Antworten: 2
Arbeitnehmerveranlagung
Bin Nebenerwerbslandwirt und führe Arbeitnehmerveranlagung über Internet durch. Habe dazu eine Frage an euch: Bei den Werbungskosten kann man Pflichtversicherungsbeiträge bzw. selbst eingezahlten Sozialversicherungsbeitrag angeben, fällt da auch der Beitrag zur SvadB darunter bzw gebt ihr den an???
Arbeitnehmerveranlagung
Bin Vollerwerbslandwirt, führe die Einkommenssteuererklärung auch per Finanzonline ab und gebe unter der kennzahl 9830 im formular die bezahlten sozialversicherungsbeiträge (bei mir eben von der SVB) ein, ich denke, dass das bei der Arbeitnehmerveranlagung gleich sein sollte.
Arbeitnehmerveranlagung
Die Beiträge an die Sozialversicherung der Bauern sind eindeutig keine Kosten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis und daher dort nicht anzugeben.
Die SVB Beiträge sind bei der pauschalierten Gewinnermittlung der Landwirtschaft zu berücksichtigen.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!