Steuerpflichtig - Eigentümer oder Bewirtschafter?

Antworten: 5
  27-01-2018 12:50  muku8
Steuerpflichtig - Eigentümer oder Bewirtschafter?
Muss ich als Eigentümer einer Liegenschaft auch die land.-und forstwirtschaftlichen Abgaben tragen oder kann man diese Steuerpflicht auch auf den Bewirschafter im Pachtvertrag weitergeben?
Die Kammern wollen jedenfalls, daß die Steuer der Verpächter zu zahlen hat.
Geht es dabei evt. um die Kammerumlage?

  27-01-2018 12:58  melchiorr
Steuerpflichtig - Eigentümer oder Bewirtschafter?
Normal zahlt das der Besitzer

  27-01-2018 14:44  andy123
Steuerpflichtig - Eigentümer oder Bewirtschafter?
Zahlt der Besitzer. Ist doch ganz einfach: "Steht der Besitzer im Grundbuch oder der Bewirtschafter?"

  27-01-2018 19:41  Vollmilch
Steuerpflichtig - Eigentümer oder Bewirtschafter?
Hallo!

Du kannst in den Pachtvertrag reinschreiben was du willst. Z.b Halbe Grundsteuer zählt der Pächter (=Besitzer), erhöht damit den Pachtzins. Das Finanzamt wird aber den Eigentümer (=Verpächter) zur Zahlung auffordern.

Die Begriffe "Besitzer" und "Eigentümer" sollte man in diesem Zusammenhang richtig verwenden, sonst kennt sich hier keiner mehr aus!

LG Vollmilch


  28-01-2018 08:47  muku8
Steuerpflichtig - Eigentümer oder Bewirtschafter?
@ andy123,
ist also davon abhängig wer im Grundbuch steht, das Finanzamt verwendet also die Grundbuchsdaten,......

würdens des C - Blatt a berücksichtigen, währ wohl Raiffeisen
der größte Zahler von land-und forstwirtschaftlichen Abgaben,...... ;-)))

  28-01-2018 22:00  Ferdi 197
Steuerpflichtig - Eigentümer oder Bewirtschafter?
Besitzer ist der "Bauer" Eigentümer immer öfters die Bank, also wer bezahlt jetzt die Abgaben?
Könntest mal ausjudizieren lassen!
Natürlich der Besitzer laut Papier, öfters gehören div. Grundstücke zumindest Teile davon schon einen Nachbarn, die Randsteine hat er verschwinden lassen u. bewirtschaften tut es jetzt der Nachbar schon viele Jahre.
Somit gibt es ein Ersitzungsrecht u. der Grund + Boden gehört den Nachbarn.
Leider hat der Grundsteuerkataster fast nichts mehr mit der echten Grundgrenze zu tun, ist teilweise nur wegen dem Steueraufkommen.
Eine Sicherheit gibt es, das ist wenn Grundstücke im Grenzkataster übergeführt werden.
Leider wurde das BEV (Vermessungsbehörde) so ausgehungert das die eine Überführung in den Grenzkataster niemals nachkommen.
Ein Ansatz wäre alle Mittel in der Republik Österreich die jetzt für Vermessung bei den Ländern, Gemeinden, Agrarbehörden, LK, usw. verwendet werden, zu Bündeln u. diese Mittel dem BEV zuzuführen damit die ihre eigentliche Aufgabe seit vielen Jahrzehnten Nachkommen.
Also die schrittweise Umstellung aller Grundstücke in den Grenzkataster, damit wären div. umstrittenen Almflächen - Förderungen richtig zu bemessen.
Und es gebe keine Rügen von seiten der EU, die könnten ja auch finanziell diese Umstellung gleich bis zu 100% unterstützen, wäre eine Aufgabe jetzt für den Hr. BM i.R. Ruprechter.




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