Antworten: 3
  26-01-2018 18:46  josef.s40
Düngerrechner???
Da ich nichtmehr der jüngste bin frage ich lieber nochmals nach..

hab 11ha ackerland und 22ha grünland.

bei meinen 11ha ackerland bin ich bei öpul nur bei dem zwischenfrucht programm dabei?

welche aufzeichnungen muss ich alles führen..
dass ich die ausbringungsmengen und zeitpunkte aufführen muss beim ausbringen von mineraldüngern und pflanzenschutzmittel ist mir auch klar.

aber muss ich auch eine Düngerberechnung durchführen???

  26-01-2018 20:10  Andi7
Düngerrechner???
Das Nitrataktionsprogramm sieht seit 1. Jänner 2015 betriebsbezogene Aufzeichnungen vor. Für das Jahr 2017 muss diese Aufzeichnung bis spätestens 31. März 2018 am Betrieb vollständig vorliegen.

Keine Düngeaufzeichnung müssen Betriebe machen, die weniger als 5 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaften, sofern auf weniger als 2 ha Gemüse oder Wein angebaut wird. Ebenfalls ausgenommen von der Dünge­aufzeichnungspflicht sind Betriebe zwischen 5 und 15 ha, ­sofern mehr als 90 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Alm) als Dauergrünland oder Wechselwiese genutzt werden.

Beispiel 1: Betrieb bewirtschaftet 10 ha Grünland – keine Aufzeichnungs-verpflichtung.
Beispiel 2: Betrieb bewirtschaftet 17 ha Grünland und 5 ha Acker – Düngeaufzeichnung ist erforderlich.
Beispiel 3: Betrieb bewirtschaftet 8 ha Grünland und 4 ha Acker (3 ha Silomais und 1 ha Wechselwiese). Grünland und Wechselwiese sind 75 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Daher ist eine Düngeaufzeichnung notwendig.
Düngebilanz erstellen
Bei der Düngebilanzierung muss die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes und der landwirtschaftlichen Nutzfläche, auf der stickstoffhaltige Düngemittel ausgebracht wurden, erfasst werden. Zudem muss berechnet werden, wie viel Stickstoff aufgrund der Tierhaltung am Betrieb anfällt. Schließlich muss die ausgebrachte jahreswirksame Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdünger und der ausgebrachte Handelsdünger dem Stickstoffverbrauch der Kulturen gegenübergestellt werden. Dabei ist die Vorfruchtwirkung zu ­berücksichtigen.

Die Aufzeichnungen müssen bis spätestens 31. März des Folgejahres fertig­gestellt sein. Das heißt, für das Jahr 2017 müssen diese spätestens am 31. März 2018 fertig vorliegen und dann sieben Kalenderjahre aufbewahrt werden. Um die Aufzeichnungspflicht zu erfüllen, gibt es entsprechende Programme. Eines davon ist der LK-Düngerechner, der auf der Webseite www.lkoe.at kos­tenlos zum Download zur Verfügung steht.
ÖPUL-Aufzeichnungen
Auch im ÖPUL sind bei einigen Maßnahmen verpflichtende Aufzeichnungen zu führen. Dazu zählen unter anderem die ÖPUL-Maßnahmen „System Immergrün“, „Tierschutz-Weide“, „Naturschutz“ und „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“.
„System Immergrün“
Für das „System Immergrün“ sind schlagbezogene Aufzeichnungen über das gesamte Jahr und die gesamte Ackerfläche des Betriebes zu führen. Eine flächen­bedeckende Begrünung von 85 % der Ackerfläche muss zu jedem Zeitpunkt des Jahres gewährleistet sein. Es sind deshalb laufende schlagbezogene Aufzeichnungen über die Ernte der Hauptfrucht, Anlage und Umbruch der Zwischenfrucht und Anlage der Nachfolgehauptfrucht zu führen.

Eine Aufzeichnungsvorlage steht online unter www.ama.at zur Verfügung. Außerdem besteht im LK-Düngerechner die Möglichkeit, Aufzeichnungen für das „System ­Immergrün“ zu tätigen.
Auf Weideblatt dokumentieren
In der ÖPUL-Maßnahme „Tierschutz-Weide“ müssen alle Tiere der beantragten Kategorien im Zeitraum vom 1. April bis 15. November mindestens 120 Tage auf der Weide verbringen. Der Weidezeitraum sowie etwaige Hinderungsgründe sind auf einem Weideblatt zu dokumentieren.

Ein Leerformular eines Weideblatts steht online unter www.ama.at zur Verfügung.
Weidetagebuch führen
Im Falle von Auflagen in der Projektbestätigung, die eine verpflichtende Beweidung verlangen, besteht eine diesbezügliche schlagbezogene Aufzeichnungsverpflichtung. Diese Verpflichtung ist aus der Projektbestätigung dadurch ersichtlich, dass das Kürzel GA15-GA18, WA01-WA05 oder BA03-BA04 vorkommt.

Im Wei­de­tagebuch sind die Dauer der Beweidung, die Anzahl der Tiere und Angabe der Tierart zu dokumentieren.

Eine Aufzeichnungsvorlage steht online ebenfalls unter www.ama.at zur Verfügung.
Bodennahe Ausbringung
Bei der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle“ ist ein Aufzeichnungsblatt über die gedüngten Flächen in Bezug auf Art, Menge und Zeitpunkt der Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger und Biogasgülle zu führen.

Bei Ausbringung durch betriebsfremde Geräte (z. B. Maschinenring) muss dies durch Rechnungen belegt werden.

  26-01-2018 20:31  carver
Düngerrechner???
Alles fast richtig, es gibt aber Neuerungen (speziell bei Betriebsgröße):

https://www.lko.at/neues-aktionsprogramm-nitrat-mit-1-j%C3%A4nner-2018-in-kraft+2500+2651459

Ausbringungsmenge und Zeitpunkt ist nicht gefragt, es sei denn, du bist beim vorbeugenden Gewässerschutz mit dabei.
PSM-Aufzeichnungen sowieso!
Sachkundigkeit und Spritzgeräteüberprüfung sind auch nicht zu vernachlässigen.


lg carver



  26-02-2018 11:49  Wurm
Düngerrechner???
Hallo!

Hätte da ne frage arbeitet irgendjemand von euch mit einen app wo man schon alles vor ort eingeben kann?




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