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Tierhaltung rechtlich
Hallo! Mich hätte interessiert ob sich jemand rechtlich mit der Unterbringung von Tieren auskennt! Nicht über die Anforderungen an die Unterbringung, sondern bzgl. des Standortes der Unterbrinung - d.h. Pferd im Garten, Ziegenstall im Wohngebiet, Hühnerhaltung im Garten usw.
Danke, SG!
Tierhaltung rechtlich
da jedes bundesland und im stadtgebiet wieder extra a suppe kocht muss im zuständigen bauamt angefragt werden.
kann von einer einfachen nutzungsänderung bzw bauanzeige bis hin zu verschiedenen gutachten gehen.
Tierhaltung rechtlich
Nutztierhaltung im Wohngebiet ist in OÖ nicht möglich - wird dir nicht bewilligt!
Tierhaltung rechtlich
@whitesheep
die menge machts. hühnerhaltung im wohngebiet wird immer beliebter
Tierhaltung rechtlich
Hallo!
Bei uns in NÖ ist Nutztierhaltung in Bauland Wohngebiet nicht erlaubt. Aber es ist halt so wie immer, wenn es keinen kratzt, so wird nicht gleich die Polizei den Hendlverschlag ausheben.
Tierhaltung rechtlich
@einfacherbauer
ja zugegen den faktor "ortsüblich" hab ich ausser acht gelassen...da könntensich durchaus a paar hühner ausgehen....da war mein voriges posting wohl zu grob formuliert.....
so long sheep
Tierhaltung rechtlich
Bei uns hat jemand Alpakas privat .. 7 Stk
Nach 4 Wochen war die Fläche kahl..kein Futter mehr..sehe auch keines nachgereicht
Eingezäunt, also können sich nicht das Umland abgrasen
Mittlerweile leben sie etwa 3 Monate von der Luft allein, wie es scheint
Privat schert sich keine Amt darum
Tierhaltung rechtlich
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Eine weitere Frage wäre, wird Wohngebiet und Allgemeines Mischgebiet gleich gewertet bzgl. Tierhaltung?
SG
Tierhaltung rechtlich
Die rechtlichen Fragen der Tierhaltung kann dir nur Gemeinde / Amtstierarzt / BH / bzw vielleicht BBK erfüllen.
Wenn du mit deinen Nachbarn gutes Verhältniss hast, wird auch 1 Pferd oder 2 Schweine im Garten nicht wirklich das Problem sein
Leider übertreiben es private immer wieder und haben z.B. 5 Pferde auf 200 m2 Garten oder ähnlich.Dann darf man sich nicht wundern, dass es Probleme mit den Anrainern gibt.
Vielfach wirst du hören "ortsüblich". Das ist aber ein dehnbarer, nicht rechtlicher Begriff.
Tierhaltung rechtlich
Frage deswegen hier, da es noch in diesem Fall mit Anrainern noch nie Probleme gegeben hat, eher freuen sie sich über die Tiere und um keine "Schlafenden Hunde" zu wecken, wird die Auskunt bei den "Ämtern" eher unterlassen ...
SG
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