Antworten: 12
  20-03-2018 20:06  Fidelio
Wildschäden
Wo meldet man Wildschöden.
Lg. Fidelio

  20-03-2018 22:05  browser
Wildschäden
Beim Finanzamt melden

  20-03-2018 22:30  Ferdi 197
Wildschäden
Bei der Jagdaufsichtsbehörde (Forstbehörde Bezirkshauptmannschaft) auf alle Fälle u. auch innerhalb einer sehr kurzen Frist schriftlich Eingeschrieben am besten den Jagdausübungsberechtigten, Jagdpächter mitteilen.
Zeitgleich auch gleich den Jagdausschußobmann. Alles schriftlich u. Eingeschrieben somit gibt es kein Fristversäumnis, die immer wieder ausgenützt werden u. somit bekommt man keinen Wildschaden bezahlt. Die Jägerschaft wird dabei sehr intensiv vom jeweiligen Jagdverband unterstützt. Der Landwirt hat in Wirklichkeit überhaupt keine Unterstützung.

Solltest mehr wissen wollen, wäre evtl. der Ökologische Jagdverband die Option dort erhält man dann als Mitglied jegliche Unterstützung bez. Wildschäden.

Dieser Unabhängiger Verband wird in Zukunft noch sehr viel mehr Zulauf haben, da ja die Jagdaufsichtsbehörden weder die im Forstgesetz geregelten Wildbestände, nach dem Motto: "WALD vor WILD" nicht kontrollieren bzw. bei Missstände nicht gesetzlich vorgehen.
Auch das Wildeinflußmonitoring bestätigt immer wieder diese Missstände obwohl in der Mariazeller Erklärung etwas komplett anders niedergeschrieben wurde.

Ändern wird sich erst was: wenn der Holzindustrie der dringend benötigte Rohstoff ausgeht.
Dann werden wieder viele aufwachen.


  21-03-2018 07:02  beglae
Wildschäden
bei uns in der Gegend müssen erstmals Grundeigentümer zahlen, wegen hoher Wildschäden 48 € pro Ha, da das Jagt-Pachtgeld nicht ausreicht.


  21-03-2018 08:10  mittermuehl
Wildschäden
@Fidelio ... Wo bist du zu Hause?

@ beglae ... Wo ist die Gegend?

In der Regel muß in Österreich der Jagdpächter die Schäden zahlen (so der Pachtvertrag nichts anderes sagt). Ein Jagdpächter haftet sogar mit seinem Privatvermögen. Kann bei einem durch die Wildsau erledigten Weinberg der Ruin des Jägers sein.

"Wildschaden" ist es erst ab einer gewissen Größenordnung. Nicht jeder Verbiss ist eine Wildschaden.. Das Wild hat bis zu einem gewissen Grad mehr Recht auf den Wald als der Mensch.

In NÖ muß man den den Schaden innerhalb von 2 Wochen (Wiese-Acker) oder 4 Wochen (Wald) nach Bekanntwerden des Schadens beim Jagdausübungsberechtigten bekannt geben. Sollte in 2 weiteren Wochen kene Einigung kommen, kann man zur BH gehen.

NÖ: Im Wald kann die Schadensermittlung durch die BH (so es zu keiner Einigung Jäger-Bauer kommt) recht teuer werden. Zahlen muß die Ermittlung beide Seiten. Der mit senem Schadensgebot zu sehr von der Realität weg war und die gütliche Einigung so verhindert hat muß mehr zahlen . Kann von 50:50 bis 99:1 gehen. Da gibt es eigene Formeln. Wiesen und Äcker sind leicht zu Schätzen. Aber im Wald kann da schon mal ein Beamter eine Woche rum laufen. Da kann das Ermittlungsverfahren auch 2000€ kosten bei einem Schaden von 400€. Deshalb ist eine Einigung Bauer-Jäger meist schlauer.



So hab ich es noch im Hirn.


Für NÖ steht es hier genau
http://www.noe.gv.at/noe/Jagd-Fischerei/Wildschadensverfahren.html

  21-03-2018 17:22  po17g
Wildschäden
Intressantes Thema.

Bezug nehmend auf die Untätigkeit der Bezirksforstbehörde.
Die sollte doch Schritte setzen um die Wildschadenssituation zu verbessern, macht sie aber seit Jahren nicht. Gibt es dafür nicht die "Amtshaftungsklage" bei untätigkeit der Behörde, oder kann man das hier nicht anwenden??

Kennt sich damit jemand aus?

Lg

  21-03-2018 18:31  Ferdi 197
Wildschäden
Amtshaftungsklage wegen Untätigkeit der Bezirksforstbehörde ist eine gute Idee.

Der Ökologische Waldverband hat den Sitz im Industrieviertel NÖ, gegründet ist dieser Verein in Deutschland geworden (aus den selben Wildschaden -Problemen wie in Österreich)aber in Österreich nimmt der Zulauf immer mehr zu.
Jetzt sind auch schon einige Juristen / Fachkundige / Gerichtssachverständige im Verein aktiv, somit steigt die Chance immer mehr auch bei uns etwas zu erreichen.

Wenn da alles mit rechten Dingen bei einer Klage zuginge (das Verwaltungsgericht ist wieder eine Behörde der Länder u. wenn dann auch noch der Richter / Richterin Jägerin sind?) wäre solche Klage leicht durchzubringen, da ja auch das Ergebnis vom Wildeinflußmonitoring auch eigentlich eine Behörde / öffentliche Institution erstellt hat, ist der Beweis ja schon vorhanden.

Somit wären die Beweise schon über einen sehr langen Zeitraum dokumentiert u. wegen Unterlassung von dringenden Amtshandlungen wäre die Forstbehörde zu verurteilen. Zumindest die Organe mal zu anderen Behörden zu Versetzten.

Aber wie heißt es so schön: "Auf hoher See u. bei Gericht ist man Gott Ausgeliefert".


  22-03-2018 14:49  waldbiolux
Wildschäden
heute Abend um 19.00 Uhr, ist ein Beitrag in Kärnten Heute über die großen Wildschäden

  22-03-2018 15:17  steira8075
Wildschäden
In der Steiermark, eigentlich ganz Österreich, muss die Forstbehörde erst bei einer Fläche von min. 0,5 ha, welche auf einem Stück sind, bei Schälschäden eingreifen. Ab dieser Fläche kommt erst der §16 (Waldverwüstung) des Forstgesetz zum Tragen. Diese Fläche wird wird im Bauernwald praktisch nie erreicht und somit ist die Forstbehörde aus dem Schneider. Jetzt habe ich bei der BBK angeregt das sich die Rechtsabteilung um einen Gesetzesantrag im Forstgesetz bemüht, um diese Fläche auf 0,1 oder 0,2 ha zu verringern. Ich möchte alle bitten die das lesen diese wichtige Sache zu unterstützen

  22-03-2018 21:46  waldbiolux
Wildschäden
Durch den großen Wildverbiss und Schälschäden hat die Behörde im Bezirk Spital an der Drau nun auch in der Schonzeit Abschussgenehmigungen für Hirsche erteilt.
In den Beitrag in Kärnten Heute sprach der Bezirkshauptmann von einer notwendigen
Reduktion des Wildes auf 30% des derzeitigen Stands, also eine Reduktion um 70%.
Wenn ein Behördenvertreter eine so hohe Reduktion des Wildstands öffentlich ausspricht, da müssen die Schäden schon gewaltig hoch sein. Hier wird es nach dem Forstgesetz
wohl auch schon um Waldverwüstung gehen. So ein hoher Wildstand kommt auch nicht von
Heut auf Morgen, hat hier die Jägerschaft kommplett weggesehen, wer wird jetzt die Schäden zahlen? Der Bezirkshauptmann wohl nicht


  22-03-2018 22:05  Ferdi 197
Wildschäden
An waldviolux: Wenn das wirklich so ist, das der Wildbestand echt um min. 70% reduziert werden muss, dann sind die bisherigen Jagdaufsichtsbediensteten für diese Region (aber alle) mit sofortiger Wirkung wegen groben nicht Handelns fristlos zu entlassen.

Wo waren die? Wurden die bestochen von den Trophäenzüchtern? Manchmal in NÖ z.B. sind die selber gleich Hegeringleiter, daher kommen solche Missstände, es besteht bei so etwas Unvereinbarkeit, aber leider wird da hinweg geschaut.

  23-03-2018 20:43  waldbiolux
Wildschäden
Ferdi 197: ja ist kaum zum glauben, aber kannst Dir den Beitrag noch in der ORF TVthek (Kärnten Heute 19.00 vom 22.03.2018) selbst ansehen.
Der Bezirkshauptmann spricht von Reduktion auf 30% des derzeitigen Stands, klingt für die Allgemeinheit noch harmloser, als hätte er gesagt der Wildstand muß um 70% reduziert werden, aber Endefekt ist es das gleiche

  24-03-2018 13:10  mittermuehl
Wildschäden
http://tvthek.orf.at/profile/Kaernten-heute/70022/Kaernten-heute/13970966

Scheint das die in dem Bezirk wirklich echte Pfuscher in der Jagd haben. Haben wohl nur Hirsche und keine Kahlwild geschossen. Oder die Reviere sind sehr blöd aufgeteilt.

Nur um den Wildbestand um 70% zu senken bringt es nicht jetzt 70% mal rauszuschießen. Biologie funkioniert anderes. Das dauert länger.

Und auch mit einer Winterfütterung kann man dem Verbiss etwas gegensteuern. Hirsche würden im Winter in den Tallagen fressen. Die sind verbaut. Entweder legt man für Hirsche Äsungsflächen an oder man füttert im Winter Heu . Sonst werden auch die 30% den Wald im Winter erledigen.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.