12-01-2007 10:47  hans_meister
Grundbürgerliche Rechte- Sind Sie schlampig?
Die Bundesforste waren für Herrn E. gute Nachbarn. So hatte er über ein Waldgrundstück ein Wegservitut. Diese Ersitzung stand zwar nie im Grundbuch, es gab diesbezüglich aber keine Schwierigkeiten. Jetzt haben die Bundesforste dieses Waldgrundstück an einen privaten Forstbesitzer 'lastenfrei" verkauft. Der neue Eigentümer lässt Herrn E. nicht mehr über den Weg fahren, da es ja lastenfrei gekauft wurde.

Nicht verbücherte Rechte können verloren gehen. So ist es zB wichtig, dass sie eine Ersitzung im Grundbuch absichern.

Sind auch Sie - was ihre grundbürgerlichen Rechte anbelangt - schlampig?

  12-01-2007 12:41  hans28
Grundbürgerliche Rechte- Sind Sie schlampig?
hallo herr meister,

da wir ein ganz ähnliches problem haben (benutzung einer waldzufahrt seit immer, mind. 60 jahre ohne grundbucheintrag), frage ich mich, ob dieser landwirt in ihrem beitrag irgendeine aussergerichtliche möglichkeit hat, dieses recht auch weiterhin in anspruch nehmen zu können.
in meinem fall wird der besitzer dieser einfahrt niemals einer freiwilligen eintragung zustimmen.

wahrscheinlich gibt es solche fälle zuhauf, da diese rechte früher ja nur auf dem handschlag der parteien beruhen.

für lösungsvorschläge wäre ich sehr dankbar

mfg hans28

  12-01-2007 17:13  Christoph38
Grundbürgerliche Rechte- Sind Sie schlampig?
Das hat zt mit schlampig wenig zu tun.
Der Nachbar der die Dienstbarkeit duldet hat kein Interesse daran Lasten zu verbüchern. Wenn man an ihn herantritt mit dem Ansinnen ins Grundbuch zu gehen, wird er eher glauben er vergibt sich etwas und nichts unterschreiben wollen. Dann kann man sich selber überlegen ob man den Nachbarn der die Dienstbarkeit duldet klagen will, damit man ins Grundbuch kommt.

Außerdem ist häufig ja auch der genaue Umfang der Dienstbarkeit nicht geklärt.
Hat für mich daher nicht unbedingt mit Schlamperei zu tun, wenn man nicht alle Dinge sofort mit Hilfe des Gerichtes klärt.

Im übrigen wäre noch die Frage zu stellen, ob es sich nicht um eine offenkundige Dienstbarkeit handelt, die der Käufer auch ohne Verbücherung übernehmen muss.

  13-01-2007 17:30  blackcoffee
Grundbürgerliche Rechte- Sind Sie schlampig?
hi

es geht aber auch über die schiene der ersitzung, wenn ich mich nicht irre. es muss dann ja nicht unbedingt, im grundbuch stehen. das ist ja im bereich des gewohnheitsrecht anzufinden.




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