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Arbeitnehmerveranlagung als Nebenerwerbslandwirt
Hallo!
Seit kurzen habe ich den landwirtschaftlichen Betrieb übernommen. Diesen führe ich im Nebenerwerb. Der Betrieb selber ist pauschaliert.
Muss ich in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung machen bzw. wird man dazu aufgefordert?
Zahl man dann Steuern nach bzw. weiß das Finanzamt das man einen land. Betrieb führt?
Hat hier jemand schon Erfahrung?
Danke!
Arbeitnehmerveranlagung als Nebenerwerbslandwirt
Österreich - Du machst deine Steuererklräung. Da wird irgendwo nach landwirtschaftlichen Einkünften gefragt. Dazu brauchst du das dort gewünschte Fromular (Nummer steht dort). Das findest du im Internet. Mit dem Formular rechnest du dir dein landwirtscahftliches Einkommen aus (Einheitswert - Sozvers.). Den Wert gibst du in deine normale Einkommensteuererklärung.... und rechnest wie immer weiter...
Arbeitnehmerveranlagung als Nebenerwerbslandwirt
Vom EHW werden 42% als Gewinn angenommen. Dann die SVB-Beiträge weg, das ist der Gewinn. Oft (meistens) kommt da eine Null raus, weil die SVB- Beiträge eh höher sind. Sollte verpachtet sein, müsste der Pachterlös auch bei den Einkommen angegeben werden........
Arbeitnehmerveranlagung als Nebenerwerbslandwirt
Einheitswert *42% (wenn Forst unter 10.000)
+ erhaltene Pachtzinsen
-SVB
- Pachtzinsen (Achung da gibt es Höheneinschränkung)
- Ausgedinge
´-Schuldzinsen
= EInkommen aus LW und Forstwirtschaft
wenn hier 0 rauskommt oder unter 730 Euro, dann braucht du nur eine Arbeitnehmerveranlagung machen und keine EST Erklärung
Arbeitnehmerveranlagung als Nebenerwerbslandwirt
Ich bin seit45 Jahren berufstätig , und seid 35 Jahren Besitzer unsers Nebenerwerbsbetriebes
gemeinsam mit meiner Frau die seid 4 Jahren in Pension ist ,seidher bin ich wieder Betriebsführer , vorher die Frau.
Ich habe noch nie eine EInkommenssteuererklärung gemacht ,oder müssen, hab heuer sogar beim Lohnsteuerausgleich ein bisschen was zurückbekommen , der jetzt automatisch vom FA gemacht wird. Wie die Erhebung für den neuen Einheitswert war musste ich auch Berufsbruttobezug angeben, aber ein Rückfrage betr. Einkommenssteuererklärung habe ich noch nie gehabt, allerdings haben wir auch einen sehr niedrigen Einheitswert , den neuen Bescheid haben wir übrigens auch noch nicht bekommen, die Nacharn schon alle.
Ich glaube nicht das Du eine Steuererklärung machen musst.
MfG pert
Arbeitnehmerveranlagung als Nebenerwerbslandwirt
Hallo!
Die Bearbeitung des vom Notar ans Finanzamt geschickten Übergabevertrages kann einige Jahre dauern. Das bemerkst Du, wenn die Grundsteuer von Dir eingefordert wird. Grundsätzlich musst Du Einkünfte dem Finanzamt mitteilen, ob Du Steuern zahlen musst, ist eine andere Frage. Die Mitteilungspflicht gilt auch für die Sozialversicherung. Die Beratung über alle diese Fragen ist bei der Landwirtschaftskammer fast kostenlos und sehr gut, sollte natürlich vor der Übergabe in Anspruch genommen werden.
ferd
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