

2. Zudem rate ich zur Aufmerksamkeit. Zwar ist eine Einzäunung von Almflächen nicht erforderlich, dennoch sollte evaluiert werden, ob touristisch oder verkehrsmäßig stark frequentierte Stellen zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen brauchen. Auffällige Tiere, die sich aggressiv gegenüber Menschen zeigen, sollten gesondert verwahrt werden.

3. Oft wurde vom Hunde- oder gar Betretungsverbot auf Almen geredet. Solch extreme Maßnahmen sind dank der neuen verbesserten Rechtslage aber nicht notwendig.

alles in ordnung - aber agressive tiere sollten gesondert verwahrt werden .

i muss wirklich schreiben - TICKT dieser herr noch richtig .

wer und vor allem wie erkennt man agressive tiere.

so ein SCHAMARRN kann nur von einem unkundigen bauernverteter komme.

die ganze sache spielt sich leider auf der juristischen eben ab . und da ist für bauern feuer am dach .



  23-05-2020 06:43  beglae
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Originaltext von Jobsi:
Ich bin froh über dieses Urteil .. Genau, nur so werden alle auf diese Problematik aufmerksam.

  13-06-2020 18:49  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
wer träumt noch immer von den verhaltensregeln und den bösen hunden .

wer spielt noch immer mit dem ruin des betriebes .

wer duldet noch immer wanderwege .

wer noch nicht gehandelt hat - dem wünscht man alles gute bis sich der zivilrichter meldet . vorher kommt aber die polizei .

https://tirol.orf.at/stories/3052915/

  13-06-2020 19:11  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@muk, was hältst davon allen bewirtschafteten Almen, Gasthäuser und Urlaubshütten an Viehweiden gelegen, in der Zeit vom Weidebetrieb die Ausschank/Betrieb zu verbieten?
Ist sicher einfacher als Wege zu sperren.
Damit würden viele Touristen nicht in solche Gegenden kommen und das Risiko wäre minimert. Allerdings wäre das Argument der gepflegten Kulturlandlandschaft dann auch zum Teil Geschichte.



  14-06-2020 09:02  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bemerkenswert ist die Stellungnahme vom Almmeister:

https://tirol.orf.at/stories/3053000/

Ich war noch nie dort, aber den Bildern nach ist wieder alles erfüllt: stark frequentierter Weg direkt neben Hütte. Gut das niemand schwer verletzt wurde. Ich befürchte Geld wird fließen müssen, sollte geklagt werden. Das Ende der Bewirtschaftung steht eh schon im Raum, das Ende der Beweidung wohl gemerkt.

  14-06-2020 12:00  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Man kann es drehen und wenden wie man will!Massentourismus und Weide bzw Almhaltung von Rindern vertragen sich eben nicht!!
Vorallem wenn die Urlauber noch durch die Weide geschickt werden

  14-06-2020 12:37  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Aufforsten, die Fichten im Hintergrund sehen vital aus, dürfte in dieser Höhenlage eine geeignete Baumart sein.
Alternativ im Herbst mulchen, Verdienstentgang durch fehlende Futterfläche oder Holzzuwachs, Mulcherkosten sind natürlich vom Tourismus zu entschädigen.

mfg

  14-06-2020 14:22  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Gute Besserung an die Verunfallten.

Der Vilsalpsee in Tannheim ist eine 100% erschlossen Touristengegend. Großer Parkplatz am See mit Restaurant (keine Berghütte). Massentourismus pur. Da kommen Menschen hin die keiner Wanderer sind. In dem Fall sollte wohl der Restaurantbetreiber in die Tasche greifen und ein paar 1000 Meter Zaun zahlen umd die Tiere vor den Menschen zu schützen. Und wer dann weiter gehen will macht das zu 100% auf sein eigenes Risiko. Mir würde es nicht im Traum einfallen bei einer Wanderung an einem fremden Rind mit nur 30 Meter Abstand vorbei zu gehen. Und ich hab immer einem dicken Knüppel mit.

  14-06-2020 16:30  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
ich schätz mal , es wird wieder eine Teilschuld für die Tierhalter geben. Bin schon mal gespannt wie das Spiel ausgeht. Ist war wie beim Fußballtotto

  14-06-2020 22:07  stefan.u(gbz5)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich glaub, dass sich der Almmeister mit seiner Stellungnahme keinen Gefallen getan hat.

Er gibt mehr oder weniger zu, dass ihm bewusst war, dass die Kühe bei solchen Umständen nur aggressiv reagieren können.
Und weiters, dass ihm auch bewusst war, dass da durch den Ansturm der Leute an dem Tag eine aussergewöhnliche Situation war.
Erkannte Gefahren muss man beseitigen, immer und überall.

Das ist im Prinzip wieder exakt das selbe wie im Pinis.
Weg nicht abgezäunt. Viele Touristen.

In dem Fall sogar noch eine zusätzliche Gefahr, dadurch, dass der Weg überflutet war und die Leute den Weg verlassen mussten. Das ist dann das Problem des Grundbesitzers bzw. eventuell des Wegerhalters, dass er das sichert. (wenn nötig durch eine Wegsperre)
Genau das selbe wie wenn bei einem Waldweg ein morscher Baum ist.
Auch da muss ja der Waldbesitzer mit regelmäßigen (dokumentierten) Rundgängen sicherstellen, dass keinem ein Ast auf den Kopf fällt.

Sind wir froh, dass nicht mehr passiert ist.

  15-06-2020 06:49  vollgas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
z.b. die wr. grünen machen das zentrum von wien autofrei.....obwohl das auto auf die straße gehört ....so gehört es auch bei den almen gemacht.....obwohl jeder spatzieren gehen kann, sollten die almen idiotenfrei gemacht werden....

  15-06-2020 07:52  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Vielleicht einfach nachmachen. In den Kommentaren dazu auf Fratzenbuch gibts unendlich viel Verständnis für die Sperre von Privatgrund........

  15-06-2020 08:05  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Guten morgen,
hab letztes Jahr nach erstinstabtlichem Urteil den Florian Kleink vom Falter gefragt, ob Er sich vorstellen könnte, dass bei einem tödlichen Wildunfall mit Reh oder Hirsch, dann der Revierinhaber bzw. Jäger bestraft wird ?
welche Antwort glaubt Ihr ist dann gekommen ?

  15-06-2020 08:20  matthias.p(mrh10)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Welche Antwort soll da kommen lieber Steff? Dass Wild niemanden gehört, also auch der Jäger nicht haftbar gemacht werden kann. Bitte zuerst denken!
Beste Grüsse
Matthias

  15-06-2020 08:44  hardl1266
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
die bauern müssten sämtliche almen sperren. dann kämme sicher bewegung in die sache. tourimus hin oder her .ohne 100% eigenverantwortung des wanderer keine offene alm ausgenommen Vorsatz des besitzers. wo bleibt die bauernvertretung ,schlafens oder ist der tourismus wichtiger. nicht einmal eine empfehlung für gemeinsames vorgehen. erbärmlich ,erbärmlich............... die sogenannte freizeitpolitzze ist nicht einmal für,schei..haus zu gebrauchen

  15-06-2020 08:45  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
das Wild gehört sicher den Revierinhabern und dürfen das Wildbret nach Abschuss auch verkaufen.
aber das ist nicht der Punkt. Kleink würde wütend !!!

Untenstehend die Antwort von diesem STAR Journalisten nach dem Zweitinstanzlichen Urteil

Urteile sind zu respektieren. Ich halte das erstinstanzliche Urteil für gerechter.

Am 27.08.2019 um 09:46 schrieb Stefan Wurm <stef.wurm@aon.at>:
Sehr geehrter Herr Kleink,
bitte lesen und Stellungnahme

https://tirol.orf.at/stories/3010184/


Mit freundlichen Grüßen
Wurm Stefan

Sehr geehrter Herr Kleink,

In Schardenberg im Bez. Schärding in OÖ. ist schon wieder eine 72 jährige Frau durch eine Kuh im Laufstall ums Leben gekommen.
Es sind seit Verbot von Anbindehaltung schon ein paar Dutzend Landwirte/Innen zu Tode gekommen !

Wo bleibt Ihre Forderung nach gerechter Bestrafung für die Schuldigen ?? (VGT Chef Balluch, Politiker die Anbindehaltung verboten haben,….)

Auf diese Frage hat Kleink gar keine Antwort geschrieben.




  15-06-2020 09:05  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Nein lebendes Wild gehört niemanden, der Jäger hat das Recht es zu erlegen und sich dann anzueignen von euch Grundbesitzern auf euren Flächen erhalten.

  15-06-2020 09:16  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich muss da stefan.u leider recht geben. Leider kann auf die Aussagen des Almmeisters nur eine Frage kommen: warum wurde kein Zaun gebaut??
Klar ist das nicht einfach, der Weg war eh nur ein wenig überflutet, man unterschätze vielleicht wie sehr nach Corona viele endlich mit dem Auto in die Berge wollten. Vor Ort war ich nie, aber denke dort wirds eine abgezäunte "Uferpromenade" brauchen, und die Rinder sind dahinter. Ich weiß das schmeckt nicht jedem. Ich selbst habe teilweise Weiden komplette gesperrt, und die Alternativwege dafür verbessert. Ein generelles Sperren von Almen wird nicht passieren, oft ist das rechtlich nicht mehr möglich.

  15-06-2020 09:22  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ vollgas Und wer soll dann die Tiere betreuen?

  15-06-2020 09:48  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Fast ganz richtig @ mitmart. Du sagst: " Nein lebendes Wild gehört niemanden, der Jäger hat das Recht es zu erlegen und sich dann anzueignen von euch Grundbesitzern auf euren Flächen erhalten. "

Wild gehört solange es lebt sich selbst. Der Jagsausübungsberechtigte hat das Recht und auch die Pflicht eine gewisse Menge Wild zu entnehmen. In der Regeln zahlt er dafür an die Grundeingetümer (Jagdpacht) Da in Österreich das Jagdrecht und die Jagdpflicht beim Grundeingentümer liegt kann man ab 110ha zusammenhängender Fläche dieses Jagdrecht selber ausüben. Bei kleineren Flächen werden die zusammengelegt. Meist über eine Jagdgenossenschaft (in der ja alle Grundeigentümer vertreten sind). Und die kommen dann ihrer Jagdpflicht nach indem sie das Jagdrecht vergeben. Es kommt sogar vor das man Jäger für die Jagd bezahlen muß. Das ist aber selten.

Aber es Stimmt das Wild sich selbst gehört.
Seit 1848 liegt Jagdrecht und Jagdpflicht beim Grundeigentümer und nicht mehr beim Adel.



Zum Unfall mit den Rindern.... Ich denke es wir nicht viel passieren. Das Gesetz ist angepaßt. Die Schilder sind aufgesteltl gewesen. Die Polizeifotos, die Polizisten standen ja in der Herde, belegen das die Tiere Es war ein Unfall. Der Almmeister hätte vielleicht etwas zurückhaltender erklären können. Aber wenn ich ein Restaurant so groß mit so viel Parkplatz baue, muß ich auch als Wirt für Sicherheit sorgen.


Ich würde gerne wissen was die Verletzen angehabt haben. Blau ist eine recht starke Signalfarbe bei Rindern, Pferden, Schafen, Rehen usw. Die Westen von der Straßenmeisterei schaun für sie nur grau aus.

@stef0901 Wenn jemand im Laufstall zu tode kommt ist es tragisch und ein Unfall. Aber da ist er selber schuld. Da sollte man nur mit der nötigen Qualifikation rein. Vielleicht sollte man die Tiere sich auch nicht ganz selber überlassen und doch noch etwas Kontak pflegen. Bei mir in der Gegend gibt es genug Mutterkühe die noch menschlichen Umgang erleben und auch mal mit einem Halfter geführt werden oder mit dem Hänger im Jahr auf verschiedene Weiden gebracht werden. Da muß manchmal die Haltung überdacht werden.

  15-06-2020 10:04  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ Mittermühl, wegen der Farben solltest Dich ein bisschen informieren.

Wo erlangt man die nötige Qualifikation um einen Laufstall sicher betreten zu können?
Woher weiß eine Kuh das sich der Mensch auskennt (-:

Sicherheit: der Wirt hat dafür zu sorgen das auf seinen Grund nix passiert. Auf Fremdgrund sind seine Möglichkeiten vermutlich sehr eingeschränkt

  15-06-2020 12:00  Peter06
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Wurm:
Wir haben seit einiger Zeit das zweifelhafte Vergnügen, Deine geistigen Ergüsse in massiver Form hier im Forum aushalten zu müssen.

Es war ja eine geraume Zeit sogar recht witzig, wie ein selbsternannter Weltverbesserer seine eigenen, zum Teil kleinstbürgerlichen Ansichten als Anliegen der gesamten Bauernschaft dargestellt hat und sich als einziger Inhaber der reinen Wahrheit präsentierte.

Natürlich, es wäre ein leichtes, dieses ganze verschwurbelte Geschwafel einfach zu ignorieren, zu überlesen, oder einfach in die Ablage für sonstigen Junk zu werfen.
Aber weil Du glaubst, hier ein öffentliches Mandat ausüben zu müssen, und aus Deiner Sicht dadurch legitimiert bist, weil Du im wirklichen Leben eine öffentliche Funktion einnimmst, heisst das noch lange nicht, ungestraft einen jeden Schwachsinn als die einzig richtige Meinung zu verkaufen.

Wenn Du in dieser Funktion mit solchen Methoden in der Öffentlichkeit auftrittst, dann musst Du auch den entsprechenden Gegenwind aushalten, der Dir völlig zurecht bei Deinen meist unsinnigen Behauptungen und Erklärungsversuchen Deine in jeglicher Hinsicht sehr eng gesteckten Grenzen aufzeigt.


Konkret jetzt zu Deinem Posting bezüglich Florian Klenk:
"Klenk" heisst der Mann, weshalb ich auch verstehe, dass er auf Deine Aufforderung nicht reagiert hat, jemand der nicht einmal in der Lage ist, den Namen seines Gegenübers richtig zu schreiben, kann mir auch die sprichwörtlichen Schuhe aufblasen.

Das ist aber noch nicht der einzige Fauxpas in diesem Zusammenhang.

Was ein tragischer Unfall in der Tierhaltung in einem Laufstall mit diesem Unfall auf der Alm zu tun hat, und wie man diese zwei sehr tragischen Ereignisse miteinander verbinden kann, um irgendjemand daran eine Schuldzuweisung hinaufzudividieren, da muss man schon sehr viel angesammelten Unsinn auf einmal extrahieren, um auf eine solche Behauptung zu kommen.

Die Diskussion "Anbindehaltung - Laufstallhaltung" ist schon längst überholt und, bis auf ein paar Ausnahmen, kein Thema mehr, alle Pro's und Contra's wurden schon hinreichend dargelegt, die Praktiker haben gelernt, damit umzugehen, schlimme Unfälle gab und gibt es in der Tierhaltung leider immer wieder, wobei man den Ursachen in jedem einzelnen Fall auf den Grund gehen und daraus seine Lehren ziehen muss.

Was das Thema "Almhaltung" und Tourismus betrifft, muss es für alle Beteiligten Sicherheit geben, für den (erwünschten) Touristen ebenso, wie die Rechtssicherheit für die betroffenen Landwirte und Almbewirtschafter.


Fazit:
Mich wundert es nicht, dass Du in Deiner politischen Funktion von niemandem ernstgenommen wirst, es ist eben doch ein markanter Unterschied, ob man im Wirtshaus bei bierseliger Stimmung ein paar lustige, aufs Einfachste heruntergebogene Parolen hinausposaunt, oder sehr konkrete, umsetzbare Vorschläge aufs Tapet bringt.






  15-06-2020 12:38  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Peter 06,
glaubst Du wirklich, dass Dein Geschwafel jemanden interessiert ?
habe nur den orig. Text der Antwort von diesem linken bauernfeindlichen Journalisten hier reinkopiert.
"halte das erstinstanzliche Urteil für gerechter"

  15-06-2020 16:38  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Also mich interessiert "das Geschwafel" vom Peter06 schon. Der ist hier im Forum eine Instanz an größtmöglicher Objektivität, schreibt immer sehr präzise, gut formuliert und argumentativ fundiert. Außerdem an passender Stelle oft auch humoristisch wertvoll.

@stef0901: Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass du es eigentlich gut meinst. Es hilft halt leider nichts, denn mit deiner Art und Weise des permanenten Kommunikationsboxkampfes macht jeder sofort "zu" und ist für Inhalte gar nicht mehr empfänglich. Es bleibt einem faktisch gar nichts anderes übrig, als sich von dir zu distanzieren, wie heißts so schön: "Mit dem gwinnst kan Kriag."

LG,
Richard

  15-06-2020 18:56  Peter06
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Wurm:
Das Beispiel Florian Klenk zeigt Deine Inkompetenz drastisch auf!

Du schreibst: "... von diesem linken bauernfeindlichen Journalisten..."

Florian Klenk, Chefredakteur der Wochenzeitung "Falter" irrt mit seiner Aussage, dieses Urteil gutzuheissen. Wer sich informieren will, kann seine Begründung dafür nachlesen.
Das muss man in einer Demokratie mit freier Meinungsäusserung so hinnehmen.
Deswegen ist Klenk aber noch lange nicht in einem Pauschalurteil als Bauernfeind auszuweisen.

Im Gegenteil, Klenk war es nicht zu blöd, im Zuge dieser Ereignisse die Einladung des obersteirischen Landwirtes Christian Bachler anzunehmen, und ein paar Tage sozusagen als Praktikant vor Ort die Probleme der Bergbauern und der Almwirtschaft kennenzulernen und sich eine eigene Meinung dazu zu bilden.
Seine Erkenntnisse darüber kann man auch nachlesen und ich muss sagen, der Typ hat einiges verstanden, was in der Landwirtschaft so falsch läuft.

Nun sind wir wieder bei Dir, mein lieber Wurm.
Du willst in der Öffentlichkeit und in den Gremien, in denen Du politisch tätig bist, für die Bauern etwas erreichen.
Mit solchen Aussagen erreichst Du aber genau das Gegenteil.
Vertreter, deren Hauptbeschäftigung das Aufspüren von irgendwelchen Feinden ist, haben wir schon genug.
Wir brauchen auch Brückenbauer, die Allianzen schmieden können, um etwas zu erreichen.

Wie es Christian Bachler vorgemacht hat.




  19-06-2020 20:02  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
https://tirol.orf.at/stories/3054034/



ohne Worte.

  19-06-2020 22:45  stefan.u(gbz5)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ja das schaut ganz typisch aus...

Als Almbesitzer ist man ja auch nicht ganz unschuldig, weil man einfach viel zu viele ungesetzliche Verhaltensweisen akzeptiert.

Alleine in dem Video sind viele illegale Verhaltensweisen dokumentiert.

Keiner darf eigentlich eine Weide (Waldweide schon) unterhalb der Baumgrenze betreten.
Ist in Tirol rechtlich dem Hausgarten bzw. jedem Acker gleichgestellt.
Also die Grasnabe ist tabu und Steige dürfen nur betreten werden, wenn ein Recht besteht (z.B. Wanderweg)
Hund nicht angeleint.

Anzeigen wegen Besitzstörung und Feldfrevel wären möglich.
Es wäre sogar eine Anhaltung nach 344AGBG theoretisch möglich.
Aber das ist erstens lästig und aufwändig... Dann kommt man sicher in die Presse und muss sich auch aufpassen, dass man bei den sicher intensiven Diskussionen nicht wegen Nötigung drankommt.

Die andere Seite ist, dass mit jedem Jahr in dem der Zustand akzeptiert wird das immer mehr zum Jedermannsrecht wird und man schon aus dem Grund eigentlich zumindest manchmal eingreifen sollte.


  19-06-2020 22:57  Century
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Das beste wäre wohl doch, einfach alle Almen dicht machen, spätestens dann sind die Touris an allem Blödsinn selber Schuld, den sie so treiben.

  19-06-2020 22:58  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
der ORF beitrag ist ganz ok.

aber was sagen die verantwortungslosen schwafler - GEISLER, KÖSTINGER und CO . ja was sagen die wirklich .

deren planloses gesudere mit verhaltensregeln - das ist verantwortungslos .

  20-06-2020 07:23  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
So sind einige Leute, leider. Man hängt das dem Hirten oder Landwirt um. Warum gibts keine Stellungnahme vom Tourismusverband oder Bezirk/Land? Weil sie Bauern für alles vor schicken. Soll der sich ein mögliche Nötigung einhandeln, der Gasthausbesitzer oder der Bürgermeister verbrennen sich da nicht die Finger.
In dem speziellen Fall soweit man auf den Bildern erkennt, brauchst einen Zaun mindestens 1,20 hoch. Ohne Zaun werden viele immer glauben kreuz und quer gehen ist ihr Recht. Mit Zaun sinds ein paar weniger.

  20-06-2020 09:33  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Gutes Video. Davon muß es mehr geben.

  20-06-2020 09:46  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Vor allem der Hinweis-Hunde an die Leine-, ist sehr gut.



  20-06-2020 14:03  KaGs
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
https://tvthek.orf.at/profile/Tirol-heute/70023/Tirol-heute/14055821/Vilsalpe-Wo-bleibt-die-Eigenverantwortung/14716763

  20-06-2020 21:22  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ ek

hunde an die leine muss man sehr vorsichtig sehen .

wenn ein hund ohne leine in 200 meter entfernung eine herde aufrührt - dann ist hunde an die leine berechtigt .

aber beim durchwandern einer herde ist - hunde an die leine - TÖDLICH . soviel zum wissen jener, welche die verhaltensreln aufgestellt haben - einfach verantwortungslos .

  20-06-2020 22:03  Century
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Einfach keinen Hund mit rauf nehmen??

  20-06-2020 22:22  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@muk:
Steht doch in den Regeln: bei Gefahr Hund von der Leine lassen.

  20-06-2020 23:34  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@tiroleradler,
ab wann ist "Gefahr" ?


  21-06-2020 07:44  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Dafür gibts die Eigenverantwortung, damit der Hundehalter erkennt wann Gefahr besteht, und der Hund abzuleinen ist ;-)
Na mal ehrlich, auch hier gibts alle Abstufungen. Letztes Jahr ging ein Video um, wo ein Hundehalter seinen Hund an der Leine gezielt in Richtung einer Kuh befehligte. Was dachte er sich dabei? Wollte so an Geld kommen? Wollte er den Hund an Kühe gewöhnen? Ist der Hundehalter einfach dumm?
Es wird immer auch Leute geben die ihren Hund tragen, oder mit dem Hund am Arm zu Kühen gehen usw.

Jedoch kann man den meisten Hundehaltern zumuten das richtig einzuschätzen.

  21-06-2020 08:38  hardl1266
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
schleichende enteignug,und alle schauen zu icl. eigentümer selbst.empfehlung der almexperten "Bauernvertetung" ist bei makierten almwegen tiere wegzäunen auffällige tiere gesondert aufbewahren betrifft jede kalbführende mutterkuh ,sperren der alm nicht empfohlen könnte ja ein langjähriges servitutsstreitverfahren bringen, wegen 30igjähriger nutzung der wanderer, das die tiere schon 100 jahre und länger die"Wanderwege" nutzen wird nicht erwähnt des is der steirische almgipfel, traurig aber wahr

  21-06-2020 08:40  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
..... Den Hund ableinen so wie es oft empfohlen wird, und auch auf den schlauen Taferl zu lesen ist kann der letzte Fehler im Leben sein.
Ableinen bedeutet den Hund von der Leine z nehmen, Leine bleibt beim Menschen.
Leine loslassen, das wäre der richtige Tipp.

Ableinen kostet Zeit die man in Stresssituationen icht oft nicht hat!



  21-06-2020 08:55  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
hardl1266 richtig, sperren "könnte" langjährige Verfahren auslösen aber dann wäre es ausjudiziert. Wenn man jetzt nichts unternimmt ist dieser Zug auch abgefahren. Es ist euer Grundbesitz, schließt euch zusammen und
kämpft doch darum!

  21-06-2020 09:07  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek: Die 2014 tödlich verunfallte Frau hatte die Leine um den Bauch befestigt. Vermutlich hat ihr das die entscheidende Sekunde gekostet. Dieser Umstand ging ganz groß durch die Medien, auf die Gefahr von Bauchgurten wurde oft hingewiesen. Trotzdem sieht man regelmäßig Leute so mit ihrem Hund auf Weiden rum laufen. Und doch bleibts in der Eigenverantwortung eines jeden Hundehalters ob und wie er die Leine am eigenen Körper befestigt!

@hardl1266: einige Landwirte sollten sich einfach emanzipieren! Die LK vertritt Grundeigentum, also auch die Leute, welche einfach nur jedes Jahr einen Geldbetrag X aufs Konto bekommen, für die Pacht der Alm, für den Skilift, für die Jagd etc. Wenn man sich auf eigenem Boden von der LK einlullen lässt, dann fehlt es schon weiter als bei diesem Alm Thema. Trotzdem ist es nun mal Fakt, das viele Almen zumindest in Tirol in der öffentlichen Hand sind (zb Bundesforste). Zu auffälligen Tieren würde ich den auffälligen Bauern noch dazu geben. Wir haben in der Gegend einen Landwirt dessen Tiere schon oft in Kuhattacken verwickelt waren. Es ging immer mit leichten Verletzungen aus, alle sind froh. Jedoch sind die Tiere dieses einen Bauern auffällig. Das hat mit der Rasse und dem Umgang des Bauern mit seinem Vieh zu tun. So zu tun als wäre alles nur mit Sperren und mit Verhalten der Wanderer zu regeln ist nicht richtig.

  21-06-2020 10:07  hardl1266
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
die sache ist die ,daß die bauern im grunde nichts gegen die wanderer haben, nur aufgrund der lage wo die politik nicht fähig ist eine klare ansage zu machen ,hat man schon das gefühl das es sich hier um eine gewollte sache handelt sprich" enteignug"

  21-06-2020 11:05  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Meine Hunde mußten in der Nähe von Rindern "bei Fuß" gehen. Ableinen dauert da keine Sekunde. Abgesehen davon das ich da gar keine Leine brauche. Der Hund hat einfach neben mir zu gehen. Ein Hund der so geht bewegt sich auch weniger und wird nicht so sehr als Gefahr wargenommen. Und im Notfall kann man ihn mit einem Komando freigeben (und ableinen).

Bei eine langen Laufleine ist das wieder was anderes. Das ist eine zweischneidige Sache. Kennt man auch aus der Jagd bei der Nachsuche...

Am Körper festmachen ist immer blöd.

  21-06-2020 11:09  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@richard.w
"Ableinen kostet Zeit die man in Stresssituationen icht oft nicht hat! "

Und trotzdem sollten Hinweise auf den Taferln in die richtige Richtung gehen,
wenn ableinen gefordert wird, kommen Menschen in Stresssituationen auf die Idee das wirklich so zu machen wie es geforder wurde.
Egal ob die Leine um den Bauch gewickelt wurde oder versucht wird die Leine vom Halsband zu lösen- es könnte eng werden....

zuerst den Hund ableinen, und dann den Hund wegschicken so das man nicht zwischen Hund und Kuh kommt, dabei der Kuh nicht den Rücken zudreht.



  21-06-2020 11:18  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ja Mittermühl, es wird immer wieder Hunde und Hundführer geben die einfach perfekt sind...
Es wird auch solche geben die eine sehr kurze Reaktionszeit haben und den Griff zum ableinen Drillmäßig beherschen.
Es gibt auch Menschen die ständig hochkonzentriert ihr Umfeld im Auge behalten und auf jede Kleinigkeit reagieren...
dann gibts Menschen, die einfach nur Menschen sind mit allen Stärken und Schwächen die möglich sind.

Hast Du auf der Leine einen Panikhaken oder Karabiner?


  21-06-2020 11:21  golfrabbit
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek
Vielleicht tickt man im Osten etwas anders, aber wenn mir Kühe vielleicht auch - oder gerade- wegen meines Hundes anscheinend gefährlich werden könnten würde ich in meiner grenzenlosen Schlichtheit einfach meine Hand öffnen. Wenn nicht gerade mit Anker versehen sollte es dem geliebten Wauwau möglich sein das Weite samt seiner Leine zu suchen, den Zeitaufwand für diese Aktion halte ich für annehmbar.
Deine Fachkenntnis bez. Melktechnik in Ehren, aber deiner oftmals penetranten Buchstabenklauberei in anderen Bereichen wäre ein Überdenken deinerseits dringend anzuraten.

Hannes

  21-06-2020 11:24  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Warum nicht einfach bei Gefahr die Leine loslassen??

  21-06-2020 11:26  falkandreas
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Oh da war Hannes schneller als ich:)

  21-06-2020 11:48  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo Hannes,
Ich habe lange mit einigen unserer Lieblingsnachbarn gearbeitet.
Da gilt Vorschrift ist Vorschrift- wennst denen sagst der Hund ist abzuleinen, dann ist der Hund abzuleinen und nicht die Leine loszulassen!
So einfach ist das :-)
Ableinen und loslassen sind zwei paar Schuhe.
Ist wie (Last) lösen oder kappen

Überdenken sollten die Taferlgestalter aus dem Westen was sie den Leuten empfehlen, sonst könnte es sein das mal einer sagt das er sich nur an die Tipps vom Taferl gehalten hat...

Buchstabenklauberei ist ein Berufschaden :-)



  21-06-2020 12:09  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
bzgl. Almurteil sollte sich jeder mal den §20 vom Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ansehen.
stammt aus dem Jahr 1922 und ist nur ein Zweizeiler.

der Richter vom Ersten Urteil (und Falter Journalist Klenk, der das 1. Urteil "gerechter" fand) hat anscheinend nur den 2. Satz gelesen.
die Richter in den folgenden 2 Instanzen kennen Beide Sätze !

  21-06-2020 12:15  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der Hund hat halt schlechte Karten wenn er die falsche Leine nachschleppt. Da kann er schnell hängen bleiben. Ich ich mochte ja alle meine Hunde. Meine einer kurzen Lederleinde weniger ein Problem. Bei einer langen Laufleine schon. Selbiges Problem hat man auch bei der Nachsuche aus Schwarzwild. Eine lange Leine schränkt die Bewegunsfreiheit von einem Hund ein. Ich mußte meinen Hunde einige male sehr schnell ableinen. Immer dann wenn eine fremder, nicht angeleinter Hund sich auf meinen gestürzt hat... Das dauer im Reflex keine Sekunde...

Und ja... auf einer fremden Rinder-Pferde-Schafweide bin ich sehr konzentriert. Sogar auf meinen eigene Weiden wenn ich für Gäste verantwortlich bin.

Ich bin für einen Hundeführerschein für alle. Zumidnest jeder Hundehalter sollte einen Befähigungsnachweis haben. Bei mir am Hof finden gelegentlich Hundetrainigs statt. Ich stelle nur den Ort zur Verfügung, wo Hunde einfach eine Disziplin lernen. Die Hunde müssen u.a. ohne einen Laut an einen freinen Hendl vorbei gehen (an der Leine). Sie riechen auch ein paar Feldhasen in der Wiese. Aber da das leben keine Wunschkonzert ist, müssen sie lernen da auch mal ruhig zu bleiben.

Fast jedem Hund wird es den Vogel raushaun wenn er 30 Meter von mir weg ist und eine Hase vor ihm springt. Die Kunst ist es den Hund so nahe zu halten wo er nicht auf Komandos reagiert. Und an der Leine muß einfach Ruhe sein. Kein ziehen, kein kläffen....

Und auf der Rinderweide den Hund nach dem Ableinen nicht Richtung Kuh schicken.... ;)

  21-06-2020 12:27  naturbauer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek, du fragst tiroleradler an wann Gefahr ist. Genau das ist ja das Problem. Man muss es erkennen. Hab mir das Video von KaGs angeschaut. Der Alpi hat es gesagt wie es richtig ist. Er selber geht bei keiner FREMDEN Herde rein. Ich auch nicht! Da ich Dich kenne weiß, dass dir diese meine Antwort zuwenig ist wenn ich sage man muss es erkennen. Ist schlichtweg die Erfahrung das zu erkennen. Heißt nicht, dass sich Leute wie der im Video genauso wie auch verschätzen können. Deswegen gehen wir in keine FREMDE Herde.
Es ist Mode geworden keine Selbsverantwortung mehr zu übenehmen. Unterstützt wird das heute auch noch durch Gerichtsurteile. Der Gesetzgeber pennt einfach. Oder er hat Angst von der Masse (die die Selbstverantwortung abgegeben hat) nicht mehr gewählt zu werden.


  21-06-2020 12:35  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Richtigstellung:
Auf den Tiroler Warnschildern ist von "Leine loslassen" die Rede.

@ eklips, du fragst: ab wann ist "Gefahr" ??
Genau daran mangelt es heute vielen Menschen in vielen Bereichen,
nämlich an Gefahrenbewusstsein.

Ein findiger Rechtsverdreher wird sicher einmal bei einem Kuhunfall Schadenersatz einfordern,
weil "die Gefahr" zuwenig detailiert auf den Hinweisschildern erklärt wurde.
*Sarkasmus Ende*


  21-06-2020 12:40  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Stef0901
Du schreibst:
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
bzgl. Almurteil sollte sich jeder mal den §20 vom Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch ansehen.
stammt aus dem Jahr 1922 und ist nur ein Zweizeiler.

Der §20 lautet:
Auch solche Rechtsgeschäfte, die das Oberhaupt des Staates betreffen, aber auf dessen Privat-Eigenthum, oder auf die in dem bürgerlichen Rechte gegründeten Erwerbungsarten sich beziehen, sind von den Gerichtsbehörden nach den Gesetzen zu beurtheilen.

Ich verstehe jetzt nicht was du sagen willst...


  21-06-2020 12:46  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wir können uns vielleicht darauf einigen, dass wenn man schon das eigene Spiegelbild im Kuhauge erkennt, keine Zeit mehr zum an Leinen Herumfummel übrig ist. Hier das "Leine loslassen" Schild welches man sehr oft in Tirol sieht:
https://www.bergwelt-miteinander.at/fileadmin/userdaten/Themen/01_sommer/Weidevieh/Hinweistafel_LK_Alpenverein_DE_EN.jpg



@hardl1266: ja da hast du ein Stück weit sicher recht. Wenn man die Chronologie dieses Gerichtsurteils beachtet, und schaut wann sich der Kanzler Kurz einschaltete, wird einem einiges klar. Sobald eine Sperre im Raum ist, sind Touristiker und Politiker sofort zur Stelle. Dann ist wieder das große Schweigen angesagt.

  21-06-2020 12:52  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
https://www.bergwelt-miteinander.at/weidevieh/verhaltensregeln.html

Vom selben gibt's das...

Hund ableinen, sogar mit Bild dabei damit ja keinen Irrtum gibt.



  21-06-2020 13:23  franz.m(wdd120)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ich versteh da etwas nicht, wieso müssen auf den Almen und Weiden Hinweisschilder angebracht werden?
Schliesslich ist es der eigene Grund und Boden da müsste Betreten auf eigene Gefahr genügen !
Das wäre so wie wenn vor den Stadteinfarten Wiens Schilder montiert werden müssten ACHTUNG AUTOS würde keinem einfallen, nur mit den Bauern kann man ein solches Spiel machen !

  21-06-2020 13:25  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Viele Almen gehören nicht einem Bauern.

  21-06-2020 13:40  franz.m(wdd120)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es ist aber trotzdem ihr Besitz ! Eine Stadt gehört der Allgemeinheit und trotzdem braucht nicht überall eine tafel stehen !

  21-06-2020 13:49  Vollmilch
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Die Wege die durchgehen sind aber zum Teil öffentliche Wege, bzw. wurde das Wegerecht ersessen.

Alles Gute!
Vollmilch

  21-06-2020 14:11  grasi1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Zitat:
Viele Almen gehören nicht einem Bauern.
Dann sind es halt Almrechte (urkundlich verbriefte Rechte)
Wo es geht und möglich ist, müsste man die Wege so lange sperren bis es „Sicherheit „ für alle gibt!
Das dürfte doch nicht so schwierig sein.
Wenn sperren da sind, dann sind die zuständigen Institutionen sicher bereit neue Regelungen aus zu düfteln, die dann auch vor Gericht halten!
Nur wird es Probleme beim Sperren geben, da die meisten Wege ohne Vertrag zustande gekommen sind und somit schon längst verjährt sind!
Man darf als Grundeigentümer einfach nichts ohne Verträge machen und bei solchen Verträgen ist man natürlich heute auch auch nicht mehr sicher, bei den diversen Judikaturen.
Rechtsstaat lebe hoch, Advokatenfutter (Rechtsanwaltfüttern) oder wie man das schreibt.


  21-06-2020 14:45  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wir leben heute.
Was der Opa von jemanden im guten Glauben oder um ein paar Schilling gemacht hat.... dann ist das so. Auf meinen Grund ist längst alles gesperrt, bei uns wurde immer auf die Ersitzungen und Fristen geachtet. Anderswo ist das anders. Wenn du Rechte auf einer Gemeinschaftsalm mit Lift und Gasthaus hast, dann kannst ja fragen wie das mit dem Sperren ist. Die meisten Bauern haben gar nichts davon, die Bewirtschaftung geht genau soweit wie Fördergelder und Bewirtschaftungsabgaben das her geben.
Leute theoretisiert nicht rum, erzählt wie es bei euch ist. Was Eigentums- und Besitzverhältnisse angeht hat ja jedes Bundesland seine Spezialitäten. Davon zu lesen wäre interessanter, als nichts sagende Sperr Aufrufe.

Der Vergleich Kuh - Auto ist nicht haltbar. Lest das ABGB. Im Wesentlichen sind die Paragraphen zu Tierhaltung deutlich über hundert Jahre alt, weil man immer schon wusste auf Tiere muss jemand aufpassen. Wenn der moderne Bauer meint in Zukunft passt der Anwalt oder die Versicherungsanstalt auf die Kühe auf, dann ist er am Holzweg. Auf geparkte Autos muss niemand aufpassen, und wenn das Auto fährt ist ein Mensch (noch) am Steuer.

  21-06-2020 14:52  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Tiroleradler,
da musst Du ein anderes Gesetz oder § gefunden haben.

Im 1. Satz steht, dass jemand, der ein Tier reizt, dann selbst verantwortlich ist, wenn Er einen Schaden erleidet.
Im 2. Satz steht, dass ein Tierbesitzer dafür sorgen muss, dass Tiere keinen Schaden anstellen können od. so ähnlich.

habe keine Zeit das genau rauszusuchen.

  21-06-2020 15:39  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Stef0901, du schreibst vom §20 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wenn, dann solltest du schon den richtigen Paragrafen zitieren, macht sonst wenig Sinn.
Du meinst wohl den § 1320 AGBG.








  21-06-2020 15:41  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
wär echt Schade, wenn wiedermal ein Touri von einer wütenden Kuh einen Arschtritt bekommt ;-)

  21-06-2020 16:11  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@dietmar.s, Hast Du im realen Leben auch so einen miesen Charakter?


  21-06-2020 16:22  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Tiroleradler,
hast Recht-- habe das jetzt nach länger als 1 Jahr wieder rausgesucht-- WURDE ABER 26.7. 2019 geändert und verlängert !
orig. Fassung zum Zeitpunkt des Ersturteiles war so wie ich es geschrieben habe.

hier aktueller Text

Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Text



7. Durch ein Tier

§ 1320. (1) Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, daß er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.


(2) In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Halter bei Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen. Andernfalls hat er die im Hinblick auf die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren und die erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. Die erwartbare Eigenverantwortung der Besucher von Almen und Weiden richtet sich nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln.


Schlagworte
Haftung des Tierhalters


Im RIS seit
26.07.2019

Zuletzt aktualisiert am
26.07.2019



Gesetzesnummer
10001622


Dokumentnummer
NOR40216683


  21-06-2020 16:29  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Stef: Absatz 2 wurde erst nach dem erstinstanzlichen Urteil von der Politik umgesetzt. Der Richter muss sich an das Gesetz zum Unfallzeitpunkt halten, spätere Änderungen von Gesetzen beeinflussen das Urteil nicht.

  21-06-2020 18:56  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Die Frage ist ob man Hunde überhaupt im Weidegebiet tolerieren muss?


  21-06-2020 21:42  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Der 2. Absatz, also jener Absatz, welchen unsere Politiker und Standesvertreter uns
als unsere Absicherung verkaufen wollen: ist in Wahrheit voller schwammig
ausformulierter Definitionen, welche massig Auslegungsspielräume lassen,
für Kläger und Richter.
Da darf man gespannt auf die ersten juristischen Entscheidungen blicken.

Ich zerpflücke den Text:
"(2) In der Alm- und Weidewirtschaft kann der Halter bei Beurteilung der Frage, welche Verwahrung erforderlich ist, auf anerkannte Standards der Tierhaltung zurückgreifen."

Welche Standarts? Wer bestimmt was ein anerkannter Standart ist? Anerkannt von Wem?
Anerkannt von der Ama? Der Landwirtschaftsministerin, dem Konsumentenschutzminister?
Dem WWF , VgTF oder 4 Pfoten????

"Andernfalls hat er die im Hinblick auf die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, die ihm zumutbaren Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Gefahren und die erwartbare Eigenverantwortung anderer Personen gebotenen Maßnahmen zu ergreifen. Die erwartbare Eigenverantwortung der Besucher von Almen und Weiden richtet sich nach den durch die Alm- und Weidewirtschaft drohenden Gefahren, der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln."

Wie bitte? Bitte nochmal durchlesen, zwei-dreimal.
Die erwartbare Eigenverantwortung??
Wenn ICH ansetze was für mich erwartbare Eigenverantwortung bedeutet,
dann legt ein Richter mein Verhalten unter Garantie als Fahrlässig aus!
Wer bestimmt was erwartbar ist?

"....der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln."

Aha, die Verkehrsübung wird auch als Maßstab angesetzt.
Für mich bedeutet das z.B. bei den Vorfällen am Vilsalpsee, dass es
üblich ist dass Verbotstafeln ignoriert werden, die Leute quer durch
die Herde wandern ihren Hund nicht anleinen.., bedeutet es dass
erfahrungsgemäß aus der bisherigen Verkehrsübung keinerlei
Eigenverantwortung der Besucher vorausgesetzt werden kann!!
Heißt also der größte Teil der Verantwortung liegt beim Tierhalter.

Und wer erklärt mir als Bauer was die (rechtlich) anwendbaren Verhaltensregeln sind???

In Wahrheit bringt diese Neufassung des Paragrafen keinerlei
wirkliche Sicherheit für den Landwirt!!

In Gebieten die derart überlaufen sind wie der oben genannte Vilsalpsee
ist m.M.n. jederzeit ein ähnlich folgenschweres Urteil wie beim Landwirt auf der
Pinnisalpe denkbar, sofern nicht alle Möglichkeiten einer Auszäunung ausgeschöpft wurden.

Ich würde mich freuen, wenn mich eine rechtskundige Person vom Gegenteil meiner Meinung überzeugen könnte!


  21-06-2020 22:06  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Tiroleradler,
Du hast vollkommen Recht, dass das Gesetz von 1922 (die 2 Sätze vom Punkt 1) eigentlich präziser waren und auch genügt hätten !
Richard.w,
Tatsache ist, dass der Zivil- Richter vom Ersten Urteil ein FEHLURTEIL gefällt hat, in dem Er dem Landwirt die 100%ige Schuld gab. Die Richter vom Berufungsgericht und vom Obersten Gerichtshof haben dann nach der Gesetzeslage korrekt entschieden. (Teilschuld der Verunglückten Person).
Journalist Klenk vom Falter hat mir geschrieben, dass Er "das Erste Urteil Gerechter findet" !!!!!!

SEHR BEDENKLICH finde ich es, wenn es sogar ein paar Landwirte gibt, die der gleichen Ansicht sind, wie der Journalist Klenk ! (einer davon ist Richard.w) !!!!

Bei solchen Berufskollegen ist leider "Hopfen und Malz verloren !"



  21-06-2020 22:11  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Interessierte mögen die damalige Stellungnahme des Umweltdachverbandes
zum Begutachtungsentwurf des Haftungsrechts-Änderungsgesetzes durchlesen.
In der Stellungnahme werden ähnliche Bedenken geäußert wie jene, welche ich oben angeführt habe.
Weiters wird darin auch auf die Notwendigkeit einer Novellierung der Wegerhalterhaftung hingewiesen.

https://www.umweltdachverband.at/assets/Umweltdachverband/Publikationen/Stellungnahmen/STN-UWD-HaftRAG2019.pdf

 

  21-06-2020 22:17  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Stef,

wann hat dir denn der Klenk das geschrieben? War das vielleicht bevor er auf der Alm vom Bachler war? Hat er vielleicht dazu gelernt und/oder seine Meinung geändert.

Auch wenn ihr politisch nicht auf einer Wellenlänge seid, aber ihr beide macht im Grunde das Gleiche. Ihr wollt Ungerechtigkeiten aufzeigen und dorthin gehen "wos wehtut". Über den Falter inkl. Klenk (obwohl er mir zu links ist, ich bin eher konservativ) lass ich mir nix kommen. 100 mal besserer Journalismus als der Rest der in Österreich geboten wird.

Wenn du so weit bist, dass du mit Leuten wie dem Florian Klenk oder Armin Wolf vernünftig reden kannst, dann bist du so weit dass du Leute tatsächlich vertreten kannst. Vorher bist nur ein Rumpelstilzchen.

Ich würd dich gern mal kennenlernen. Ich muss kommende Woche eh wieder eine Runde Räder ausliefern in OÖ, ich komm dich mal besuchen, ok?

LG,
Richard


  21-06-2020 22:46  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Richard.k,
Außer Mittwoch kannst mich kommende Woche immer besuchen.
Du kannst am Mittwoch auch gerne zu LWK Vollversammlung nach Linz kommen. Da werde ich noch mehr KLARTEXT reden.
Du hast Recht, dass es schlechtere Journalisten wie den Klenk gibt.
Seine Antwort, wo Er schrieb, dass Er das erste Urteil Gerechter findet, wo der Bauer 100% Schuld bekommen hat, kam am 27.8. um 10:23 Uhr.
Wenn Kleink Seine Meinung inzwischen geändert hat, dann ist dies erfreulich, aber von dem konnte ich bis vor wenigen Minuten nichts wissen, weil Er mir das nicht mitgeteilt hat.

  21-06-2020 23:13  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Keine Ahnung, ob er seine Meinung geändert hat, mir hat ers definitiv auch nicht gesagt. Am 24.09.2019 wurde jedenfalls das Youtube-Video mitm Christian Bachler hochgeladen. Eigenaussage vom Klenk: "Und so viel wie ich in den letzten 2 Tagen gelernt habe, habe ich noch nie in meinem Leben gelernt." Ist nur eine Vermutung von mir. Er ist zumindest offen und setzt sich mit Dingen, die nicht in seiner üblichen Sphäre passieren, auseinander.

Kann da jeder hinkommen einfach so, zur LWK Vollversammlung (ich schätz für OÖ?)?

LG


  22-06-2020 07:02  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wir haben ja Richter und mehrere Instanzen um solche Dinge zu regeln.
@Stef ich weis nicht wo du raus liest, dass ich der gleichen Ansicht wie Klenk wäre. Das ist wieder mal eine Unterstellung deinerseits. Ich war übrigens auch mit Klenk im Mailkontakt wegen dem Thema. In einer Diskussion auf Servus TV hat Klenk und andere das ganze Thema zu einer locker flockigen Versicherungsfrage degradiert. Man ging einfach davon aus die Versicherung zahlt, man möge sich nicht so aufregen. Das halte ich für einen völlig falschen Ansatz, oberstes Ziel muss immer sein Unfälle zu verhindern.

@Tiroleradler: mit deiner Einschätzung zum Zusatzabsatz wirst recht haben. Das gibts ja vom OGH schwarz auf weiß, von mehr Rechtsicherheit kann keine Rede sein. Leider müssen wir jetzt warten bis wieder ein Unfall passiert, welcher nach der neuen Rechtslage bis zum OGH geht. Das heißt die Politik hat eine "Beruhigungspille" verabreicht, die besten Falls viele Jahre wirkt. Darum habe ich die Sache auf meinen Weiden längst selber in die Hand genommen. Wenn man Dinge einfach durchsetzt und erklären kann, dann verstehen die Menschen das auch, zumindest ist das meine Erfahrung.

Frage in die Runde: wem hier gehört eine Alm, wer hat Rinderweiden?

  22-06-2020 08:03  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
richard w., das mit der Beruhigungspille sehe ich genau so.
Ja, ich habe Hutweiden mit Wandererfrequenz,
ob das Gehrecht ersessen ist ist (noch) nicht ganz gewiss.

Weiden welche noch keinen offiziellen Wanderweg aufweisen
habe ich mit dem Hinweis "Privatgrund- betreten verboten"
beschildert.
Mein Rechtsberater ist der Ansicht, dass
eine zusätzliche Beschilderung mit Weidetafeln (Achtung Weidetiere..)
nicht notwendig sei.
Würden diese zusätzlich angebracht, könnte es so ausgelegt werden
dass man sich bewusst ist dass die Verbotstafeln ohnehin
ignoriert werden und man eben Dieses duldet.
Woraus sich seiner Ansicht nach wieder Haftungen ergeben könnten...



  22-06-2020 08:18  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wir haben eine Alm mit Rinder und Pferden. Früher ist es mir gut gegangen wenn ich auf die Alm bin. Heute ist es umgekehrt! Lade euch alle sehr gerne an einen schönen Tag auf die Alm ein, daß ihr seht was sich da abspielt. Mein Großvater hat nicht ahnen können, daß das mal so ausartet. Jetzt sind wir gerade dabei was zu ändern.
Bin aus Salzburg

  22-06-2020 08:31  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Spatzerl ... Danke für die Einladung. Wann und vor allem wo?

  22-06-2020 08:39  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Tiroleradler: so habe ich das auch gesagt bekommen. "Privatgrund- betreten verboten" soll man hin schreiben. Ein Einzäunung ist eh gegeben. Man soll sogar evtl Überstiege entfernen. Mir hat das eigentlich nicht gepasst, weil die die sowieso übersteigen dann nicht den Zaun beschädigen. Trotzdem signalisiert ein Überstieg, man geht eben schon wieder davon aus, dass die Verbotstafel ignoriert wird. Also weg mit dem Überstieg. Ganz happy bin ich damit nicht, ich wäre schon für ein Miteinander, nur lässt das die Dummheit einiger weniger nicht mehr zu.

Wenn die Sache seit Jahrzehnten so ist wie sie ist und dort viele Menschen gehen, ists mit Sperren eh vorbei. Da brauch man dann auch nicht im Internetforum gscheid sein. Auf den 2 Gemeinschaftsalmen wo ich Rechte habe, ist die Sache längst vorbei. Beide Almen sind von Forstwegen und Wandersteigen durchzogen, und wenn ich 10 Meter auf hupf und gscheid bin wird dort nie mehr irgendwas gesperrt werden. Dann gehts um Leitsysteme und Zäune, nützt nichts anderes.

  22-06-2020 08:42  jakob.r1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Grüße Euch, ich bin aus Bayern und habe zwei Almen. Bei einer fließt ein beliebter Badefluß im Halbkreis um die Hütte und die zweite liegt am Fernwanderweg Hamburg-Venedig. Stehendes Gras wird heutzutage nicht mehr nicht betreten wie man es früher selbstverständlich erachtet hat. Stacheldrahtzäune werden manchmal niedergemacht wenn der angelegte Durchgang zu klein erscheint weil das Familienzelt oder das Schlauchboot auch noch mit muß. Bis vor ein paar Jahren habe ich mit den Mutterkühen den Stier auch mitlaufen lassen. Nun wird im November wenn die Kühe auf dem Feld hinter dem Hof sind ein Stier gekauft und nach ein paar Monaten vor dem nächsten Austreiben wieder verkauft. Das Sperren einer Alm ist bei uns unmöglich weil das freie Betreten von Feld und Wald für Jedermann gesetzlich vorgeschrieben ist. Privatgrund sperren ist nur auf kleinen Flächen rund ums Wohnhaus möglich. Bei den Eingängen zu den Weiden habe ich überall Schilder aufgestellt die der Bayerische Bauernverband zur Verfügung gestellt hat. Da keine Gästebewirtung stattfindet sind es (noch) keine so großen Massen bei den Almen bei denen die Unfälle passiert sind. Seit es E-bikes gibt hat die Frequenz an Menschenzahlen aber zugenommen, besonders alte Leute die sich selbst noch schwer auf den Beinen halten können
müssen unbedingt in die Berge....
Beste Grüße
Jakob

  22-06-2020 09:32  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Zitat richard w.. : und wenn ich 10 Meter auf hupf und gscheid bin wird dort nie mehr irgendwas gesperrt werden. Dann gehts um Leitsysteme und Zäune, nützt nichts anderes. _Zitat Ende_

Ja, das stimmt wohl, aber es geht darum, dass es nicht sein kann, dass sich
die Servitutsberechtigten ( egal ob eingetragen oder Gewohnheitsrecht)
aus der Verantwortung stehlen, und die Zaunlast auf den Bauern abwälzen!

Es darf nicht so sein dass der Grundbesitzer nicht nur die erhöhte Freuquenz
aufgrund der massiven Bewerbung zu tragen hat , sondern zudemauch noch für die erforderlichen Maßnahmen aufzukommen hat!

Die Weidewirtschaft besteht auf den Flächen schon seit Jahrhunderten,
die Notwendigkeit der zusätzlichern Einzäunung ergibt sich aber erst seitdem
a) sich die Besucherfrequenz deutlich erhöht hat, und
b) die Rechtssprechung aufgrund der u. A. daraus resultierenden Unfälle
die bekannten Urteilssprüche gefällt hat.
Wenn es nun also seit einem Urteil des OGH vom Jahr 2010 möglich ist
dass auch öffentliche Körperschaften oder Vereine ein Servitut/ Gehrecht
ersitzen können, so sollen sich die Servitutsberechtigten bei der Ausübung ihres Servituts
auch an das AGBG halten:

§ 482 ABGB Allgemeine Vorschriften über das Recht der Dienstbarkeit.
Alle Servituten kommen darin überein, daß der Besitzer der dienstbaren Sache in der Regel nicht verbunden ist, etwas zu thun; sondern nur einem Andern die Ausübung eines Rechtes zu gestatten, oder das zu unterlassen, was er als Eigenthümer sonst zu thun berechtiget wäre.

§ 483 ABGB
Daher muß auch der Aufwand zur Erhaltung und Herstellung der Sache, welche zur Dienstbarkeit bestimmt ist, in der Regel von dem Berechtigten getragen werden. Wenn aber diese Sache auch von dem Verpflichteten benützet wird; so muß er verhältnißmäßig zu dem Aufwande beytragen, und nur durch die Abtretung derselben an den Berechtigten kann er sich, auch ohne dessen Beystimmung, von dem Beytrage befreyen.


Für mich besonders wichtig ist dieser Satz: "Daher muß auch der Aufwand zur Erhaltung und Herstellung der Sache, welche zur Dienstbarkeit bestimmt ist, in der Regel von dem Berechtigten getragen werden. "

Mein Schluss daraus: Wenn der Servitutsberechtigte ( Tourismusverband, Gemeinde, AV etc)
den Wanderweg weiter benützen und freigeben will, so muss DIESER auf die geänderte Rechtslage reagieren, und durch Auszäunung etc. sicherstellen dass der Durchgang für die Benutzer gefahrlos ist!!

Den Landwirt mit der Errichtung eines Zaunes zu belasten, welcher für seine Weidewirtschaft nicht notwendig ist, sondern ausschließlich zum Schutz der Servitutsnutzenden dient ist für mich nicht Rechtens!




  22-06-2020 09:49  grasi1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ja, wenn’s mit sperren nicht mehr möglich ist, bin ich auch der Meinung, dass es Leitsysteme braucht, diese sind aber dann ausschließlich von denen zu finanzieren, die den größten nutzen davon haben.
Auch die Arbeiten sind von den selbigen durchzuführen ohne wenn und aber!
Es darf nicht passieren, das wiederum der auftreiber bzw. Eigentümer der Alm oder sonstigen Weideflächen zum Handkuss kommt!
Alles Vertraglich festhalten!

Schönen Tag noch

  22-06-2020 09:50  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Da hast Recht Tiroleradler. Danke fürs raus suchen und hier rein schreiben der relevanten Gesetzestexte! Ich muss mir da immer aufpassen nicht zu gutmütig zu sein, da ist man nur der Depp. Gemeinden und Tourismusverband sind durchaus gewillt und auch in der Lage Zäune zu bezahlen, das ist halt meine Erfahrung. In Tirol gibts auch immer mehr Dienstleister die das anbieten. Der Maschinenring Satz gilt als absolute Untergrenze, deutlich höhere Sätze sind durchaus üblich.

  22-06-2020 11:27  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Das mit den "Fremden" war schon früher ein Thema

  22-06-2020 13:26  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Spatzerl, bin dabei

LG,
Richard


  22-06-2020 17:03  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ mittermuehl und richard.k
bzw. noch mehr .....
Freue mich, mal an einen schönen Sonntag !
Bin in Hallein/Salzburg Zuhause und von mir sind es noch 20 min. auf die Alm.

  22-06-2020 22:55  grasi1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Seewaldsee oder wo?

  22-06-2020 23:12  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Nein, am Schlenken

  25-06-2020 11:58  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Im Ibmer Moor wurde ein 13 jähriger von einer Schwarzen Kreuzotter gebissen.
Die Mutter geht jetzt gegen die Gemeinde gerichtlich vor, weil nicht vor Giftschlangen gewarnt wurde.
Dürfte teuer werden. ,-)
Nachzulesen auf nachrichten.at
Das werden bald Zustände wie in den USA, da wird auch wegen zu heißer Marmelade im Gebäck geklagt …..

mfg

  25-06-2020 12:38  naturbauer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es soll auch andere treffen, nicht nur immer die Bauern!
Vielleicht kommt noch, dass der Hersteller von Kletterseilen Schadenersatz leisten muß, wenn ein Bergsteiger das Seil über eine scharfe Kante legt es darauf hin reißt und dieser dann vom Berg fällt.
Vielleicht kommt noch, dass die Bergretter Schuld haben wenn beim Einsatz s´Seil reißt! Denn diese hätten sich nur zu vergewissern müssen, dass dies nicht passiert. Es kommt noch viel.

Nur eines kommt nimmer, die Eigenverantwortung.

  25-06-2020 13:25  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Spatzerl.... Ich war früher öfters in Puch... am Thurnberg........Vor zwei Jahren nach einer langen Zeit auch mal wieder..

Welche Alm?

  25-06-2020 13:33  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
"Vielleicht kommt noch, dass die Bergretter Schuld haben wenn beim Einsatz s´Seil reißt!

Wer soll dann Schuld sein? Seile brechen nicht so schnell...

Amerikanische Verhältnisse haben wir schon lange- ca. 1999 wollte mich ein Kunde verklagen weil ich ihn nicht darauf hingewiesn habe das man bei einer Rohrmelkanlage die Zitzengummis auch wechseln muss.

mfg
Ernst Krampert

  25-06-2020 14:00  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@mittermuehl
Niglkaralm am Schlenken.
Wie gesagt, ruft euch zusammen und kommt mal an einen Sonntag bei schönen Wetter vorbei.
@richard.k
Könntest mir auch gleich so 4 Reifen mit Felgen mitbringen....

  25-06-2020 16:28  stefan.u(gbz5)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Jetzt fangen sich einzelne Bauern langsam an zu wehren.
Und siehe da, wenn man sich den Aufwand antut, dann schaut es nicht mehr so gut aus, für die "ich darf und mache alles was ich will" Fraktion.

https://www.tt.com/artikel/17078471/skurriler-streit-um-nicht-angeleinten-hund-betretungsverbot-fuer-halb-st-ulrich

Das Haus der Person steht inzwischen zum Verkauf.
Verständlich wenn nicht mehr Spazierengehen kannst.
Und die Gemeinde hat sich wohl auch darauf besonnen, dass man die Grundeigentümer fragen sollte bevor man eine Freilaufzone beschließt-

Auch ich bin inzwischen so weit, dass ich bei Dingen bei denen ich früher nur den Kopf geschüttelt habe, jetzt den Mund aufmachen werde.

Reiten mit Hund und nichtmal eine Leine dabei...
MTB über Steige weil es 5m kürzer ist als den Weg entlang....
Sackern mit Scheiße überall im Feld und Wald, weil den Gemeindearbeitern der Müllkübel zu entlegen war und er darum abmontiert wurde.



  25-06-2020 16:39  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ Spatzerl Muß noch schaun ob ich Karten für den Jedermann bekomme .. ;)

Im Juli hab ich im Ötztal zu tun. Mal sehen ob sich im August was in Sazburg ergibt. Bis zur Halleinerhütte hab ich es schon mal geschaft....

Ich schau mit das gerne an. lg

  25-06-2020 17:01  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wie gesagt, ich bin dabei. Sonntags passt mir auch gut. Visieren wir den 09.08. an und schauen ein paar Tage vorher wie die Wettervorhersage ist?

LG,
Richard


  25-06-2020 17:07  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Da muss ich auch fast einen Lokalaugenschein machen, Anreise über die Postalmstrasse, retour durchs Wiestal, der Richard könnte mir auch 2 so schwarze runde Dinger mitnehmen.,-)

mfg

  25-06-2020 17:28  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@richard.k
Reifen wären Conti HTR2 205/65-R17.5 auf Felgen SRW 17.5x6.75 145
5 Stück

  25-06-2020 17:28  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@richard.k
Reifen wären Conti HTR2 205/65-R17.5 auf Felgen SRW 17.5x6.75 145
5 Stück

  25-06-2020 17:53  dietmar.s(2cz6)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ek arbeitest du im Landmaschinenvertrieb , bei der Firma Speringer,da gibts auch einen Ernst Krampert oder ist das nur Namensgleichheit?

  25-06-2020 18:34  naturbauer
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Jamei Ernst ausgeschlossen ist ein Seilriss nicht. Heute wird nach Schuldigen gesucht und sie werden gefunden, so einfach ist es heute.
Das Du deine Probelme mit den Bauern hast wie beschrieben glaube ich dir schon. Wie Du schon schreibst, ca1999. Gibts denn heute auch noch solche?


  25-06-2020 18:52  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ dietmar.s Ich arbeite bei Fa. Speringer-nicht im Landmaschinenvertrieb!

@Naturbauer, wenn es heute jemand schafft ein Seil zum brechen zu bringen muss schon sehr viel passiert sein- und da ist es ok wenn die Schuldfrage geklärt wird!

Probleme mit Kunden waren von Anfang an sehr selten und sind noch immer sehr selten.
Klagsandrohungen gab es bisher nur zwei.

mfg
Ernst Krampert


  26-06-2020 17:05  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@ Spatzerl
Welchen Radanschluss hastn? 6 Loch mit 161/205 oder 10 Loch mit 176/225 ? ET 145 machens nimmer, 135 ist jetzt Standard bei den Zwillingen.

Darf man da zufahren und parken beim Parkplatz "Wurzerweg"? Wenn ich allein wär, würd ich wohl vom Hohen Steg weggehen, aber ich komm wohl mit der ganzen Familie.

LG,
Richard

  27-06-2020 14:41  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@richard.k
10 Loch 176/225 ET 132,5

Am Anfang, vom Wurzerweg muß man die Autos stehen lassen. Aber da kommst vorher eh zu mir nach Hause......
Kennst dich da oben leicht eh aus? Oder hast im Internet gestöbert :)

  27-06-2020 15:16  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bergfex

Räder schau ich Montag.

LG

  28-06-2020 06:53  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
So schaut das Problem aus. Wenn eine halbe Stunde später ein nichts ahnender fröhlicher Wandersmann vorbei kommt, zahlt er den Preis für dieses Fehlverhalten. Am OGH ist der Tierhalter Schuld, fragt sich nur obs der Kuh- oder Hundehalter ist.

https://tirol.orf.at/stories/3055222/


  28-06-2020 08:10  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Sperrt die Spaßgesellschaft von eurem Besitztümern aus wo immer ihr könnt!!!

https://www.meinbezirk.at/oberoesterreich/c-lokales/jungbauern-kritisieren-kulikitaka-challenge-auf-tiktok_a4121412#gallery=null


  28-06-2020 08:11  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Oder so:
https://www.derstandard.at/story/2000118348404/landwirt-wuetet-gegen-tiktok-challenge-bei-der-man-tiere-erschreckt

Wenn jemand friedliche Tiere dadurch in einen "gefährdenen" Zustand versetzt, fällt dieses Verhalten dann unter § 176 StGB? Vorsatz wird sich ja wohl kaum ausschließen lassen.

Würde mich die Meinung von Juristen interessieren.


  28-06-2020 13:39  stefan.u(gbz5)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Vorsätzliche Gemeingefährdung wird wohl ausser in Gegenden, wo täglich mehr Touristen als Tiere aufgetrieben werden, an der "großen Anzahl an Menschen" scheitern.

Das Problem sind aber auch die Gesetze.
Siehe das Tiroler Landespolizeigesetz.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrT&Gesetzesnummer=20000176
§6a
Hunde sind an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften, ausgenommen in durch Verordnung der Gemeinde ausgewiesenen Hundefreilaufzonen, an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Hunde sind an öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren, an der Leine und mit Maulkorb oder in geschlossenen Behältnissen zu führen.

So geschlossene Ortschaften sind 5 zusammenstehende Häuser (maximaler Abstand 50m)
Ausserhalb muss der Hund nicht angeleint sein, ausser eine Verordnung der Gemeinde verlangt es.

Was jetzt keiner dazu sagt ist:
Aber auch ausserhalb der Ortschaften hat kein Hund was in einem Feld oder Acker verloren. Und ist der Weg privat, dann bestimmt der Grundbesitzer.
(hab ich eh schon gepostet, was rauskommt, wenn der Grundbesitzer auf stur stellt https://www.tt.com/artikel/17078471/skurriler-streit-um-nicht-angeleinten-hund-betretungsverbot-fuer-halb-st-ulrich )

Jetzt muss der Hund zwar nicht angeleint sein, aber er darf den Weg nicht verlassen.
Und schon wieder wurde der Grundbesitzer alleinegelassen, denn bei der Durchsetzung seines Rechts hilft ihm niemand.
Wenn er es macht, dann läuft er wie der Jungbauer im TT Artikel in Gefahr angezeigt zu werden.



  30-06-2020 18:21  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Mittlerweile wird das zum Normalzustand:

https://tirol.orf.at/stories/3055819/

Heuer sind durch Corona extrem viele Leute unterwegs, manche Weiden sind extrem frequentiert, kein Rind kann sich darauf einstellen was mancherorts los ist. Rinder gehen auf niemanden "plötzlich" los, eigentlich muss man ständig damit rechnen. Ob ein Tier tatsächlich aufgebracht ist oder nicht erkennen viele Menschen nicht.



  04-07-2020 06:56  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Weiter gehts.

https://www.tt.com/artikel/30739958/streit-um-zugang-bauer-riegelte-alm-im-pinzgau-nach-tiroler-kuhurteil-ab



  13-07-2020 16:33  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
und schon wieder trampelt Eine durch abgezäuntes Gebiet und wird verletzt:
https://tirol.orf.at/stories/3057691/

  13-07-2020 16:57  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Schön langsam dürft ihr in Tirol was unternehmen mit euren Rindviechern, dieses Mal war scheinbar nicht mal ein Hund im Spiel.
Wenn das so weitergeht gerät die touristische Erfolgsstory in Gefahr. ,-)

mfg

  13-07-2020 17:22  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Wütende Kühe auf Wanderwegen ... Steinschlag auf Wanderwegen ..... Corona in der Bar ..... Wird nicht leicht für den Tourismus in dem Jahr ... und in den nächsten Jahren... Das wird dem Staat viel Geld kosten. ..... Das wird uns allen viel Geld kosten...

Ein "Problem" ist es auch das jetzt solche Meldungen durch das www viel mehr verbreitet werden. "Kuh verletzt Wanderer", "Stein trifft Wandere" war früher maxiaml ein 5-Zeiler in einer bessere Zeitung.

  13-07-2020 17:26  reiteralm
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Alle Ställe wieder auf Anbindeanhaltung umbauen und im Winter statt der Automatikbürste wieder striegeln und handzahm machen. Wird´s wohl eine neue Förderung dafür geben.

  13-07-2020 19:20  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Für "handzahm," braucht man keine Anbindehaltung aber mehr Handstriegel... ;)

So wie die Welt ist wird es wohl eher weniger Förderung für machen Betriebe geben.

Wenn es ganz blöd hergeht wird es sowas wie einen Kuhführerschein geben... vergleichbar mit den Auflagen für Hundehalter, Reiter, Kutschenfahrer usw....

Aber alle Nachrichten über verunglückte Urlauber sind verherend für die Urlaubsregionen wie Tirol, Salzburg usw. Ohne Tourismus bricht dort die gesammte Wirtschaft zusammen. Dann geht im Stubei wirder das Licht aus und es schaut aus wie um 1900...

  13-07-2020 20:20  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Originaltext von xaver75:
Schön langsam dürft ihr in Tirol was unternehmen mit euren Rindviechern, dieses Mal war scheinbar nicht mal ein Hund im Spiel. Wenn das so weitergeht gerät die touristische Erfolgsstory in Gefahr. ,-) mfg

Die vier- oder zweibeinigen Rindviecher, welche meinst du? ;)




  13-07-2020 20:28  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Ums Licht in Tiroler Tälern sorge ich mich weniger, eher um die versiegenden endlosen Geldströme Steuergeld nach Wien. ;)

Viele Unfälle in letzter Zeit zeigen, dass Hunde wenn nicht unmittelbar dann doch oft im direkten Zusammenhang stehen. Zb war das vor ein paar Wochen beim Unfall auf der Vilsalpe so. Wer weis ob bei dem Unfall am Wochenende nicht vorher frei laufende Hunde durch die Weide spazierten? Wie auch immer, die mediale Aufmerksamkeit ist halt hoch, würde das jetzt nicht überbewerten.

Ob Handstriegel oder Automatikbürste, gibt genug Landwirte die sich in den eigenen Laufstall nicht rein trauen. So wie es früher und auch heute noch genug Landwirte gibt, die nicht mehr klar kommen wenn die Kühe abgehängt sind. Im Anbindestall einen auf Kuhversteher machen ist keine Leistung. Gibt genug Landwirte die im Laufstall sich locker frei bewegen können und jedes Tier ansprechen können.

  13-07-2020 20:58  Tiroleradler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Gestern beobachtet beim Wandern:

Eine Almwiese mit einer Mutterkuhherde.
Abgezäunt (Elektrozaun), ein gutes Stück entfernt vom Wanderpfad.
Zwei Wanderer: Ah! Fotomotiv!
Pfad verlassen- Foto machen.
Abstand war wohl fürs Foto zu groß, darum jetzt direkt zum Zaun.
Ein Jahrling steht auf und geht neugierig zum Zaun.
Er stellt sich zum Jahrling, sie *knipsknips*.
Jahrling streckt neugierig den Kopf über den Zaun zu 'Ihm'.
'Er' streckt die Hand zum Rind aus.
Eine Mutterkuh steht nervös auf, geht ein paar Schritte auf
Mann und Junges zu, brüllt.
Die Fotosession wird fortgesetzt, mit vertauschten Rollen
Danach Abmarsch: zuerst der Zwei- und dann der Vierbeiner.

Alles gut, nichts passiert.
Könnte aber auch anders ausgehen.
Man hätte aber auch ganz einfach Abstand halten können.
Man könnte sich einfach an Vorgaben halten.
Könnte man...


Vielleicht werden unsere Tiere aber auch aus anderen Gründen
als nur der Laufstallhaltung unruhiger.

Ich möchte hier noch den Wolf ins Spiel bringen:

Wer kann sagen wieviele Begegnungen bereits zwischen Wolf und Rind
stattfinden ohne dass wir, die Tierhalter, etwas davon mitbekommen?

Und jede Begegnung mit dem genetisch eingebrannten Erzfeind Wolf
wird die Kuh sensibler auf Störungen werden lassen. Ob die Störung
dann ein Hund (=wolfsgleich) oder ein fremder Mensch ist, ist dann
vielleicht unerheblich. Die Kuh, das Rind verteidigt IHR Revier- gegen
alles was ihr bedrohlich erscheint.

Und bei hunderten Wanderern am Tag, kann da schonmal Einer dabei sein,
der dem Rindvieh bedrohlich auf die Nerven geht.



  13-07-2020 22:51  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Tiroleradler
Leiht euch doch beim Martin Killewald ein paar Hintergrundmotive aus.
Die stellt ihr im Tal am Parkplatz auf, erspart viel Ärger. ,-)

mfg

  13-07-2020 22:52  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
und :

wollt ihr es immer noch bestreiten - AN DER WEGSPERRE FÜHRT KEIN WEG VORBEI ::::::::::::::::::::

glaubt nicht an die Geislers und Köstingers - Verhaltensregeln und das Versicherungsgeschwafel brauchen einen schuldigen TODL - der bauer heißt -

  14-07-2020 06:47  stef0901
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Guten Morgen,

der von mir eröffnete Thread "Pensionen der Bauern im Vergleich zu anderen" wurde auf meine Anregung nach 484 Beiträgen geschlossen, weil die letzten 100 Beiträge außer mir kein Einziger was zum Thema schrieb.
Feindselig eingestellte Typen wollten z. b. Tipp, wie Sie Ihren Hof vergrößern könnten. Einer aus NÖ wollte nur stänkern, usw, ………..

Möchte nur einem braven Kerl einen Tipp geben, der sich hinter einen Kollegen gestellt hat, der Seinen nur 70 cm hohen Zaun in 3 von 4 Vierteln von OÖ genau auf die Grundgrenze stellt, damit Seine Rinder zumindest die 1. Maisreihe von den Nachbarn fressen können.
Xaver 75, Du solltest Deinen Vollbart pflegen oder rasieren und Dir eine Frau suchen, damit Du nicht mehr ganz alleine auf Deinem Hof mit Rindern leben musst, die Du teilweise um die Mitternachtszeit betreust !


  14-07-2020 07:20  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Tiroleradler: ähnliches beobachte ich auch immer wieder. Spätestens beim Fotografieren ist alles vergessen. Wenn am Tag 15 Gruppen mit den Tieren Fotos machen, dann überrascht es mich nicht wenn bei der 16sten Begegnung mal ein Jungrind einen Boxer austeilt. Seien wir ehrlich, wie oft ist ein Rind wirklich auf Angriff aus? Also ich erlebe das sehr selten, man erkennt es aber deutlich. Ich behauptet 99,99% der Menschen haben noch nie eine Kuh beim Ausrasten erlebt. Meist möchte ein Rind nur mal seine Komfortzone abstecken. Für den durchschnittlichen Wanderer kann das schon reichen, die kugeln ja auch ohne Rinder durch die Gegend.
Letztes Jahr fiel mir die Wolfspräsenz ganz sicher auf. Die Rinder waren anders. Sie fixierten ganz klar bestimmte Regionen, waren viel wachsamer. Bisher hockten meine Rinder immer irgendwie völlig tiefen-entspannt herum, jedes Rind tat was ihr gerade vorkam. Jetzt ist immer eine klarer Herde zu erkennen, meist eine Ausrichtung zu einem bestimmten Punkt, immer sind Teile der Herde sehr wachsam am Beobachten der Umgebung. Ich kann mich ohne Probleme nähern, aber ob sie so freundlich bleiben wenn am Tag 200 Leute durch marschieren? Ich weiß nicht, hab aber einen weniger frequentierten Platz und Teile gesperrt.

  14-07-2020 07:33  Century
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Gerade dieses Jahr müssen Weiderinder einiges aushalten, wenn ich mir anschau wie sich bei uns die Biker-zahlen verfielfacht haben, und dass manche Bergebiete unter der Wandererzahl ächzen^^

Und dazu noch die unheimliche Blödheit der Leute, gepaart mit massloser Selbtüberschätzung.



  14-07-2020 07:40  Peter06
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@muk:
Welch herrliche Formulierung, welch grossartige Erkenntnis:

An der Wegsperre führt kein Weg vorbei

Wie lange hast Du an dieser genialen Wortwahl getüftelt?




  14-07-2020 12:41  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@richard.w(7n417) Aus wirtschaftlicher Sicht würde ich mir im Moment mehr Sorgen um Tirol und Salzburg machen. Die Rezessione wird die Bundesländer die überwiegend vom Tourismus abhängig sind besonderes treffen. Gerade Tirol und Salzburg sind das doppelt so starkt betroffen wie NÖ, OÖ, Wien oder Burgenland..

https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1/1203/ZIB-1/14058339

Ab Minute 12:14....


Alle Nachrichten über verunglückte Touristen sind da besonders schlecht. Und meine letzte Woche im Ötztal hat mir gezeigt das dort alle, aber wirklich alle von "de Gäscht" leben. Vielleicht könnten ein paar auch ohne Touristen ihr auskommen finden. Aber es wäre recht bescheiden. Ein gewaltige Abwanderung wäre die Folge.

Eine Sperre von Wegen wird nur in Absprachen mit den Touristenvereinigung Sinn machen. Verletzte Toruristen sind schlecht für das Geschäft. Ausgesperrte Touristen sind auch schlecht für das Geschäft.

Zu den Bikern..... auch die Bikes wurden im Ötztal reichlich vermietet. Die Leute werden ja richtig angeregt mit einem gemieteten e-Bike hoch hinauf zu fahren.

Ich war auf eine Alm mit Gastbetrieb. Hab den Betreiber gefragt: "Hast den Zaun gemacht um deine Gäste zu schützen." Antwort: "Na, um die Viecher zu schützen". Der züchtet und melkt Grauvieh .... und braucht die Gäste halt auch....

  14-07-2020 14:08  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Mittermühl wohin glaubst du fließen die Steuereinnahmen von "de Gäscht"? Im Staatsfunk glaubt man noch ein Problem irgendwo im Westen zu verorten. Das wird für manche ein böses Erwachen nach der Silvesternacht 2021 geben wenn die Gelder aus den Apres Ski Bars nicht verlässlich fließen. .
Wirtschaftlich ist die unmittelbare Auswirkung vor Ort natürlich extremer. Trotzdem sollte man nicht ganz von der eigenen Sicht als Gast auf alle schließen. Viele Tiroler haben es längst geschafft ihre berufliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Tourismus zu überwinden. Weiter zurück fallen als heute schon ein abgelegener Ort in Niederösterreich werden die meisten Tiroler Dörfer nicht. ;)
Zuerst wandern die Gastarbeiter ab, bzw kommen gar nicht mehr. Einige Gegenden wären sicher leerer als heute, ab nun halt ganzjährig, nicht nur im Sommer.

Meiner Erfahrung sind Deutsche die bravsten Gäste. Sie halten sich an Sperren und zeigen Verständnis.

  14-07-2020 15:34  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@richard.w(7n417) Verstehe mich nicht falsch. Ich will hier nicht dem vom Fremdenverkehr abhängigen Westen an Bein pinkeln.

Ich gebe dir auch recht.

Ja - es wird ganz Österreich weh tun wenn die Steuern aus den Apres Ski Bars nicht kommen. Aber dieser Einkommensverlust wird sich in den betroffenen Regionen viel stärker auswirken als in den entlegengenen Regionen in NÖ. Die hatten diese Entwicklung schon längst und haben sich auf einen bescheidenen Niveau eingependelt. Kann gut sein das man sich da auf einem Niveau treffen würde - ohne Touristen. Da bin ich mit dir auf einer Linie. Schau die die verlassenen Hotels am Semmering an. Da kann man gut sehen wie ein Touristenort ausschaut der nicht mehr ganz so gut besucht ist und wo die Gemeinde ums Geld kämpft.

Zu deinem Satz: "Viele Tiroler haben es längst geschafft ihre berufliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Tourismus zu überwinden." Da kann nur für reine Exportorientierte Wirtschaft gelten. Jeder Betrieb der seine Kunden in Tirol hat, würde unter einen Touristenschwund gewaltig leiden. Einfach weil die Kunden weniger Geld haben.

Zuerst wandern übrigens immer die qualifizierten Arbeitnehmer ab. Die finden ja leichter andereswo einen Arbeit. Da meist mehr Frauen als Männer. Zurück bleiben oft nicht ganz so hoch qualifizierte Männer... Gleichzeitig haben die Gemeinden Probleme die Infrastruktur am Leben zu halten. Kostet ja alles.

Das alles ist ein Szenario das eintreten würde wenn der Tourismus in Tirol und Salzburg länger enbrechen würde. Das wollen wir alle nicht.

Vor der Krise war der Tourist eine automatisch wiederkehrendes Übel das Almen, Autobahne und die Badeseen überfüllt hat und einfach sein Geld im Land gelassen hat. Jetzt merken wir das er ein Rohstoff ist der nicht immer kommen muß und auch einen Wert hat.

Aber ich gebe dir Recht. Meine Sicht als Gast ist sicher nicht allumfassend, vielleicht aber etwas anderes als von anderen Gästen. Ich erfrage beim plaudern schon meist recht genau ein paar Hintergründe. Bin ja seit Jahren in den selben Gegenden und kenne viele Leute seit Jahren.

Nur bei meinem Besuch letzte Woche waren die Deutschen Familien (mit Kindern) die Gäste die auf keine Coronaregeln geachtet haben.



  14-07-2020 16:12  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Mittermühl wir sind eh der gleichen Meinung. Sicher ist für einige Dörfer in den hinteren Tälern die Sache fatal. Trotzdem gibts auch dort Menschen die ihr eigenes Ding drehen. Tirol ist mehr als Tourismus oder Export. Dieser Theorie nach dürfte es in einer nicht touristisch genutzten Gegend ausschließlich Export geben. Wir alle wissen das stimmt so nicht für abgelegene Teile Niederösterreichs und auch nicht für viele TirolerInnen.

  14-07-2020 17:29  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Natürlich ist Tirol nicht nur Tourismus, Lederhosen, Ischgl und Kitzbühl

Es gibt immer ein paar Leute die ihr eigenes Ding drehen. Man unterschätzt nur die Abhängigkeit vom Rest der Gesellschaft. Meine Bekannten in Tirol, an die ich besonders denke, verstehen sich als Bauern mit vielleicht 20 GVE. Dazu eine Jausenstation mit 4-5 Ferienwohnungen und etwas Erdbau mit eigenem Bagger. Ohne Touristen fällt die Zimmervermietung weg. Zur Jausenstation kommen im Moment einheimische Gäste - aus Solidarität. Das wird wenn die Wirtschaft eingeht auch weniger. Und die Erdbaufirma lebt davon das gebaut wird... und das hört auch auf wenn das Geld ausgeht. Ich hab mit dem Kurorten wie Semmering, Reichenau oder Mönichkichen solche Schicksale vor der Nase. Die hatten ihre Blüte vor 50-120 Jahren. Es kommen immer noch Gäste. Aber viel weniger. Da stehen gewaltige Hotels einfach leer. Hat man auch überlebt. Aber es war doch ein gewaltiger Abbau von allem.

Tirol hat mit dem Tourismus eine relativ Umweltschonende Einnahmequell gefunden . Ein Schipiste ist im Verhältnis zu einem Stahlwerk "Umweltschonend". Wanderwege und Radwege sowieso. Geld aus dem Tourismus sind leicht zu verteilen. Da haben alles was davon.

Ich wollte nur sagen das man über Touristen nicht zu undankbar sein sollte. Auch wenn sie auf den Almen sehr lästig sind. Mit ihnen hat man Ärger... aber ohne Touristen könnte der Ärger viel größer werden. Wir hatten diesen Ärger von den 60er Jahren bis in die 90er. Dann waren wir in dem Bereich auf einer Talsohle.

Aber Tirol mit weniger Touristen würde mir gefallen. Wieviel Platz wäre da dann plötzlich. Man würde Straßen rückbauen (war in NÖ auch so) und die Bodenversiegelung wäre starkt gebremst. Innsbruck würde zur Großstadt werden weil da eine Landflucht einsetzen würde.... Wie in NÖ oder OÖ..

  23-07-2020 15:15  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@richard.w(7n417) Swarovski paßt im Moment ganz gut zum Thema. Die Familen macht Urlaub in Marbella. Tiroler die trotzt Corona ein sicheres Leben haben. Das sie gerade 200 Leute in 'Tirol kündigen ist ein gewisser Schönheitsfehler an der Sache.

Der Tourismus usw. spührt dei Coronawirtschaftskrise besonderes weil die Gäste halt nicht kommen konnten. Die eingentlich Wirtschaftskirs würde ich haber erst für das nächste Jahr erwarten. Dann wird sie in der restlichen Wirtschaft angekommen sein. Und das trifft alle. Da gibt es kaum eine Branche die nicht mit weniger auskommen wird müssen.

  23-07-2020 16:09  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Swarovski ist hart. Bisher galt man als gemachter Mann oder Frau wenn man dort arbeitete. Einige sind in zweiter oder dritter Generation dort beschäftigt. Bitter ist, das Svarowski eigentlich schon länger einen massiven Stellenabbau in Tirol plant, sie wussten nur nicht wie durchziehen. Jetzt gehts.
Die Firma MED-EL in Innsbruck hat offene Stellen. Vermutlich wird die eine oder andere hochwertige Hörhilfe nicht gekauft wenn die Wirtschaftskrise nach Corona voll einschlägt, jedoch scheint mir diese Firma besser gerüstet als viele andere.

  23-07-2020 17:30  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Es wird für alle etwas bitterer als man es bisher vermuten würde...

  26-07-2020 14:36  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Kein Schmerzensgeld nach Kuhattacke

Kuh gegen Radlerin: Dieses Duell hat für eine Pensionistin auch drei Monaten später noch schmerzhafte Folgen. Eine durchgebrannte Kuh rammte sie im Lauteracher Ried, die Dornbirnerin lag mit mehreren Brüchen zwei Wochen im Spital. Aussicht auf Schmerzensgeld besteht aber nicht.

https://vorarlberg.orf.at/stories/3056772/

  16-08-2020 22:10  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@Richard.k
Warst Du am 9.8.auf Lokalaugenschein beim @Fetzerl?

mfg

  16-08-2020 22:22  richard.k(p6614)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Na, leider net. Hat sich nix ergeben von ein paar mehr Usern.

  17-08-2020 15:15  Spatzerl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@xaver75
hast was an den Augen oder bist betrunken?!!

  17-08-2020 15:58  xaver75
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Sorry, @Spatzerl, ja, immer bzw. sehr selten.,-)

mfg

  19-08-2020 08:44  Gefler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Guten Morgen, Gestern 20.00 Uhr die Kuh in der Abkalbebox beginnt zu Kalben. 20.30 Uhr Kalb ist allein zur Welt gekommen. Soweit so gut normal lass ich das Kalb bis zum nächsten Morgen bei der Kuh aber die Kuh ist unruhig und geht auf das Kalb los, also ab in die Kälberbox damit. Womit ich nicht rechnete war das die Kuh dies nicht witzig fand und mich inklusive Absperrung durch die Luft schleuderte. Ich hab zum Glück nur Prellungen aber MERKEN!! Nicht nur "Touris" können zum Opfer werden nein auch gestandene" Bären" mit 25 Jahren Erfahrung zahlen Lehrgeld. Lg Gefler

  19-08-2020 13:43  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Oh ja, nicht zu unterschätzen. Besonders bei der Umstellung von Kalben am Anbindestand zu Abkalbebox zahlten einige schon drauf. Ich hänge bei solchen Dingen immer die Kuh an. Das dauert zwar 10 Sekunden länger, aber dafür ist man sicher. Abkalbeboxen mit Trenneinrichtung wären eine schöne Sache, gibts von der Stange zu kaufen oder im Eigenbau.

Gute Besserung Gefler!

  19-08-2020 17:35  inim
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo Gefler!

Bist nicht der einzige mit langer Berufserfahrung dem sowas passiert.
Heute Morgen 7.35 Uhr , verladen eines 400kg schweren Stieres und einer 380kg schweren Kalbin.
Vom Laufstall in den Treibgang zum Viehanhänger drehte sich der Stier plötzlich um und rammte mich mit voller Wucht zu Boden und trat mit seinem Vorderfuß auf meinen Rücken und die Rechte Schulter. Hab mich dann mit letzer Kraft und starken Schmerzen durch das Absperrgitter auf die Viehwage retten können wo ich einige Zeit liegen gblieben bin bis sich mein Kreislauf von Schock ein wenig erholt hatte. Mein Sohn fuhr mit mir dann ins Krankenhaus (vorher noch 25 Novalgintropfen und 1 Schmerztablette )um meine Schulter zu untersuchen. Zum Glück ,, nur Prellungen und Hautabschürfungen ,, .
Hätte auch viel schlimmer kommen können. 4 Tage Schonhaltung in Schlaufe und 3 Schmerztabletten am Tag und kühlung verordnet bekommen.
Lg Inim!
PS. Konnte fast nur mit der Linken Hand schreiben wegen der Starken Schmerzen..

  19-08-2020 21:45  Gefler
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Guten Abend Inim, erstmal gute Besserung. Da hast ja noch Glück im Unglück gehabt, das hätte noch schlimmer ausgehen können. Hast du du dir auch das "was wäre wenn " Szenario durch den Kopf gehen lassen? Frau, Familie, Kinder, Betrieb alle zurück lassen wegen einer Unachtsamkeit. Inim, vielleicht sind wir inzwischen Betriebsblind und verlassen uns auf unsere Erfahrungen und unser Können aber Ereignisse wie diese zeigen uns das wir keine Sekunde schlafen dürfen. Pflege deine Knochen und alles gute aus dem Murtal. Lg. Gefler

  20-08-2020 10:17  mittermuehl
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
@inin Gute Besserung ... Lasse dich, so in nahe Zukunft nicht alles zu 100% schmerzfrei ist, gut nachuntersuchen. MR der Wirbelsäule. Verletzungen der Bandscheiben werden jetzt leicht übersehen, weil eh alles weh tut. Und Bandscheiben sieht man nur am CT oder MR. War bei mir so. Auch alles ruhig gestellt. Schlaufe und so. Ein paar Jahre päter hatte ich dann doch Probleme. "Sind sie mal schwer gestürzt?".

  20-08-2020 13:21  inim
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Hallo gefler und mittermuehl!
Danke für die Genesungswünsche . Mit 59 Jahren ist mann nicht mehr der schnellste zum ausweichen und letzte Nacht war nicht lustig vor lauter Schmerzen, der ganze Körper tut heute weh und ohne Schmerzmittel geht momentan net viel. Wie gesagt hatte noch mal großes Glück!
Lg Inim

  22-08-2020 08:22  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Jetzt gibts Neuigkeiten zu einem ebenso hier diskutierten Vorfall:

https://tirol.orf.at/stories/3063378/

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, mit der Begründung die Angriffe seien für die beiden Almbauern nicht vorhersehbar gewesen, weil jahrelang nichts passiert ist.

Was soll der Kas wieder heißen? Ab jetzt ist jeder Unfall auf dieser Alm vorhersehbar und der Almbauer sogar strafrechtlich (!) zu belangen? So sieht Rechtsicherheit jedenfalls nicht aus.

  23-08-2020 14:18  mitmart
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Nachdem es jetzt "vorhersehbar" ist sollte man die Weide für Wanderer sperren........


  23-08-2020 18:31  grasi1
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Richtig, gesperrt gehört bis eindeutige Rechtssicherheit herrscht!

  23-08-2020 18:39  ek
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Bis Rechtssicherheit herrscht, einfach alle Hütten mit Ausschank und WH im Almbereich freiwillig sperren.
Das würde die Besucherzahl sofort reduzieren



  23-08-2020 20:28  muk
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
wer es immer noch nicht glaubt .

an der wegsperre führt kein weg vorbei .

auch die kuhattacke im Pinnistal im Jahr 2014 wurde von der staatsanwaltschaft nicht verfolgt .

der schadenersatz musste im zivilrechtsverfahren geliestet werden .

aber die jetzige entscheidung schlägt wohl alles . das heißt - beim nächsten kuhangriff wird der bauer auch strafrechtlich verfolgt weil es auf grund eines bereits gewesenen vorfalls vorhersehbar war das die kühe agressiv sind .

  24-08-2020 13:22  sarah.b(xvi13)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Du meine Güte, Leute sollten sich nicht mit Kühen anlegen. Verstehen die nicht schon vorher, wie viel so ein Tier wiegen kann. Und dass dann die Landwirte in einigen Instanzen zu Schadensersatz verurteilt werden. Absolut unverständlich. Wenn man sich einer Kuh nicht nähert, fühlt sich diese auch nicht bedroht.

  24-08-2020 13:43  richard.w(7n417)
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
wenn das so einfach wäre.... Hier in den Wandergebieten stirbt fast jeden Tag einer, weil sie erschwachen oder über die eigenen Füße fallen. Einige Verletzte durch Kühe sind eine Randerscheinung. Trotzdem wird man nicht den Berg oder jedes Feld absperren.

  11-09-2020 11:04  iderfdes
Kuhatacke: Landwirt zu 490.000 EUR Schadensersatz verurteilt
Das mit dem Absperren kann ja auch wieder in die Hose gehen.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/stromschlag-am-weidezaun-frau-erstattet-anzeige,S9XBGqP
 



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