Tierhaltung rechtlich

Antworten: 9
  30-09-2016 11:35  JohannesS
Tierhaltung rechtlich
Hallo! Mich hätte interessiert ob sich jemand rechtlich mit der Unterbringung von Tieren auskennt! Nicht über die Anforderungen an die Unterbringung, sondern bzgl. des Standortes der Unterbrinung - d.h. Pferd im Garten, Ziegenstall im Wohngebiet, Hühnerhaltung im Garten usw.

Danke, SG!

  30-09-2016 12:27  einfacherbauer
Tierhaltung rechtlich
da jedes bundesland und im stadtgebiet wieder extra a suppe kocht muss im zuständigen bauamt angefragt werden.

kann von einer einfachen nutzungsänderung bzw bauanzeige bis hin zu verschiedenen gutachten gehen.

  30-09-2016 14:16  whitesheep
Tierhaltung rechtlich
Nutztierhaltung im Wohngebiet ist in OÖ nicht möglich - wird dir nicht bewilligt!

  30-09-2016 20:59  einfacherbauer
Tierhaltung rechtlich
@whitesheep

die menge machts. hühnerhaltung im wohngebiet wird immer beliebter


  30-09-2016 21:25  rotfeder
Tierhaltung rechtlich
Hallo!
Bei uns in NÖ ist Nutztierhaltung in Bauland Wohngebiet nicht erlaubt. Aber es ist halt so wie immer, wenn es keinen kratzt, so wird nicht gleich die Polizei den Hendlverschlag ausheben.

  01-10-2016 18:25  whitesheep
Tierhaltung rechtlich
@einfacherbauer

ja zugegen den faktor "ortsüblich" hab ich ausser acht gelassen...da könntensich durchaus a paar hühner ausgehen....da war mein voriges posting wohl zu grob formuliert.....

so long sheep

  01-10-2016 19:22  macgy
Tierhaltung rechtlich
Bei uns hat jemand Alpakas privat .. 7 Stk
Nach 4 Wochen war die Fläche kahl..kein Futter mehr..sehe auch keines nachgereicht
Eingezäunt, also können sich nicht das Umland abgrasen

Mittlerweile leben sie etwa 3 Monate von der Luft allein, wie es scheint
Privat schert sich keine Amt darum

  03-10-2016 08:08  JohannesS
Tierhaltung rechtlich
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Eine weitere Frage wäre, wird Wohngebiet und Allgemeines Mischgebiet gleich gewertet bzgl. Tierhaltung?

SG

  03-10-2016 09:48  macgy
Tierhaltung rechtlich
Die rechtlichen Fragen der Tierhaltung kann dir nur Gemeinde / Amtstierarzt / BH / bzw vielleicht BBK erfüllen.

Wenn du mit deinen Nachbarn gutes Verhältniss hast, wird auch 1 Pferd oder 2 Schweine im Garten nicht wirklich das Problem sein
Leider übertreiben es private immer wieder und haben z.B. 5 Pferde auf 200 m2 Garten oder ähnlich.Dann darf man sich nicht wundern, dass es Probleme mit den Anrainern gibt.
Vielfach wirst du hören "ortsüblich". Das ist aber ein dehnbarer, nicht rechtlicher Begriff.

  03-10-2016 10:10  JohannesS
Tierhaltung rechtlich
Frage deswegen hier, da es noch in diesem Fall mit Anrainern noch nie Probleme gegeben hat, eher freuen sie sich über die Tiere und um keine "Schlafenden Hunde" zu wecken, wird die Auskunt bei den "Ämtern" eher unterlassen ...

SG



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