Antworten: 29
  20-10-2017 15:31  Heimdall
Wegerecht
Hallo
Ein Nachbar hat einen Weg (Schotterweg) durch eine meiner Wiesen.
Ich habe mich nie an Erhaltungsarbeiten beteiligt.
Darf ich den Weg benützen? Der Weg besteht seit ca 20-25 Jahren.
Mfg

  20-10-2017 15:54  thomas.t3
Wegerecht
Ist der Weg dein Grund?

  20-10-2017 16:01  Heimdall
Wegerecht
Jap
Ich habe aber nie für Schotter bezahlt, oder mitgeholfen wenn der Weg gerichtet wurde.
Lg

  20-10-2017 16:09  thomas.t3
Wegerecht
Naja keiner kann dir verbieten auf deinen eigenen Grund zu fahren oder? Wenn man sagt du stellst den Grund zu verfügung und dafür müssen die anderen sich um den Schotter kümmern, sollte es für beide Seiten ok sein. Wo liegt das Problem? Will man dich nicht fahren lassen? Für die Errichtung des Weges habt ihr ja sicher auch zugestimmt oder?


  20-10-2017 16:36  Heimdall
Wegerecht
Weil "Bau und erhaltung" soviel gekostet haben soll ich nebenbei am Feld fahren.
Zugestimmt haben wir natürlich.
Lg

  20-10-2017 17:22  xaver75
Wegerecht
Lass den Weg Rückbauen! Wenn kein Recht eingetragen ist, haben die anderen nichts zu fahren.
Irgendwas wird doch geschrieben sein?

  20-10-2017 18:20  Heimdall
Wegerecht
Ich will ja den Weg nicht weghaben, er stört mich ja nicht. Aber ich will wissen ob es mein Recht ist darauf zu fahren.
Fahrtrecht hat er sicher, war angeblich früher mal eine Hohlgasse wo der Nachbar auch schon gefahren ist.
Mfg

  20-10-2017 18:56  Vollmilch
Wegerecht
Als Landwirt könnte man in solchen Fällen auch die Rechtsexperten der Landeslandwirtschaftskammer nutzen! Sind fast so zuverlässig wie die Meinungen in einem Forum. ;-)

LG Vollmilch

  20-10-2017 19:08  sisu
Wegerecht
Hallo!
Frog net, fohr gaunz afoch.
Sei mir nicht böse aber auf meinem Grund und Boden verbietet mir keiner das fahren.............

  20-10-2017 19:51  Heimdall
Wegerecht
Danke Vollmilch, das ist mir auch bekannt.
Aber am Freitag um halb 4 erreicht man dort keinen, sprich erst Montag wieder.
Dachte ich versuchs hier.

@ sisu
Ich frag ja nicht, er ist zu mir gekommen.
Derweil hab ich auch nicht nachgegeben, aber man sollte nicht mit dem Kopf durch die Wand, etwas Info schadet in solchen Fällen meist nicht.

Mfg

  20-10-2017 20:05  Neudecker
Wegerecht
Hallo Heimdall Ohne die näheren Umstände zu kennen ist es schwierig Ratschläge zu erteilen. Trotzdem möchte ich in aller Kürze aufzeigen, wie ich vermutlich in deinem Fall handeln würde. Möglicherweise hat der Berechtigte den Weg beschottert, bzw. den Hohlweg auf eigene Kosten aufgefüllt, weil er mit modernen Traktoren nicht mehr befahrbar war. Vermutlich hast du oder dein Vorgänger gemeint, dass ihr den Weg ohnehin nicht mehr benutzen würdet.. Sollte sich nun herausstellen, dass es doch günstiger wäre am Weg und nicht im Feld zu fahren, dann würde mich selbstverständlich an der Wege Erhaltung prozentuell beteiligen. Bei Forstwegen wird die Vorteilsfläche als Leistungsbasis herangezogen. Im Sinne einer guten Nachbarschaft wäre eine derartige Vereinbarung die bessere Lösung. Wenn du die Sache einmal von der Seite des Nachbarn ganz nüchtern betrachtest, dann wird es sicher kein Problem sein in Zukunft den Weg gemeinsam zu nutzen und zu erhalten.. Liebe Grüße vom Neudecker

  20-10-2017 20:57  BreiHu
Wegerecht
Also wenn der Weg seit ca. 20 bis 25 Jahren besteht kann er sich kein Wegerecht ersessen haben. Falls im Grundbuch nichts eingetragen ist, könntest du deinen Nachbarn anlaufen lassen. Hat er einfach Pech gehabt. Um ein gutes Verhältnis beizubehalten würde ich das nur als letzte Massnahme warnehmen. Erklär ihm einfach das es dein Grundstück ist und du bei der nächsten Instandstzung mithilfst und einen Anteil bezahltst. Dann dürfte es eigentlich keine Problem geben.
MfG

  21-10-2017 07:28  beglae
Wegerecht
wenn die Besitzstände klar sind d.h. du bist der Eigentümer würde ich den Weg sperren und eine Schild aufstellen Privatgrund befahren verboten Zuwiderhandlungen werden Strafrechtliche verfolgt und auch verfolgen. und das lieber heute als morgen da gibt´s zwar kurzfristig Streit der sich aber wieder legt.
Kannst den ja einen Mietvertrag vorlegen für das Überfahren deiner Fläche so würde ich das machen.

  21-10-2017 07:31  Vollmilch
Wegerecht
"früher Hohlgasse, wo der Nachbar auch schon gefahren ist" - Wann ist früher? Ersessenes Recht?

LG Vollmilch

  21-10-2017 07:38  LaLi
Wegerecht
Bei allen guten Dingen, aber ich würde mal mit guter Laune zum Nachbarn maschieren und probieren das auf der guten Seite zu klären!
Wird ja nicht so ein Problem sein können wenn man schon ewig Nachbar ist das man dass normal unter "Freunden" aushandelt!

Streiterein unter Nachbarn gibt's schon zur Genüge und ich glaube das ist nicht dass was man bei der Wirtschaftslage noch dazu braucht!

MFg

  21-10-2017 08:08  Century
Wegerecht
beglaes Vorschlag ist Mist.

Ein so ausgelöster Streit schwelt immer, noch dazu hat man dann in der ganzen Umgebung eine schlechte Nachrede.

BreiHus Post ist da schon weit besser, es geht um einen Weg, nicht um Leben^^

  21-10-2017 08:22  einfacherbauer
Wegerecht
Ihr seid fast in Richtung Schauplatz.

Schon mal überlegt das der Schotter im Besitz des anderen ist und dieser über seinen Schotter verfügen darf wie er will? Die widerrechtliche Benützung bzw wegsperre ist auch eine Aneignung von fremden Sachen. Egal wo des Zeug liegt.

Wenn der Grundbesitzer auch den Weg benützen will und der Weg nicht stört zahle ich ihm etwas dafür. Wenns nur theoretisch 1 Euro ist.

Es hätte vorher schon genug Möglichkeiten gegeben den Weg zu verhindern. Schon einmal das Verbot vom ausbauen verbreitern und richten

  21-10-2017 08:40  chn
Wegerecht
Meiner Meinung nach hat der Nachbar nur ein Wegerecht auf diesem Weg. Er hätte nicht einmal das Recht diesen Weg zu schottern sondern nur zu als Fahrweg zu benützen. Er darf auch nicht reiten oder auf diesem Weg etwas lagern (Z. B. Holz). Er darf auch keine Verbotsschilder aufstellen oder dich am Befahren hindern. Wenn er ihn schottert ist es sein Problem wie viel es kostet, er bräuchte aber dazu auch deine Zustimmung. Ich würde es mir nicht verbieten lassen auf meinem Grundstück zu fahren. Die Rechtsabteilung der LK kann dir da sicher weiterhelfen.


  21-10-2017 10:07  xaver75
Wegerecht
Das "Problem" sehe ich darin, das der Nachbar meint, das der Grundbesitzer auf seinem Grund nicht überall fahren darf. Diese Aussage ist für mich eine Frechheit. Es sollten dem Nachbarn nur klar die Grenzen aufgezeigt werden, mit einem Rechtsstreit ist Niemandem geholfen.
Auch könnte der Zustand des Weges für den einen Nutzer ausreichend sein, der andere Nutzer hat mit jedem Schlagloch ein Problem .......

  21-10-2017 10:32  payment
Wegerecht
hat der nachbar das Wegerecht ersessen(30 jahre?)?
wenn nein, is alles hinfällig, liegt alles in DEINER Gunst.
wenn ja, Wegerecht bringst nimmer weg.
einschotter, auffüllen vom Hohlweg, damit der nachbahr besser fahren kann, geht dich nix an,
er will doch besser fahren (größere Maschinen?)
wäre das gleiche wenn er einen bestehenden weg kaputtfährt und du müßtest sanieren,
und wegen dem streiten-- deinen nachbar verbietet dir die benützung des weges auf deinem grund, nur soviel,
aber vielleicht müsst man genaueres wissen

  21-10-2017 10:37  beglae
Wegerecht
Du kuscht also vor dem " Frecheren " "Century" ? wenn der sich deine Frau aneignet ( falls vorhanden ), gibt´s du den euer Bett dazu ?
Lieber ein kurzer Streit, als vor dem Nachbarn kuschen und was die anderen sagen ist sowie so egal,

Originaltext von Century:
beglaes Vorschlag ist Mist. Ein so ausgelöster Streit schwelt immer, noch dazu hat man dann in der ganzen Umgebung eine schlechte Nachrede. BreiHus Post ist da schon weit besser, es geht um einen Weg, nicht um Leben^^


  21-10-2017 11:10  mittermuehl
Wegerecht
@chn Das Wegerecht schlißt auch reiten mitein weil Pferde ganz normale Verkerhsteilnehmer sind. Vie länger schon als Traktoren oder Autos. Es darf halt nur der dort reiten der das Wegerecht hat.

Und natürlich darf der Grundeingentümer den Weg benutze.

Sonst haben wie immer alle recht. Aber ich würde einen Steit auch durch ein gutes Grpräch schlichten.

  21-10-2017 12:21  stefan.u(gbz5)
Wegerecht
Ist doch auch schon wieder Landesrecht soweit mir bekannt....

In Tirol schließt es dann nur Dinge ein, die wirklich Landwirtschaftlich begründet sind.
Dir verbieten drüberzufahren geht nicht ausser es gibt einen Vertrag.
Du kannst es, ersessen hin oder her, auch ihm nicht verbieten drüberzufahen oder wenn du es machst/versuchst, dann verhängt die Behörde ein landwirtschaftliches Notwegerecht per Bescheid (so der Nachbar auf den Weg angewiesen ist).

Und auch wenn es nicht Hauptthema war.
Reiten geht nicht (in Tirol auf Wegen gemäß Güter und Seilwegegesetz)
AUSSER das Pferd wird zum landwirtschaftlichen Arbeiten verwendet.
Allerdings bist da als Grundeigentümer idr. am kürzeren Ast, da der Reiter dann einfach ein Sackl Grassamen gebracht hat, schnell das Werkzeug zum Motorsäge richten vorbeigebracht hat usw.
Eine Ausrede warum das gerade die Landwirtschaft betrifft hast schnell.


  21-10-2017 16:23  Century
Wegerecht
@beglae: Wenn ihr bei euch all eure Konflikte so löst, dann bin ich froh, dass du nicht mein Nachbar bist.

  21-10-2017 16:57  beglae
Wegerecht
Century:

Nur so hat man mit seinen Nachbaren Frieden, mit klaren Verhältnissen damit es nicht zu Missverständnis kommt glaube mir ich habe recht , sieht man auch im großen nur wenn Großmächte Waffengleich sind bleibt der Frieden bestehen

  21-10-2017 17:29  Heimdall
Wegerecht
Danke für all eure Antworten.
Da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die Ansichten sind.
Eine "friedliche Lösung" im Sinne von in Zukunft mithelfen/zahlen wurde sofort abgelehnt, da jetzt ja eh keine Summen mehr zusammenkommen und er nicht mehr vor habe sehr viel daran zu machen.
Aber ich könnte ihm eine Pauschale für vergangene Arbeiten u Material bezahlen.
Werde mir mal einen Termin bei der LWK machen, bin gespannt was die sagen.
Verjährt ein Wegerecht eig?
Z.B. wenn man 40 Jahre dort gefahren ist, und dann 5 nicht mehr?
Mfg

  21-10-2017 17:45  maegger
Wegerecht
Aus der Bestimmung des § 483 ABGB lässt sich klar ableiten, dass der
oder die Wegeberechtigten entweder alleine oder –
bei Mitnutzung durch
den belasteten Grundstückseigentümer – gemeinsam mit diesem die
Instandhaltungskosten des Weges sowie auch die Kosten der
Neuerrichtung des Weges tragen müssen.
Vertragliche Regelung der Kostentragungspflicht äußerst empfehlenswert.


Das steht so in den Meisterausbildungsunterlagen.
Eine Pauschale klingt doch vernünfig ?
Ich hoffe Ihr findet eine friedliche und gerechte Lösung, ohne vor Gericht zu landen.

Grüße

  21-10-2017 18:37  Heimdall
Wegerecht
Hoffe ich auch.
Was wäre ein Anhaltspunkt für so eine pauschale? (€pro lfm)
Mfg

  21-10-2017 23:17  Ferdi 197
Wegerecht
Aufpassen, wenn der Nachbar schlau ist u. alles Dokumentiert hat bist du Eigentümer von diesem Weg u. er dann vielleicht in Kürze Besitzer?
Sowas kommt vor, auf alle Fälle beim Notar ein Schriftstück darüber aufsetzen lassen u. das dann von beiden Unterschrieben wird.
Somit gibt es kein Ersitzungsrecht oder diese Parzelle ist eh schon im Grenzkataster dann gibt es auch keine Ersitzungen mehr.
Im Grundsteuerkataster kannst es vergessen.

  22-10-2017 08:34  hans.m(wx812)
Wegerecht
Wegerecht ersitzung tritt nach 30 durchgehenden Jahren ein, es darf keine Unterbrechung geben die mind. 3 Jahre gedauert hat. Dem Weg muss immer der Natur der Vortritt geheben werden. Also hat dein Nachbar den Weg geschottert ohne mit dir eine Vereinbarung zu haben ist das strafrechtlich. Und er müsste den Schotter entfernen lassen. Aber wenn du ihn klagen würdest müsstest du beweisen das es keine 30 Jahre sind, oder es Unterbrechungen gegeben hat, bzw. keine Zusage von dir für Sanierung gegeben hat. Wenn er dich verklagt muss er das Gegenteil beweisen. Und wer kann 30 Jahre lückenlos beweisen???? Deshalb würde ich versuchen eine Lösung mit ihm zu finden. Gibt es keine, und wurde auch nie was geschrieben, dann kann er dir auf keinen Fall verbieten auf deinen Grund zu fahren. Bezahlen als Grundeigentümer für die Benutzung, auch wenn's nur 1Euro ist, darfst du auf keinen Fall, sonst geht heraus das du für die Benützung zahlst und er es Ersessen hat, sollte es mal zu einem Rechtstreit kommen. Es wäre besser du sanierst in Zukunft, und er bezahlt die für die Benützung, auch wenns nur 1 € ist, so wird ein ersenens wegerecht ausgeschlossen und auch in Zukunft kannst du ihn jederzeit die überfährt verbieten. Man glaubt oft gar nicht was die nächste Generation für Frechheiten besitzt kann
, und da wäre so eine Lösung die Bessere für deine Zukunft -Kinder. sollte er diesen weg unbedigt für landw. Zwecke brauchen und es keine andere Möglichkeit geben, so stimmt das auch mit den wegerecht das er von Land zugesprochen bekommt, nur kann das Jahre dauern, und auf das einzulassen, wenn er fahren muss, ist so eine Sache.....



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