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Illegale Mülldeponie
Geschätzte Forumsuser!
Die Hofzufahrt meiner Freundin führt auf einer Länge von 440 Metern über ein Privatgrundstück. Es gibt ein Schreiben aus dem Jahr 1977 welches bei der zuständigen BBK verfasst wurde. Darin wurde für den Hof meiner Freundin über das Privatgrundstück das immerwährende Fahrtrecht vereinbart. Durch das Ableben der damaligen Grundbesitzerin kam es nicht mehr zur grundbücherlichen Eintragung des Fahrtrechtes. Der Erbe weigerte sich einer solchen Verbücherung zuzustimmen. Die Situation ist zur Zeit extrem schwierig. Die Erhaltung des Weges ist nahezu unmöglich obwohl eine Aufteilung der Erhaltungskosten zu 50 % für beide niedergeschrieben wurde. Der Grundeigentümer leistet keinen Beitrag. Meine Freundin zahlt alles selbst, da Gemeinde und Agrarbehörde keinen Beitrag leisten. Zudem droht der Grundeigentümer immer mit der Polizei wenn etwas gemacht wird. Der Weg ist die einzige Möglichkeit den Hof zu erreichen.
Nun beginne ich mich für eine zugeschüttete illegale Mülldeponie auf dem Privatgrundstück zu interessieren. Diese Deponie befindet sich in unmittelbarer Nähe eines kleinen Baches . In der Deponie wurden unter anderem auch Autos und alte Kühlgeräte vergraben.
Wer kann mir Auskunft geben wo ich Informationen bekomme? Kann der Grundeigentümer zur Verantwortung gezogen werden? Besteht seitens der Behörde Interesse an solchen illegalen Deponien.
Bin für jede Auskunft dankbar.
MFG mounty
Illegale Mülldeponie
Was hat die angeblich illegale Mülldeponie mit der Hofzufahrt deiner Freundin zu tun? Da bist du ja noch schlechter als der Grundstückseigentümer. Hat deine Freundin oder deren Vorfahren in den vergangenen 40 Jahren keine Zeit gehabt das Recht zu verbüchern.
Illegale Mülldeponie
@Melchiorr
Bitte genau lesen. Der Grundeigentümer ( Erbe) Verweigert die Zustimmung zur Verbücherung.
Ich will nur informiert sein sollte der Grungeigentümer einmal meine Freundin wegen irgend etwas verklagen.
Illegale Mülldeponie
Das sind ein paar heikle Geschichten, die man aber am besten auseinanderhalten sollte.
1. Selbstverständlich interessieren sich "DIE" Behörden für illegale Deponien, ausgenommen vielleicht Behörden, die selber mit dem illegalen verbuddeln beschäftigt waren, was ja vorkommen kann.
2. Der Grundeigentümer kann je nach Sachlage ganz sicher zur Verantwortung gezogen werden, insofern er Verantwortung dafür trägt.
3. Informationen zu diesem Thema erhältst du sicher bei deiner BH
4. Eine Verbesserung der Zufahrtssituation für deine Freundin ergibt sich mit der Aufdeckung der illegalen Deponie nicht zwangsläufig, das ist dir hoffentlich bewusst. Und eine Erpressung und anschließende weitere Geheimhaltung der Deponie dürfte auch nicht sinnvoll sein, wo du doch hier schon das Delikt veröffentlicht hast.
5. So wie du das schilderst gibt es für mich keinen Zweifel daran, dass eine Zufahrt rechtmäßig besteht. (außer du unterschlägst Informationen) Über die Frage der Erhaltung solltest du mit den Unterlagen zu einem rechtsanwalt. Aber vorher wäre halt noch ein ausgedehnter Versuch im Guten (das kann den Rechtsanwalt ja auch beinhalten) anzuraten.
Illegale Mülldeponie
Illegale Mülldeponieen gibt's wahrscheinlich in den meisten Dörfern. Vor der Einführung der Müllabfuhr wurde so ziemlich alles in die Gruben, wo vorher die Steine zum Hausbau ausgebuddelt wurden, geworfen.
mfg
Illegale Mülldeponie
da hast du dir ja das fahrtecht scon längst ersessen..
sehe hier kein problem
rechtschutzversicherert?
wenn ja ,und der nicht gesprächsbereit ist ,dem anwalt einschalten..
Illegale Mülldeponie
Ich würde mit dem Grundeigentümer nochmals ein freundlich geführtes Gespräch suchen und ihn darauf hinweisen, das deine Freundin hier das zufahrtsrecht hat und ihr es im Grundbuch eintragen wollt, auch gerichtlich wenn er ohne Gericht nicht zustimmt. Und wenn er trotzdem noch nicht zustimmst, dann kannst du ihn ja darauf hinweisen, das du über die illegale Mülldeponie sehr gut bescheid weist. Vielleicht kennt er die gar nicht. Und wenn er sie nicht kennt, könnte sein, das er dann zustimmt bevor er noch mehr Probleme bekommt.
Aber das alles in einem freundlichen Nachbarschaftlichen Ton. Wie obnen schon geschrieben, je mehr du gerichtlich durchsetzen musst, umso schlechter wird die Beziehung für deine Freundin.
Illegale Mülldeponie
Es sollten auch in eurer Region Rechtssprechtage von LWK (BBK) und Agrarbehörde geben. Ich selbst machte schon die Erfahrung, das nicht durchgeführte oder vergessene Grundbuchseintragungen sehr schnell erledigt werden, wenn diese durch Verschulden unserer Vertretungen verursacht wurden. Wie du schreibst, gibt es ein schriftliches Bringungsrecht. Bringungsrechte (Fahrrechte) können nicht einseitig gekündigt oder entzogen werden. Vielleicht gibt es noch eine Aufstellung, welche die Aufteilung der Erhaltungskosten ersichtlich macht. Mit dieser kann deine Freundin beweisen, das der damalige Vertrag von beiden Seiten eingehalten und akzeptiert wurde. Einem Rechtsanwalt sollte die Sache erst übergeben werden, wenn eine andere Lösung nicht zustande kommt.
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