Arbeitnehmerveranlagung

Antworten: 2
  22-01-2007 21:14  hober
Arbeitnehmerveranlagung
Bin Nebenerwerbslandwirt und führe Arbeitnehmerveranlagung über Internet durch. Habe dazu eine Frage an euch: Bei den Werbungskosten kann man Pflichtversicherungsbeiträge bzw. selbst eingezahlten Sozialversicherungsbeitrag angeben, fällt da auch der Beitrag zur SvadB darunter bzw gebt ihr den an???

  22-01-2007 22:00  ledsch
Arbeitnehmerveranlagung
Bin Vollerwerbslandwirt, führe die Einkommenssteuererklärung auch per Finanzonline ab und gebe unter der kennzahl 9830 im formular die bezahlten sozialversicherungsbeiträge (bei mir eben von der SVB) ein, ich denke, dass das bei der Arbeitnehmerveranlagung gleich sein sollte.



  23-01-2007 08:02  Christoph38
Arbeitnehmerveranlagung
Die Beiträge an die Sozialversicherung der Bauern sind eindeutig keine Kosten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis und daher dort nicht anzugeben.
Die SVB Beiträge sind bei der pauschalierten Gewinnermittlung der Landwirtschaft zu berücksichtigen.



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