Antworten: 29
  30-04-2018 07:24  Senihonsa
Vermessung
Darf mein Nachbar bei mir auf meinem Grundstueck ohne mein einverstaendnis einen Teil vermessen lassen, weil er es angeblich kaufen will , dass er eine bessere Aussicht hat. Ich gehe davon aus, das sich ein Vermesser beim Grundstueckseigentuemer melden muss um eine Vermessung durchfuehren zu duerfen. Liege ich mit dieser Anschauung falsch.
Vieleicht ging es Anderen auch so.

  30-04-2018 07:41  heilei
Vermessung
Hallo,
hat er nur deine Grundstücksgrenzen vermessen oder eine Stück auf deinem Grund neu "ausgesteckt"?
Bei uns kam auch der Vermesser einmal vorbei für eine Unterschrift, weil ein Nachbar ein angrenzendes Grundstück gekauft hat, ohne Wissen von uns.
Solange die Grenzsteine stimmen ist das kein Problem und auch in Ordnung.
Grüße

  30-04-2018 10:28  hans.m(wx812)
Vermessung
Ja, darf er. Hatten vor kurzem das selbe, wurde auch vermessen ohne unsere Zustimmung. Solange du nichts unterschreibst ist das vermessen aber unnötig. Er braucht deine Unterschrift das es rechtskräftig wird. Was für ein Verhältnis hast du zu deinem Nachbarn, wenn er kaufen will, und ohne dich zu fragen? Ich würde ihn nichts verkaufen.

  30-04-2018 11:10  Senihonsa
Vermessung
Mein Nachbar grenzt mit seinem Haus bei meiner Waldparzelle an. Vor ca. einem Jahr fragte er mich er wuerde gerne 2 x 3 m mir abkaufen, weil er sonst nicht um das Haus maehen kann. Hat aber sonst ums ganze Haus ca. 30000m2. Ich sagte erkoenne such so maehen. Nein er will es kaufen.
Ich sagte Ihm ich kanns mir ueberlegen aber eher nicht. Letzte Woche brachte er mir einen Vermessungsplan von den Waldgrundstueck nicht von 6m2 sondern von 1500m2. Auf die vorgangsweise die mein Nachbar abzieht hab ich I'm klip und klar gesagt wir verkaufen nichts.


  30-04-2018 11:11  JD 6120
Vermessung
Nein, darf er nicht, das ist besitzstörung, außer es ist im öffentlichen Interesse. Eine gemeinsame Grundstücksgrenze kann er natürlich schon vermessen lassen.

  30-04-2018 12:58  mutzhase
Vermessung
Hallo !

Da gibt es aber noch sehr viele Ungereimtheiten.
h
Handelt es sich um eine "Grenzkatastergrenze ( Grundstücksnummer mit einem ->* Sternchen versehen ) oder nur um eine "Steuerkatastergrenze" !

Vom juristischen her gesehen der Unterschied :

Grenzkatastergrenzen erlöschen nicht, d.h. man kann sie nicht versetzen bzw. den Boden "Ersitzen", bei der zweiten Variante " Steuerkatastergrenze " kann man bei Streitereien etliche Euros in den Sand setzen.
Bei Steuerkatastergrenzen ( fast alle Grenzen im ländichen Raum ) gilt bei Gericht die " Bewirtschaftungsgrenze " und der " letzte ruhige Besitzstand " mehr als die Katastergrenze !
Noch etwas, man kann Grenzen schon vermessen lassen, jedoch haben sie solange keine Gültigkeit, bis sich beide Anrainer über die vermessene Grenze einig sind und dies auch schiftlich vereinbaren ( am besten bei Notaren, Rechtsanwälten usw. ) und anschließend beim Vermessungsamt eine Grenzberichtigung beantragen !

Würde Euch Fachliteratur empfehlen :

" Wegerecht und Grenzstreitigkeiten " von Mag. Peter Herbst u. Michael Maschl
"Liegeschaft und Recht " vonDipl. Ing. Dr. jur. Christoph Twaroch

Bestellungen bei : Medienlogistik Pichler-ÖBZ GmbH & Co. KG
IZ-NÖ. Süd, Straße 1, Objekt 34, 2355 Wiener Neudorf

E-mail: melo@medien-logistik.at

MfG




  30-04-2018 18:14  svoboda12
Vermessung
Hallo!

Was ich so weiß, darf das Vermessungsamt jederzeit Vermessungen durchführen ohne den Grundeigentümer zu fragen.
Es könnte auch der Fall sein, wenn 2 Nachbarn die Grenzen neu vermessen lassen, daß sie auf deinem Grund einen Vermessungspunkt haben, von dem sie ausgehen für die Vermessung.


  30-04-2018 19:37  heilei
Vermessung
Hallo,
da bin ich auch sicher, dass das Vermessungsamt nicht fragen muss.
In diesem Fall ist es aber eine privater Auftrag.
Möglicherweise wurde dem Vermesser erklärt, das alles schon abgesprochen ist.
Aber doch egal, die Kosten hat eh Nachbar umsonst gehabt.
Grüße

  30-04-2018 19:48  Vollmilch
Vermessung
Hallo!

Eine "Waldparzelle" darf sowieso jeder betreten.

LG Vollmilch

  30-04-2018 21:09  JD 6120
Vermessung
Betreten schon, vermessen ist was anderes.

  30-04-2018 21:11  eklips
Vermessung
@vollmilch

Zu Erholungszwecken dürften die Vermesser das Grundstück aber nicht unbedingt betreten haben.

  30-04-2018 21:13  rbcecker
Vermessung
Wenns zu viel Geld haben sollns tun wass wollen verkauft wird ja eh nix.

  30-04-2018 21:30  biozukunft
Vermessung
Da ging es ursprüngl. um ganz wenig m². Zahlt sich für keinen aus, einen größeren Aufwand zu machen.

  30-04-2018 22:32  Ferdi 197
Vermessung
Aufpassen, wenn der Nachbar der dir etwas abkaufen will jetzt ein wenig von dir selber über 30 Jahre bewirtschaftet ohne einen Pachtvertrag kann er auf Ersitzung klagen u. diese Quadratmeter gehören sicher ihm.
Also auf jedem Fall die vorhandenen Grenzsteine ordentlich markieren u. Eisenstöcke dazu, damit diese nicht verloren gehen, ansonsten kann es sein das so manches dann ihm gehört ohne das er es gekauft hat. Gilt aber nur wenn man im Grundsteuerkataster mit dieser Parzelle ist.
Ist man aber im Grenzkataster, hat er Pech gehabt, da gibt es kein Ersitzungsrecht mehr.
Die beste Möglichkeit ist (auch für die nächsten Generationen) einen Antrag auf Umstellung dieser Parzelle vom Grundsteuerkataster auf Grenzkataster beim Bundesamt für Vermessungswesen (Vermessungsamt), die erledigen dir das dann alles, auch mit dem Nachbarn gleich ohne viel Diskussionen, die haben ja alle Katasterpläne (seit dem 18. Jhd.) u. auch alle Flugaufnahmen schon seit den 50er Jahren die zeigen schon wer was wo bewirtschaftet hat.
Für so ca. 1, 5ha Waldparzelle kostet diese Umstellung zwischen 1000 bis 2000 Euro ca. solche Investitionen lohnen sich, denn somit gibt es Rechtssicherheit, die Grenzen sind auf einem Zentimeter genau eingemessen, da hilft ein Grenzstein ausreißen oder versetzten usw. nichts mehr. Es ist die einzige Möglichkeit auf ewig Rechtssicherheit zu erlangen, denn da gibt es keine Ersitzung mehr auch bei Fahrtrechten nicht mehr. Da kann einer drüber fahren wie er will u. so lange er will es wird zu einem Fahrtrecht kommen, aber eben nur im Grenzkataster.

  01-05-2018 07:12  Senihonsa
Vermessung
Danke fuer die Antworten. Ich wohne Kitzbuehel Umgebung
Ich haette noch eine Frage? Meinen Nachbarn ist das Grundstueck sehr wichtig anscheinend . Hat vor ein paar Jahren den kleinen Hof geschliefen und hat jetzt einen brunk Hof gebaut. Die Landwirtschaft ist verpachtet. Einerseits steht der Hof 2m mit dem Dach von meiner Grenze weg und anderseits ist eine Waldzarge vor seinem Hof die Ihm die Panorama Aussicht ueber denTalkessel verweigert. Seiner Ansicht moechte er nur ein Saunahaeusen bauen, der Wald soll bleiben es gefaellt ihm. Bei uns sind die Grundstueckspreise Bauland fangen bei 800 Euro pro m2 an er gaebe mir 10 Euro m2, das waere fuer diesen Wald ein guter Preis. Die Immobilie ohne Aussicht in dieser Lage ist sicher die Haelfte wert. Meine Meinung von Ihm er ist vorne Suess und von hinten haut er Dir die Hacke rein. Gibts bei Euch auch so falsche hinterfotzige Leute.

  01-05-2018 07:12  Senihonsa
Vermessung
Danke fuer die Antworten. Ich wohne Kitzbuehel Umgebung
Ich haette noch eine Frage? Meinen Nachbarn ist das Grundstueck sehr wichtig anscheinend . Hat vor ein paar Jahren den kleinen Hof geschliefen und hat jetzt einen brunk Hof gebaut. Die Landwirtschaft ist verpachtet. Einerseits steht der Hof 2m mit dem Dach von meiner Grenze weg und anderseits ist eine Waldzarge vor seinem Hof die Ihm die Panorama Aussicht ueber denTalkessel verweigert. Seiner Ansicht moechte er nur ein Saunahaeusen bauen, der Wald soll bleiben es gefaellt ihm. Bei uns sind die Grundstueckspreise Bauland fangen bei 800 Euro pro m2 an er gaebe mir 10 Euro m2, das waere fuer diesen Wald ein guter Preis. Die Immobilie ohne Aussicht in dieser Lage ist sicher die Haelfte wert. Meine Meinung von Ihm er ist vorne Suess und von hinten haut er Dir die Hacke rein. Gibts bei Euch auch so falsche hinterfotzige Leute.

  01-05-2018 08:49  thomas.t3
Vermessung
Senihonsa, "de Schof muast schean wauns a woll haum"

Wenn ihr euch sowieso nicht zu Gesicht steht, und es für seine Immobilie so wertvoll ist, dann reib auf das die Tür nicht zugeht! Nicht 10 Euro am Meter, sondern ein paar hundert Euro....
Und wenn er nicht will, mach dein Ding gemütlich weiter wie gehabt...

Der kommt wieder...

  01-05-2018 12:22  KaGs
Vermessung
Wie ich entnommen habe, hat der Nachbar neu gebaut. Und da hat er nur 2 m von der Grenze entfernt einen Gebäudebestandteil (Dach) errichtet. Geht ihm jetzt die Muffen, weil in OÖ ein Haus zum Teil abgerissen werden muss, weil die 3 m Abstand zum Nachbarn nicht da sind? Wohlgemerkt steht dieses Haus schon X-jahre, und begehrt die Nachbarin den Abstand!
Aber wie man so aus den Medien erfuhr, ist dieser Hausbesitzer an dem Schlammassl selber nicht ganz unschuldig, auch wenn diese Bausünde eigentlich schon verjährt sein sollte.
Und genau deswegen will jetzt dein Nachbar den Grund dazu.
Eigentlich könntest du ihm den Spiess ansetzen!

  01-05-2018 13:30  xaver75
Vermessung
@KaGs
Das Haus in oö hat die Nachbarin (günstig?) erworben. Die älteren Ex-Besitzter haben das Wohnrecht und es muß nichts abgerissen werden,-)

mfg

  01-05-2018 14:09  KaGs
Vermessung
O.K!
War nicht mehr am Laufenden! Wurde ja in den Medien ausgiebig diskutiert, dann war es ruhig.
Auch gut so, Irgendwann sollte doch mal Rechtssicherheit sein!
Aber im gegenständlichen Fall des Beitrages handelt es sich um einen Neubau, und da sollte schon der Abstand von Haus aus passen!

  01-05-2018 21:40  Ferdi 197
Vermessung
Senihonsa: evtl. ordentlichen Zupacken beim Verkauf oder auf alle Fälle dieses Grundstück überleiten in den Grenzkataster. Kostet auch in Kitzbühel (mit dem BEV) nicht mehr als im Rest Österreich.
Somit hättest die Rechtssicherheit auf dein Eigentum / Besitz, eh wie oben schon mal erwähnt.


  01-05-2018 22:17  jfs
Vermessung
Beim Ver/Kaufen kann man den Preis wohl nach belieben festsetzen. Der Verkäufer wohl hoch genug, der Käufer eher niedrig. Also kannst verlangen was du dir vorstellst. Angebot und Nachfrage. Außerdem wenn dir eh bekannt ist das der Nachbar ein Falot ist, dann kannst eh drauf reagieren.

  02-05-2018 07:11  Vollmilch
Vermessung
Guten Morgen!

Was soll die große Aufregung?
Ganz geklärt ist es hier ja nicht, ob der Vermesser das Grundstück von Senihonsa unrechtmäßig betreten hat. Stehen schon wo neue Grenzpflöcke oder gibt es nur einen Strich auf einem Plan, der die Kaufabsicht des Nachbarn flächenmäßig verdeutlicht?
Es steht doch jedem frei, seinem Nachbarn ein Angebot zu machen. 10€/m2 Wald sind lt. Senihonsa ein guter Preis, also warum ist der potentielle Käufer dann falsch und hinterfotzig?

Die Drohung mit Rechtsanwalt,.... ist in meinen Augen lächerlich, führt maximal zu einem dauerhaften Streit zwischen Nachbarn.

LG Vollmilch

  02-05-2018 08:41  xaver75
Vermessung
Wenn einer mit einem neuen Plan auftaucht, wo von MEINEM Grundstück 1500 m2 eingezeichnet sind, hat sich der Rest erledigt,-)
Bezüglich des Waldes würd ich auf Mischwald setzten, wär schade, wenn der Borkenkäfer für eine bessere Aussicht sorgen würde.

mfg

  02-05-2018 09:28  Vollmilch
Vermessung
Hallo xaver!

Wie soll ich dir erkenntlich machen, welchen Grund und wieviel ich von dir zu kaufen beabsichtige? Dafür sind Pläne doch da.

LG Vollmilch

  02-05-2018 10:39  xaver75
Vermessung
@Vollmilch
Zwischen dem Sprung von 6 auf 1500 m2 hätte meiner Meinung nach ein Vieraugengespräch nicht geschadet.

mfg

  02-05-2018 11:46  Vollmilch
Vermessung
...stimmt! Und damit ich mir besser vorstellen kann, welche und wieviel Fläche du von mir kaufen willst, zeichne mir den Teil gleich in einen Plan ein. Ist doch nichts dabei und man hat was handfestes, schriftliches zur Hand, damit aus 1500 m2 nicht 15000 m2 werden.

LG Vollmilch

  02-05-2018 17:56  svoboda12
Vermessung
Bauangelegenheiten sind glaub ich Lädersache und nicht Bundessache. Also kann es in Tirol andere Gesetze geben wie in Oö oder Nö.
Und wenn der Altbau genehmigt war, und der Neubau vl den selben Grenzabstand hat wie der Altbau kann es rechtlich schon ok sein. Oder wenn vom Altbau die Mauer zur Grenze stehengeblieben ist, kann es auch in Ordnung sein.




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