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Bitte um Hilfe zu Zahlungansprüche Pacht !!
hallo liebe Forumsgemeinde . Habe vor kurzem eine Kleine Landwirtschaft erworben . Zurzeit 10 ha und 16 Milchkühe (bio heumilch ). Da ich etwas zu wenig Fläche habe und noch 5 Standplätze im Stall frei hätte möchte ich 3 ha dazupachten . Jetz meine Frage zu den Flächenprämien : Die Fläche die ich pachten will ( 400€pro ha ) wäre ideal für mich ( Hofnähe). Und der verpächter wäre ein guter bekannter . Das problem liegt beim derzeitigen Pächter der die fläche schon 15 jahre bewirtschaftet ,dieser kann sich die zahlungansprüche behalten ???? Was soll das heissen? Er bewirtschaftet die Fläche ja dann nicht mehr : dh für mich das er ja auch keine za mehr bekommt ?! Oder was versteh ich da nicht ... Was bringt ihm das dann ? Ich bekomm ja auch für meine flächen die Förderung . Was würde das bedeuten wenn er diese behaltet ? Bekommt dann niemand eine Prämie ?
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Ja, so ist das. Es ist halt eine kleine Sicherheit, das dir der Verpächter nicht so einfach die Fläche wegnehmen kann, wenn ihm der nächste mehr Pacht anbietet. In den neuen Pachtverträgen ist das schon drinnen, das z.B. die ZA zu Pachtende zurückgegeben werden müssen. In den alten ist da noch nichts drinnen. Wahrscheinlich willst du mit deinen überhöhten 400,-€ dem vorpächter die Fläche auspachten, darum wird er die ZA behalten. Wenn er sie von sich aus zurücklassen würde, würde er auch die ZA mitgeben. - So wird es halt in unserer Gegend meist gehandhabt.
LG M.
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Ja schon nur was bringt es dem derzeitigen Pächter das er sie behält? Er bewirtschaftet die Fläche ja nicht dh für mich das er auch keine zahlungen mehr erhält ?? Wegnehmen ist nicht schön ausgedrückt der derzeitige pächter kann selten zahlen und das verhältnis ist schon angespannt ! Darum will er ihn kündigen . Mehr zahl ich jetz auch nicht für die Fläche . 400€ ( index angepasst) . Bedeutet das dann wenn ich die Fläche habe bekomme ich keine Direktzahlung ?
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Ich bin ja Neueinsteiger seit 2016 und habe bei ersten Mehrfachantrag auch alles neu berechnet bekommen ( neues Flächenförderprogramm Eu ) Mit freundlichen Grüßen
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Ohne ZA kannst du die Flächenprämie nicht beziehen.
Es bringt dem alten Pächter auch nichts sie zu behalten, er wird dich damit ärgern wollen.
Dennoch haben die ZA auch einen gewissen Wert, soweit ich weiß kann man sie ja auch kaufen/verkaufen.
Wenn man die ZA nicht beansprucht verfallen sie an die Nationale Reserve.
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Wie ist das bei neugründer? Gibts da nicht etwas .? Das man die ansprüche neu beantragt ?
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Wenn der alte Pächter Flächen hat auf den er auch keine ZA hat bringt ihm das sehrwohl was!!
Was ich weis nur noch bis 2019 und da nur aliqout da das ZA System umgestellt wurde/wird.
Also 2019 müsstest du sie dann wieder inm vollen Umfang bekommen!?
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Siegfried, warum fragst nicht gleich auf der Bauernkammer?
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Servus! Tue nicht lange herum, wenn die Fläche bei deinem Betrieb dazupasst, dann nimm sie dazu. Sollte sich der andere Landwirt bei der Weitergabe der Za´s zieren, dann soll er sie behalten und glücklich damit werden. Fertig. Bis 2019 soll die Betriebsprämie auf einen einheitlichen Wert kommen, dann wird hoffentlich mit diesem leidigen Thema endlich Ruhe einkehren. LG Hans.
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Danke für die Antworten . Hab jetz jemanden der Rechtsabteilung in der Bauernkammer erreicht . Bekomme die volle prämie da ich neubeginner nach 2015 bin . Bekomme die Förderung aus der nationalen Reserve . Also wenn der Vorpächter meint er will sie behalten dann soll er glücklich damit werden . Trotzdem danke für die Informationen . War etwas verwirrt über dieses thema .
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