Antworten: 4
Pacht von einem Stall
Schönen Abend!
Wer von euch hat zur Fläche auch einen Stall am Pachtbetrieb gepachtet?
Wieviel zahlt ihr für den Stall?
Gibt's da Erfahrungen?
In meinem Fall ist es ein Anbindestall mit Schubstange für 16 Stück und eine Laufstall für halbjährige Kalbinnen! Der Stall ist nur mit einem kleinem Traktor befahrbar, überdachter Misthaufen und Jauchegrube vorhanden!
Danke für eure Anregungen!
Berg
Pacht von einem Stall
Hallo!
Mich würde das Thema auch brennend interessieren.
Bei mir wär der Stall zwar größer, aber fehlt die komplette Aufstallung. Gebäude, Güllekanäle, Güllegrube alles in Ordnung und sofort einsatzbereit (seit ca. 10 jahren Stillgelegt).
wobei was mich eher interessieren würde, wie so ein Vertrag aussehen sollte, was alles drinstehen muss (was eure Erfahrungswerte sagen).
- darf der Verpächter jederzeit sein Eigentum Inspizieren etc.
- bin ich für Schäden am Gebäude haftbar die durch abnützung entstehen
- ...?
bei mir wär das quasi ein Neuanfang. da ich weder Grund, noch Maschinen besitze. (und im Lotto hab ich auch nicht gewonnnen :-) )
Pacht von einem Stall
also gleich vorweg ich bin ahnungslos was pachten und verpachten angeht.
Aber ich würde so 1,5 bis 2,5% der Baukosten des Gebäudes (abzüglich der Naubauförderungen) ansetzen.
Etwas mehr wenn die Standardinstandhaltung des Gebäudes beim Verpächter bleiben soll.
Bei 2,5% wäre die Baukosten in 40 Jahren herinnen (und spätestens dann sind Investitionen in die Substanz erforderlich, was die Amortisation weiter hinauszieht).
Bei 1,5% hat der Verpächter in 66 Jahren seine Ausgaben herinnen.
Folglich brauchts bei einem Stall der 500000€ gekostet hat, zwischen 7500€ und 12500€ Pacht pro Jahr nur damit der Verpächter seine Baukosten wieder innerhalb einer halbwegs vernünftigen Zeit raus bekommt, von Geld verdienen reden wir da noch nicht.
Steht das Gebäude schon lange leer, dann gibts einer auch sicher billiger.
Pacht von einem Stall
Ich habe Flächen + Gebäude gepachtet. Sehr desolat. Ich habe im Pachtvertrag den Zustand der Gebäude akzeptiert und bin für den Erhalt zuständig.
Der Verpächter ist aber für den Erhalt der Dächer und Dachrinnen zuständig.
Alles andere zahle ich. Dafür habe ich ein:
1.)Weitergaberecht um mir von einem Nachpächter die Investitionen ablösen lassen zu können. Der Pachtvertrag kann auch auf meine Erben weiter gehen - so die wollen.
2.) Bestandsrecht. Alles was verkauft werden soll muß zuerst mir Angeboten werden. Wobei - wer kauft was wo ein derartiger Pachtvertrag drauf ist.
3.) Die Pacht läuft immer auf 15 Jahre und kann von mir einseitig Verlängert und gekündigt werden.
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!