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Arbeitslosengeld
Hab die Elterliche Landwirtschaft seit 5 jahren in Pacht und in Vollerwerb geführt.
Jetzt möchte ich den Pachtvertrag lösen und normal Arbeiten gehen.
Hab ich in dieser Zeit dazwischen wo ich noch keine Arbeit habe die Möglichkeit auf Arbeitslosengeld vom AMS?
Hat schon jemand erfahrung in diesem berreich?
Arbeitslosengeld
Wenn du das erste mal Arbeitslos bist mußt du vorher 52 oder 56 Wochen ausserlanwirtschaftlich gearbeitet haben und auch angemeldet gewesen sein. Sollte es sein das du nur im sommer oder Winter arbeiten gehst, muss zwischen der Arbeitslosenzeit wieder 26 Wochen gearbeitet (einbezahlt ) werden. Bist du immer noch über die Landwirtschaft versichert(einbezahlt ) darf ein gewisser Einheitswert nicht überschritten werden ,glaube es sind 11500 €, am besten ist du rufst beim ams an , die geben dir genaue Auskunft
Arbeitslosengeld
12500 €, oder so ähnlich ist jetzt die EHW Grenze für Arbeitslosengeld. Habe auch das erste Jahr durchgehend gemeldet sein müssen um Anspruch aufs Arbeitslosengeld zu haben. Dann auch im Winter 2 Monate bis 10 Wochen gestempelt.
ArbeitslosengeldLink zu den Fragen.
https://www.ams.at/arbeitsuchende/faq#fragenzuranwartschaft
3% vom EHW.
Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld für "Selbstständige" ? ohne einen Cent dafür eingezahlt zu haben ? geht's noch? frag doch mal den Basti !!
Arbeitslosengeld
Was heißt hier "ohne einen eigenen Cent eingezahlt haben". Um eine Leistung zu bekommen musst eh Beiträge bezahlt haben! Weiß jetzt nicht, welcher Prozentsatz vom Umsatz bzw. Gewinn, aber grundsätzlich möglich! Was ich soweit weiß, können auch Landwirte in diesen Topf einzahlen. Ich wurde beim AMS explizit gefragt, ob ich da eingezahlt habe mal. Konnte nur verneinen, hätte es auch nicht gewusst damals. War aber eh hinfällig, war das erste Jahr in der Bude eh durchgehend angemeldet.
Arbeitslosengeld
@ KaGs: Weißt du dazu mehr? Mich würds nur prinzipiell interessieren, weil man dazu nicht gerade viel bezüglich Landwirtschaft und Arbeitslosenversicherung findet, außer des Gsatzl
>>Wer kann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen?
-Selbständige, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder dem Sozialversicherunggesetz der freiberuflich selbstständig Erwerbstätigen (FSVG) pensionsversichert sind
-freiberuflich tätige Rechtsanwälte
Arbeitslosengeld
Habe mich dann nicht mehr weiter befasst mit dem Thema. War im 2011er Jahr, als ich mit dem AMS Mitarbeiter gesprochen habe. Würde jedenfalls zum AMS gehen und nachfragen, die können und werden auch verbindliche Auskünfte geben! Weiß auch nicht, wie lange man vor der unselbstständigen Arbeit in eine solche Versicherung einzahlen muss, um einen Leistungsanspruch zu haben.
In dem oben genannten Absatz findet sich kein Hinweis für Landwirte. Aber damals (2011) wäre das möglich gewesen. Daher am Besten beim AMS nachfragen.
Man sagt ja, frag den Schmied, nicht den Schmiedl!
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