Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe

Antworten: 8
  16-04-2018 18:43  rgrgrg
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
Hallo
Ich habe rückwirkend für die Jahre 2015-2018 eine Erhöhung der Beiträge für Landwirtschaftliche Betriebe vom Finanzamt erhalten. Erhöht wurde der Grundsteuermessbetrag.
Ist das rechtens dass dieser rückwirkend für 3 Jahre erhöht wird, ist zwar nicht sehr viel aber dennoch einige Hunderter /Jahr sind es auch. Vor allem weil ich 2015 einen Bescheid für 2015-2018 erhalten hatte der nun praktisch widerrufen und erhöht wurde.
Danke für eure Antworten

  16-04-2018 19:59  frans
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
hab ich heute auch bekommen, 730€nachzahlung

  16-04-2018 22:04  Harpo
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
Die ganze Einheitswertfeststellung ist eine einzige Sauerei es werden Vergleichsbetriebe bestimmt die mit allen anderen überhaupt nicht zusammen passen. Dann gibt es Erhöhungen bis. 60%
Und wenn du Beschwerd erhebst bekommst du 2 Jahre keine Antwort.
Bei weiterer Nachfrage wird dir erklärt es wird bearbeitet aber wir haben keine Leute
So ein Saustall wird von unserer Vertretung geduldet und mit beschlossen.
Schönen Abend.

  17-04-2018 06:56  jvc
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
Nur in der Landwirtschaft möglich in anderen Branchen ist so etwas nicht machbar.Die Einheitswerterhöung dient nur zur sicheren Finanzierung der Kämmmerer (Umlagenerhöhung)


  17-04-2018 21:49  biozukunft
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
Viele werden da noch überrascht werden, wenn sie dann auch noch einkommenssteuerpflichtig werden. Insbes. Nebenerwerbler.

  19-04-2018 21:58  veti
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
@jvc: Ich will dein Weltbild nicht trüben, aber Steuernachzahlungen kennt so gut wie jeder Unternehmer und auch Arbeitnehmer sind fallweise davon betroffen...

  20-04-2018 14:24  Der_Franz
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
An der Kammerumlage wird kein Betrieb zu Grunde gehen und fachlich leisten die meiner Meinung nach sehr viel für unsere Betriebe.
Das wird man aber erst merken, wenn man für jede Beratung monetär oder mit sensiblen Daten zahlen muss.


  20-04-2018 15:22  mittermuehl
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
Ich hatte eine Aufforderung zu einer Nachzahlung. Meine kluge Frau hat den Bescheid nachgerechnet und ihn erfolgreich Beinsprucht. Deren Rechnung war zwar richtig, hätte so aber nicht angewendet werden dürfen. Es macht Sinn eine kundige Person (Steuerberater oder kluge Ehefrau) sowas nachrechnen zu lassen. Auch das Finanzamt kann mal irren. Die Berarbeitung ging übringes in 2 Wochen.

  20-04-2018 15:34  Obersteyrer
Rückwirkende Erhöhung der FA Abgabe
@rgrgrg Hallo Habe diese Woche auch meinen Bescheid erhalten. Wurde 2015 von 17000 auf 27000 Euro angehoben. Nach meinen Einspruch habe ich nach dreijahriger Bearbeitung Bescheid bekommen . Oder war vielleicht Schuld, das mein Steuerberater nachgedrückt hat. Bin wieder auf meinen 17000 Einheitswert und die zuviel einbezogene Differenz über drei Jahre wurde mir gutgeschrieben . Mein Steuerberater wollte eine Auszahlung, das Finanzamt weigert sich das zuvielverlangte Geld zurückzuzahlen. Eigentlich ein Betrug , den es sonst nirgends gibt. Egal für die nächsten zwei Jahre zahle ich nichts mehr und danach sinds statt 1000 Euro im Jahr wieder nur 600 . Wäre gespannt was der Vollkoffer von Kern eigentlich dazu sagt, nachdem die Bauern ja keiine Steuern zahlen wie er gemeint hat. Gruss Obersteirer



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