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Aufschüttung im Aussenbereich
Hallo liebe Landwirte,
Ich möchte hier nach Möglichkeit erst einmal keine Namen und Orte nennen Da das Verfahren noch läuft. Ich bitte euch aber dennoch um euren Rat bzw. eure Erfahrungen.
Ich befinde mich in Sachsen und habe eine landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich auf der ich Obstbau betreiben möchte (Bäume sind gepflanzt müssen, aber noch wachsen)
Jetzt ist es so das bei Hochwasser und bei starkem Regen das Grundstück mehr oder weniger regelmäßig absäuft.
Deshalb habe ich eine Aufschüttung von rund 200qm gemacht um da einfach meinen Kleinen Traktor und mein Mähwerk in Sicherheit zu bringen (später auch mal meine Ernte bis zum Abtransport / Verkauf).
Jetzt kommt das Umweltamt und verpflichtet mich zur Beseitigung da es ein Erheblicher Eingriff in Umwelt und Natur sei.
Obwohl es im Sächsischem Naturschutz Gesetz erst ab 300qm als Eingriff eingestuft wird.
Meiner Meinung nach setzt sich hier das Umweltamt über geltendes Recht hinweg bzw. interpretiert es eigensinnig.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Wie schätzt Ihr die Aufschüttung ein.
vielen Dank
Aufschüttung im Aussenbereich
Ich schätze, das es vorher eine Art Auffangbecken war, damit das Wasser bei Starkregen nicht so schnell abfließt.
In Ö. hat man da sämtliche Bewilligungen einzuholen (Wildbach-und Lawinenverbaung, Naturschutz, ev. Wasserrechtsbehörde), dann wird genau vorgeschrieben welches Material zu verwenden ist usw.
mfg
Aufschüttung im Aussenbereich
Aufschüttungen sind die eine Sache, Veränderungen im Wasserlauf die andere.
LG Vollmilch
Aufschüttung im Aussenbereich
Hallo, war kein Auffangbecken.
habe von einem Anwohner (80+ Jahre) erfahren das dort vor/nach 1945 Lehm für Ziegel abgebaut wurde.
Das erklärt auch warum das Wasser dort nur schwer versickert.
Und so was wie Lawinen kennen wir hier nicht ;)
Mich wundert es einfach das Im Gesetz das ganze erst dann als Eingriff gilt wenn es größer 300qm ist.
Aber mir vom Umweltamt einfach gesagt wird der § wäre nicht abschließend und auf gut deutsch entscheidet das Umweltamt was Umweltrechtlich relevant ist und was nicht.
Aufschüttung im Aussenbereich
Hallo, war kein Auffangbecken.
habe von einem Anwohner (80+ Jahre) erfahren das dort vor/nach 1945 Lehm für Ziegel abgebaut wurde.
Das erklärt auch warum das Wasser dort nur schwer versickert.
Und so was wie Lawinen kennen wir hier nicht ;)
Mich wundert es einfach das Im Gesetz das ganze erst dann als Eingriff gilt wenn es größer 300qm ist.
Aber mir vom Umweltamt einfach gesagt wird der § wäre nicht abschließend und auf gut deutsch entscheidet das Umweltamt was Umweltrechtlich relevant ist und was nicht.
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