Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer

Antworten: 10
  24-10-2017 22:26  viktoria.m(hhy3)
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
Wurde auch Ihr Fruchtgenussrecht an einem ungarischen Ackerland mit Wirkung zum 30. April 2014 enteignet? Sie erlitten dadurch einen Schaden. Als Geschädigter haben Sie die Möglichkeit einen Schadenersatzanspruch gegen den ungarischen Staat geltend zu machen. Nach vorläufiger Einschätzung liegt der Wert des Fruchtgenussrechts und dadurch des erlittenen Schadens bei ca. 1.000 - 2.000 Euro pro Hektar. In Ungarn ist derzeit ein Prozess geplant, in dem mehrere Geschädigte gemeinsam im Rahmen einer Streitgenossenschaft auftreten können. Haben Sie Interesse daran? Bitte melden Sie sich bei mir.


  25-10-2017 06:26  Darki
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
Eigentlich sollten die enteigneten Ungarn einen Schadenersatz bekommen, und die Enteigner eine Strafe!

  25-10-2017 09:56  Rebell2
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
Darki
Du schreibst mir aus der Seele !!!!

Lg. Rebell

  25-10-2017 10:05  fendt_3090_2
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
Ob Ihr wißt, worum es geht? Es geht m.M.n. darum, das ausländische Investoren in Ungarn Grund auf legalem Weg gekauft haben und dieser ihnen weggenommen wird.


  25-10-2017 10:14  viktoria.m(hhy3)
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
Auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde ab 1995 in Ungarn der Eigentumserwerb von inländischem Ackerland durch Wirtschaftsgesellschaften generell verboten.Auch der Erwerb durch Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der Europäische Union (EU) wurde durch gesetzliche Einschränkungen erschwert.
Viele ausländische Investoren haben aufgrund dieser rechtlichen Hürden , Fruchtgenussrechte an den ungarischen Ackerländer zu Gunsten von ausländischen Privatpersonen bzw. Wirtschaftsgesellschaften gegründet. Ein Fruchtnießer kann das Ackerland während des Bestehens seines Fruchtgenussrechts uneingeschränkt nutzen. Bei der Gründung solcher Fruchtgenussrechte bezahlten die Fruchtnießer einen einmaligen Betrag als Gegenleistung. Die Gründung der Fruchtgenussrechte erfolgte somit rechtmäßig. Das Fruchtgenussrecht wurde ins Grundbuch eingetragen und die Berechtigten entrichteten dem ungarischen Staat dafür eine Geschäftsgebühr.
urch eine Gesetzesänderung in Ungarn wurden die bestehenden und gesetzlich gegründeten Fruchtgenussrechte an Ackerländer, die nicht zwischen nahen Angehörigen gegründet worden sind, mit Wirkung zum 30. April 2014 abgeschafft (Gesetz Nr. CCXII vom 2013). Die genannte Gesetzesänderung enthält keine Regelung über eine angemessene Entschädigung. Der ungarische Verfassungsgerichtshof erkannte in seiner Entscheidung Nr. 25/2015 diese Säumnis als verfassungswidrig, der ungarische Gesetzgeber versäumte es bislang, über eine Entschädigung zu verfügen. Diese fehlende Regelung wurde von der ungarischen Gesetzgebung bis dato nicht verabschiedet .
Jeder, dessen Fruchtgenussrecht abgeschafft worden ist, erlitt mit 30. April 2014 einen Schaden, dessen genaue Höhe (entspricht dem Wert des Fruchtgenussrechts) von einem Sachverständigen festgelegt werden kann. Diese Werte liegen nach unserer vorläufigen Einschätzung – abhängig von der Lage und der Qualität des Ackerlandes – bei Euro 1000-2000 pro Hektar. Die Fruchtnießer erlitten dementsprechend einen Schaden in Höhe von Euro 1000-2000 pro Hektar.
In Ungarn sind die Schadenersatzklagen innerhalb von einer fünfjährigen Verjährungsfrist zu erheben. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag , an dem der Schaden zugefügt worden ist, d.h. am 30. April 2014. Dementsprechend sind die Zivilprozesse in Bezug auf die Schadenersatzansprüche spätestens bis 30. April 2019 einzuleiten.

Eine Budapester Anwaltskanzlei, Lajos Ügyvedi Iroda, beabsichtigt, eine Streitgenossenschaft von mehreren betroffenen Geschädigten zu bilden, und die Ansprüche der teilnehmenden Geschädigten in einem Gerichtsprozess geltend zu machen.



  25-10-2017 10:40  Mogwai
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
Ja die armen Investoren gehören geschützt... Wir in Österreich sind ja auch schon teilweise davon betroffen. Das Vorkaufsrecht von heimischen Bauern sollte mMn besser geregelt werden und nicht durch Konzerne usw um ein vielfaches überboten werden können, sonst wird es uns alle mal nicht mehr geben, zumindest in den Gunstlagen.

Oder wie seht ihr das?

  25-10-2017 10:43  viktoria.m(hhy3)
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
Auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde ab 1995 in Ungarn der Eigentumserwerb von inländischem Ackerland durch Wirtschaftsgesellschaften generell verboten.Auch der Erwerb durch Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der Europäische Union (EU) wurde durch gesetzliche Einschränkungen erschwert.
Viele ausländische Investoren haben aufgrund dieser rechtlichen Hürden , Fruchtgenussrechte an den ungarischen Ackerländer zu Gunsten von ausländischen Privatpersonen bzw. Wirtschaftsgesellschaften gegründet. Ein Fruchtnießer kann das Ackerland während des Bestehens seines Fruchtgenussrechts uneingeschränkt nutzen. Bei der Gründung solcher Fruchtgenussrechte bezahlten die Fruchtnießer einen einmaligen Betrag als Gegenleistung. Die Gründung der Fruchtgenussrechte erfolgte somit rechtmäßig. Das Fruchtgenussrecht wurde ins Grundbuch eingetragen und die Berechtigten entrichteten dem ungarischen Staat dafür eine Geschäftsgebühr.
urch eine Gesetzesänderung in Ungarn wurden die bestehenden und gesetzlich gegründeten Fruchtgenussrechte an Ackerländer, die nicht zwischen nahen Angehörigen gegründet worden sind, mit Wirkung zum 30. April 2014 abgeschafft (Gesetz Nr. CCXII vom 2013). Die genannte Gesetzesänderung enthält keine Regelung über eine angemessene Entschädigung. Der ungarische Verfassungsgerichtshof erkannte in seiner Entscheidung Nr. 25/2015 diese Säumnis als verfassungswidrig, der ungarische Gesetzgeber versäumte es bislang, über eine Entschädigung zu verfügen. Diese fehlende Regelung wurde von der ungarischen Gesetzgebung bis dato nicht verabschiedet .
Jeder, dessen Fruchtgenussrecht abgeschafft worden ist, erlitt mit 30. April 2014 einen Schaden, dessen genaue Höhe (entspricht dem Wert des Fruchtgenussrechts) von einem Sachverständigen festgelegt werden kann. Diese Werte liegen nach unserer vorläufigen Einschätzung – abhängig von der Lage und der Qualität des Ackerlandes – bei Euro 1000-2000 pro Hektar. Die Fruchtnießer erlitten dementsprechend einen Schaden in Höhe von Euro 1000-2000 pro Hektar.
In Ungarn sind die Schadenersatzklagen innerhalb von einer fünfjährigen Verjährungsfrist zu erheben. Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag , an dem der Schaden zugefügt worden ist, d.h. am 30. April 2014. Dementsprechend sind die Zivilprozesse in Bezug auf die Schadenersatzansprüche spätestens bis 30. April 2019 einzuleiten.

Eine Budapester Anwaltskanzlei, Lajos Ügyvedi Iroda, beabsichtigt, eine Streitgenossenschaft von mehreren betroffenen Geschädigten zu bilden, und die Ansprüche der teilnehmenden Geschädigten in einem Gerichtsprozess geltend zu machen.



  25-10-2017 12:30  einfacherbauer
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
ich kenne einige die in ungarn grund bewirtschaften oder auch besitzen und kein einziger von denen hat probleme mit dem gesetz bekommen oder wurde wieder enteignet.

einer hat sogar unter dem deckmantel einer firma fast ein ganzes dorf auf 99 jahre gepachtet und wieder große flächen von rund 700ha weiter verpachtet. er hat mir auch gesagt dass es absolut eine leichtigkeit ist noch immer grund zu bekommen, man muss nur wissen wie.

näher möchte ich nicht darauf eingehen da er auch der meinung war das die betroffenen alle selber schuld waren weil sie gewisse fristen versäumt hatten die mit leichtigkeit zu erfüllen sind.

  26-10-2017 12:56  biozukunft
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
Trotzdem - Großgrundbesitz ist die Wurzel allen Übels - wie Hunger, moderne Sklaverei, Umweltausbeutung, teilw. Klimawandel,....

  26-10-2017 14:12  einfacherbauer
Schadenersatzansprüche wegen Enteignung ungarischer Ackerländer
@biozukunft

man muss aber auch wieder relativieren. in Ö verstehe ich es nicht als großgrundbesitz wenn man mal um die 500ha wald oder 300ha acker sein eigen nennt. im ausland wieder was anderes.
es geht viel mehr darum dass industrielle anleger sich mal 10.000ha aufwärts kaufen oder mal 100000ha besten boden auf 99jahre pachtet.



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