Antworten: 8
  06-10-2017 08:08  Lotterer
Hackgutbunker
Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich Hackgutbunker!
Mein bestehender Bunker ist an 3 Seiten gemauert und an einer Seite mit Pfosten zugemacht damit ich im Bedarfsfall mit dem Radlader umräumen kann!
Nach oben hin offen bis zum Dachstuhl vom Stadel!
Der Heizraum mit Ofen selber ist durch eine Mauer vom Bunker getrennt!(Steht im ehemaligen Kuhstall also eigenständiges Gebäude)
Wie sieht das mit dem Brandschutz aus?
Muß der Bunker vollständig zugemauert sein?
Betondecke??
Wie soll ich dann noch Hackgut umräumen?(Einbringen)??

  06-10-2017 08:38  bali
Hackgutbunker
Hängt von der m² Fläche deines Stadels ab !

  06-10-2017 08:41  Omer
Hackgutbunker
Hallo. Da ich selber gerade dabei bin ein Heizhaus zu errichten, habe ich mich ausführlich darüber informiert. Der Bunker muss laut auskunft meines Rauchfangkehrers nicht in F90 ausgeführt sein (im Sinne der Landwirtschaft darf man einen offenen Bunker haben). Der Heizraum muss in F90 ausgeführt sein. Beim Bunker kommt es jedoch wiederum darauf an ob er neben einer Garage steht oder so wie ich das verstanden habe, bei dir neben dem Stadel. Betondecke ist nur eine möglichkeit, es ginge auch mit brandbeständigen Gipskartonplatten (eine hat ca 30 Minuten Feuerbeständigkeit, also für90 Minuten bräuchtest du 3 obereinander) Am besten du erkundigst dich bei deinem Rauchfangkehrer oder Bausachverständiger wie es bei deiner Lage so aussieht. Wenn diese dir das OK geben das es so passt wie es ist dann brauchst du dir keine sorgen mehr zu machen.

  06-10-2017 09:04  Lotterer
Hackgutbunker
Der Stadel hat eine Fläche von ca 180 Quadratmeter!Kleiner Stadel von Früher der ansonsten jedoch leer ist!
Landwirtschaft wurde jedoch schon Jahren aufgegeben!


  06-10-2017 09:31  jakob.r1
Hackgutbunker
Grüß Dich Lotterer, -- bei uns in Deutschland gibt es Brandschutzvorschriften meines Wissens nur für den eigentlichen Heizraum und die Heizanlage. Da ein Hackschnitzelhaufen bezüglich Selbstentzündung unempfindlich ist, kann jeder den Haufen machen wie er möchte.
Beste Grüße
Jakob
PS: frage einfach beim nächsten Mal Deinen Kaminkehrer ob er Vorbehalte hat gegen Deine Hackschnitzellagerung, dann hast Du Gewissheit von kompetenter Stelle.

  06-10-2017 10:45  Peter1545
Hackgutbunker
Rauchfangkehrer fragen, kostet nichts und er muss es sich sowieso anschauen ob das passt was du machst!

  06-10-2017 21:15  modi
Hackgutbunker
Grüss Dich
Meine Information ist, daß der Brandschutzabschnitt (=Stadl) in dem der Bunker steht max. 500 m² Bodenfläche haben darf, dann ist der Bunker nicht seperat abzuschirmen. Genaue Information gibt der ein Sachverständiger der Feuerpolizei (Gemeinde hat Ansprechpartner dazu)

  07-10-2017 22:23  Ferdi 197
Hackgutbunker
Brandabschottung ist nur für den Heizraum notwendig. Ein Hackschnitzellagerraum soll "luftig" sein, also genau richtig ein Stadl, es soll nicht reinregnen aber durchlüftet sein, Perfekt.
Nachfragen u. Info bekommst z.B. beim Windhager, Hargassner, Fröhling, ETA, usw. diese Vertreter geben dir eine genau richtige INFO für solche Anschaffungen.


  08-10-2017 07:46  beglae
Hackgutbunker
Brandabschottung ist nur für den Heizraum notwendig schreibt" Ferdi 197"

-----------------------------

In Deutschland erst ab 50 KW vorschrift, drunter braucht man nichts, und Hackschnitzel kann man lagern wie Heu oder Stroh jeder wie er will



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler
  • Händlersuche
  • Händleranmeldung
  • Mediadaten
Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Unternehmen
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.