Neues Tierschutzgesetz beschlossen

05. Apr. 2017, 08:59 harly

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

Ist das nun Rechtskräftig oder eine PR Finte und noch in Begutachtung oder in den Instanzen? lg Sepp

Antworten: 7

05. Apr. 2017, 11:37 Vollmilch

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

Wenn ich im "Landwirt"lese, welche Ausnahmen die dauernde Anbindehaltung weiterhin ermöglichen, bin ich schockiert. - Nichtvorhandensein von geeigneten Weide- oder Auslaufflächen: Was hindert einen daran, einen Laufstall zu bauen - bauliche Gegebenheiten am Betrieb (Ortszentren): auch hier frage ich mich, wieso kein Laufstall vorgeschrieben wird, auch wenn dadurch die Tierzahl unter Umständen verringert werden muss. - Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere (z.B. wird die Landwirtschaft häufig von der Frau geführt, da der Mann zusätzlich einem Beruf nachgeht. Wenn die Bäuerin Angst vor dem Umgang mit freilaufenden Tieren hat, kann die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen werden) : Also braucht sich die Frau nur "fürchten" und schon können die Kühe an der Kette bleiben! Gilt diese Ausnahme auch, wenn sich der Mann fürchtet? "Vielleicht" ist man als Rinderhalter ungeeignet, wenn man sich vor den eigenen Tieren ängstigt! Wenn ich Angst vor einer Kreissäge habe, werde ich auch nicht Tischlerin und bei Höhenangst nicht Gerüstbauer. Lg Vollmilch

05. Apr. 2017, 16:12 kraftwerk81

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

passt auf dass Ihr Euch mit solchen aussagen nicht selber das Grab schaufelt.. was ist a einem Laufstall tiergerecht? Warum nicht dauerhafter Weidebetrieb? Das wäre tiergerecht! Die Diskussion ist genauso müßig wie Anbindehaltung contra Laufstall ... beide Systeme können sehr Tiergerecht sein aber auch die Hölle

05. Apr. 2017, 17:52 Century

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

Klingt fast so als wenn manchen Bauern die kommende Gängelung noch nicht reicht, sie setzen selbst noch a paar Schippen obendrauf^^

06. Apr. 2017, 22:41 supa1

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

Mit diesem Beschluss hat die Politik - sprich die bäuerliche Interessenvertretung das Heft des Handelns endgültig aus der Hand gegeben. Jetzt wäre die Zeit reif gewesen z.B die Anbindehaltung ab 2020 endgültig zu verbieten. Somit hätten die Bauern noch 3 Jahre zeit gehabt den Stall zu adaptieren. Jetzt werden alle, wie der UHU nach dem Waldbrand schauen, wenn der Handel seine Forderung nach mehr Tierwohl (Laufstall) ohne viel Übergangsfristen umsetzt. Was soll eine Molkerei tun wenn eine Handelkette vorprescht und keine Milch aus Anbindehaltung kauft? Ein Stallumbau für diese oben zitierten Kleinbetriebe (5 Kühe) kostet wenige tsd. Euro. Manche würden die Tierhaltung wahrscheinlich auch aufgeben. Wenn in diesem Zusammenhang 10-15% der Milchkühe wegfallen wäre das für den Markt gleichzeitig ein Segen. Aber das traut sich niemand zu sagen. Da ist es leichter zu sudern alle sollen die Produktion einschränken - Kraftfutterverzicht ,.., Kühe nicht auszufüttern ist Tierquälerei!!!

07. Apr. 2017, 07:10 Vollmilch

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

Ja, so ist es. LG Vollmilch

07. Apr. 2017, 16:48 veti

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

In nicht wenigen Ländern Europas gibt es keine Einschränkung bei der GANZJÄHRIGEN Anbindehaltung - von der weltweiten Situation mal ganz zu schweigen (siehe die Freunde in Nordamerika, wo es vor einigen Jahren wieder in war, Anbindeställe neu zu bauen). Oder unseren nördlichen Nachbarn - da darf man ja nicht mal die Bauern, die Wiesen rund um den Stall haben, fragen, wieso die Kühe nicht hinaus kommen. Und bei uns wollt ihr eine dreijährige Umstellungsphase, bei dem hohen Anteil an Anbindestallungen? Nach dem Motto "der Handel könnte ja wollen". Als nächstes muss dann ein Auslauf dabei sein, oder Weidehaltung oder es darf kein Kraftfutter mehr sein ("Ausfüttern" ist so eine Sache - da kann ich auch damit argumentieren, Kühe zu züchten, die soviel Kraftfutter brauchen, ist Tierquälerei). Wir haben Gesetze die im europäischen Vergleich sowieso streng sind, was bei einem freien Warenverkehr eigentlich eh schon ein Nachteil ist. In solchen Diskussionen Flanken zu öffenen, weil man glaubt, eine "strenge Vorgehensweise" nützt einem selbst, kann ganz schnell ein Schuss ins Knie sein. (Die GVO-freie Fütterung ist da eigentlich ein gutes Beispiel - das hilft beim Preis heute auch nix. Nicht, dass ich es befürworte, dass das gefüttert wird, aber auch da war man in Österreich vorauseilend gehorsam und honoriert wird das nicht).

07. Apr. 2017, 19:26 Vollmilch

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

Das ist wohl Ansichtssache: ich finde die GVO - freie Fütterung ist wirklich ein gutes Beispiel dafür. Beim zeitweilig hohen Angebot erachte ich es als wichtig ÜBERHAUPT verkaufen zu können und da kann GVO - Freiheit das entscheidende Argument sein. Bei Bioprodukten zeigt es sich momentan noch stärker! Ich halte es für gefährlich, sich nicht am Markt zu orientieren. Wenn sich die österreichische Milch dadurch von anderen Ländern unterscheiden lässt, soll es mir recht sein. LG Vollmilch

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