Sperrung Forststraße Privatwald Bayern

Antworten: 4
  30-12-2016 21:26  andreas.l(az231)
Sperrung Forststraße Privatwald Bayern
Hallo Zusammen,

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Es geht um die Sperrung eines Privatwaldes in Bayern. Der Wald ist in Besitz von mehreren Privatpersonen und entsprechend in Parzellen geteilt. Durch die Parzellen verläuft eine Forststraße. Diese wird durch Wanderwege gekreuzt.
Nun hat einer der Besitzer im Verlauf der Forststraße zwei Schilder "forstliches Sperrgebiet Betreten verboten" aufgestellt. Nach seiner Aussage aus versicherungstechnischen Gründen. Da ein Schild unmittelbar vor meinem Wald steht die Frage: ist das Aufstellen dieses Schildes und das Sperren eines Privatwaldes zulässig?
Es ist nicht das Schild " befristetes forstliches Sperrgebiet Betreten verboten".

Grüße

  31-12-2016 07:12  beglae
Sperrung Forststraße Privatwald Bayern
ich hab meinen unfreundlichen Nachbaren auch verboten über meinen Waldgrundstück Holz zurücken, bei Zuwiderhandlungen sofortigen einschalten einen Anwaltes über meine Rechtsschutzversicherung und Rechnung an ihn, bisher hält der sich dran, wenn nicht hat meine Rechtsschutzversicherung was zu tun.

  31-12-2016 07:47  Neudecker
Sperrung Forststraße Privatwald Bayern
Hallo andreas.l(az231) Ich vermute, der Nachbar möchte die wild durch den Wald streifenden Wanderer vom Betreten der Grundstücke abhalten. Sie bedeuten leider sehr oft eine Gefahr für den Waldbesitzer. Ob das Verbot auch für dich gilt, müsstest du abklären. Wenn du an der Forststraße beteiligt bist, dann ist die Tafel für dich Gegenstandslos. Am Besten wäre es, wenn du mit dem Nachbarn die Angelegenheit besprechen würdest. Liebe Grüße vom Neudecker

  31-12-2016 09:32  andreas.l(az231)
Sperrung Forststraße Privatwald Bayern
Danke schonmal für die Antworten. Die Tafel gilt natürlich nicht für mich, da es um einen gemeinsamen Weg geht und eben Wanderer abgehalten werden sollen, den Forstweg zu betreten und sich in den Gefahrenbereich zu begeben.
Die Frage zielte darauf ab, ob es Rechtens ist, dass o.g. Schild ohne Genehmigung aufzustellen. (Wälder als Allgemeingut usw). Möchte vermeiden, dass dies Bußgeld o.ä. Zur Folge hat.
Hab dazu einen Hinweis im Internet gefunden, dieser bezieht sich allerdings auf österreichisches Recht.


  31-12-2016 10:08  enzi99
Sperrung Forststraße Privatwald Bayern
Wenn die Tafeln immer dort stehen werden sie bald von den Wanderern ignoriert werden. Ist wie bei "Achtung Viehtrieb". Wenn diese immer dort steht, juckt es bald keinen mehr.
Daher würde ich die Tafeln nur aufstellen wenn gearbeitet wird und dann am Besten mit Zusatztafel VON: BIS:
Und eventuell noch den Wanderwegebetreiber informieren.
Aber was die Tafeln aus versicherungstechnischen Gründen bringen sollen, verstehe ich nicht, denn Wanderer dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch querwald ein gehen (in Österreich zumindest).



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