Antworten: 2
  02-05-2017 13:30  watcher
Pachten
Hallo,

ich bin daran interessiert, 2 ha für Spezialkulturen zu pachten und einiges wie Einfriedung, Pflanzmaterial, Schupfen ... zu investieren.

Wie kann ich mich davor schützen, dass der Verpächter den Vertrag auflöst, sobald er sieht, dass meine Idee läuft, oder dass er zB. erhöhten Eigenbedarf anmeldet oder, oder, oder ...
Wie sicher bin ich, wenn der Verpächter seinen kompletten Hof verkauft?

Vielen Dank für eure Ratschläge!
LG Reini




  02-05-2017 15:10  stefan.u(gbz5)
Pachten
den Pachtvertrag als Bestandsrecht ins Grundbuch eintragen...
dann ist der wasserfest und auch nicht nach Verkauf/Zwangsversteigerung usw... vorzeitig auflösbar.
Alles andere kann man im Extremfall umgehen (wenn auch bei geschickter Ausgestaltung des Vertrages nicht leicht)

Das gilt aber nur, wenn man den Pachtvertrag auf eine gewisse (Mindest-) Zeit abschließt...
Bei unbefristeten Verträgen wird es komplizierter, da helfen Ablösen, Mindestvertragsdauer, Bestandsrecht eintragen usw aber auch.


  03-05-2017 19:46  watcher
Pachten
Vielen DANK für die Informationen!



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